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Autor Thema: Der Beitragsservice klärt auf: Haftbefehl? Was ist denn da los?  (Gelesen 5764 mal)

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Der Beitragsservice klärt auf: Haftbefehl? Was ist denn da los?


Quelle: Beitragsservice früher GEZ

Zitat
(...) Es ist unter anderem auch gesetzlich festgelegt, dass man den Rundfunkbeitrag zahlen muss. Und damit das Prinzip der Beitragsgerechtigkeit aufrechterhalten werden kann – jeder, der zahlen kann, muss auch zahlen –, wird in den Fällen, in denen nicht gezahlt wird, nachgehakt. Und das nicht nur einmal. Nach einem mehrstufigen (Mahn-)Verfahren wird der Fall dann an eine Vollstreckungsbehörde weitergegeben und wenn man dieser sagt: „Ich habe kein Geld. Ich kann nicht zahlen.“, dann wird man gebeten, eine Auskunft über sein Vermögen abzugeben. Gibt man diese nicht ab, stehen der Vollstreckungsbehörde verschiedene Maßnahmen zur Vollstreckung zur Verfügung. Die Maßnahmen sind dabei im jeweiligen Landesrecht geregelt, und auf ihre Auswahl haben die Rundfunkanstalten in den meisten Bundesländern keinen Einfluss. Zu ihnen gehören beispielsweise die Pfändung, Zwangsversteigerungen oder sogar die Erzwingungshaft. Letztere kommt jedoch nur dann in Betracht, wenn ein Beitragszahler sich weigert, seine Vermögenslage offenzulegen. (...)

Weiterlesen:
http://www.dein-beitrag-bewegt-was.de/artikel/2016/Aufklaerung_Haftbefehl.html


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http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21889.0.html

Bitte das Thema dort weiter diskutieren.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 21:41 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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