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Autor Thema: Letzte Worte - Gottlieb und Seehofer versichern sich gegenseitig ihrer Zuneigung  (Gelesen 2024 mal)

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Süddeutsche Zeitung, 16.02.2017


Letzte Worte


Zitat
[..]
Gottlieb: "Darf ich Ihnen zum Schluss noch eine Frage in eigener Sache stellen? Das haben mir eine Reihe von Kollegen aufgetragen: Frag das den Seehofer. Herr Seehofer, stehen Sie als ein verlässlicher Verbündeter und guter Freund an der Seite des öffentlich-rechtlichen Systems? (...)" Seehofer beteuerte die Wichtigkeit kritischer Medien, die man als Politiker aber auch kritisieren dürfen müsse. Dann aber: "Und vielleicht empfinden Sie das jetzt als Schmeichelei, wenn ich sage: Beim Bayerischen Rundfunk stellt sich zuallerletzt die Frage, ihn infrage zu stellen, weil das ist unser Aushängeschild, was die Medienpolitik in Deutschland angeht."

Und Gottlieb antwortete: "Da frage ich jetzt nicht mehr nach, sondern lass das so stehen."

Man fragt sich ja wirklich, wer im deutschen Fernsehen künftig so für Abwechslung sorgen soll.

Weiterlesen auf:
http://www.sueddeutsche.de/medien/medien-und-politik-letzte-worte-1.3381861


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fox

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Nachdem der Herr Gottlieb in den Ruhestand geht, stellt sich die Frage:

Was wird das den Zwangsbeitragszahler wohl noch kosten? ???


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Und wie bekommt man diese Seilschaften weg vom Fenster?
Über die deutschen Gerichte? ...... .... ... .. .


LG Peli


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Seilschaften...weg bekommen!? über GERICHTE !?

 ;D ;D ;D ;D ;D

WER hat's erfunden !?

zuerst die "Federführer" des RBStV's - die Rheinland-Pfälzer:

Zitat
[...] der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz (Urteil vom 13.05.2014, Az. VGH B 35/12, S. 52) hat bestätigt, dass "die Neugestaltung der Rundrundfinanzierung keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet"

Die Entscheidung Rheinland-Pfälzischen Verfassungsgerichtshofs ist veröffentlicht unter http://www.mjv.rlp.de/Gerichte/Verfassungsgerichtshof

dicht gefolgt von den Bayern:

Zitat
[...] hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof (Entscheidung vom 15.05.2014, Az. Vf. 8-V ll-12. \1 . 24-Vll12. Rz. 62)festgestellt: "Die Pflicht zur Zahlung eines Rundfunkbeitrags im privaten Bereich für jede Wohnung (§ 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) (...) ist verfassungsgemäß. Sie verstößt weder gegen die Rundfunkempfangsfreiheil noch gegen die allgemeine Handlungsfreiheil und den allgemeinen Gleichheitssatz oder das Verbot der Benachteiligung behinderter Menschen."

Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs ist abrufbar unter http://www.bayern.verfassungsgerichtshof.de

Was soll der Onkel Horst denn schon sagen !?  >:D


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

P
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@ Kurt

ist mir schon klar. Deshalb sage ich hier im Forum auch glasklar, dass wenn die Gerichte endgültig
versagen (die Verwaltungsgerichtsbarkeit hat das schon) man nur über noch über ein Wahlkreuz
für die AfD (egal wie man sonst zu denen steht) eine Chance hat, diese lästigen Insekten loszu-
werden. Aber kaum erwähne ich diesen Fakt, geht hier um Forum die Unruhe los.

Reden fruchtet beim ÖRR nicht, dazu sitzen sie zu fett im Speck und sind zu gut vernetzt.

LG Peli

 


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Zitat
Beim Bayerischen Rundfunk stellt sich zuallerletzt die Frage, ihn infrage zu stellen, weil das ist unser Aushängeschild, was die Medienpolitik in Deutschland angeht.

Man beachte, dass der Ministerpräsident von "unser" Aushängeschild spricht - und nicht von "das" Aushängeschild !
Soviel zur Mär von der Staatsferne ...


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