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Autor Thema: Anwalt in Berlin gesucht der mich unterstützt gegen die GEZ  (Gelesen 15352 mal)

G

Gast

Achso, und ich dachte derjenige, der die ganze Zeit geredet hat wäre der Anwalt gewesen.  ;D


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M
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Hallo gegen RBB-Kläger aus Berlin und Brandenburg (VG Potsdam und Frankfurt Oder)

gibt es einen Anwalt (außer Herrn Bölck)?

Ich bin ganz traurig, weil nun auch ich einen Beschluss gegen mich und für die Zwangsabgabe erhalten habe.

Danke und TROTZDEM
solidarische Grüsse aus Ostbrandenburg



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Hallo MMichael,

bist Du inzwischen fündig geworden? ich muss bis 22.11. Klage beim VG Frankfurt einreichen, da könnten wir uns ja nen Anwalt 'teilen'?


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Z
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Die Sache mit dem Anwalt, der auf Prozeßkostenhilfe arbeitet oder für das Standardhonorar könnt ihr vergessen.
Im Prinzip ist der Sreitwert so gering, daß sogar eine liderliche und lausige Vertretung des Klägers vor Gericht dem Anwalt kein Geld in die Kasse bringt, eher hat er noch weiteren persönlichen Aufwand.

Deshalb ist es für einen Anwalt nur interessant, wenn man ein Honorar, welches ihm einen ordentlichen Stundensatz beschert, anbieten kann.
Und dann muß der Anwalt zusätzlich noch gut sein, damit es einem selbst für das Geld was bringt.

Einfach mal an die eigene Nase fassen: Wenn man die Wahl aus zwei Arbeitsaufträgen mit gleicher Geldvergütung hat, würdest du die Arbeit erledigen, die mit einem Tagewerk erledigt ist, oder lieber die Arbeit, die dich eine Woche, ggf. sogar noch mit Überstunden bindet?


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Charmant verpackt - hätte ich ja auch gleich fiktiv rumlärmen können, dass die bekannten und erfolgreichen nen Stundensatz von 165 netto veranschlagen, OHNE grossartige Erfolgsaussichten zu versprechen.

Ein mehr erfolgversprechender Kommentar hätte sicherlich mehr gebracht - vielleicht sogar etwas Motivation...

Wenn also eine fiktive weder Radio noch TV konsumierende Person inzwischen um die 600€ an unseren Lieblingsbeitragsverein zahlen und zusätzlich einen Profianwalt, der so um die 800€ (ohne grossartige Erfolgsaussichten) kosten soll...die Rechtsschutzversicherung nicht greift weil...'es könnte ja bis vors Verfassungsgericht gehen'...wie soll sie sich dann entscheiden?


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Eine Klage bringt nach heutiger Erkenntnis Zeitgewinn. Da in der ersten Instanz kein Anwalt benötigt wird, kostet die Klage 105 Euro und Porto. Evtl. kommen noch 58,50 Euro wegen dem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinzu.
Da inzwischen sehr viele Klagen bearbeitet werden und Revisionen oder Berufungen anstehen, dürften neue gut begründete Klagen die Chance haben, ruhend gestellt zu werden, bis das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entscheidet. Dann wäre kein Anwalt nötig, weil man sich dem dortigen Urteil beugen würde.


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N
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Liebe Gemeinde,

eine hypothetische Person X hat nun ebenfalls einen Widerspruchsbescheid erhalten. Der Streitwert beläuft sich mittlerweile auf über 1200 EUR, da der hypothetische Fall der Person X seit 2013 läuft.
Person X hat eine Rechtsschutzversicherung, wobei noch zu prüfen wäre, ob dieser Fall tatsächlich gedeckt wäre.
Person X weiß, dass es für die erste Instanz keine Anwaltspflicht gibt, würde dennoch ggf. von der ersten Instanz an einen Anwalt nehmen, falls sich hier seit den ersten Beiträgen aus 2015 etwas mehr getan hat.

Deshalb nun die erneute Frage, könnt ihr einen Anwalt in der Hauptstadt empfehlen?

Danke und viele Grüße
 


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g
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einen Widerspruchsbescheid erhalten.
Der Freund eines Bekannten hat vom geheiligten Service einen angeblichen sog.  Widerspruchsbescheid erhalten.

1. Frage: Wer darf einen Widerspruchsbescheid erstellen?
2. Frage: Ist der Service irgendein Geschäftspartner von dir. Hast du etwas ausgehandelt mit denen?
3. Frage: Was versprichst du dir von einem Anwalt?
4. Frage: An welchem Gericht willst du klagen und warum?

Rein fiktive Möglichkeiten, wie sowas läuft.
1. Man bekommt kein Recht, ob mit oder ohne AW. Wozu dann AW?
2. VG  will der o.g. nicht machen. Der o.g. hat sich mal die Kasperleaufführung an einem VG angesehen. Wer die Möglichkeit hat, sollte das ebenso tun.
3. Der o.g. hat an eine LRA dann eine Zurückweisung gesendet, worin er alle Schreiben des sog. BS zurückwies und mitteilte, dass er vom BS bitte nicht mehr belästigt werden sollte.

In der allgemeinen Praxis kann man machen, was man will, es wird nicht auf die aufgeworfenen Probleme eingegangen. Man redet gegen eine Wand.
Also Widerstand so gut es möglich ist.


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P
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Achtung, auch mit Rechtsschutz Versicherung werden nur Kosten nach Tabelle erstattet. Das bedeutet, dass zusätzliche Kosten entstehen können, wenn einem Anwalt eine Honorarvereinbarung unterschrieben wird. Diese Kosten werden auch im Erfolgsfall nicht durch die Beklagte erstattet, weil diese auch nur den Wert nach Tabelle erstatten.

Es ist also trotz Rechtsschutz-Versicherung mglw. besser, sich einen Anwalt per Beiordnung zu organisieren. Denn es kann nicht im Interesse liegen, Kosten über den Wert, der "gesetzlich" im Verwaltungsrecht vorgesehen ist, zu berappen. Falls Person A mit Rechtsschutzversicherung nicht versteht, was PersonX sagt, dann sollte bei der Rechtsschutz Versicherung vor einer Unterschrift geklärt werden, welche Kosten in genau welcher Höhe durch diese Versicherung getragen werden.

Eine Beiordnung kann vor dem OVG erreicht werden, wenn keine Vertretung gefunden wird.

Eine Beiordnung vor der ersten Instanz sollte beantragt werden, weil es geboten erscheint und eine Person A trotz Suche keinen Anwalt gefunden hat. Wichtig ist hierbei dann der Gang vor das OVG, wegen der möglichen Ablehnung des Antrags. Dazu könnte es wichtig werden, einen Anwalt zu suchen. Findet man auch hier keinen, dann geht die Beschwerde der Ablehnung auf Beiordnung vor dem VG zum OVG mit Antrag auf Beiordnung. Klingt komisch ist es aber nicht. Person A muss ja damit rechnen, dass sie vor dem VG mit Ihrem Antrag abblitzt. Das Rechtsmittel gegen die Ablehnung ist dann die Beschwerde vor dem OVG, und dort braucht es unter Umständen halt einen Anwalt. Wenn also auch hier keiner gefunden wird, müsste also ebenfalls ein Antrag auf Beiordnung gestellt werden. Vor dem VG kann ein Anwalt im Rahmen der Beantragung von Prozesskostenhilfen gestellt werden. Hat aber eine Person ausreichend Mittel, bleibt ihr das verschlossen. Darin liegt eine Art Ungleichbehandlung, weil es damit möglich wird, dass eine Person, welche sich vielleicht durch Wissen selbst vertreten kann und kein Geld für einen Anwalt hat, einen gestellt bekommen kann. Während eine Person trotz Geld und ohne Wissen sich vielleicht nicht selbst vertreten kann, aber auch keinen findet und ebenfalls keinen gestellt bekommt. Ist also eine Person A der Ansicht, dass sie den Sachvortrag, welcher erwartet wird, so nicht leisten kann, dass der Richter erkennt, dass das Bundesverfassungsgericht völlig willkürlich entschieden hat (also unter anderem), dann wird eine Person A eine Vielzahl von Anwälten anschreiben und diese zuerst fragen, ob sie in Frage kommen.
Wichtig sind insofern dann die Antworten, welche Signal geben, dass dem nicht so ist. Bei allen anderen wäre noch nachzufragen, welche Kosten anfallen sollten. Alles was über dem Wert der Tabelle liegt, ist nicht zielführend in der ersten Instanz.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 21. November 2018, 01:31 von Bürger«

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  • Beiträge: 352
Deshalb nun die erneute Frage, könnt ihr einen Anwalt in der Hauptstadt empfehlen?

Zum Erfahrungsaustausch wohl am besten mal beim Runden Tisch vorbeischauen:
Runder Tisch: Berlin
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/board,64.0.html


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Ein paar Jahre später schließt Person R sich der Frage an. Diese hatte gestern beim VG Berlin eine mündliche Verhandlung und geht naturgemäß davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Da sie mit dem Gedanken spielt in Berufung zu gehen, würde sie interessieren, ob es mittlerweile Empfehlungen für Anwälte im Raum Berlin gibt, die sich mit dem Thema auskennen. Besten Dank!


Edit "Büger": Siehe u.a. auch unter
Antrag auf Zulassung der Berufung - ohne Anwalt (trotz Anwaltspflicht)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=26638.0
bzw. darauf basierenden
Antrag auf Beiordnung eines Prozessbevollmächtigten
für ein noch durchzuführendes
Antragsverfahren auf Zulassung der Berufung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,26638.msg195671.html#msg195671


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Oktober 2022, 02:34 von Bürger«

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  • Sparquote 2013...2024: 12x(~210)=~2500€
Berufung ist aus verschiedenen Gründen nahezu sinnlos.

Gut sei:  Nach der Klage, die nächste Klage, meinen manche.
 
Manche machen wieder eine Klage über alles seit 2013. Da alle Dokumente und Entscheide immer "Beitrag" bezeichnen, obgleich es Steuer und nicht Beitrag ist, hat jemand sie als "Scheinbeschweide" und also als nichtig erklärt.

Damit die Klage nicht zu viel kostet, erklärt mancher sie nur über einen Teilbetrag von 500 Euro, die Mindeststufe im Verwaltungsrecht.

Was andere machten und machen, ist nur Berichterstattung. Hier ist keinerlei Beratung und erst recht keine Empfehlung, es ähnlich zu machen. Jeder muss selber über seine Sachen eigenverantwortlich entscheiden.

Diejenigen, die hier einen Politik- und Justizskandal sehen, meinen, dass man mit normalen Verfahrenssschritten hiergegen nichts ausrichten kann. Anwälte erst recht nicht, sagen manche. Manche mögen irren. Nur mal hier zitiert.


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"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

H
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Ein paar Jahre später schließt Person R sich der Frage an. Diese hatte gestern beim VG Berlin eine mündliche Verhandlung und geht naturgemäß davon aus, dass die Klage abgewiesen wird. Da sie mit dem Gedanken spielt in Berufung zu gehen, würde sie interessieren, ob es mittlerweile Empfehlungen für Anwälte im Raum Berlin gibt, die sich mit dem Thema auskennen. Besten Dank!

Da hilft nur jede Anwaltskanzlei in Berlin (und Umland) anschreiben und hoffen, daß sich einer meldet. Anschriften gibt es bei der Rechtsanwaltskammer.
Meine Erfahrung (ich habe jede Kanzlei in Brandenburg und einige auch in benachbarten Bundesländern per E-Mail angeschrieben, weil ich bis vor´s Landesverfassungsgericht wollte):
- Lediglich 40% der angeschriebenen Kanzleien antworten.
- Standartantwort ist: "Das ist nicht unser Fachgebiet." (auch von Kanzleien, die auf Verwaltungsrecht spezialisiert sind - Fachanwälte für Verwaltungsrecht)
- manche Kanzleien sind ehrlich und sagen die Gebühren dafür sind zu gering und die Erfolgsaussichten zu niedrig.
- zum Schluß waren drei Kanzleien bereit (von über 150 angefragten) die Sache zu übernehmen, von denen aber keine zum normalen Gebührensatz tätig werden wollte (eine berliner für 500 € netto die Stunde, eine sachsen-anhaltinische für 175 € netto die Stunde und eine brandenburgische für 150 € netto die Stunde - ist schon 2 Jahre her, Preise daher vermutlich gestiegen)
Es stellt sich also die Frage, was und ob es einem das wert ist, zumal auch das OVG Berlin-Brandenburg höchstwahrscheinlich die Nichtzulassungsbeschwerde (das VG wird wohl kaum von sich aus die Berufung zulassen) abschmettern wird.

Natürlich kann man auch versuchen, einen Notanwalt vom OVG bestallt zu bekommen, jedoch tut sich das OVG Berlin-Brandenburg hier besonders negativ hervor (war schon in einem anderen Thread Thema) und schmettert entsprechende Anträge gerne ab; habe ich also gar nicht erst versucht.


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Ja, sieht so aus, als ob das mit dem Anwalt wohl ne Schnapsidee ist. Person R will ja jetzt auch nicht irgendeinen Anwalt, der vom Thema keine Ahnung hat, sondern am besten jemanden, der auch persönlich ein Gegner des Rundfunkbeitrags ist. Na gut, dann erstmal das Urteil abwarten.


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Das Urteil abzuwarten und dann erst mit der Anwaltssuche anzufangen, ist keine so gute Idee.
Besser ist, sich schon jetzt umzuhören, ob und wer denn überhaupt bereits ist, eine solche Sache zu übernehmen, falls man den wirklich weitergehen will.
Fragen kostet nichts (zumindest die Anfrage nach der Mandatsübernahme) .
Wie gesagt, mein Beispiel (nicht ausgedacht, sondern tatsächlich so gelaufen) zeigt, daß die Anwaltssuche zur Suche nach der Nadel im Heuhaufen wird.
3 von über 150 ist nun Mal nicht viel.
Aber vielleicht sind berliner Anwaltskanzleien ja eher bereit als brandenburger, die Sache zu übernehmen.
(Wetten würde ich darauf jedoch nicht.)


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