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Autor Thema: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft  (Gelesen 24924 mal)

  • Beiträge: 1.477
  • This is the way!
Guten TagX,

@Recht_und_Freiheit gallische Grüße.
 
Den Beklagten so lassen, wie die Klage vom Partner / der Partnerin erhoben wurde.
 
Also wenn die Klage fiktiv gegen den fiktiven SWR vertreten durch ... läuft, das so lassen.

Nochmal darauf hinweisen, dass die Eheleute eine Streitgenossenschaft bilden, da Streitgegenstand die unzulässige doppelte Anmeldung ist. Der Beklagte hat kein Auswahlermessen wahrgenommen.

Hier mal auf die schnelle so ein Beispiel der notwendigen Streitgenossenschaft von Eheleuten:

Bundesverwaltungsgericht; Urt. v. 29.11.1982, Az.: BVerwG 7 C 34.80
Zitat
Änderung des Familiennamens (Ehenamens); Notwendige Streitgenossenschaft der Ehegatten bei Klage auf Namensänderung; Gewillkürte Prozessstandschaft bei der Geltendmachung von höchstpersönlichen Rechten; Folge des Fehlens der alleinigen Prozessführungsbefugnis; Zulässigkeit eines Parteibeitritts im Revisionsverfahren,
Link:
https://www.jurion.de/urteile/bverwg/1982-11-29/bverwg-7-c-3480/

Bitte rein fiktiv daran denken, dass wir unsere Ehepartner_in, Lebenspartner_in nicht ans "staatsfremde Messer" liefern müssen.
So gesehen, greift die "RBS TV - Auskunftspflicht" auch in die Ehe ein, da auf Auskunftsverweigerungsrechte nicht hingewiesen wird (die Anschreiben vor der "Direktanmeldung" nochmal genau ansehen). Der RBS TV ist faktisch ein Schnüffelgesetz zur Privatheit. Das wird bei ehelichen Wohnungen und Wohnungen von Familien überdeutlich.

Hierzu noch Thema: Direktanmeldung

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15406.msg102499.html#msg102499

Dann noch ein fiktiver Hinweis zur "Historie" (Verfahrensdokumentation BeitraXkonto):

Die "Sonderbriefe" zur Direktanmeldung werden von "GBM" "veranlasst".
G = GEZ
B = Batchlauf
M = maschinielle Auslösung

Die Veranlagung (Heranziehung) zu RundfunkbeiträXen erfolgt also vollautomatisch durch eine Datenverarbeitungsanlage. "Auswahlermessen" ist also ein Rechenalgorithmus, der einfach ALLE anmeldet die nicht "antworten".

Die BeitraXnummer wird auch nicht an die Wohnung geknüpft sondern an die nach dem BMG (Bundesmeldegesetz) gemeldeten Personen.

D.h. einer der "Hauptmacken" des "Programmablaufs" ist die fehlende Zuordnung zu den beitraxpflichtigen Wohnungen.

Die fehlende Zuordnung zu den beitraXpflichtigen Wohnungen ist auch der Grund für die "Doppelerfassungen".

Die wissen übrigens auch das ihr automatisches Verfahren "Direktanmeldung" Schrott ist. Deswegen haben die auch das "vorgeschaltete Inkassoverfahren" mit der neuen BeitraXsatzung Ende 2016 eingeführt. Der GEZ-Beauftragtendienst wurde auch nicht abgeschafft, sondern durch die VolXstreckungsbehörden und Inkassounternehmen ersetzt. 2015 fiel dann "irgendwie" auf, dass die VolXstreckungsbehörden entweder keinen antrafen, weil der "Betroffene" schon längst verzogen war (Untauglichkeit des Melderegisters z.B. Berlin) oder das gleich mehrere VolXstreckungsersuchen zu ein und derselben Wohnung vorlagen. Tja, das hat die Maschine nicht sonderlich gestört, als sie um "Amtshilfe" ersuchte. Die natürlichen VolXstreckungsbeamten fanden ditt aber teilweise gar nicht witzig.

Ja, so ist das mit der Wohnung und den "vollautomatischen Direktanmeldungen". Und wenn dann die JustiZarin oder der JustiZar schreibt, naja er könne ja ALLE anmelden, weil mehrere BeitraXschuldner als "Gesamtschuldner" haften, dann fragt mal fiktiv nach was der Unterschied zwischen Art. 5 und Art. 8 GG ist.
Die umhegte Wohnung. Der Ort in der sich die Familie VERSAMMELT! Ihr könnt dann auch ruhig mal fiktiv Fragen, wie das mit der "Anmeldung" aussieht, wenn die Familie eine politische Talkshow im TV sieht und dabei politische Fragen diskutiert. 3 Menschen sind für eine Versammlung nötig. Und in geschlossenen Räumen ist eine Versammlung völlig anmeldefrei!

Jaja, die digitale Welt. Claus Kleber sitzt alleine im Studio und liest die Nachrichten vor.
Für wen eigentlich?
Das StaatsvolX in den Wohnungen, dass sich "kollektiv eine politische Meinung bilden will" = Art. 8 GG. Und falls sich Claus Kleber jetzt am Kopf kratzt und überlegt wieviele Art. 8 GG "in Anspruch" nehmen, ja Claus kann ick dir sagen: 2018 ungefähr 70,1 Millionen!
Das ist nämlich die ungefähre Zahl der Meldedatensätze, die für euer "ARD / ZDF Wächteramt" (siehe Begründung 21. Rundfunkänderungsstaatsvertrag) übermittelt wird.

Echt dumm gelaufen, waa Claus? Art. 8 GG als "Gläubigergemeinschaft" und die umhegte Wohnung.

 :)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. Februar 2018, 02:51 von Profät Di Abolo«

R
  • Beiträge: 3
Guten Morgen werter Profät Di Abolo,

es bedankt sich herzlich die angenommene Person T für den fiktiv erneut hilfreichen Beitrag.
Fiktiv regnet es neue Hinkelsteine.

LG


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G
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Auf Aufforderung des Gerichtes bewegte sich der BR im theoretisch geschilderten Fall auf einmal schnell, nach mehr als einem Jahr des Schweigens.

Siehe Anhänge.

Das VerwG fordert Phantasieperson Y nun hypothetisch auf, eine Erklärung abzugeben, welche die Sache als erledigt abschließen würde.

Der Fokus liegt vermutlich nun wieder beim theoretischen Ehemann X, dessen Verfahren in der 1. Instanz wie bei vielen anderen auch zu scheitern droht.


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  • Beiträge: 43
Hier die theoretische Antwort bzw. Aufforderung des VerwG im fiktiven Falle Ehefrau Y.
Was ist hypothetisch zu antworten?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Juli 2018, 13:49 von GEZeigt«

v
  • Beiträge: 1.194
Wenn der Bescheid "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" ergeht, könnte man dem Widersprechen... (siehe Rechtsbehelfsbelehrung)

Die Klage ist erst dann als Erledigt anzusehen, wenn die Beklagte rechtsverbindlich erklärt, dass das entsprechende "Beitragskonto" rechtswirksam gelöscht wurde. Ansonsten hat das Gericht zu entscheiden und der Beklagten die Kosten aufzuerlegen!

Keine Rechtsberatung! Meinung eines juristischen Laien!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
Einfach nicht zahlen.

 
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