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Streamingdienst-Abos sind bald im EU-Ausland nutzbar

Begonnen von Uwe, 11. Februar 2017, 08:50

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Uwe


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Streamingdienst-Abos sind bald im EU-Ausland nutzbar

Quelle: Badische Zeitung 09.02.2017


ZitatVerbraucher können vermutlich schon im kommenden Jahr Filme, Musik und Sportevents über ihre Streamingdienste auch auf Reisen im europäischen Ausland ansehen.

Die für deutsche Zuschauer wichtige Frage, ob dann auch alle Sportereignisse und Filmangebote der öffentlich-rechtlichen Mediatheken bei Auslandsreisen zugänglich sind, ist damit aber nicht eindeutig beantwortet. Fachleute der EU-Kommission erklärten der Badischen Zeitung auf Anfrage, ARD und ZDF könnten die neue Regelung übernehmen, müssten es aber nicht tun.

Anbieter müssen sich bei Vertragsunterzeichnung den Personalausweis, eine Telefonrechnung oder den Nachweis über bezahlte Rundfunkgebühren zeigen lassen, um damit die Angaben des Kunden zu überprüfen.

weiterlesen auf:
http://www.badische-zeitung.de/computer-medien-1/netflix-und-co-im-urlaub--133354514.html
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
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www.rundfunk-frei.de

pinguin

Zitat von: Uwe am 11. Februar 2017, 08:50eine Telefonrechnung oder den Nachweis über bezahlte Rundfunkgebühren
So; das rote Wort sagt, daß eines von beiden genügt, um via Streaming auf Rundfunkangebote zugreifen zu können;

Das blaue Wort könnte sagen,
- daß eu-seitig nicht wirklich bekannt ist, also offiziell, daß es keine Gebühren mehr sind, weil
ZitatFachleute der EU-Kommission erklärten der Badischen Zeitung
- daß eu-seitig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nur Gebühren zulässig sind, da der Begriff "Beitrag" nicht erwähnt wird?
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

ohmanoman

#2
Zitat von: Uwe am 11. Februar 2017, 08:50
Anbieter müssen sich bei Vertragsunterzeichnung den Personalausweis, eine Telefonrechnung oder den Nachweis über bezahlte Rundfunkgebühren zeigen lassen, um damit die Angaben des Kunden zu überprüfen.

Ohmanoman,

ich hab schon Bauchschmerzen vor lachen, so lustig ist das!

Wenn ich jetzt ein Haus, Auto, Fahrrad usw. kaufen möchte, heiraten, ein Visum beantragen, ein Konto eröffnen, bei Führerscheinkontrolle, ...... muss ich mich dann in Zukunft mit einem vom Intendanten unterschriebenen Dokument, legitimieren? Ist es schon soweit, dass ein  unterschriebenes Dokument vom  Intendanten den Reisepass, oder Personalausweis ersetzt?
Ist es schon so weit, das wenn eine Behörde z.B. Polizei eine Personalie mit eine Meldeadresse abgleichen möchte, beim Beitragsservice anfragt(deshalb Service)? Habt ihr mal gesehen, wo die Unsere Daten aufbewahrt werden? Da sieht es aus wie im Kontrollraum der NASA!

Ach wie schön das es den Beitragsservice gibt, sonst wüsste ich nicht, was ich machen sollte 8) 
ARD: ,,Bei uns sitzen Sie in der Ersten Reihe" //// Bei uns reihern Sie in die Ersten Sitze!     ZDF: ,,Mit dem Zweiten sehen Sie Besser" //// Ein blinder Mensch nicht! Ich sag halt nix und das werde ich wohl noch sagen dürfen! GEZ = Ganoven-Erpresser- Zyniker // ARD = Anstalt-rechtsloser-Diktatur // ZDF = Zentrum der Finsternis

pinguin

Zitat von: ohmanoman am 11. Februar 2017, 17:02Wenn ich jetzt ein Haus, Auto, Fahrrad usw. kaufen möchte, heiraten, ein Visum beantragen, ein Konto eröffnen, bei Führerscheinkontrolle, ...... muss ich mich dann in Zukunft mit einem vom Intendanten unterschriebenen Dokument, legitimieren?
Nur dann, nachdem Du Haus, Auto, Fahrrad und alles andere von Dir Genannte, siehe Zitat, aus dem Web gestreamt hast, vorher ist das nicht nötig.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;