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Rundfunkbeitrag – wie viel Zinsen zahlst du?

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pjotre:
Sehr wichtige Zusatzinfo, danke!
Das ändert meine Sichtweise nicht, ist sogar sehr hilfreich, obgleich es umgekehrt aussieht. Man müsste dazu sehr viel mehr sagen, aber das wird in diesen Wochen gesondert erfolgen. Es wird dann hoffentlich nicht vergessen, in diesem Thread einen Verweis einzufügen.
Nun sind wir hier von der Überschrift des Themas sowieso abgeglitten, also füge ich einen vielleicht wichtigen Gedanken hinzu:

Viele wollen oder können oder dürfen einen Antrag auf irgendeinen Bescheid des geringen Einkommens nicht stellen. Da gibt es aber vielleicht einen listigen Umweg:
Bei einem Antrag auf Prozesskostenhilfe wird ja ebenfalls die Bedürftigkeit geprüft und ist besonders gut belegt, falls nicht einmal Ratenzahlung auferlegt wurde. Also:
Schritt 1: Anwalt suchen - hierfür am besten einen für Arbeits- / Sozialrecht.
Schritt 2: Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen - Beiordnung dieses Anwalts beantragen.
Schritt 3: Sobald dieser Auftrag erhielt, stellt er Antrag auf Gegenstandswert 8000 Euro - siehe Entscheid Bundesverfassungsgericht - , hat also halbwegs Honorar für Bearbeitung.

Jetzt der Sonderfall - falls schon Klage nötig beim Oberverwaltungsgericht, wo man nicht selber auftreten kann. Da hilft Trick 177:
Schritt 1: Klageschrift selber fertigen. Die ist einstweilen bei Einreichung unwirksam, weil ohne Anwalt.
Schritt 2: Einreichen, verbunden mit Antrag auf Prozesskostenhilfe unter Bezeichnung des Anwalts, dessen Beiordnung beantragt wird.
Schritt 3: Die Annahmestelle des OVG dürfte das aus Unkenntnis der entsprechenden Rechtsprechung mangels Anwalt verweigern.
Dann am nächsten Tag einfach zur Poststelle des OVG gehen, Kopie von Seite 1, Eingang durch Stempel bestätigen lassen.
Schritt 4: Wenn die Prozesskostenhilfe bewilligt wird, wird das Gericht durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand den Verfahrensmangel heilen, also Klageschrift anerkennen.

Anmerkung: Das Lustige ist, dass das Gericht im Rahmen der Vorprüfung der Prozesskostenhilfe ja die Aussichten zu prüfen hat, aber durch die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zugleich eben diese Aussichten auf Härtefall als gegeben zu werten hat im Hinblick auf den Entscheid des BVerfG. Mit der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ohne Pflicht der Ratenzahlung - ist damit der Prozess nicht eigentlich bereits fast gewonnen?

Damit wäre die Härtefall-Rechtfertigung nicht durch Sozialbehörden erbracht, sondern durch das Gericht selber.
Es entfallen damit die Nachteile eines Leer-Antrags bei Sozialbehörden.
Auf diese Weise OVG-Verfahren, ohne vorher durch Zahlung an einen Anwalt die Mittelllosigkeit selbst widerlegt zu haben.
Bei den Aussichten auf hier im Thread ja gelistetes Urteil verweisen.   

Gibt es zu etwa dieser Strategie Erfahrungen? Gegenmeinungen?
Gibt es Beispiele, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugleich genutzt wurde, den Antrag auf Härtefall der Rundfunkabgabe beweiskräftig zu belegen?

Hinweis: Dies ist nicht als Anleitung oder Beratung auszulegen, sondern zeigt, wie etwa Personen damit umgingen, wobei nicht alle Details voll verifiziert wurden. Wer derartiges macht, handelt voll eigenverantwortlich. Für vorherige Anwaltsbefragung gibt es den Beratungsschein? Denn für vollwertige Rechtslaien ist die Prozedur vielleicht doch etwas zu komplex?

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