Archiv > Pressemeldungen Januar 2017
Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Uwe:
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Bundesverwaltungsgericht:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens
Quelle: Heise 25.01.2017
--- Zitat ---Einen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung zu erheben ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.
--- Ende Zitat ---
weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Rundfunkbeitrag-fuer-Zweitwohnung-rechtens-3607556.html
Artikel in der TAZ:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Zwei Wohnungen – Zwei Beiträge
Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss auch dort den Rundfunkbeitrag bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle: http://www.taz.de/Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5378437/
pinguin:
Wo bleibt der Bezug zum EU-Recht, bzw. zu Rz. 117 bzw 118 der Entscheidung des BVerfG zur EZB?
faust:
... tscha: Ist der Ruf erst ruiniert ....
Augen zu und durch, wird man sich gesagt haben. Oder hat man gesagt bekommen.
Hailender:
Einfach für alle.
Einfach nicht zahlen.
Sie können uns nicht alle einsperren!
René:
Alles was die Speckmade Raupe Nimmersatt noch fetter macht ist rechtens. Einer meiner Vorredner hat es richtig ausgedrückt:
Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!
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