Fiktive Situation:
> Vollstreckungsankündigung vom FA erhalten (Zwangsvollstreckung durch das FA angedroht).
> Alle Anträge auf Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung mit den üblichen Floskeln vom FA abgelehnt.
> Klage beim VG auf Widerspruchsbescheid fristgerecht eingereicht.
Fragen:
1) Macht es Sinn, dem FA und/oder der LRA mitzuteilen, dass Klage eingereicht wurde?
2) Muss dem Widerspruchsbescheid auch widersprochen werden?
Oder ist das Blödsinn, da ja schon Klage eingereicht wurde?***Danke euch!
Edit "Bürger":
Ursprünglicher, etwas missverständlicher Betreff "Vollstreckungsankündigung - Klage beim VG eingereicht - Info an FA? (Berlin)" präzisiert.
*** Frage 2) hier bitte nicht vertiefen, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifend und sich diese allgemeine Grundsatzfrage eigentlich erübrigen sollte angesichts der Rechtsbehelfsbelehrung ("gegen diesen Bescheid kann Klage erhoben werden") sowie die allgemeinen Infos u.a. unter
Ablauf 5 "WiderspruchsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/ LRA (+Rechtsbehelf)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74423.html#msg74423
Ablauf 5a KLAGE ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74424.html#msg74424
Hier bitte ausschließlich zum eigentlichen Kern-Thema, welches da lautet
Vollstreckungsankünd. v. FA + Klage beim VG gg. Widerspruchsbesch. > Info an FA?
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.