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Autor Thema: Erfahrungsbericht: Klage 1. Instanz, VG Braunschweig  (Gelesen 5077 mal)

A

Anti-Raubritter

Hier meine Anmerkungen zum Klageverfahren in der 1. Instanz am VG Braunschweig am 27.01.2017

Allgemein zum Ablauf:
  • Dauer war 30min
  • Anwesende: 1x Richter, 1x Kläger, 1x Vertreter des Beklagten
  • Richter protokollierte die Besprechung mit einem Diktiergerät/Aufnahmegerät, um später das Protokoll zu erstellen
  • Richter liest die Anträge des Klägers seiner Klage vor.
  • Richter erteilt Kläger das Wort.
  • Richter erteilt Beklagten das Wort.
  • Nach entsprechender Diskussion schließt der Richter die Verhandlung.

Wesentliche Punkte:
1. Beklagter beruft sich im Wesentlichen nur auf das Urteil des BVerwG.
Wichtig ist hierbei, dass man sein Alleinstellungsmerkmal verdeutlicht, indem man z.B. darauf hinweist, dass die in der Klage enthaltenen Punkte bei den Verfahren am BVerwG nicht besprochen wurden etc. Dies fand hier nicht statt, trotzdem bestand die Möglichkeit des Vortragens der Punkte.
2. Richter bestätigt/verweist auf die derzeitigen Urteile
Wenn man es nicht gewohnt ist, ist man ersteinmal davon überrascht, wie der Richter agiert und man könnte den Eindruck bekommen, der Richter steht auf der Seite des Beklagten. Wenn man ein wenig darüber nachdenkt, kommt man aber zu dem Entschluss, dass es derzeitiges Recht gibt und der Kläger natürlich darlegen muss, weshalb er das derzeitige Recht verletzt sieht. Wer noch nie eine Verhandlung mitgemacht hat, sollte sich davon nicht erschrecken lassen.
3. Verhandlung beträgt max. 30 min
Aufgrund der Kürze der Zeit sollte man sich nur auf ein oder zwei wesentliche Punkte der Klage beschränken. In diesem Fall war es das Beitragsrecht, das besagt, dass jeder der den individuell zurechenbaren potentiellen Vorteil hat (hier Nutzungsmöglichkeit ÖRR) zahlungspflichtig ist, wobei derzeit 16 Mio. Personen (in Mehrpersonenhaushalten) von der Beitragspflicht ausgenommen wurden (verstoß gegen Art. 3 Gleichheitssatz).
4. Wichtiges zu Protokoll geben (Sätze vorher formulieren)
Wie in einigen Threads schon erwähnt, sollten wichtige Punkte zu Protokoll gegeben werden. Man sollte sich die Sätze (kurze und nicht zu viele Sätze!) vorher aufschreiben und dann nur ablesen. In diesem Fall waren es nur Stichpunkte, so dass im Nachhinein der zum Protokoll gegeben Satz nicht perfekt war.

Eindruck von der Verhandlung:
Im Prinzipiellen war die Verhandlung recht interessant. Der Richter hörte aufmerksam den Ausführungen des Klägers zu, bestätigte aber auch, dass die derzeitige Rechtslage die Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags bestätigt. Der Vertreter des Beklagten beruft sich im Wesentlichen nur auf die Inhalte des Widerspruchsschreibens: "BVerwG bestätigt die Verfassungskonformität".  Nun muss das Urteil des Richters abgewartet werden.


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A

Anti-Raubritter

Person X wurde das Urteil übermittelt.

1.) Kosten
Der Streitwert betrug 483,48€. Zur Kostenermittlung wurde das dreifache des Streitwertes gemäß Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG angesetzt. Daraus resultiert ein zu zahlender Betrag von 213 €.

2.) Säumniszuschläge
Eine Abweisung der Säumniszuschläge, da ansonsten kein Rechtsweg hätte eingeschlagen werden können, wurde nicht gewährt. Begründung war, dass das Zahlen des Rundfunkbeitrags gesetzlich vorgeschrieben ist.

3.) Zum Urteil
Das Urteil beinhaltet im Wesentlichen die Zitierung der Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes. Auf den wesentlichen Aspekt der Klage, nämlich das sich die "Beitragspflicht" aus dem "individuell zurechenbaren potentiellen Vorteil" ergibt und das ein Gesamtschuldner (§ 2 Abs 3 RBStV) gemäß AO (Steuerrecht!) nicht die Anforderungen an einen Beitrag erfüllt, wurde nicht eingegangen. Zum einen kann es daran liegen, dass:
a.) der Kläger dies so nicht exakt ins Protokoll aufnehmen lies und
b.) der Richter wohl keine Zeit hatte, sich der Klage / dem Sachverhalt der Anforderungen an einen Beitrag zu widmen.

Fazit:
Die Qualität des Urteils ist bescheiden!
Auf eine Berufung wird Person X wohl verzichten, da bei diesem Verfahren für Person X ersichtlich wurde, dass die Verwaltungsgerichte nur dazu dienen das Geld des Klägers zu verbraten. (Kosten VG-Verfahren vs. Kosten Rundfunkbeitrag)


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n
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Sehr ärgerlich, mein herziches Beileid. Man fühlt sich so hilflos der Unrechts-Staatsmacht ausgeliefert.
Der ÖR (und die Gerichte machen mit) hat anscheindend die Taktik die Klagen zu verteuern um die Kläger abzuschrecken!

Was ist die Begründung für das dreifache des Streitwertes?

Zitat
Zahlen des Rundfunkbeitrags gesetzlich vorgeschrieben ist.
Aber es braucht einen Bescheid, weil ja nur der Beitragsschuldner zahlen muss, alle anderen nicht. Ansonsten schöne Steilvorlage für das Argument dass es eine Steuer ist wenn jeder zahlen muss.

Aber ich weiss, wir kommen gegen diese Fehlurteile leider nicht an. Das Gericht ist der absolute König und das Recht ist egal. Das ist sehr bitter.

Hat Person A (oder jemand anderer) Im Gerichtsverfahren einmal die Frage gestellt was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht?
(Die Ruhestellung wegen den 50 Ferfahren vor dem BVerfG wurde ja sicherlich versucht. oder?)

Mein Fazit:
- Die Verfassungswidrigkeiten ist ein wichtiger Punkt, aber die unteren Instanzen bügeln das ab.
- Man muss also weitere Punkte haben, die ein VG entscheiden kann. Vielleicht Behördeneigenschaft des ÖR? Genauer rechtmässiger Name fehlt auf den Bescheiden? Ich weiss es leider nicht.

Vielen Dank an den fiktiven Einsatz der Person X !!


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

v
  • Beiträge: 1.194
...
Was ist die Begründung für das dreifache des Streitwertes?
...

In einem anderen Verfahren hat eine Vorsitzende das mal so lax erklärt: "Wenn ich entscheiden/denken muss, werden 3 Gebühren fällig, bei Einvernehmen (Kostenaufteilung zwischen Kläger/Beklagtem oder Klage zurückziehen) 1 Gebühr."

Hat Person A (oder jemand anderer) Im Gerichtsverfahren einmal die Frage gestellt was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht?
...

In der jeweiligen Instanz beantragen, die entstandenen Kosten der Gegenseite aufzuerlegen?


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

A

Anti-Raubritter

Was ist die Begründung für das dreifache des Streitwertes?

"Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 52 Abs. 1 GKG und geht mit dem Nds. OVG (Beschl. v. 02. September 2016, 4 ME 252/16) davon aus, dass sich die Bedeutung der Sache für den Kläger nach dem Dreifachen des in den streitigen Bescheiden festgesetzten Geldbetrages bestimmt, hier als 3 x 483,48 € = 1.450,44 €."

Hat Person A (oder jemand anderer) Im Gerichtsverfahren einmal die Frage gestellt was passiert wenn das BVerfG den Beitrag für verfassungswiedrig erklärt? Wie werden dann die Nachteile die Person B durch das Urteil erleidet wieder rückgängig gemacht?
(Die Ruhestellung wegen den 50 Ferfahren vor dem BVerfG wurde ja sicherlich versucht. oder?)

Ruhendstellung wurde durch Person X bei Verhandlung beantragt mit Verweis auf die laufenden Verfahren beim BVerfG. Beklagter und Richter haben Antrag abgelehnt.

Person X hat Anfrage nicht gestellt. Falls das Ratifizierungsgesetz zum RBStV als Verfassungwidrig eingestuft werden sollte, was man bezweifeln kann, dann bräuchte man wahrscheinlich in seiner Klagebegründung genau den einen Punkt der Verfassungswidrigkeit. Bin mir nicht sicher, ob man seine Argumentation in den höheren Instanzen anpassen könnte.


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d
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Hallo,

mach dir doch mal den Spaß und fordere eine Ausfertigung (nicht Abschrift!) des Urteilsbeschluss vom Gericht an. Eine Unterschrift und damit rechtsverbindliche Beurkundung deines Urteils wirst du vermutlich vergeblich suchen, obwohl laut Gesetz die Unterschrift der Richter unabdinglich ist.

Dir steht als Kläger so eine Ausfertigung zu! Eine Ausfertigung ist quasi eine 1:1 Kopie des Urteils mit handschriftlicher Unterschrift des Richter. Eine Abschrift entspricht dem ganzen so als wäre es abgetippt worden (dort steht dann auch gez. Richter "so und so". als Buchstaben ohne Unterschrift).

Gruß
Gabriel


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Wie aber geht es denn nun weiter nach Urteil und abgewiesener Klage?
Bisher konnte ich im Forum nichts finden.


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Im Idealfall erst mal gar nix... einfach aussitzen. Spätestens wenn eine Vollstreckungsankündigung kommt kannst du meistens immer noch ohne größere Mehrkosten zahlen - abgesehen von den Klecker beträgen die als Nebenkosten/Mahngebühren aufgeführt werden.

Person A hat in einem Fall (in Sachen IHK Gebühren + OGV) ausgesessen und erst bei Androhung einer Erzwingungshaft gezahlt - allerdings NUR die Hauptforderung und keine Vollstreckungskosten. Der OGV hat daraufhin versucht gegen Person A einen negativen Schufa-Eintrag zu machen. Der hatte jedoch nur eine Woche Bestand nachdem Person A eine Beschwerde beim Amtsgericht hiergegen eingelegt hatte gegen das Verhalten des OGV. Allerdings sollten man hierbei in Kauf nehmen, dass eine Bank u.U. vorhandene Dispo-Richtlinien streichen und/oder Kreditkarten nur noch im Guthaben führen - selbst wenn der Eintrag im Nachhinein wieder aufgehoben wird.


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f

faust

... zu den Kosten:

Ein Bekannter von mir hat im Oktober 2016 in Sachsen geklagt - gegen Bescheide in Höhe von zusammen ca. 400 Euro.
Er hat nur 105 Euro gezahlt, das scheint also willkürlich bzw. von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.

... zur Zahlung nach Klage:

Zurücklehnen, nix tun, warten. Die werden schon irgendwann mal kommen.
Bei einem Bekannten von mir sind zwischen Urteilsverkündung und Eingang des Schreibens vom Gerichtsvollzieher noch mal vier Monate vergangen, und den GV (das scheint ein entspannter Geselle zu sein - ist also nicht typisch ! ) hält er jetzt schon weitere sechs Monate hin.


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Anti-Raubritter

Wie aber geht es denn nun weiter nach Urteil und abgewiesener Klage?
Bisher konnte ich im Forum nichts finden.

Mir würde es nun frei stehen Berufung gegen das Urteil beim VG BS einzureichen, dass es an das OVG in Lüneburg weiterreicht. Wenn das OVG dieses ablehnt, könnte ich Beschwerde einlegen, und wenn dies wieder abgelehnt wird, könnte ich zum Bundesverfassungsgericht.
Ich gehe aber mal ganz stark davon aus, dass meinen Berufung angenommen werden würde, da man die Leute durch alle Instanzen mit den entsprechenden Kosten jagen möchte (Gerichtskosten, Anwaltskosten, ...).

Man kann sich nun die Frage stellen, ob man die Kosten (bei der bescheidenen Qualität der Fallbehandlung) ausgeben möchte? Wie hoch sind diese (PS: dies ist ein zig-faches der bisherigen Kosten für die 1. Instanz)? Wie lange wird der ÖRR noch überleben bzw. was muss man bis dahin noch zahlen?


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