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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung und Vollstreckungsersuchen, 2x erfolgreicher Einspruch  (Gelesen 2267 mal)

B
  • Beiträge: 3
Hallo Forum,

Person A ließt hier seit Jahren mit und hat es bislang durch Lesen und Formulieren geschafft jegliche Maßnahmen zu unterbinden.

Person A hatte schon 2 x eine Vollstreckungsankündigung, die Person A durch ein Schreiben an die Stadt abweisen konnte.

Die Stadt hat die Vollstreckung an den BS zurückgewiesen.

Nach dem 1. Schreiben hatte person A ganze 1,5 Jahre Ruhe, bevor eine neue Vollstreckung kam, beim 2. Schreiben nur rund 6 Wochen und nun ist die 3. Vollstreckung bei Person A angekommen.

Person A hat nun wieder ein Schreiben bekommen "Vollstreckungsankündigung" der Stadt mit Zahlungsinformation.

Bei diesem Schreiben war ein Schreiben von WDR Köln dabei u.a.

"Die Voraussetzungen für eine Zwangsvollstreckung sind erfüllt"
"Festsetzungsbescheide sind unanfechtbar"
"Forderunspfändung"

Person A hat zusätzlich einen Riesen Umschlag erhalten von WDR mit sämtlichen Post-Sendungen der letzten Jahre und Festsetzungsbescheide.

Darin steht, dass diese als Zugestellt gelten etc.

Person A fragt sich nun, ob ein 3. Einspruch bei der Stadt wieder eine "aufschiebende Wirkung" erzielt, oder ob Person A schon vor das VG ziehen kann / muss.

Person A ist sich unsicher was getan werden muss.

Person A möchte auf keinen Fall zahlen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Februar 2017, 19:12 von Bürger«

f
  • Beiträge: 35
Ohne genauere Beschreibung, warum Einspruch gewesen ist, kann der fiktiven Person nicht geholfen werden.

Warum Einspruch, was wurde begründet etc...


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  • Beiträge: 1.521
  • This is the way!
Guten TagX!

Rein fiktiv, ich habe von einem komischen Kautz gehört, der wiederum von einem ... naja, jedenfalls soll in irgendeiner ähnlichen fiktiven Sache jemand geäußert haben, er hätte gehört, es soll mal eine Vorlesung .... naja, die lief wohl so ab:

Zitat

Ich grüße sie meine Damen und Herren!

Willkommen zur Vorlesung asymmetrische Prozessführung.

Für die schnelle Abwehr und um sich Zeit zu verschaffen, empfiehlt es sich immer erstmal alles von sich zu weisen und formelle Mängel geltend zu machen. Zum Beispiel mit dem Ausruf:

Ahhhhh! Der Versuch des WursDRäubers Zustellungsmängel zu heilen (§ 189 ZPO sowie § 8 VwZG)!

Nun und damit das Vorliegen des Eingeständnisses zu vorherigen Zustellungsmängeln!

Hervorragend! 

Fraglich ist dabei ob die vorgenommen Zustellung  sämtlicher Bescheide und sonstigen Schreiben "mittels dickem Wurstbrief" auch die Bedingungen der Zustellung tatsächlich erfüllen §§ 166 ZPO und § f ff. VwZG. Nun das braucht hier nicht weiter interessieren, wir gehen mal davon aus, dass der "dicke Briefumschlag" den der Nachbar, vom Nachbarn ... per Einschreiben kam.

Nun, nun gilt es erstmal sofort vorsorglich Widerspruch gegen den Inhalt dieses Briefumschlages einzulegen und die sofortige aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit der Begründung:

Offensichtlich haben Sie ziemlich einen an der Waffel! Was bilden Sie sich eigentlich ein! Stellen hier unzählige Schreiben zu und  ....

Ähhh! Entschuldigen Sie meine Damen und Herren. So natürlich nicht.

Die Flauschigkeit des Seins:

Zitat
Beantrage ich die sofortige Herstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruches und begründe dies wie folgt:

Mit Ihrer Sendung vom  XX.XX.2017 haben Sie mir eine unzählige Fülle von angeblichen Bescheiden und sonstigen Schriftsätzen zugesandt. Mit Ihrem damit vorgenommenen Eingeständnis des Vorliegens von Zustellungsmängel, versuchen Sie wohl Zustellungsmängel zu heilen und wohl auch die Frist zur Einlegung der Widersprüche in Lauf zu setzen.

Mir ist jedoch nicht zuzumuten, eine derartige Fülle von Schriftsätzen und angeblichen Bescheiden innerhalb der nächsten 6 Monate in ausreichender Form zu sichten und rechtlich zu beurteilen. Daher fordere ich Sie hiermit auf, unverzüglich die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruches anzuordnen.

Ich weise Sie auch darauf hin, dass ich hiermit erhebliche Verfahrensmängel geltend machen, da Sie mich nicht in ausreichender From über den Rechtsbehelf belehrt haben.

Hierzu verweise ich auch auf den Beschluss des OVG Niedersachsens vom 03.11.2009, 4 LB 181/09
zu einer durch die GEZ vorgenommenen unzutreffenden und irreführenden Rechtsmittelbelehrung; sowie der Widerspruchs-/Klagemöglichkeit.

Link:
https://openjur.de/u/324839.html

Ich fordere Sie hiermit ferner auf, unverzüglich Ihre grob rechtswidrige Vollstreckungsanordnung aufzuheben, da die Vollstreckungsvorrausetzungen nicht vorliegen und Sie tatsächlich Ihre angeblichen "Bescheide" allesamt erst jetzt zugestellt haben.

Dieser von Ihnen "erlassene Sammelbescheid" dürfte wohl formell grob rechtswidrig sein.

Vorsorglich beantrage ich hiermit die Einleitung eines Verfahrens nach § 44 VwVfG da Ihre "Sammel-Verwaltungsakte" an schwerwiegenden offensichtlichen Fehlern leiden und bei verständiger Würdigung, wohl von einer völlig fachunkundigen Person erlassen wurden, die wohl auch nicht gesetzlich befugt und ausreichend qualifiziert war einen "Sammelverwaltungakt" zu verfügen.



Nun meine Damen und Herren, dass wäre dann erstmal der Schriftsatz für den WursDRäuber.

Vollständige asymmetrische Abwehr "unter Einleitung eines Verfahrens zur Feststellung der Nichtigkeit".

Daneben empfiehlt sich ein Schreiben an die VollstreckunXbehörde.

Sagen Sie mal, geht bei Ihnen im Schädel irgendwann das Licht an? Wie lange ist es eigentlich in Ihrem Kopf schon dunkel? Läuft in Ihrem Schädel nur der RBS TV? Wann fällt Ihnen eigentlich auf, dass das Fernsehen keine Behörde sein kann!?!" Schalten Sie mal unverzüglich ...

Ähhh, nein die Flauschigkeit des Seins.

Zitat
Mit Befremden nehme ich und ich gehe davon aus - Sie ebenfalls - das "behördliche Verwaltungshandeln" des WursDRäubers zur Kenntnis.

Ich ersuche Sie daher nunmehr darum nachzuprüfen wer tatsächlich persönlich für die Ihnen vorliegende Vollstreckungsanordnung des WursDRäubers verantwortlich zeichnet.

Mich beschleicht langsam das Gefühl, dass es sich dabei um eine natürliche Person handelt, die weder verwaltungsrechtlich qualifiziert, noch gesetzlich befugt ist eine "behördliche Vollstreckungsanordnung" zu erlassen.

Die Vollstreckungsvorausetzungen liegen allesamt nicht vor.

Ferner ersuche ich Sie die weitere Vollstreckung vorerst auszusetzen und bitte darüber hinaus um rechtliche Hinweise.

Ich verweise auf beiliegenden an den WursDRäuber gerichteten Schriftsatz.


Nun meine Damen und Herren, es hat geläutet. Pause.

In der nächsten Vorlesung behandeln wir das Thema "Die Sprungbeschwerde", nicht zu verwechseln mit Sprungklage.



Ja, so lief wohl diese fiktive Vorlesung ab. Der Profät soll wohl nur einen Schuh haben und verschiedene Socken getragen und wirkte ziemlich konfus!


Wo bin ich hier?

Ich muss weg!

 :)



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g
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Eine fiktive Person A hat beim zuständigen VG einen Antrag auf Eilrechtschutz wegen drohender Vollstreckung gestellt. Dieser führte dazu, dass der BS bzw. die LRA, so richtig auseinander halten kann man ihre Schreiben immer noch nicht so einfach, Person A mit einem klagefähigen Widerspruchsbescheid beglückt hat. Als Vermutstropfen hat das VG bei der Kostenfrage des Prozederes leider zu Ungunsten von Person A entschieden. Aus dem Mitlesen im Forum geht hervor, dass  diese Entscheidung Münzwurfcharakter hat, die kaum in der Macht des Antragstellers zu liegen scheint. Vorausgesetzt für das Vorgehen der fiktiven Person A ist natürlich, dass vorher Widersprüche inkl. Antrags auf Aussetzung der Vollziehung auf die Festsetzungsbescheide erfolgt sind.


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