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Autor Thema: Vollstreckung durch FA, Ratenzahlung vereinbart, noch Abwehr möglich?  (Gelesen 2355 mal)

F
  • Beiträge: 1
Hallo liebe Leute,

als stiller Mitlese und absoluter Befürworter der gesamten Anti-GEZ-Haltung muss ich mich hier an dieser Stelle ebenfalls äußern. Vielleicht gibt meine Schilderung neue Informationen, vielleicht nicht:

Person Y hat bisher noch nie GEZ-Gebühren gezahlt und auch diese seit der Zwangsabgabe verweigert. Auf die Schreiben des Beitragsservice hat Person Y bisher einen Widerspruch (per Einschreiben + Rückschein) abgeschickt und als Antwort den Verweis auf den Staatenvertrag erhalten. Dann kamen weitere Schreiben, die mit Verweis auf den Widerspruch beantwortet wurden, der in unzureichender Weise per Textbaustein als Standard-Schreiben beantwortet wurde. Das ging dann soweit, dass irgendwann Post vom Finanzamt kam mit einer Zahlungsaufforderung. Person Y hat dann mit dem Sachbearbeiter gesprochen, den Sachverhalt geschildert und nach Aufforderung den Widerspruch zugesandt. Daraufhin passierte mehr als ein halbes Jahr nichts. Dann erfolgte wieder die bereits bekannte Bombardierung mit den üblichen Schreiben des Beitragsservice. Diese wurden von Y ignoriert.

Nun erhielt Y aber eine Vollstreckungsankündigung (insgesamt geht es um einen Schuldbetrag von über 700 €) des Finanzamt Schöneberg mit Verweis auf den Gläubiger Rundfunkanstalten Berlin-Brandenburg. Y rief also bei der entsprechenden Sachbearbeiterin an und erhielt folgende Auskunft in einem durchaus freundlichen Gespräch:


- sollte man in der Vergangenheit Sozialleistungen erhalten haben, hätte die Sachbearbeiterin den Sachverhalt als Begründung für die Nichtzahlung akzeptiert
- egal wie die Sachbearbeiterin persönlich zu dieser Thematik stehe, die Summe würde vollstreckt werden (mit eigenen Worten der Sachbearbeiterin: "für mich ist ein Leichtes mir Ihre Kontodaten beziehungsweise Arbeitgeberdaten zu besorgen und den Betrag zu pfänden")´, eine Ratenvereinbarung wurde von Y getroffen, um Zeit zu gewinnen

So. Jetzt steht Y vor dem Dilemma entweder diese Zahlung (Rate) zu leisten und die Machenschaften dadurch zu akzeptieren oder es darauf ankommen zu lassen. Auf eine Kontopfändung will Y es nicht ankommen lassen, beziehungsweise eine Pfändung adressiert an den Arbeitgeber.

Wie kann sich Y nun verhalten?

Persönliche Umstände von Person Y lassen eine Kontopfändung beziehungsweise Lohnpfändung nicht zu. Eine Pfändung von Eigentum auch nicht. Y würde jetzt quasi kleinbei geben mit der Möglichkeit der späteren Klage für zu Unrecht geleistete Beiträge, wenn sich die Walze des Widerstands weiter bewegt und man endlich das Gehör und genügend Zustimmung findet (das scheint mit mehr Zustimmung und Aufbegehren der Bevölkerung auch nicht in weiter Ferne zu sein).

Vielen Dank von Y an alle, die sich mit dem Thema befassen, hervorragende Recherchearbeit leisten und dementsprechend auch den Dank vieler verdienen, auch von denen, die sich bisher noch nicht schriftlich geäußert haben.



Edit "DumbTV":
Thema präzisiert


Scheinbar geht es hier um eine Vollstreckung ohne Widerspruchsbescheid. Dieses im Forum schon ausgiebig behandelte Thema hier nicht weiter vertiefen!

Bitte nur den speziellen Aspekt, (Raten-) Zahlung noch abwendbar, dieses Falles diskutieren.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 04. Januar 2017, 01:48 von DumbTV«

 
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