"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Kasse.Hamburg will Konto pfänden ohne Bescheid und dann noch bei falscher Bank
samson_braun:
Moin Moin liebe Mitstreiter
Person X hat am Wochenende nach langer Zeit die Pfändungs- und Einziehungsverfügung erhalten - siehe Anlage. Jetzt stellt sich die Frage was sollte Petrson X als nächstes tun? Lohnt es sich hier einen Widerspruch zu schreiben? Worauf dann beziehen? Die formalen Vorgaben der Abgabenordnung sind ja in diesen "Festsetzungsbescheiden" offensichtlich nicht eingehalten. Person X hat auch noch keinen Widerspruchsbescheid zu den angesprochenen Pfändungsgrundlagen und einen offenen Antrag auf Aussetzung, den sie nach der Ankündigung geschrieben hat.
Vor allen Dingen: die Kasse.Hamburg taucht jetzt als Gläubiger auf! Und will auch noch an die falsche Bank. Person X ist aber bei einer ganz anderen Sparda Bank Kunde. Alles sehr Mysteriös.
Was sollte Person X nun tun? Kann das Forum Vorschläge geben?
samson_braun:
hier noch die anderen beiden Seiten
hurzpfurz:
Lasse sie doch pfänden, wenn es eh nicht sein Konto ist!
Nebenbei wirt X mit dem Widerspruch nichts erreichen.
Nichtsdestotrotz sollte X widersprechen und nach einem negativen Widerspruchsbescheid klagen.
So ähnlich bei X geschehen und seitdem ist Ruhe.
Housebrot:
--- Zitat von: samson_braun am 21. Februar 2017, 08:15 ---Was sollte Person X nun tun? Kann das Forum Vorschläge geben?
--- Ende Zitat ---
Ich frage mich, ob die Kosten für eine SCHUFA Abfrage überhaupt Kosten sind, die vom Schuldner zu tragen sind. Schließlich mach das der Gläubiger in eigenem Interesse.....
Grüße
Adonis
Markus KA:
Hier sind die Mitstreiter und der Runde Tisch in Hamburg gefragt.
Widerspruchsbescheid vom NDR einfordern (anmahnen, dann Untätigkeitsklage), Erinnerung falls möglich oder Antrag auf Eilrechtschutz und auf jeden Fall zeitnah Klage einreichen...das volle Programm, aber mit erfahrenen Mitstreitern in Hamburg klären.
Die Zeit ist reif...es ist anGerichtet!!! 8)
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