Nach unten Skip to main content

Autor Thema: ARD und ZDF suchen die Zusammenarbeit - Bundeskartellamt warnt vor Sonderregel  (Gelesen 1385 mal)

C
  • Moderator
  • Beiträge: 7.437
  • ZahlungsVERWEIGERUNG! This is the way!

Bildquelle: http://up.picr.de/27184952fi.png

FAZ, 13.12.2016

ARD und ZDF suchen die Zusammenarbeit
von Jan Hauser

Zitat
Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland wollen stärker zusammenarbeiten. ARD und ZDF drängen auf die Erlaubnis für Kooperationsmöglichkeiten im neuen Wettbewerbsgesetz und erhalten dafür Rückenwind von den Bundesländern. Bisher waren die Sender in der Novelle zum Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorgesehen, doch der Bundesrat zielt mit seinem neuen Vorschlag auf eine Ausnahme vom Kartellrecht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Allerdings warnt das Bundeskartellamt vor einer Sonderregel für ARD und ZDF. „Ich sehe die Notwendigkeit und den Gewinn einer solchen Regelung nicht“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt dieser Zeitung. „Dort, wo die Anstalten in Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags handeln, findet das Kartellrecht schon jetzt keine Anwendung. Soweit die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommerziell tätig sind, sollten die allgemeinen Regeln gelten. So sieht das das Rundfunkrecht vor, und dies verlangt auch das Europarecht.“ [..]

Weiterlesen auf:
http://blogs.faz.net/medienwirtschaft/2016/12/12/ard-und-zdf-suchen-die-zusammenarbeit-1302/


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged
„Nie dürft ihr so tief sinken, von dem Kakao, durch den man euch zieht, auch noch zu trinken." (E. Kästner)

Schnelleinstieg | Ablaufschema | FAQ-Lite | Gutachten
Facebook | Twitter | YouTube

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Dort, wo die Anstalten in Erfüllung ihres öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags handeln, findet das Kartellrecht schon jetzt keine Anwendung. Soweit die öffentlich-rechtlichen Anstalten kommerziell tätig sind, sollten die allgemeinen Regeln gelten. So sieht das das Rundfunkrecht vor, und dies verlangt auch das Europarecht.

Dieser Teil ist von Interesse, wahrscheinlich muss dazu eine ganz genaue Offenlegung gefordert werden, welche Teile "öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags" unterstehen und welche Teile "kommerziell" seien. Ein saubere Aufschlüsselung sozusagen, denn der "vermeintliche" Beitragsschuldner muss nichts bezahlen, was kommerziell sei.

Viele Sendungen, welche nach Quote gemacht werden folgen aus Sicht der PersonX eindeutig einem kommerziellen Ansatz. Es bleibt also offen zu prüfen, was unter dem öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrags und damit "Grundversorgung" zu verstehen ist. Vielleicht sollten viele Inhalte dazu geprüft werden. Die KEF macht das ja wahrscheinlich nicht ;-).


Unterschriftenaktion: https://online-boykott.de/unterschriftenaktion
Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged

 
Nach oben