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Bundesverwaltungsgericht: Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens

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Uwe:

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Bundesverwaltungsgericht:
Rundfunkbeitrag für Zweitwohnung rechtens

Quelle: Heise 25.01.2017


--- Zitat ---Einen Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung zu erheben ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig. Es wies die Revisionen von acht Klägern gegen Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg zurück.
--- Ende Zitat ---

weiterlesen auf:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundesverwaltungsgericht-Rundfunkbeitrag-fuer-Zweitwohnung-rechtens-3607556.html

Artikel in der TAZ:
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
Zwei Wohnungen – Zwei Beiträge
Wer eine Zweitwohnung besitzt, muss auch dort den Rundfunkbeitrag bezahlen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.
Quelle: http://www.taz.de/Urteil-des-Bundesverwaltungsgerichts/!5378437/

pinguin:
Wo bleibt der Bezug zum EU-Recht, bzw. zu Rz. 117 bzw 118 der Entscheidung des BVerfG zur EZB?

faust:
... tscha: Ist der Ruf erst ruiniert ....

Augen zu und durch, wird man sich gesagt haben. Oder hat man gesagt bekommen.

Hailender:
Einfach für alle.
Einfach nicht zahlen.

Sie können uns nicht alle einsperren!

René:
Alles was die Speckmade Raupe Nimmersatt noch fetter macht ist rechtens. Einer meiner Vorredner hat es richtig ausgedrückt:

Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ganz ungeniert!

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