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Autor Thema: Ehefrau hat ebenfalls Widerspruchsbescheid erhalten, Klage Ehemann läuft  (Gelesen 24933 mal)

G
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Wie wäre es, wenn sich die Zahlende als Streitgenossin in das Verfahren des Ehemannes einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!

Da der Bescheid für den Ehemann aufgehoben wurde, ist das nicht möglich.


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Wie wäre es, wenn sich der Ehemann als Streitgenosse in das Verfahren der Ehefrau einklinken würde? Denn: Nur weil die Ehefrau zahlt, bleibt sie doch Teil der Gesamtschuldnerschaft. Die Ablehnungsbegründung des Gerichts wäre interessant, es könnte sich herausstellen, dass sich gar keine Gesamtschuldnerschaft nach RBStV entwickelt hat!

Ich war durch die beiden parallel laufenden Fälle in einem Thread durcheinandergekommen. Ich glaube mit der Korrektur in rot wird ein Schuh draus.


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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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Guten Morgen,

rein fiktiv hat sich gestern die Ehefrau in das laufende Verfahren des Ehemanns eingeklinkt.

Es wird theoretisch berichtet werden.

Vielen hypothetischen Dank!


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Guten Morgen,

anbei die Antwort des VerwG im hier angesprochenen, fiktiven Szenario.

Hier wird die halbe offene Beitragsschuld als Streitwert angezogen aber auf den Antrag zur Klagegemeinschaft bzw. zur Klageerweiterung wird nicht eingegangen.

So wie es sich liest hat die virtuelle Ehefrau ein eigenes AZ und somit ein eigenes Verfahren bekommen?

Wieso fallen hier erneut Gerichtskosten an, obwohl der Antrag theoretisch wie von Profät Di Abolo formuliert und eingereicht wurde?

Kann hier theoretisch meinerseits noch eingeschritten werden?

Danke an alle Mitstreiter!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2017, 08:57 von seppl«

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Hier noch Seite 4.


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  • This is the way!
Guten TagX!

Huhu @GEZeigt, gallische Grüße, die Anhänge sind zwar noch nicht freigeschaltet, aber trotzdem schon mal eine fiktive Erfahrung die fiktive Personen F F B B gemacht haben:

Römische ZERMÜRBUNGSTAKTIK!

Die römische Römisch Zermürbungstaktik (RÖZT) hat zum Ziel dem fiktiven GEZ-Klagegegner zu zermürben. Dabei zielt die RÖZT darauf ab, dem Klagegegner deutlich klar zu machen:

1. Du hast keine Chance,
2. Rom  sitzt am längeren Hebel,
3. Toll deine Argumente, aber die Interessieren uns nicht,

= was willst du jetzt dagegen tun?

Diese RÖZT - Strategie führt zu Vollstreckungen während laufender Widerspruchsvorverfahren und sogar bei eingereichten Klagen sowie der Verhöhnung nach der Vollstreckung (Beispiel: 500 Euronen vollstreckt, 100 Euronen noch offen = Angebot Ratenzahlung).

Die RÖZT soll ABSCHRECKEND wirken.

Am Anfang standen fiktive Personen F F B B auch da wie die Kanninchen vor der Schlange.
 :'( kullerten die Wangen runter als die ersten Abweisungen, Zurückweisungen, Ablehnungen etc.
per römischer Brieftaube in Haus flatterten:

Nicht zulässig, nicht statthaft, unbegründet.

Die fiktiven Personen F F B B fühlten sich wie Rotz am Ärmel.

Sie fragten nach und machten noch eine Erfahrung:

Das RÖMISCHE BÜROVERSEHEN-MONSTER (RÖBÜMO).

Das RÖBÜMO reist durchs Land versteckt Akten, lässt Blätter, Anträge verschwinden und wiederauftauchen.

Deswegen ein guter Rat auf dem Weg:

Seit und bleibt stets MAXIMAL UNBEEINDRUCKT!

Wir werden jetzt hier fiktiv überlegen warum. Beantworten kann das nur das fikive Gericht.

Wir haben alle das Recht vom Gericht angehört zu werden und davon sollte Mensch rege gebrauch machen.

Das wichtigste ist aber:

Viva @GEZeigt!

Fiktives Paar hat die richtige Entscheidung getroffen und jetzt schon Kopfschmerzen beim Gericht und dem fiktiven Beklagten ausgelöst!
 
Denn das ist ein Skandal was hier läuft und der wird nicht kleiner sondern GRÖßER!


Yoo, Lupus! Frechheit bodenlose! Dafür jibet 10 Hinkelsteine eXtraLarge  auf die Nuss!

Gruß
von der Havel, Oder und Spree
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. Februar 2017, 09:13 von Profät Di Abolo«

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Das gibt ja nun gar NiX her!  :o

RÖBÜMO hat die Brillen im Gericht geklaut! Vermutlich konnte fiktiv nicht richtig gelesen werden.

Fiktiv natürlich: Anrufen, Termin Akteneinsicht vereinbaren (Fragen ob abfotografieren erlaubt ist)  und 2 x Antrag Zusammenlegung der Klage mit den jeweiligen Aktenzeichen mitnehmen.

Falls fiktiv einer zur Akteneinsicht fährt vorsorglich Vollmacht vom anderen mitnehmen.


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Danke für die schnelle Rückmeldung.

Ein theoretisch soeben erfolgter Anruf in der Geschäftsstelle ergab folgenden, hypothetischen Sachverhalt:

Der Berichterstatter des VerwG meint, da es sich um 2 verschiedene Widerspruchsbescheide des BR an 2 verschiedene Personen handele, müssen diese in 2 Verfahren mit 2 AZ behandelt werden.

Was ist davon zu halten? Beide Eheleute bewohnten und bewohnen seit jeher die selbe Wohnung.

Fotografieren der Akten während der Akteneinsicht ist erlaubt.

Wie realisiert fiktives Ehepaar XY theoretisch nun einen "Antrag auf Zusammenlegung" den Ehemann X nächste Woche zum VerwG mitnehmen würde?

Vielen Dank & viele Grüße


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Laut Beck´schem Online-Kommentar:

https://beck-online.beck.de/?vpath=bibdata/komm/FehlingKasKoVerwR_2/VwGO/cont/FehlingKasKoVerwR.VwGO.p64.htm

sind die Vorschriften der ZPO bezüglich Streitgenossenschaft im Verwaltungsrecht entsprechend anzuwenden. Vielleicht weiß der Richter das nicht? Vielleicht weiß er auch nichts von der angeblichen Gesamtschuldnerschaft? Das sollte man ihm mitteilen.


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Rein fiktiv wäre vorstellbar, ich habe gehört, das der Nachbar vom .... wohl mal hörte:

Zitat
Wird ausdrücklich auf die Klage vom xx.xx.2017 hingewiesen und um gerichtliche Aufklärung gebeten, weshalb eine Klageergänzung zur Klage Aktenzeichen xxxxxxx nicht möglich ist.

Es ist offensichtlich, dass einer der Verwaltungsakte zu der klagegegenständlichen Wohnung unter einem schwerwiegendem Mangel und damit nichtig ist. Die "Doppelbebeitragung" einer Wohnung ist nach dem RBStV nicht möglich.

Wir WOHNEN gemeinsam in unserer EHEWOHNUNG.
Der Beklagte wird daher aufgefordert unverzüglich eine schriftliche Erklärung abzugeben, in der er ferner darstellt, welche datenschutzrechtlichen Vorkehrungen er traf, um solche Fälle zu vermeiden (geeignete datenschutzfreundliche Voreinstellung / data protection by default).

Von uns kann ferner als - nicht anwaltlich vertretenes - Ehepaar nicht verlangt werden, dass wir die "Feinheiten" der VwGO beherrschen. Dies betrifft auch das Vorverfahren.


Wie diese Geschichte weiterging weiß ich nicht, hat sonst noch jemand was gehört?

Gallische Grüße!


Huhu Zuschauer:

Komme auch du ins gallische Dorf und werde Mitglied!

Ich hab gehört, da werden Sie geholfen werden.

Und Hinkelsteine jibet hier auch  ;)

Und für die Agenten des BeitraXservice:

An die Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und GEZ/Beitragsservice
Whistleblower/ Tippgeber werden - über Misstände bei ARD-ZDF-GEZ

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19977.msg129230.html#msg129230

 :)


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Danke danke danke!

Theoretisches Hintergrunddetail:

Fiktives Ehepaar bewohnt zwar seit 2013 die gemeinsame Wohnung, ist aber erst seit 2014 verheiratet.

Problem?

Das o.g. Schreiben geht heute noch theoretisch raus.



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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Hallo,

Herr XY hat aktuell theoretisch eine Klage in 1. Instanz am Verwaltungsgericht laufen.

Frau XY, wohnhaft in der gleichen Wohnung, widersprach bislang allen Festsetzungsbescheiden ohne die gemeinsame Wohnsituation mit Herrn XY anzuzeigen.

Nun flatterte heute ein Widerspruchsbescheid für Frau XY ins Haus.

Wie kann Herr bzw. Fam. XY nun den Beitragsservice auf die gemeinsame Wohnsituation und die laufende Klage hinweisen um aus der Nummer rauszukommen bzw. alles über Herrn X - dem Ehemann - laufen zu lassen?

Danke!

Es spricht formal nichts dagegen, wenn Frau XY auch eine Klage einreicht und für den GEZ-BOYKOTT ein Zeichen setzt.
Parallel dazu könnte Frau XY engagiert mit der zuständigen Rundfunkanstalt im intensiven Schriftwechsel Ihren Standpunkt und Meinung kundtun.
"Von nix kommt nix" 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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Wenn dann deren Problem. Der Fernsehbeitragsstaatsvertrag gibt klar vor, wie die Fernsehkasper zu verfahren haben um diese Fehler zu vermeiden. Eine Direktanmeldung gehört nicht dazu.


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Zitat
Fiktives Ehepaar bewohnt seit zwar 2013 die gemeinsame Wohnung, ist aber erst seit 2014 verheiratet.
Nein, denn die Beitragspflicht besteht laut diesem "unsinnigem" Gesetz pro Wohnung. Die Inhaber sollen es als Gesamtschuld schulden. --> Das Gesetz erlaubt, das sich eine LRA einen raussucht. Und genau dort ist einer der Angriffspunkte.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich ständig wiederhole:

"In den meisten Fällen folgt auf einen Widerspruchsbescheid die Klage, sonst hätte man sich den Widerspruch schenken können."

Angesichts der immer stärker angespannten Situation in den Verwaltungsgerichten, Rundfunkanstalten und Politik, sollte man als GEZ-Boykotteurin, GEZ- Boykotteur oder Bürgerin und Bürger dieses Landes die Gelegenheit nutzen und von seinem "Recht auf Klage" Gebrauch machen.

Jetzt ist es anGerichtet!!! 8)


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