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Autor Thema: Erneuter Festsetzungsbescheid nach 2 Jahre altem Widerspruch  (Gelesen 1148 mal)

J
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Hallo Leute,

erstmal ein ganz großes Kompliment an alle die sich hier gesammelt gegen die größte Betrugsnummer des Jahrhunderts wehren, weiter so!

Nun zum natürlich völlig hypothetischen Fall:

Person A hat Ende 2014 Widerspruch gegen einen Festsetzungsbescheid des Beitragsservice im Auftrag des SWR eingelegt und bis heute keinen Widerspruchsbescheid persönlich zugestellt bekommen. Also natürlich auch nie einen erhalten ;)
Die diversen "Kontoauszüge", die Person A immer mal wieder erreichen belaufen sich mittlerweile auf über 600 Euro...

Nun der Clou, Person A hat vor 2 Tagen (natürlich rückdatiert auf den 02.12) einen erneuten Festsetzungsbescheid, diesmal vom WDR, (auch mit Grußformel des Westdeutschen Rundfunks) erhalten. In diesem wird Person A informiert: "Für den Zeitraum vom 01.05.2015 bis 31.07.2015 wird daher ein Betrag von 60,50 EUR (Berechnung siehe Kontoauszug) festgesetzt."
In dem Kontoauszug wird dann genau dieser Zeitraum berechnet, im Brief taucht aber auch wieder der Gesamtbetrag von über 600 Euro auf. Person A ist 05/2015 von RLP nach NRW gezogen.

Was macht Person A denn nun mit dieser Konstellation? Person A hat nun zwei Festsetzungsbescheide über Teilbeträge einer gemeinsamen Summe. Einen erstellt von einer nicht rechtsfähigen Organisation, der andere erstellt vom WDR Köln.

Also:
Schreiben 1, von 2014 über ca 110€ von Beitragsservice im Auftrag des SWR => Widerspruch
Schreiben 2, 11/2016 Zahlungsaufforderung des Beitragsservice ca. 600 € ohne Hinweis auf eine LRA
Schreiben 3, 12/2016 Festsetzungsbescheid des SWR Köln über ca. 60€ mit Kontostand 600€ (600 steht auch auf dem Überweisungsträger).

Schuldet Person A damit 2,5 Rechtspersöhnlichkeiten insgesamt 1710€ ?  ;D

Spaß beiseite, Person A wird natürlich auch hier Widerspruch einlegen. Ideen für den Grund werden dankend angenommen für hypothetische Fälle verwendet :)

Gruß JM




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