Hallo ms
ich überlege, ob ich nicht Herrn X rate, die Klage in Punkt 2 zurückzuziehen. Verlieren tut man das Verfahren sowieso und pfänden tut die GEZ auch sowieso.
Nachdem was hier so gelesen habe, ist eine laufende Klage und Aussetzung der Vollziehung blablabla für die GEZ kein Grund nicht zu pfänden oder Geld zu fordern. Aussetzung der Vollziehung wird doch eh nicht stattgegeben. Oder ist es sicher, das für die Zeit des Verfahrens nicht Geld gefordert wird?
Ist der Punkt zurückgenommen, bekommt man hoffentlich mehr Zeit für den Rest der Klagebegründung.
Ein Schreiben, das aussagt, das etwas liegengeblieben ist, hat mr. X nicht bekommen. Nur das das ein Eilantrag ist und innerhalb einer Woche zu begründen ist.
bukh1