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Autor Thema: Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag  (Gelesen 4064 mal)

S
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Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag
Autor: 04. Februar 2013, 10:37
Ich habe gerade angefangen, den Text zu lesen. weiß jemand, wo es noch im Internet ist?

Ganz am Anfang steht:

Zitat
Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Modells sollten insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden: Aufkommensneutralität, Beteiligung des privaten und nicht privaten Bereichs an der Rundfunkfinanzierung, Abkehr von dem Bereithalten eines Gerätes als Anknüpfungspunkt für die Zahlungspflicht, soziale Gerechtigkeit, Staatsferne, geringer Verwaltungsaufwand, Beachtung der rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben mit dem Ziel, die gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern.

Es wird aber verzweifelt versucht, die Akzeptant durch Werbung zu verbessern, nicht mit dem Inhalt des Gesetzes. Und diese Werbung für das Gesetz wird durch Einnahmen aus Abgaben auf Grund desselben Gesetzes finanziert.

Auf jeden Fall ist es sehr wichtig zu zeigen, dass man diesen Beitrag nicht akzeptiert. Mit Klagen, Demos, usw.


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S
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Der Versuch der Rechtfertigung durch das vom Rundfunk bestrahlte Glück sieht man auch hier:

Zitat
Künftig besteht als wesentliche Neuerung eine Beitragspflicht für Wohnungsinhaber im privaten Bereich und für Betriebsstätteninhaber im nicht privaten Bereich. Auch der nicht private Bereich trägt demnach weiterhin zur Rundfunkfinanzierung bei. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk fördert in besonderem Maße die Grundlagen der Informationsgesellschaft und leistet einen wichtigen Beitrag zur Integration und Teilhabe an demokratischen, kulturellen und wirtschaftlichen Prozessen. Davon profitiert sowohl der private als auch der nicht private Bereich, der neben gewerblichen und sonstigen selbständigen Erwerbstätigkeiten überdies Tätigkeiten zu gemeinnützigen und öffentlichen Zwecken umfasst.

Merkwürdig ist folgender Satz:

Zitat
Die in diesem Kontext relevanten abgabenrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Aspekte wurden durch mehrere wissenschaftliche Expertisen und zuletzt durch ein Gutachten von Prof. Paul Kirchhof (Heidelberg) abgeklärt, so dass ein stabiles und zukunftsfähiges Finanzierungsmodell vorgelegt werden konnte, das den Anforderungen, welche die Ministerpräsidentenkonferenz in Bad Pyrmont im Jahr 2006 festgelegt hatte, gerecht wird.

Das der Hauptsatz steht in passiv. Es steht nicht, wer die relevanten abgabenrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Aspekte abklärte, und weniger, wer die Abklärung veranlasste. Im Kirchhofs Interview (Kurtaxe) in der FAZ steht:

Zitat
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.


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T
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Leute,die Gesetze entwickeln und damit ihr Geld verdienen gehören in den Knast nei Wasser und Brot,wenn sie sich mit denen zusammen tun,die eben sowas ausnutzen wollen,um an die hartverdiente Kohle andrer Leute ranzukommen.

Sowas steht auf derselben Stufe wie legalisierte  Piraterie


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...ich hab noch nie GEZahlt.............und das ist auch gut so !
Nur zur Absicherung meinerseits:
Ich rufe nicht zu strafbaren Handlungen auf,ich helfe nur beim richtigen Begreifen und Ausfüllen von Bettelbriefen um sich selbst Zeit und vor allem mühsam verdientes Geld zu ersparen.
Im übrigen gibt es in Deutschland keine Schwarzseher mehr,seitdem der Farbfernseher und Multi-Color-Bildschirme Einzug in deutsche Haushalte gefunden haben !

j

jetzt_reicht_es


Sowas steht auf derselben Stufe wie legalisierte  Piraterie

Nö! Das steht nicht nur auf derselben Stufe!
Das ist legalisierte Piraterie!!!


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Zitat
Im Rahmen der Erarbeitung eines neuen Modells sollten insbesondere folgende Anforderungen erfüllt werden:
- Aufkommensneutralität,
- Beteiligung des privaten und nicht privaten Bereichs an der Rundfunkfinanzierung,
- Abkehr von dem Bereithalten eines Gerätes als Anknüpfungspunkt für die Zahlungspflicht,
- soziale Gerechtigkeit,
- Staatsferne,
- geringer Verwaltungsaufwand,
- Beachtung der rundfunkverfassungsrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen, datenschutzrechtlichen und europarechtlichen Vorgaben
mit dem Ziel, die
- gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern.

"Aufkommensneutralität" - indiskutabel
Das sei dahingestellt, was am Ende herauskommt. Es ändert nichts daran dass 8 Milliarden mindestens 7 Milliarden zuviel sind!

"Beteiligung des privaten und nicht privaten Bereichs an der Rundfunkfinanzierung" - indiskutabel
...zur Verwässerung der Tatsache, dass der Privatmensch als Endverbraucher und Steuerzahler via Preisumlage, effektive Lohnkürzung bzw. steuerliche Mehrbelastung der Kommunen direkt und indirekt doppelt und dreifach belastet wird - und schlussendlich den *Gesamtetat* zahlt. Augenwischerei.

"Abkehr von dem Bereithalten eines Gerätes als Anknüpfungspunkt für die Zahlungspflicht" - katastrophal!
Der Beitrag hätte genauso gut an den bodymass-Index der Nachbarschaft oder den Farbton der Klobrille gekoppelt werden.

"soziale Gerechtigkeit" - negativ
Das diametrale Gegenteil ist der Fall: Sozialschmarotzertum von *oben* nach *unten* - "Solidarität" von *unten* nach *oben*.
Wie dummdreist geht es noch?!??!???

"Staatsferne" - negativ
Status Quo: *Staatsnähe* - und *Bürgerferne*. Eine Änderung nicht in Sicht.

"geringer Verwaltungsaufwand" - negativ
Weder im Privatbereich noch im Bereich der Betriebsstätten noch im Bereich der Kommunen, etc. erkennbar.

"Beachtung der rundfunk- und finanzverfassungsrechtlichen, datenschutz- und europarechtlichen Vorgaben" - ungeklärt/ negativ
Vieles deutet darauf hin, dass hier einige Vorgaben haarscharf an der Illegalität kratzen bzw. tatsächlich gegen die genannten Vorgaben verstoßen
Eines wurde gar völlig vergessen: Die Vorgaben des *gesunden Menschenverstandes*...
Aber das ist ja schon *üblich* so.

"gesamtgesellschaftliche Akzeptanz zu verbessern" - negativ
Na das ist ja wohl der beste Brüller! Hahahahahahahahaha!!!
Das war eher ein Schuss in den Ofen, denn auch hier ist wohl eher das diametrale Gegenteil der Fall:
Die Akzeptanz geht flächendeckend in den Keller.


Fazit:
Die Anforderungen sind nahezu alle nicht erfüllt!
Das Hauptziel ist grandios verfehlt!
Aus dem Kirchhof-Gutachten nur die "Rosinen" herausgepickt.
Daran sollen sie ersticken!


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e
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Zitat von: Sophia.Orthoi am 04. Februar 2013

Ich habe gerade angefangen, den Text zu lesen. weiß jemand, wo es noch im Internet ist?
Dann weiter:
Das der Hauptsatz steht in passiv. Es steht nicht, wer die relevanten abgabenrechtlichen, finanzverfassungsrechtlichen und europarechtlichen Aspekte abklärte, und weniger, wer die Abklärung veranlasste. Im Kirchhofs Interview (Kurtaxe) in der FAZ steht:

Zitat:
Ich habe gemeinsam mit den Rundfunkanstalten ein verfassungsrechtlich zulässiges und praktisch gebotenes Finanzierungssystem entwickelt.

Im Kirchhofs Interview (Kurtaxe) in der FAZ steht:...hier eine Internetadresse
vom ganzen interview zum nachlesen.

Zitat:„Der Rundfunkbeitrag ist wie eine Kurtaxe“

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/paul-kirchhof-im-gespraech-der-rundfunkbeitrag-ist-wie-eine-kurtaxe-12030778.html


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Zitat_Freiheit
„Den Raum für Freiheit zu schaffen ist Aufgabe der Politik. Die Freiheit selbst zu verwirklichen, ist Sache aller und eines jeden.“
Karl Theodor zu Guttenberg (1921-72), dt. Politiker

K
  • Beiträge: 2.243
Hallo zusammen,

hier ist die Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge zu finden:

https://www.rlp.de/fileadmin/rlp-stk/pdf-Dateien/Medienpolitik/Begruendung_15._RAEStV.pdf

Es lohnt m. E. nach sie sorgfältig zu studieren!

Schätze mal das Pamphlet birgt reichhaltige Punkte die man in Klagen verwenden kann  >:D

So z. B.:
Zitat
a - Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.
Das ist die (volljährige) Gesamtbevölkerung - keine "Wohnung".

Zitat
b - Die sehr weitgehende Zweitgerätebefreiung im privaten Bereich führte schon bisher in aller Regel zu einer faktisch wohnungsbezogenen Entrichtung der Rundfunkgebühr. Für die meisten der heutigen privaten Rundfunkteilnehmer wird sich deshalb durch den Modellwechsel rein tatsächlich nichts ändern, zumal der typische Privathaushalt so wohl über Hörfunk- als auch über Fernsehgeräte verfügt.
Oh doch! Es ändert sich etwas grundlegendes: es gibt nur noch (wenige) Wohnungsinhaber - aber viele viele Rundfunkteilnehmer.
Womit wir zu o.a. "Begründung a" kommen: "Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss."
Das sind nämlich alle!

Zitat
c- Durch die Anknüpfung an die Wohnung – die hier als Typisierung für den Haushalt zu betrachten ist (vgl. oben) – unabhängig von der Zahl der Bewohner und der Frage, ob es sich  bei der Wohnung für die Bewohner um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, wird außerdem vermieden, dass Daten aller Bewohner ermittelt werden müssen.
ohne Worte.

...


Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

  • Beiträge: 1.193
  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
c- Durch die Anknüpfung an die Wohnung – die hier als Typisierung für den Haushalt zu betrachten ist (vgl. oben) – unabhängig von der Zahl der Bewohner und der Frage, ob es sich  bei der Wohnung für die Bewohner um einen Erst- oder Zweitwohnsitz handelt, wird außerdem vermieden, dass Daten aller Bewohner ermittelt werden müssen.

Hallo Kurt,

bitte auch dazu dieses Thema weiterlesen, dort wird explizit beschlossen, dass der automatisierte "einmalige" Meldebestandsdatenabzug, in den RBStV "hineingefummelt" wurde.

Guggst du hier: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18534.msg121199.html#msg121199

Zitat
Herr Florian Rentsch äußert sich negativ zum einmaligen Meldedatenabgleich und spricht von:

(...) Obwohl ich überrascht war, dass man das so ein bischen in den Rundfunkänderungsstaatsvertrag "hineingefummelt" hat (…)
+++
PS.
Mir fehlen leider nicht die Worte. Es ist unfassbar, dass die Landtagsabgeordneten diesen RBStV abgesegnet hatten.
 ::) :-\


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

  • Beiträge: 691
Hallo Leute,

die Begründung für den 15. Rundfunkstaatsvertrag habe ich kürzlich erst auf der Webseite der Bremer Senatskanzlei für Medien und IT gefunden und im Forum gepostet:

Forum -> Begründung zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Diese sollte man sich unbedingt durchlesen, weil sie Angriffspunkte für die Klage bietet.

Viele Grüße
Mork vom Ork


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  • Beiträge: 7.315
Zitat
Das sind nämlich alle!
Nö; es sind nur die, die am Rundfunk teilnehmen, steht doch da "Rundfunkteilnehmer". Wer nicht am Rundfunk teil nimmt, ist kein Rundfunkteilnehmer.

Daneben hat es ja noch die Rundfunknichtteilnehmer, also jene, die nicht am Rundfunk teilnehmen, die nun einmal, weil sie nicht am Rundfunk teilnehmen, nicht mit jenen verwechselt werden dürfen, die am Rundfunk teilnehmen.

Die kannst ja auch nicht glaubwürdig daherkommen und meinen, daß ein Schwarzteetrinker keinen schwarzen Tee trinkt, sondern starken Kaffee, nur weil dieses Getränk evtl. zufällig die gleiche Farbe wie Kaffee hat und auch bspw. mit Zucker und Sahne getrunken wird.

Merke daher: Ein Rundfunknichtteilnehmer ist mit einem Rundfunkteilnehmer nicht identisch; der Rundfunknichtnutzer ist kein Rundfunknutzer.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

K
  • Beiträge: 2.243
Re: Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag
#10: 12. Februar 2017, 14:57
@pinguin: vielleicht verschwurbelt geschrieben - so meinte ich es nicht...deshalb ja: wieder zurück zu a)

hier die "Begründung":
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

Das sind zunächst ALLE - also sowohl Rundfunkteilnehmer, Rundfunknichtteilnehmer, Wohnungsinhaber, Nicht-Wohnungsinhaber usw.

Im "RBStV" ist das aber heruntergebrochen:
(1) Im privaten Bereich ist für jede Wohnung von deren Inhaber (Beitragsschuldner) ein Rundfunkbeitrag zu entrichten.

Also passt die "Begründung" nicht...

Gruß
Kurt


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S
  • Beiträge: 1.137
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Re: Begründung zum Fünfzehnten Staatsvertrag
#11: 12. Februar 2017, 16:14
Zitat
hier die "Begründung":
Zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks hat beizutragen, wer die allgemein zugänglichen Angebote des Rundfunks empfangen kann, aber nicht notwendig empfangen (haben) muss.

Das sind zunächst ALLE - also sowohl Rundfunkteilnehmer, Rundfunknichtteilnehmer, Wohnungsinhaber, Nicht-Wohnungsinhaber usw.
Für die Möglichkeit Rundfunk überhaupt empfangen zu können, gibt es genau drei Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:

1) Eine Empfangsanlage, welche eingehende Rundfunksignale bereitstellen kann. (Mobile Geräte mit eingebauter Empfangsanlage hier nicht berücksichtigt.)

2) Ein Empfangsgerät, welches die bereitgestellten Signale umwandeln und wiedergeben kann.

3) Ein bewußter Wille, Rundfunk überhaupt zu empfangen.

Fehlt auch nur einer dieser drei Punkte, ist eine Rundfunkempfangsmöglichkeit nicht mehr gegeben.
Schon aus der Begründung ergibt sich damit, daß Rundfunknichtteilnehmer nicht zur Gruppe der Beizutragenden gerechnet werden können, da zwar nicht notwendig ein Empfang stattfinden muß, aber die Möglichkeit des Empfangs dagegen vorausgesetzt wird.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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