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Autor Thema: Wenn der Beitragsservice beim Flüchtling klingelt  (Gelesen 1450 mal)

Uwe

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Wenn der Beitragsservice beim Flüchtling klingelt

Quelle: WELT/N24 03.02.2017

Zitat
ARD und ZDF ziehen die Routine der Gebühreneintreibung auch bei Asylbewerbern durch – bis hin zur Zwangsvollstreckung. Flüchtlinge dürfen sich eigentlich befreien lassen, sind damit aber überfordert.

Dann kommt es automatisch zu dem, was der Beitragsservice als „Kundengewinnung“ bezeichnet. Und bei der Kundengewinnung nach Art des Hauses ist er äußerst rührig. So schnellte die Zahl der versandten Mahnungen und Zahlungserinnerungen – erste Stufe der Forderungseintreibung – zwischen 2013 und 2015 um zehn Millionen auf 24 Millionen hoch.

Gleichzeitig verdoppelte sich die Zahl der Zwangsvollstreckungen auf 1,4 Millionen.

In Thüringen drohte der Gerichtsvollzieher einer zweifachen Mutter aus Eisleben „zu einer Ihnen nicht genehmen Zeit, u.U. mit polizeilicher Unterstützung“ – wegen einer Beitragsschuld von 296,84 Euro.

weiterlesen auf:
https://www.welt.de/wirtschaft/article161756926/Wenn-der-Beitragsservice-beim-Fluechtling-klingelt.html

Edit Uwe:
Da ich genau weiß, wohin die Diskussionen gehen würden, lass ich das Thema besser geschlossen.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Februar 2017, 08:55 von Uwe«
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