Ein paar kleinere Randbemerkungen, ganz individuell von mir.
https://www.thueringen.de/th4/olg/gerichte_in_thueringen/landgericht_meiningen/ags/amtsgericht_hildburghausen/gerichtsvollzieher/Soweit mir bekannt, ist ein GV verpflichtet, an zwei Tagen, einmal vormittags und einmal nachmittags Sprechzeiten einzurichten. Dar wäre m.E. beim zweiten GV nicht gegeben.
Beim dritten GV steht nur eine Mobilnummer. Das gefällt mir z.B. nicht. Ich will Festnetz und Fax.
Ist das in Ordnung mit der Mobilnummer?
Quelle: insuedthueringen 27.01.2017
Die Mittel der Zwangsvollstreckung sind gesetzlich vorgegeben und sehen insbesondere auch
die Erzwingungshaft bei Nichtabgabe der Vermögensauskunft vor.
Es sei allerdings der Wunsch der Rundfunkanstalten, von dieser Maßnahme in der Regel keinen Gebrauch zu machen, teilte der MDR weiter mit.
Tinnef, wie so immer.
Richtigstellung: Der Gläubiger allein hat die Erzwingungshaft zu beantragen.
Dies ist i.d.R. die LRA.
Wenn ich von Thüringen ausgehe, dann der Rundfunk des Landes Thüringen. Also, der Thüringer Rundfunk.
In Hessen ist es ja schließlich auch der Hessische Rundfunk und nicht der Bayerische!
Nun werden Einige aber meinen, der MDR.
Rundfunk ist Ländersache. Es gibt das Land Thüringen mit der entsprechenden Verwaltung, dem Hoheitsgebiet und sogar einen Ministerpräsidenten.
Ein Land Mitteldeutschland gibt es nicht. Ein Verwaltungsgebiet Mitteldeutschland gibt es nicht und auch keinen mitteldeutschen Ministerpräsidenten.
Der MDR ist also lediglich eine Sendegemeinschaft über drei Länder hinweg. Hoheitliche Dinge werden immer nur in dem jeweiligen Verwaltungsgebiet geregelt. Zum einen innerhalb des jeweiligen Landes bei Ländersache oder innerhalb des Staates bei staatlichen Regelungen.
Wo steht, dass über drei Länder hinweg hoheitlich geregelt werden darf? Das gibt es nicht.
http://www.insuedthueringen.de/region/hildburghausen/hildburghausen/Eisfelderin-droht-Haft-wegen-nicht-gezahlter-Rundfunkbeitraege;art83436,5338846 Demnach stehen Forderungen in Höhe von 296,84 Euro durch den „ARD, ZDF, Deutschlandradio-Beitragsservice“ aus.
Absolut falsch! Dem BS steht gar nichts zu.
Auch der Rest ist totaler Unfug von dieser Dame, die da den Schwachsinn von sich gibt. Mir wird übel, wenn ich das lese. Und das sind Behörden? Hilfsschulniveau und Rechtsbeugung.
(Ist aber hier bei mir auch nicht viel anders)
Wie bereits mehrfach erwähnt: "Das Verhältnis der Anstalt zum Benutzer wird ...." heißt: die Anstalt muss zwangsläufig Benutzer haben. Ich muss zwangsläufig Benutzer sein. Bin ich das nicht, besteht kein Verhältnis.