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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?  (Gelesen 22932 mal)

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Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
Autor: 16. Februar 2017, 08:45
Moin Moin liebe Mitstreiter,

Vollstreckungsankündigung jetzt anders?  ???

Person A ist in 1. Instanz unterlegen und hat Antrag auf Berufung vor dem OVG Bremen gestellt.
Und hat nun eine Ankündigung der Zwangsvollstreckung von “ARD ZDF Deutschland Radio Beitragsservice“ bekommen!?
 
Person B ist in 1. Instanz unterlegen und hat Antrag auf Berufung vor dem OVG Bremen gestellt.
Und hat ein Festsetzungsbescheid bekommen mit gleichzeitiger Bekanntgabe, dass Zwangsvollstreckung eingeleitet wurde!

http://testplatz.bplaced.net/gaeste/DSCN9195.jpg
http://testplatz.bplaced.net/gaeste/GEZi.jpg

Ohmanomanoman


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#1: 16. Februar 2017, 12:32
Huhu @ohmanoman, hab mich verlaufen! Wo gehts nach Berlin - Brandenburg?

Was iss diss hier? Ahhh ... der Hinkelstein RömischRadioBremen ....
(der Profät reist immer mit einem gallischen Streitklagewagen Hinkelsteine).

Rein fiktiv:

Dollet Ding wat Person A da per römischer Brieftaube (Zugangsfiktion 6 Stunden oder was?) ins Haus flatterte. Römischer Festsetzungsbescheid, Mahnung und "Vollstreckungsankündigung" in einem. Nööö, so ein Ding ham wa noch nie jesehen!  :o

All in one römisches Unrecht sozusagen. Das können wir auch, pass auf, gallisches Golf,

"Hole in one":

da nimmt Mensch den Hinkelstein "RömischRadioBremen", schluck Zaubertrank, den gallischen Golfschläger und ab damit ....

(Abschlag mit lautem Kaaawumm und der Hinkelstein fliegt los ...)

Zitat
Widerspruchsverfahren richtet sich nach §§ 68 VwGO.

so Bremen:

Zitat
Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung

(zu § 68 VwGO)

(1) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten auf den Gebieten
..... Anmerkung brauchen waa nich

(2) Vor Erhebung einer Anfechtungs- oder Verpflichtungsklage bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten, die ein Senator oder der Senat erlassen, abgelehnt oder unterlassen hat. Abweichend hiervon bedarf es der Nachprüfung in einem Vorverfahren bei Verwaltungsakten

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8. auf dem Gebiet des Rundfunkrechts.

Link zum Gesetz:

http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70665.de&asl=bremen203_tpgesetz.c.55340.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d

Dann noch

http://transparenz.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen2014_tp.c.70677.de&template=20_gp_ifg_meta_detail_d#jlr-VwVfGBRpP44

Bremisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BremVwVfG)

Zitat
§ 2 Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit

1. der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen,

2. von Radio Bremen.

Link Rechtsaufsicht Radio Bremen

http://www.rathaus.bremen.de/staats__und_zentralabteilung-1302

Freie Hansestadt Bremen
Leiter der Abteilung 1
Staatsabteilung
Senatskanzlei
-Rathaus-
Am Markt 21 28195 Bremen

Zitat
§ 44 Nichtigkeit des Verwaltungsaktes

(1) Ein Verwaltungsakt ist nichtig, soweit er an einem besonders schwerwiegenden Fehler leidet und dies bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommenden Umstände offensichtlich ist.

(2) Ohne Rücksicht auf das Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 1 ist ein Verwaltungsakt nichtig,

1. der schriftlich oder elektronisch erlassen worden ist, die erlassende Behörde aber nicht erkennen lässt;
2. der nach einer Rechtsvorschrift nur durch die Aushändigung einer Urkunde erlassen werden kann, aber dieser Form nicht genügt;
3. den eine Behörde außerhalb ihrer durch § 3 Abs. 1 Nr. 1 begründeten Zuständigkeit erlassen hat, ohne dazu ermächtigt zu sein;
4. den aus tatsächlichen Gründen niemand ausführen kann;
5. der die Begehung einer rechtswidrigen Tat verlangt, die einen Straf- oder Bußgeldtatbestand verwirklicht;
6. der gegen die guten Sitten verstößt.

(3) Ein Verwaltungsakt ist nicht schon deshalb nichtig, weil
... Anmerkung brauchen waa nicht

(5) Die Behörde kann die Nichtigkeit jederzeit von Amts wegen feststellen; auf Antrag ist sie festzustellen, wenn der Antragsteller hieran ein berechtigtes Interesse hat.


In der Ferne ist ein lauter Knall zu hören (Hinkelstein im Rathaus eingeschlagen).

@ohmanoman weeste watt, gallisches Golf

"all in one, hole in two"

iss?

Pass auf!

(Profät reicht @ohmanoman eine gallische Fernlupe). Lauter Knall (der im Rathaus eingeschlagene Hinkelstein braust wieder los und schlägt bei RömischRadioBremen ein).

Dollet Ding, waa?

So einen Hinkelstein "RömischRadioBremen" will Person A bestimmt auch haben, waa?

Keen Problem warte .....

meißel, meißel, hämmer, hämmer ....

Rein fiktiv natürlich:
Zitat
Sehr geehrte Hansestadt Bremen,
Werte Staatsabteilung der Senatskanzlei,
Liebe Damen und Herren,

gegen den in Ablichtung beigefügten "Festsetzungsvollstreckungsankündigungsbescheid"  (2 Seiten) lege ich hiermit Widerspruch ein und beantrage die Durchführung eines Vorverfahrens nach §§ 68 ff. VwGO i.v.m. Artikel 8 Gesetz zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung.

Hierzu bitte ich den "Verwaltungsvorgang" zu diesem "Verwaltungsakt" beizuziehen und mir Akteneinsicht in den Räumen des Rathauses zu gewähren.

Ich gehe davon aus, dass dieser "wohl kombinierte Verwaltungsakt" (Veranlagungsbescheid, Festsetzungsbescheid, Mahnnung und Vollstreckungsankündigung) nicht von einem Senator oder dem Senat erlassen wurde, sodass eine Sprungklage wohl unzulässig wäre.

Ich beantrage ferner die Feststellung der Nichtigkeit dieses "Verwaltungsaktes" nach § 44 BremVwVfG, da ich starke Zweifel an formellen und materiellen Rechtmäßigkeit dieses "Verwaltungsaktes" hege.

Vorsorglich weise ich auf § 2 Abs. 1 Nr. 2 BremVwVfG hin sowie Art. 144 der Bremer Verfassung.

Zweifelfrei ist RömischRadioBremen keine sich selbstverwaltende Gemeinde, sondern eine staatsferne öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt.

Ich beantrage ferner die Herstellung der aufschiebenden Wirkung meines Widerspruches zuzulassen, mindestens bis der "Amtsträger", der diesen "Verwaltungsakt" verfügt hat, unter Bezeichnung des Amtes und der Dienststelle bekanntgegeben wurde.

Weiterer Sachvortrag erfolgt nach gewährter Akteneinsicht.

Ich bitte um schriftliche Eingangsbestätigung unter Mitteilung des Aktenzeichens zum Widerspruchverfahren.


Mit freundlichen Grüßen


so fertisch. Jibste Person A, denk dran iss ein Hinkelstein und fiktiv keene Rechtsberatung.

Kopie von diesem fiktiven römischem All in one Müll ran.

Abschlag (Einschreiben Rückschein) an ditt fiktive Rathaus und an RömischRadioBremen kurzes Anschreiben und fiktiven Widerspruch Senatskanzlei mit ran.

An die Havel, Oder und Spree jehtet da lang waa ....

Jut denn gallisches Tschööö und gallischen Granit!

Mutt weiter geen Osten ....

 :)
 


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#2: 17. Februar 2017, 20:51
Oooh du Profät Di Abolo, welch eine Ehre, dieses ihr oh Profät mit jenem Streitwagen von Berlin – Brandenburg nach Berlin – Brandenburg, einen Umweg vor den Toren der Stadt Bremen erschienen seit, um Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix, in schwerster Not mit Hinkelstein zur Seite zu stehen! Oh Habenix verneigt sich tief vor euch oh Profät Di Abolo. Euer Rat werde ich befolgen und die Brieftauben, mit den Hinkelsteinen in die von euch oh Profät vorgegebene Himmelsrichtung aus zu senden! Oh Habenix‘s Dank, sei euch gewiß!

Auch möchte sich Ohmanoman vor all denen tief verbeugen, die dieses Forum mit Erfahrungen, Kenntnissen und Wissen füllen. Leider kann ich aus dem Forum nur Honig saugen, da ich der juristischen Sprache nicht mächtig bin. Meine Profession liegt auf ein ganz anderem Bereich. Ohne euch wäre ich schon längst eingeknickt, was aber immer noch letztendlich sein kann, wenn die Bedrohung zu groß wird.

Danke!  :)


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#3: 17. Februar 2017, 21:53
Gallische Grüße und gallischen Dank ohhh @ohmanoman Mitstreiter im Norden!

Tränen der Rührung  :'( benetzen das Gesicht des Profäten. Ist er nur ein einfacher Steinmetz aus dem Fernen Berlin-Brandenburg der durch das Land reist und die fiktiven Worte des GEZ-Boykott- Forums - dem gallischen Dorf des Widerstandes - verkündet und in Hinkelsteine meißelt. Du @ohmanoman hast recht gesprochen, denn der Dank gebührt nicht mir, sondern diesem Forum hier.

VIVA GEZ-Boykott-Forum!

Nun hört weitere Worte hier, ihr Bürgerinnen und Bürger der Freien Hansestadt Bremen, bei einem fiktiven gallischem Bier!

Befreit euch vom Joch der römischen Unterdrückung!

Lernt gallisches Golf!

All in one, hole in all!

GEZ-VolX-Boykott now 4 all!


Gallische Grüße @ohmanoman von der Havel, Oder und Spree, möge der gallische Honig dich kräftigen! Werde er - ohh Mitstreiter des Nordens - zu gallischem Granit!


Yoo Lupus! Und von Tag zu Tag werden wir immer mehr! Ein kleines gallisches Heer!

 :)


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#4: 18. Februar 2017, 09:13
@Profät Di Abolo
Ein wenig schräg bist Du schon?  ;)


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

e
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#5: 18. Februar 2017, 09:28
solche Menschen braucht das Land! ;) :laugh:


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#6: 18. Februar 2017, 11:03
Guten TagX!
Ahh, Herr Prof.EU Pinguin, gallische Grüße! Ja meine Schrägheit, Sie haben recht! Ich bin schräg!

Meine Schrägheit kommt allerdings daher,
dass ich jahrelang an meiner Wohnungstüre
wehrte ab die GEZ - Gebührenlektüre.
Schräg stemmend hielt ich zu meine Wohnungstüre!

Doch umsonst war all die Qual,
der BeitraXservus kam DIGITAL und stahl
meine Daten und so hat ich keine Wahl,
daher bereite ich dem BeitraXservus jetzt eine nie endende Qual!

Schräg ziehend, beinahe liegend, ziehe ich mit meinem Hinkelsteinstreitwagen durchs gallische Land
und stelle ab an jede gallische Häuserwand,

kostenlose fiktive Hinkelsteine zum Gebrauch,
so will es der GEZ-Boykott-Forum-Brauch.


Wenn ihr lieben Menschen dennoch wollt, so gebt ihr ein klein wenig Gold
(goldgelber Button oben Spenden für die Betreibung des Forums).

Oder direkt:

https://online-boykott.de/spenden


Zeigt bitte keinen GEiZ bei euren kleinen Gaben,
das GEZ-Boykott-Forum will nicht viel haben.

Habt Dank dafür, so ihr denn spendet,
damit sich das GEZ-Blatt wendet!

 :)



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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#7: 18. Februar 2017, 14:09
@Profät Di Abolo
Ein wenig schräg bist Du schon?  ;)

Nur Humor hilft, um aus der Verbitterung raus zu kommen!


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V
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#8: 18. Februar 2017, 15:13
Wir sind alle etwas Besonderes und als Team unschlagbar. Die Befreiung von der Diskriminierung der Nichtnutzer der ö.-r. Medienoption geht in die Geschichtsbücher ein.

Lasst uns weitermeißeln bis das Licht zum Vorschein kommt.

In diesem Sinne alles Gute.
Viktor


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#9: 19. Februar 2017, 16:48
Moin Moin liebe Leute,

kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?

Danke!

Ohmanoman


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C
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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#10: 19. Februar 2017, 17:01
kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?
Damit könnte das "Bremische Zuständigkeitsgesetz" gemeint sein.


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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#11: 19. Februar 2017, 17:03
kann mir jemand schreiben, wofür die Abkürzung “BremZustG“ steht?

Bremisches Verwaltungszustellungsgesetz (BremVwZG)
http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?xid=2099246,1


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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Re: Vollstreckungsankündigung jetzt anders?
#12: 20. Februar 2017, 11:23
Moin Moin Leute,

es ist das BremZustG  (Zustimmungsgesetz)!

Gruß


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Oooh du Profät Di Abolo,
Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hat den Hinkelstein abgeschossen
und ohhh was hat Habenix angerichtet!! Der Hinkelstein flog in das Rathhaus dem Oberstadtscheibernix direkt an den Kopf! So das er nur wenig Worte in seinem Kopf fand für die doch so erwarteter Rückantwort an Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix!
Der Oberstadtscheibernix hat dann den im Rathaus eingeschlagenen (am Kopf) Hinkelstein so gleich wieder los brausen lassen, an die höchste Behörde im römischen Stadtstaat Bremen, so das er bei BehördeRömischRadioBremen (BRRB) eingeschlagen sein muss. So muss es denn sein, dieses die  BehördeRömischRadioBremen (BRRB) überfordert sei, weil sie jetzt alles in 2facher Hinkelsteinausführung bekommen haben. Nun hat auch Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix von der Stadtschatzkammer eine Pergamentrolle bekommen, wo denn der Attribut bleibt! Wenn er nicht kommt, wolle man ihn sich holen! Eine Gallische Brieftaube von Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix, die nur taub war, aber sehen konnte, hat der Stadtschatzkammerhalterin vor zwitschern lassen, das Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix einen Anwaltnix eine Pergamentrolle an die nächsthöheren Erklärer (OVG) gesendet hat. Die Stadtschatzkammerhalterin hatte erst mal erbarmen mit Habenix und wolle sich erklären, wenn sie den Hinkelstein von Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix dessen Anwaltnix (1. Pergamentrolleseite) entziffert hat! 

Oh Holzschnixtz Ohmanomanix Habenix hat angst, das ihm der Himmel auf den Kopf fällt!   :-[


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