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Autor Thema: Kontopfändung  (Gelesen 2313 mal)

G
  • Beiträge: 3
Kontopfändung
Autor: 20. Januar 2017, 13:44
Hallo allerseits,

nachdem XYZ jedem "Bescheid" widersprochen hat und auch den Vollzieher unter Berufung auf die Ablehnungsbescheide abbestellte, erhielt XYZ mit heutiger Post die Info der Bank, das Konto sei seit dem 16.01.2017 gesperrt/gepfändet; eine Pfändungsurkunde seitens des FA liegt NICHT vor, zumindest XYZ nicht !

Da XYZ nach wie vor eine Zahlung ablehnT nun die Frage, wie XYZ a) das Konto weiter nutzen kann (in vollem Umfang - über P-Schutz hinaus, also normale Nutzung) und b) was XYZ denn nun tatsächlich für rechtliche Grundlagen hat, diese Zwangssteuer nicht zu zahlen.

Es gibt hier diverse Threads, aber im Grunde ist keiner wirklich so, das eine Ablehnung rechtens ist.
Besten Dank für eure Mühen im Voraus, mfg

Anonymus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2017, 22:15 von GothicBiker Berlin«

G
  • Beiträge: 3
Re: Kontopfändung
#1: 26. Januar 2017, 06:32
Danke erstmal für die vielen, vielen Antworten ....

XYZ hat, alles nach wie vor hypothetisch (was für ein Schwachsinnn, sorry ... jeder hier weiß, das es sich um die pure Realität handelt !), hat nun, einen Tag vor dem selbst gesetzten Fristablauf an das FA Marzahn-Hellersdorf, die "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" zugestellt bekommen - Datum des Schreibens ist, gensuaso wie das Datum der Zustgellung an die Bank, handschriftlich hineingekliert.

Zeitablauf, natürlich wie immer rein hypothetisch, wier folgt :
05.01.2017 Ausstellumng der Verfügung
16.01.2017 Übergabe derseölben an die Bank
23.01.2017 Austellung für XYZ

Wann beginnt denn hier eigentlich die gesetzte 4wöchige Frist für XYZ ?

Aus der Verfügung geht nicht hervor, um welche "Geschäftsnummer" seitens der GEZ es sich handelt, die "Bescheide" sind auch nur für Zeiträume benannt.

Was kann, natürlich nur, sollte es sich hier um einen realen Fall handeln (...), XYZ jetzt eigentlich tatsächlich machen ?

Wäre wirklich klasse, wenn sich jetzt hier mal einer äußert ...

Allerbesten, hypothetischen, Dank schon mal im Voraus !


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G
  • Beiträge: 1.548
Re: Kontopfändung
#2: 26. Januar 2017, 07:04
Die Bank muß den gepfändeten Betrag separieren, wenn das Guthaben hierfür reicht muß sie das Konto wieder freigeben(sofort).


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n
  • Beiträge: 1.452
Re: Kontopfändung
#3: 26. Januar 2017, 07:14
XYZ kann sein Konto in ein P-Konto umwandeln
und bekommt sein Geld zurück, wenn
- auf dem Konto nicht mehr als ein max-Betrag liegt (ca 1000 Eur ??)
- XYZ ohne (Überzeihungs-) Kredit von der Bank und anderen Einschränkungen leben kann.

(Hier im Forum nach p-Konto suchen)

Ansonsten ist das Vollstreckungsersuchen sicherlich fehlerhaft,
aber das Geld ist jetzt erstmal weg, und es wiederzubekommen
vor Gericht ist schwierig und mühselig.

Vielleicht mit "Profät Di Abolo" Kontakt aufnehmen, der macht
clevere Sachen in Berlin.


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(nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)       und         das Wiki jetzt !!

G
  • Beiträge: 3
Re: Kontopfändung
#4: 26. Januar 2017, 16:49
Jepp - das war mal eine gute Auskunft !!

Dann wird XYZ heute Abend mal den guten Herrn, rein hypothetisch, befragen - schätze ich, wäre dies ein realer Fall  >:D

Grüße aus dem Hyperraum


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