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Autor Thema: Bisheriger Klageweg eines Bekannten - Eine Übersicht mit allen Dokumenten  (Gelesen 7024 mal)

m

ms

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Zitat
Soweit ich es verstanden habe ist die als "Beitragszahler" seitens des BS gewählte Person Eigentümer der  Immobilie, für die ein "Rundfunkbeitrag" gefordert wird. Diese Immobilie ist nicht vermietet. Demnach liegt der Fehler ggf. darin, sich in der Gemeinde mit Zweitwohnsitz anzumelden.
Genau das ist es. Die Zweitwohnsitzanmeldung ist der Grund. Nur wenn man in der Gemeinde seinen Müll abholen lassen will, Wasseranschluss, Strom, Schornsteinfeger etc kommt man um eine Zweitwohnsitzanmeldung kaum herum. Nur wegen dieser scheiß GEZ wollte mein Bekannter nicht in der Halbilligalität leben...


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b
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Hallo ms
ich überlege, ob ich nicht Herrn X rate, die Klage in Punkt 2 zurückzuziehen. Verlieren tut man das Verfahren sowieso und pfänden tut die GEZ auch sowieso.
Nachdem was hier so gelesen habe, ist eine laufende Klage und Aussetzung der Vollziehung blablabla für die GEZ kein Grund nicht zu pfänden oder Geld zu fordern. Aussetzung der Vollziehung wird doch eh nicht stattgegeben. Oder ist es sicher, das für die Zeit des Verfahrens nicht Geld gefordert wird?
Ist der Punkt zurückgenommen, bekommt man hoffentlich mehr Zeit für den Rest der Klagebegründung.
Ein Schreiben, das aussagt, das etwas liegengeblieben ist, hat mr. X nicht bekommen. Nur das das ein Eilantrag ist und innerhalb einer Woche zu begründen ist.
bukh1


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ms

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ich überlege, ob ich nicht Herrn X rate, die Klage in Punkt 2 zurückzuziehen. Verlieren tut man das Verfahren sowieso und pfänden tut die GEZ auch sowieso.
Nachdem was hier so gelesen habe, ist eine laufende Klage und Aussetzung der Vollziehung blablabla für die GEZ kein Grund nicht zu pfänden oder Geld zu fordern. Aussetzung der Vollziehung wird doch eh nicht stattgegeben.
Das sieht mein Bekannter jetzt auch so.
Zitat
Oder ist es sicher, das für die Zeit des Verfahrens nicht Geld gefordert wird?
Das weiß mein Bekannter nicht, weil das ja auch seine 1. Klage gegen diese Mafia ist.


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ms

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Mein Bekannter hat heute gewonnen, weil er genau wegen der Zweitwohnungsabgabe geklagt hat. Diese Klage war nur mit Hilfe dieses Forums möglich. 80 Seiten Klagebegründung, Nachträge, Anträge usw. Hat auch alles so schön hinausgezögert, so dass die Klage noch nicht entschieden ist und somit das Urteil heute greift. Hätte mein Bekannter allein nie fertig gebracht. Danke an alle hier.
Das ist die gute Nachricht. Der Rest ist bekannt.
Aber mein Bekannter zahlt ja auch noch den Zwangsbeitrag für den ersten Haushalt. Sollte sich die Gelegenheit ergeben (neuer Gebührenbescheid usw.) wird er wieder klagen. Dann halt wegen EU-Recht oder so.
Unterkriegen gibts nicht.


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L
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Wird der Bekannte abwarten, bis sich das VG meldet oder wird er das VG anschreiben mit dem Verweis auf das heutige Urteil?


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ms

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Der Bekannte wird warten bis sich das VG meldet...


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