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Nicht nur die AfD geißelt die verpflichtende Haushaltsabgabe

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ChrisLPZ:

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Südkurier, .01.2017

Dauerstreitthema Rundfunkbeitrag:
Nicht nur die AfD geißelt die verpflichtende Haushaltsabgabe


--- Zitat ---Wer Vielfalt will, der soll dafür bezahlen. Aber auch nur der. Dieser Meinung ist Jörg Meuthen, Bundesvorsitzender der AfD. Seine Fraktion wünscht sich in Baden-Württemberg die Abschaffung des Rundfunkbeitrags. Kritik am bisherigen Modell kommt aber nicht nur von den Rechtspopulisten. [..]

--- Ende Zitat ---

Weiterlesen auf:
http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Dauerstreitthema-Rundfunkbeitrag-Nicht-nur-die-AfD-geisselt-die-verpflichtende-Haushaltsabgabe;art417930,9076565

Frei:
Moin.


--- Zitat von: http://www.suedkurier.de/nachrichten/baden-wuerttemberg/Dauerstreitthema-Rundfunkbeitrag-Nicht-nur-die-AfD-geisselt-die-verpflichtende-Haushaltsabgabe;art417930,9076565 ---„Was wir tatsächlich brauchen, ist eine komplett neuartige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.“ ...
Aus der Sicht von Hans-Peter Siebenhaar wäre eine Halbierung des Rundfunkbetrags möglich. ...
--- Ende Zitat ---

Ich denke, da geht noch mehr: max. 5 € pro Monat pro Haushalt, oder max. 2,50 € pro Person & Monat, im Gegensatz zur derzeitigen Regelung aber gesetzeskonform geregelt, für einen unabhängigen Informations-Rundfunk ohne Werbung, vielleicht ein TV-Sender und 3 Radiosender mit unterschiedlicher Musikrichtung und einem Regionalteil, wäre meiner Meinung nach sozial verträglich.

Unterhaltung und Sport gibt es auf den privaten Sendern, Pay-TV und bei Online-Angeboten m.M. genug, und da sollte jeder selber entscheiden können ob er/sie die nutzt und dafür zahlt.

Frei  8)

six2seven:

--- Zitat von: Frei am 09. Januar 2017, 09:21 ---Ich denke, da geht noch mehr: max. 5 € pro Monat pro Haushalt,…
--- Ende Zitat ---

Es ist naiv zu glauben, dass die Geldvernichtungsmaschinerie Ö.r.R. zurückgefahren werden kann.
Gerade wird versucht, nach verschiedenen/vergeblichen Wiederbelebungsversuchen,
einen Multimillionär wieder im Radio unterzubringen, das geht nicht für Kleingeld, dafür liegt die Latte zu hoch, musste man doch schon Millionen für - Nichts - zahlen.
Die Betteleien um geringere Beiträge/Gebühren, sind also hoffnungslos und eine Aufweichung der Bemühung, eine radikale Neuaufstellung - Öffentlichen Rundfunks - zu erreichen,… ( übrigens ist die nächste Beitragserhöhung schon abgenickt ).

Frei:
Moin.


--- Zitat von: six2seven am 09. Januar 2017, 12:35 ---übrigens ist die nächste Beitragserhöhung schon abgenickt
--- Ende Zitat ---
Wo finde ich verlässliche Quellen dazu?

Ich finde nur diese Infos:

--- Zitat von: http://www.focus.de/finanzen/videos/festbeitrag-nicht-realistisch-17-50-monatlich-nicht-genug-ard-will-rundfunkbeitrag-erhoehen-und-nennt-konkrete-zahlen_id_6367406.html (16.12.2016) ---... heißt es in dem Papier, dass die ARD ein Indexmodell für die Höhe des Rundfunkbeitrags erstellt habe. Das Modell sei an das Bruttoinlandsprodukt gekoppelt und so würde der Beitrag im Jahr 2021 auf 18,28 Euro und im Jahr 2025 auf 19,59 Euro erhöht werden. ...
Die Rundfunkanstalten wollen sich zu einem „öffentlich-rechtlichen Content-Netzwerk“ entwickeln. Allein um dieser Herausforderung gewachsen zu sein, müsse der Beitrag erhöht werden, heißt es in den Papieren weiter. ...
--- Ende Zitat ---

Frei  8)

PersonX:

--- Zitat ---Wo finde ich verlässliche Quellen dazu?
--- Ende Zitat ---
Der Beitrag wurde doch nicht auf unter 17,50 € gesenkt, somit entspricht das doch einer Beitragserhöhung, die nächste kommt dann in < 2 Jahren (also noch 2017) das wird doch bereits jetzt vorausschauend beschlossen, laut Prognose soll der Beitrag doch wahrscheinlich auf über 19 EURO steigen.

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2016/pressemitteilung.532884.php


--- Zitat --- Aus der Sitzung des Senats am 15. November 2016:
Der Senat hat heute auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller dem Entwurf des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages zugestimmt und den Regierenden Bürgermeister zur Unterzeichnung nach Unterrichtung des Abgeordnetenhauses ermächtigt. Nach Abschluss des Ratifizierungsverfahrens in allen Landesparlamenten soll der Staatsvertrag zum 1. September 2017 bzw. teilweise zum 1. Januar 2017 in Kraft treten

... Weiterer Regelungspunkt des 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist die Höhe des Rundfunkbeitrags und die Verteilung des Beitragsaufkommens auf ARD, ZDF und Deutschlandradio auf Basis der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) in ihrem 20. Bericht. ... 
--- Ende Zitat ---

Irgendwie komisch wo doch zum 1.1.2017 erst der 19. in Kraft sein soll ;-).

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