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Autor Thema: Robra zur Zukunft des ö.r.-Rundfunks: Mehr Qualität, weniger Programme  (Gelesen 3531 mal)

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Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt, 31.01.2017

Robra zur Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks:
Mehr Qualität, weniger Programme

Rainer Robra - Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 079/2017

Zitat
„Die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beruht maßgeblich auf Informations- und Nachrichtenangeboten, die sorgfältig recherchiert sind und auf dieser Grundlage überzeugende journalistische Positionen einnehmen. Deswegen sollten Umfang, Präsenz und publizistischer Stellenwert dieser Angebote erhöht werden“, betont Staatsminister Rainer Robra in der medienpolitischen Debatte der Länder um Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 In einem Aufsatz der Fachzeitschrift „Promedia“ fordert Robra, dass sich die ARD-Landesrundfunkanstalten zukünftig konsequent regional ausrichte sollten. Mit einer aktuellen, thematisch umfassenden und kenntnisreichen Berichterstattung über das regionale Geschehen könnten sie einen wichtigen Beitrag zu einem individuellen und kollektiven Heimatgefühl und damit zur Lebensqualität der Menschen leisten. Auch sollten schwierige Themen und Filme wieder in der Primetime gezeigt werden und nicht nur in den Nachtstunden oder in Nischenprogrammen. Auf die Einschaltquote einzelner Sendungen komme es nicht an. Die Anzahl der Programme in Hörfunk und Fernsehen könne, so Robra, reduziert werden. Als Alternative zu nicht bedarfsgerechten Programmen kämen Angebote im Internet in Betracht, wenn sich besondere Interessen begründen ließen, wie dies etwa beim neuen ARD-ZDF-Jugendangebot „Funk“ der Fall sei. Bei den Sportangeboten müssten sich ARD und ZDF sowie die Sportverbände damit auseinandersetzen, dass sich die Rechte für Olympia und Profifußball auf Kosten der Rundfunkbeitragszahler kaum noch finanzieren ließen.

In Hinsicht auf die zukünftige Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ist der Staatsminister der Ansicht, dass Mehrländeranstalten wie der MDR eine angemessene Berücksichtigung regionaler Interessen gewährleisteten, wie das Beispiel Sachsen-Anhalt innerhalb des MDR zeige. Deswegen solle die Bildung weiterer Mehrländeranstalten geprüft werden. Kurzfristig zu realisieren seien zentralisierte Verwaltungsfunktionen. Die Vielzahl der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Rundfunkanstalten sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden, denn die von den Rundfunkanstalten behauptete Wirtschaftlichkeit dieser Gesellschaften sei durch zahlreiche Rechnungshofberichte widerlegt worden. Zur medienpolitischen Diskussion der Länder um Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks stellt Robra fest: „Das politisch Wünschbare und das tatsächlich Machbare sollten in einen Vorschlag münden, der sicherstellt, dass der finanziell stabil und maßvoll abgesicherte öffentlich-rechtliche Rundfunk den zukünftigen publizistischen Herausforderungen durch eine fokussierte Aufgabenstellung und darauf neu zugeschnittene Strukturen gewachsen ist. Dann ist mir auch um die künftige parlamentarische Begleitung der Medienpolitik in Deutschland nicht bange.“

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http://www.presse.sachsen-anhalt.de/index.php?cmd=get&id=882270&identifier=421ed6f8f723fc54413008465fa1ad37


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Mehr Qualität, weniger Programme - so weit, so gut. Das ist aber unmöglich, weil die Menge alimentierte Rundfunkmitarbeiter ihre Alimentaion rechtfertigen muss.

Robra will aber einen Rundfunk nach seinem Geschmack. Auch OK, so lange diesen Rundfunk anderen nicht aufgedrängt wird.

Sollen sich die Programme regional ausrichten? Ich lese auch keine regionale Zeitung, wieso soll ich für regionalen Rundfunk zahlen?!

Wann hören endlich die Geschichten auf?!

Rundfunk soll von jenen gezahlt und völlig finanziert werden, die ihn konsumieren. Es muss dem Geschmack der konsumierenden, darunter Robras, passen. Den anderen sollte Rundfunk egal sein.


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[...]
Rainer Robra - Staatskanzlei - Pressemitteilung Nr.: 079/2017
Zitat
[...] Die Vielzahl der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften der Rundfunkanstalten sollte auf ein Mindestmaß reduziert werden, denn die von den Rundfunkanstalten behauptete Wirtschaftlichkeit dieser Gesellschaften sei durch zahlreiche Rechnungshofberichte widerlegt worden.  [...]
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