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Vollstreckungsbescheid | kleine Rate zahlen um Mahnprozess neu anzustoßen?

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baschi:
Dieser Beitrag ist rein hypotetischer Natur und ist keine Rechtsberatung und fordert auch keine.

Hallo Liebe Community Person A zahlt nun schon seit Jahren keine GEZ und Rundfunkbeitrag. Sie überlegt den Antrag auf Freistellung aufgrund besonderer Härte stellen. Momentan ist sie bereits beim Festsetzungsbescheid, außerdem möchte ich darauf hinweißen das sie bisher noch nie auf ein schreiben der GEZ reagiert hatt, wenn sie jetzt reagiere habe sie etwaige nachteile? Da sie dann wissen dass in der Wohnung wirklich jemand lebt? Denn sie hat sich noch nie angemeldet, somit kam die Info immer von der Anmeldung in einer neuen Wohnort an den Beitragsservice. Sie kann auf keinen Fall einen Eintrag im Schuldnerverzeichniss riskieren, an welchem Punkt erhält Sie diesen? Bei der Kontopfändung?

Ist es außerdem möglich einen kleinen Beitrag zu zahlen und damit den Prozess der Zahlungserrinerungen von neuem anzustoßen und so auf Zeit zu spielen?

VG

baschi:
Person A haTe mittlerweile den Vollstreckungsbescheid, jetzt ist es doch auch so Person A bekommt zwar Schreiben dass Geld gefordert wird allerdings nicht mit einem gelben Brief mit Rückschein. Person A hat doch nirgendwo die möglichkeit Einspruch zu erheben? Und dann Direkt Pfändung? Wo gibts denn sowas

Uwe:
"ANKÜNDIGUNG der ZWANGSVOLLSTRECKUNG" - derzeit massenweise versendet
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7599.msg55424.html#msg55424

baschi:
Vielen Dank endlich ein Thread mit dem ich was anfangen kann alle bisherigen war nur schwer zu verstehen. Außerdem finde ich ist es schwer hier im Forum das passende zu finden.

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