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Autor Thema: Haftandrohung in Thüringen! So treiben GEZ-Gegner die GEZ in den Wahnsinn  (Gelesen 23649 mal)

a
  • Beiträge: 35
Die Vorstellung, das BVerfG würde von Fachleuten die Verfassungswidrigkeit  gut begründende Anträge schon stattgeben, darf man getrost vergessen. Mit ein Grund, warum ich nicht allzu viel Hoffnung an eine kommende Entscheidung knüpfe.
Sehe ich auch so.
Das BVerfG trifft ab und zu mal eine Entscheidung, welche tatsächlich im Sinne des Volkes aufhorchen lässt...

Sehe ich auch so! Und die Urteile werden nicht im "Sinne"  sondern im "Namen" gefällt! Wessen Interessen dabei wohl geschützt werden...?


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faust

...der Text mag etliche handwerkliche Mängel haben, durchaus, aber:

Diese Aufzählung - nunja, ein Schelm  >:D, wer Arges  :police: dabei denkt  (#) !!!


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  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0c/CHIP-Logo.svg/320px-CHIP-Logo.svg.png

Chip, 31.01.2017

Sie treiben die GEZ in den Wahnsinn

von Redaktion CHIP

Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 06:45 von ChrisLPZ«
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!

Chip, 31.01.2017

Sie treiben die GEZ in den Wahnsinn

von Redaktion CHIP

Zitat
Seit Jahren weigert sich eine Mutter in Thüringen, die Rundfunkgebühr zu zahlen. Der Streit gipfelte jüngst in einer Haftandrohung. Immer wieder wehren sich Bürger gegen die Zwangsgebühr - und spielen den Beamten dabei gerne Streiche. Die Maschen reichen von nervig bis perfide. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.chip.de/news/Sie-treiben-die-GEZ-in-den-Wahnsinn-Die-perfiden-Tricks-der-Gebuehren-Gegner_108197496.html
Was soll das? Wer schreibt hier eigentlich von Wem ab?
Aber das wäre ja noch nicht einmal so schlimm, wenn nicht auch noch die gleichen Fehler übernommen würden. Beschäftigen diese ganzen Redaktionen nur noch Hobbyautoren? Und dann wundert sich die Presse noch, wenn immer mehr Menschen das Vertrauen in sie verliert.

Falls hier jemand von den Printmedien rein zufällig mitlesen sollte:
Wir haben mittlerweile 2017 und seit dem 01.01.2013 gibt es keine Rundfunkgebühren mehr. Das kann doch nicht so schwer zu verstehen sein.
Wie kann man über ein Thema schreiben, wenn man nicht einmal so grundlegende Dinge weiß?


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

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  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Das Beste an diesem inhaltlich sehr fragwürdigen und sehr dürftig recherchierten Artikeln ist die Überschrift.
Zitat
SIE TREIBEN DIE GEZ IN DEN WAHNSINN
Ist das überhaupt notwendig? War die GEZ nicht schon immer wahnsinnig?
Der Wahnsinn hat einen Namen "GEZ" 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 53
Zitat
3. Einzugsermächtigung verweigern

Natürlich wäre eine Einzugsermächtigung bequemer für den Gebührenzahler - allerdings auch die GEZ. Deshalb warten viele auf die Rechnung, um das Geld dann selber zu überweisen. Für den Beitragsservice bedeutet das zusätzlichen Aufwand durch den Versand.

Die Verweigerung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen ist, gelinde gesagt, gewagt. Zumal ich doch glaube, dass die Erstellung der "Rechnung" (die bekanntlich keine ist) inzwischen vollkommen automatisiert geschieht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2017, 09:16 von Sindri«

m
  • Beiträge: 170
Dabei versendet doch der Beitragsservice gar nicht selber...

Die lassen doch drucken und versenden.
Eine gute Recherche sieht halt anders aus.


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P
  • Beiträge: 19
Die perfiden Methoden sogenannter Meinungsmachender ...

Mit etwas böswilliger Weltanschauung bzw. negativem Menschenbild kann ich noch alles und jede der Perfidie bezichtigen. Fast egal, was ein Mensch wirklich tut. Auch das könnte gut und gern als Manipulation beschrieben werden.

Wie wärs mit einem Boykott-Portal, in dem alle Medien und einzelnen Journalisten gelistet werden, die nachweislich mit perfiden Methoden gegen Gebühren-Gegner hetzen? Mal etwas Druck von der anderen Seite machen ...


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Die Verweigerung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen ist, gelinde gesagt, gewagt. Zumal ich doch glaube, dass die Erstellung der "Rechnung" (die bekanntlich keine ist) inzwischen vollkommen automatisiert geschieht.

Naja, vergessen wir einmal, dass in dem Artikel jede Menge Quark steht (Gebühren, GEZ, Beamte), dann könnte man das als Augen zwinkernden Hinweis verstehen, wie man den BS und damit die LRA maximal ärgern kann. Der Tipp keine Einzugsermächtigung zu geben bzw. eine bestehende zu widerrufen, ist schon seit GEZ-Zeiten ein Klassiker. Auch erst nach der ersten Erinnerung zu zahlen, gelegentlich etwas zu wenig zu überweisen, dann wieder zu viel, gehören in die Reihe der Maßnahmen, mit der man versucht denen das Leben schwer zu machen. Bei fortschreitender Automatisierung klappt das in der Tat nicht mehr so gut. Die Zahlungseingänge erhält der BS sicher elektronisch, die Kontostände werden mit den Daten ebenfalls in kurzer Zeit automatisch aktualisiert. Auch Mahnungen können automatisch erzeugt werden. Und die Überwachung, ob jemand auf Erinnerungen reagiert oder nicht, ist ebenfalls einfach. Heute würde ich eher versuchen bar zu zahlen, schon weil der an vielen Stellen zu beobachtenden Angriff auf das Bargeld, das einzig valide Zahlungsmittel, abgewehrt werden muss. Andernfalls werden wir nicht nur überall mit Minuszinsen beglückt werden, sondern auch bei der nächsten Bankenkrise bluten müssen; siehe Zypern.
Die Tipps, bei denen Auskünfte erbeten werden, sind derzeit noch etwas wirkungsvoller, zumal man die teils so abfassen kann, dass individuell geantwortet werden muss. Die Meldung fiktiver Wohnungen würde den BS für eine Zeit beschäftigen, bis er irgendwann einfach darauf verzichtet eigene Anmeldungen zu bearbeiten und nur noch auf Grund der Meldungen der Einwohnermeldeämter hin tätig wird. Ein bisschen ist das wie bei "Hase und Igel", es wirkt aber oft nur eine Zeitlang.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
  • Beiträge: 53
Natürlich gehört die Verweigerung der Einzugsermächtigung zum Standardrepertoire eines jeden Beitragsgegners. Sie kann jedoch auch völlig andere Gründe haben. Ich halte es deshalb für bedenklich, das in einer solchen Aufzählung erscheinen zu lassen, getreu dem Motto: "Wer seine Ausgaben im Blick haben will, macht sich auch schon verdächtig."


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D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Hallo liebe Mitstreiter,

bitte schreibt nicht nur hier im Forum. Uns dürften diese "Ungereimtheiten" bekannt sein.

Schreibt auch an die herausgebenden Redaktionen der betroffenen Medien und haltet Ihnen in einer sachlich freundlichen Weise die Fakten vor Augen. Den dort ist Aufklärung besonders wichtig. Eine solche Aufklärung kann (und sollte) mehrfach pro Redaktion geschehen.

Hier ist jeder von Euch gefragt!

Also los, nicht warten sondern starten... ...mit der Aufklärung


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Sindri: ich denke, du verstehst die Liste falsch. Das ist eine Aufzählung möglicher Maßnahmen um beim BS Sand ins Getriebe zu schütten. Eine Computer-Zeitschrift hat m. E. keine Veranlassung sich für den Rundfunkbeitrag auf die Schienen zu werfen bzw. "Gebührengegnern" fiese Tricks zu unterstellen. Selbst in der blödesten Redaktion gibt es Leute, die nicht mit Einzugsermächtigungen um sich werfen, den Rundfunkbeitrag skeptisch sehen etc. Zudem ist die Presse gegenüber dem ÖRR eher kritisch eingestellt, sind über deren Internet-Angebote alles andere als erfreut, da die ÖR-Anstalten Millionen aus einem schier unerschöpflichen Topf investieren können, ganz ohne den Zwang damit auch nur einen Cent verdienen zu müssen.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

L
  • Beiträge: 352
Insgesamt erstaunlich mit wie viel Unverstand solche Artikel geschrieben werden: nicht nur die Erwähnung einer bisher nichtexistenten gescheiterten Klage vor dem Bundesverfassungsgericht, zudem die freie Wahl des Zahlungsart, sprich konkret die Nichterteilung einer Einzugsermächtigung als einen böswilligen Sabotageakt hinzustellen, sondern dazu noch unter Punkt 5 ("Falsche Anmeldungen einschicken" - kein schlechter Vorschlag, nebenbei bemerkt) die Rede, man würde mit solchen Anmeldungen "die Behörden schließlich vor unlösbare Aufgaben stellen" - so als sei der berüchtige Beitragsservice eine Behörde - eigentlich unfassbar soviel Unkenntnis! Mit solchen schlecht recherchierten und zusammengeschriebenen Artikeln prägt man dann bestimmte Gemeinplätze ein wie etwa, dass Rundfunkanstalten und ihr 'Service' Behörden seien ...

Weitere Kommentare zu diesem Focus-Artikel auch unter:

Bürger treiben die GEZ-Gebührenstelle in den Wahnsinn
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22570.msg150870.html#msg150870


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juli 2017, 04:31 von Bürger«

P
  • Beiträge: 1.172
  • Ich verhandle nicht mit Terroristen.
Zitat
[...] sondern dazu noch unter Punkt 5 ("Falsche Anmeldungen einschicken" - kein schlechter Vorschlag, nebenbei bemerkt) [...]
Da muß man sich aber doch fragen, wie das überhaupt möglich sein kann, daß eine Person A eine Person B ohne deren Wissen anmeldet oder gar eine fiktive Person F. Das System der Online-Anmeldung ohne Identifikationsnachweis paßt allerdings in das Bild der Zwangsanmeldungen durch den Beitragsservice, die, nebenbei gesagt, gegen die in den Rundfunksatzungen erwähnten Vorschriften von § 126 BGB verstoßen.
Wo ohne rechtliche bzw. gesetzliche Grundlage agiert wird, kann auch kein Mißbrauch auf rechtlicher Grundlage eingeklagt werden. Der Beitragsservice bewegt sich im rechtsfreien Raum und allein schon aus diesem Grund ist das ganze Konstrukt verfassungswidrig.


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Bayern

Widerspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)

BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.

BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.

 
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