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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 71866 mal)

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Das Bundesverfassungsgericht hat wohl bereits in anderen Sachen entschieden,
dass für derartige Beschlüsse der § 31 BVerfGG nicht gelte. Jedoch - da die 3 Entscheide
 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10
als "verdeckte Normenkontroll-Urteile" angesehen werden könnten, wurde unter diesem Gesichtspunkt die Anwendbarkeit von § 31 BVerfGG dennoch vorgetragen, um insoweit überhaupt einen Entscheid zu erhalten.
Darauf kommt es für den Beschwerdegegenstand aber nicht an. Über den eigentlichen Gegenstand wird das Gericht in einer Logik des autonomen Entscheids befinden.

Es geht bei § 31 BVerfGG und bei "unzulässiger Rechtsfortbildung" mehr um die Vorsatz-Nachweis-Frage.
Vorsatz-Nachweis würde dafür sprechen, eine Rückzahlpflicht "nicht zu hemmen" - kürzer formuliert, die Sender müssten bis zu 12 Milliarden Euro zurückzahlen - nur mit Landeshilfe möglich bei Jahreseinnahmen von nur 8 Milliarden Euro. Hier wird längst die Rückzahlungs-Frage als die Kernfrage angesehen.
Weitere Details zu dieser Problematik sollen nicht hier öffentlich erörtert werden. Gerichte wünschen aus vernünftigen Gründen nicht eine zu intensive öffentliche Erörterung von juristischen Kernfragen von anhängigen Verfahren.

Die Feinheiten bezüglich § 31 BVerfGG muss der Bürger nicht wissen...
Kann sich also bei Vollstreckungen und generell darauf berufen. Es ist davon auszugehen, dass kein xxxxein der unteren Justizinstanzen diese Feinheiten weiß oder auch nur lernen / wissen will. Also müsste bei Benzugnahme auf § 31 BVerfGG normalerweise Vollstreckung ausgesetzt werden - vielleicht auf irriger Rechtsgrundlage dann, aber vom Ergebnis her dennoch richtig.

Entschieden wurde in
 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10
(1) in direkter Form die Befreiung der Niedrigverdiener,
(2) aber indirekt durch die Entscheid-Details auch die Befreiung der Nichtzuschauer.

Gerade (2) wurde in diesem Thread "Waffenkiste" bereits mehrfach thematisiert, weil wohl meistens viel zu unbeachtet gelassen wird, dass Befreiungsantrag von Nichtzuschauern auch über die Rechtsgrundlage der Härtefallklausel erfolgen sollte (also nicht nur über Grundgesetz-Artikel).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. November 2017, 23:55 von pjotre«
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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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(1) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Dem Bundesverfassungsgericht ging heute - so der Sendungsnachweis - eine Mittelung vom 26. Oktober 2017 zu. Dort einleitend:
"Der Dank der Bürger für die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts darf als "überwältigend" berichtet werden, was die seit September 2017 erkennbare gerichtliche Sorgfalt der Behandlung der über 120 Verfassungsbeschwerden bezüglich der Rundfunkabgabe anbetrifft. - Siehe die danksagenden Beiträge im maßgeblichen Internet-Forum: gez-boy... ". (den Rest der Zeile kennt ihr ja zufällig?)

Ich hoffe, das war akzeptabel formuliert? Der übrige Inhalt der Mitteilung betrifft Rechtsfragen anhängiger Verfahren und soll deshalb gegenwärtig nicht behandelt werden.

(2) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Im Forum war eine ganz ganz schöne deutlich längere Danksagung an die Richter in Karlsruhe erschienen. Die Person X wurde angesprochen, dies dem Gericht zu übermitteln. Dies ist erfolgt. Der sehr schöne Text liegt hier intern vor.

Sobald das Gericht entschieden hat, darf man weniger zurückhaltend sein mit dem, was über anhängige Verfahren kommuniziert wird. Es kommt ja vielleicht auch irgendwann durch irgendwen ein Buch über das, was hier im Forum, aber auch durch andere Streiter, geleistet wurde, als der Staat rund 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe selbstherrlich geschehen ließ.   

(3) Dank an die Richter, die dem Volkssouverän den in Sachen ARD, ZDF,... partiell gestohlenen Rechtsstaat zurückzugeben beginnen
Der einsame Streiter für Recht in Tübingen, der aus der Phalanx der rund 200 "bequemlich irrenden" Richter ausscherte:
Er erhielt 2016 bereits Dank - mindestens von einer anderen Person im Forum und von hier, hoffentlich auch von anderen.
Erneuert von hier in diesen Wochen.
Der Richter Dr. Spr. mit dem "hier stehe ich und ich kann nicht anders".
Dank-Mitteilungen an ihn sind auch sehr konkret hilfreich, damit ihm im Haus volle Zustimmung erhalten bleibt, beispielsweise gegen den Antrag wegen Befangenheit. Dieser Antrag zeigt die Angst bundesweit bei ARD, ZDF,... wegen des EuGH-Risikos - und das wird kommen und einige Neuordnung erzwingen.
Dieser Richter hat eine - übrigens sehr schöne - private Website und ist übrigens auch der Website-Verantwortliche beim Landgericht Tübingen. Er bittet auf seiner privaten Website darum, die Spielregeln einzuhalten - also, dass die Gerichtsarbeit betreffende Sachen nicht an privat adressiert werden sollten.

Regeln für Mitteilung von Dank an Richter: Insoweit immer neutral und nicht fall-betreffend.
Man bedankt sich, indem man die Suche nach Recht und Gerechtigkeit würdigt, nicht jedoch, dass dieses oder jenes Rechtsfragen-Detail so oder so entschieden wurde.

Dank forums-intern wegen:
Berichtigung: Keine neue "kleine temporäre Streitfront" in Sachen Köln / Verkauf von Gelände durch den WDR an die Stadt Köln.
Wie ein Fachkundiger des Forums über das Mitteilungssystem informierte, ist der ursprünglich geäußerte Verdacht von eventueller eindeutiger Veruntreuung von Beitragszahler-Vermögen wohl nicht angebracht. Beim "Verdacht vermuten" ist irren besonders menschlich...
Es bleibt eher die Frage, ob die Sender bereits beginnen, verwundbare Stellen wegen der kommenden "Wirbelstürme" zu reduzieren.

Dank forums-intern demnächst wegen:
E-Mail-Adressen von rund 700 Bundestagsabgeordneten: Wer hilft und erhält sie sodann?
Während des vielen Gegackers der menschlichen Real-Komödie, genannt "Politik", pausierten hier ab Mitte September die monatlich rund 3000 Mitteilungen an Parlamentarier und sonstige Entscheider. Nun erfolgt die Fortsetzung.
Für die neuen Bundestagsabgeordneten ist zunächst die Fleißarbeit nötig, alle Namen aus den rund 25 Alphabetfächern der Website des Bundestages in eine einzige Text-Datei zu kopieren.
Wer es machen will: Bitte Mitteilung über das Nachrichten-System.
Sodann werden die Namen hier per Software - ist einfach - zu Mailadressen umgebaut. Der/die Hilfreiche erhält diese dann zum Dank und kann dann ebenfalls unseren Volksvertretern die Meinung des Volkssouveräns übermitteln, was mit ARD, ZDF,... geschehen sollte.

Die Frage der bereits seit Sommer 2017 gebotenen Insolvenzverfahren von ARD, ZDF,... ist ein Kernbestandteil dieser Mitteilungen.
("geboten ... seit..." ist als persönliche Rechtsmeinung gemeint.)
Wegen der Staatsferne fehlt es an einem Gewährleistungsgesetz. Da diese Sender keine Staatsbeteiligung am Kapital haben können, greift auch nicht die automatische Gewährleistung "ab 50 % Staatsbeteiligung". Die Klausel der Gründungsdokumente "sind nicht insovenzfähig" steht damit im ungesicherten leeren Raum.
Das Bundesverfassungsgericht hatte vor ziemlich vielen Jahren beiläufig entschieden, die Länder seien trotz fehlender Rechtsgrundlage zur Insolvenzverhinderung verpflichtet, so bei der damals noch geltenden Regelwirkung der Zerschlagung im Insolvenzverfahren.
Durch zwischenzeitliche Änderung des Insolvenzrechts ist Regelwirkung nun "Fortsetzung - mit Neuordnung".

Die von hier verbreitete Rechtsmeinung bezüglich Insolvenz lautet:

- Die nicht näher definierte Rettungspflicht der Bundesländer fällt unter den Begriff der "Patronats-Erklärung", "Patronats-Haftung". Sie wirkt deshalb nur gegenüber Dritten, beispielsweise für Rückzahlung von Falschinkasso zugunsten der Bürger.
- Das "fortsetzende, aber gründlich neu ordnende Insolvenzverfahren" darf den Sendern demnach nicht erspart werden. Da nicht existenznötig, wäre ein so frühzeitiges Einspringen eine Veruntreuung von Steuerzahler-Geld.
- Die Intendanten müssen die kommenden Rückzahl-Summen mit Rücklagen gegendecken.
- Dies wurde aus verschiedenen Gründen klar etwa Sommer 2017.
- Demnach Überschuldung. Demnach Insolvenzanmelde-Pflicht seit etwa Juli 2017 für "Überschuldungs-Insolvenz", weil die Anstalten "juristische Personen" sind.   

Es besteht Auseinandersetzung  bezüglich diesen Fragen. Wichtig ist, dass durch breite Kommunikation die Meinung gestärkt wird, die Insolvenzverfahren seien zwingend, weil nur "Partronatshaftung" vorliege.
Näheres über Patronatshaftung findet sich im Internet.
Beispiel: Gründer Enrico Tycoon sagt den Mitarbeiten der strauchelnden Tycoon AG: "Arbeitet weiter trotz Lohngeld-Ausfall - der alte Tycoon ist ja da." - Trotz AG-Rechtsperson muss Enrico Tycoon dann bei Insolvenz den Arbeitnehmern die ausgefallenen Löhne zahlen. (Das ist ein Klassiker aus dem Jura-Studium über Methoden, Haftungsbeschränkung zu "durchstoßen".)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 21:54 von Bürger«
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Verfassungsbeschwerden gegen den 21. Änderungsvertrag
Die Beschwerden gegen einen Änderungsvertrag, das wurde gegen den 19. gegen Ende September exerziert und in wiederholbare Form gegossen.
Zeit für die Beschwerden gegen den 21. ist bis etwa April nächsten Jahres, vielleicht ist aber auch schon früher Intervention und Aktion möglich
Der 21. Änderungsvertrag umfasst medienpolitische Neuordnung und Datenschutz-Vorrechte. Wieder einmal wollen die Aristokraten ohne den Zahlmeister, ohne den Volkssouverän, ihre Privilegien arrangieren. Doch diese jahrzehntelange Party-Sause der rund 40 werdenden Multimillionäre der Führungsriege ARD, ZDF, das ist nun vorbei für immer. 

Aufbauend auf dem Übereilt-Konzept der Verfassungsbeschwerden von Ende September entsteht bereits eine ausreichend juristisch kompetente Beschwerdegrundlage für die nächste Serie.
Diesmal wird ausreichend Zeit sein, Teilnahme und Bearbeitung zu optimieren.
Übrigens, die Beschwerden von Ende September, das wird durchaus durch 2 Gerichte entschieden werden. Allerdings muss dafür noch ein wenig nachgebessert werden - ist in Arbeit.

Ratifizierungs-Problematik
Hervorragendes analysiert dieser Thread:
Ein Staatsvertrag muß ratifiziert werden, um gültig zu sein
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24413.msg155074.html#msg155074

Und @pinguin sagt dort beispielsweise über den Ablauf und eventuelle Formfehler:
Zitat
Heißt also:
1.) Unterschrift des oder der MP unter den Staatsvertrag;
2.) Legitimation dieses Staatsvertrages durch den Landtag;
3.) Spezielle Ratifizierung dieses Staatsvertrages nach Legitimation durch den Landtag.

Zumindest die Websuche hinsichtlich Rundfunk und Ratifizierung brachte keine aussagefähigen Ergebnisse dahingehend, daß die Rundfunkstaatsverträge ratifiziert worden wäre
Dies wird zu gegebener Zeit sorgfältig zu analysieren sein. Dadurch lassen wir uns dann am besten durch den Gegner die juristische Analyse-Arbeit machen - Anfrage über "FragdenStaat". Es geht darum, ob möglicherweise das gesamte Staatsvertrags-System nichtig ist.

Interessant wird auch, wenn nur 1 einziges Bundesland ausschert
 - das gesamte Paket droht dann auseinander zu brechen. Das System ist also viel verwundbarer, als die Verantwortlichen es ihren Untertanen je verraten wollten. Denn auch nur 1 erfolgreiche Landesverfassungsbeschwerde, und möglicherweise durch Hebelwirkung zerbricht dann alles. Das erzeugt besondere Brisanz für eine seit kurzem anhängige Landesverfassungsbeschwerde, die die Brücke zum EuGH-Verfahren des LG Tübingen erbringt und dessen späte Wirkung umgehend ins Inland zu bugsieren versucht.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. November 2017, 23:36 von Bürger«
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Wie kann man Beendigung aller Briefe der ARD-Anstalten wegen der Rundfunkabgabe bewirken?

Hier im Forum schrieb jemand:
Dem ARD-Sender mitteilen: Eigner Verzicht auf Verjährungsanspruch.
Sodann: Androhung von 4 999 einseitig eingeforderte Vertragsstrafe für jede einzelne briefliche Zahlungsaufforderung.
("4999"? Die oberste ohne Rechtsanwalt beim Amtsgericht einklagbare Summe.)

Erfahrungsbericht: Diese Gefahr einer hässlichen Klage nach Zivilrecht habe die Fehlinkasso-Leute animiert, keinen einzigen Brief mehr zu senden.
Allerdings hat diese Vorgehensweise ein paar Probleme. Gibt es alternative ähnliche Lösungen?

Vorwurf "Inkassobetrug" - was bringt das?

Praktisch alle, die gegen die Rundfunkabgabe streiten, gehören zu einer der 2 Kategorien, die schon nach geltendem Recht zu befreien sind:
- Geringverdiener - Nichtzuschauer - . 
Die Nichtbefreiung könnte von Kritikern als Inkasso-Betrug behauptet werden (§ 263 StGB = Strafgesetzbuch); verknüpft zusätzlich mit besonderer Ausformung des "Prozessbetrugs".
Das führt aber nicht ohne Weiteres zur Effizienz. Bei Strafanzeigen würde voraussichtlich an die Verwaltungsgerichte verwiesen werden.
Keine effizientere Varianten denkbar? ... Überlegung wie folgt:

Zivilprozess gegen Intendanten wegen Nichteingreifen, gekoppelt mit Vorlage EuGH?
Der Brief an den Intendanten könnte lauten (namentlich adressiert, Einschreiben "eigenhändig")

Aufgefordert wird zur funktionsbedingten Pflicht des Eingreifens, Frist 1 Monat,
gegen die meines Erachtens vorliegenden Straftaten des Ihnen für Ihr Sender-Gebiet unterstehenden Beitragsservice, nämlich Versuch des Inkasso-Betrugs. Bei Betrug ist auch der Versucht bereits strafbar.

Da Ihre Anstalt nicht dienstherrenfähig ist, also keine Beamten beschäftigt, gibt es nur 1 einzige nicht weisungsgebundene Person, also Sie. Das betroffene Volumen ist rund 20 % vermutliches Falschinkasso - also genug, um als "Chef-Sache" anerkannt zu werden.

Die hohen Gehälter der ARD-Intendanten wie Sie - vom 1- bis 2-fachen der Bundeskanzlerin - wurden wohl standardmäßig legitimiert mit der nötigen "Management-Qualifikation". Unter Berufung hierauf darf ich Sie mit guter Legitimation einbinden in die persönliche Verantwortung und kann berechtigt Ihre persönliche Eingreifenspflicht verlangen. Wenn Sie sich davon in Ihrer Leitenden-Qualifikation überfordert fühlen, bleibt es Ihnen ja unbenommen, Ihr Amt niederzulegen.

Zu befreien ist mein Infosteuer-Konto (Ihre Tarnbezeichnung "Beitragskonto") Nr. .....   nach geltendem Recht wegen §... Rundfunk-Staatsvertrag.............. und zwar .................... (etc.etc.),............

Die Täuschung der Verwaltungsgerichte über diese Rechtstage durch das Glaubwürdigkeits-Privileg der öffentlich-rechtlichen ARD-Fachgebietsexperten und deren kollektive Manipulierung der richterlichen Rechtsprechungsquellen hat zu rechtsfehlerhaftem Erfolg geführt, dies sogar beim Bundesverwaltungsgericht. Dies stellt darüber hinaus meines Erachtens die Sonderform eines erfolgreich vollzogenen Prozessbetrugs dar.

Sie haben Frist von 1 Monat ab Zugang, Ihrer Eingreifenspflicht zu entsprechen, nachdem Sie hiermit informiert wurden. Bei Nichteingreifen sind Sie meines Erachtens als voll mitverantwortlich für diese Rechtsverletzungen anzusehen.

Sollte nach Ablauf von nur 1 Monat noch irgendein Brief - Zahlungsaufforderung, Mahnung und was auch immer - bezüglich der oben angegebenen Kontonummer bei mir eintreffen, so werde ich Ihnen persönlich dafür den Bearbeitungsaufwand in Rechnung stellen: 2 Stunden mit dem Durchschnittssatz der deutschen Wirtschaft, also insgesamt 90 Euro.
Dies gilt auch für Mitteilungen des Kölner "Beitragsservice". Dieser darf mangels Rechtsperson ohnehin keine Mitteilungen mit Außenwirkung versenden. Auch insoweit ist Ihr unterbindendes Eingreifen seit Jahren überfällig.

Sofern Sie den vorgesehenen Betrag von 90 Euro sodann nicht innerhalb der gängigen Zahlungsfrist von 14 Tagen leisten werden, beabsichtige ich beim zuständigen Amtsgericht das Einklagen dieses Bearbeitungsbetrages, und zwar als zivilrechtliche Klage gegen Sie persönlich .

Eine Strafanzeige gegen Sie beabsichtige ich nicht. Im Rahmen meiner berechtigten Interessenwahrnehmung  sah ich mich aber leider gezwungen, zu bekunden, welche Verstöße meines Erachtens vorliegen. Bei einer nachvollziehbaren stichhaltigen Widerlegung des Vorwurfes lasse ich mich gerne belehren. Eine solche ist mir bisher nicht bekannt geworden. Die irrigen Bausteintexte Ihrer Mitarbeiter sind insoweit als rechtsfehlerhaft anzusehen. Es bleibt Ihnen unbenommen, die für diese Fehler verantwortlichen ARD-Juristen zur Verantwortung zu ziehen.

Beim Amtsgericht wird nicht beantragt werden, den Vorgang der Staatsanwaltschaft zu übermitteln. Diesen Teil der Fragestellung darf ich voll der Weisheit des Gerichts überlassen, das seine verfahrensrechtlichen Bestimmungen für derartiges besser kennt als ich Rechtslaie. 

Beim Amtsgericht wird beantragt werden, wegen der bis heute fehlenden nötigen EU-Bewilligung der Rundfunkabgabe eine Richtervorlage beim EuGH vorzunehmen, bevor über die 90 Euro entschieden wird. Dem Amtsgericht wird als Arbeitshilfe die Vorlage des LG Tübingen beigefügt werden -
siehe als Anlage zu diesem Schreiben den Volltext. 
Das Amtsgericht kann dann vereinfachend wählen, sich dieser anzuschließen.

Dem Amtsgericht wird mitgeteilt werden, dass für die daraus sich ergebende Prozess- und also Inkassoverzögerung der 90 Euro mein Einverständnis erklärt wird, so dass das Gericht über die berührten komplexen Rechtsfragen auf den Entscheid des EuGH warten kann und sodann die Entscheidungsgrundlage über die 90 Euro von dort vorgeleistet erhält.

Abschließend wird wiederholt:
- Frist für Sie persönlich, Unterbindung zu bewirken: 1 Monat.
- Wenn danach auch nur 1 einziger neuer Brief kommt, beabsichtige ich, zu handeln wie angegeben. 

MfG ... etc. etc.....

Dies sollte einstweilen niemand machen.
Es hat nur Wert einer Diskussionsgrundlage.
Die juristischen Vordenker des Forums sind eingeladen, den Vorschlag als unsinnig nachzuweisen. Aus Rede und Gegenrede soll sich ergeben, ob wir hier einen Weg haben, dass Beitragskonten mit gutem Recht stillgelegt werden und wir mit gutem Recht Ruhe haben.


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Humor als Waffe - gleich im nächsten Schriftsatz benutzen!
Wird von den Streitern die Bedeutung taktischer strategischer Kriegsführung unterschätzt?
Wird die juristische Argumentationsweise überschätzt? Jedenfalls für das, was Bürger und Rechtsanwälte so üblicherweise schreiben.

Eine denkbare Alternative wäre? - Juristische Tiefschläge in die nach unten verlängert zu denkende Magengrube der Intendanten, das ist keine Normalität und solche Strategien kann man schlecht anderen vermittelbar machen. Und man muss dabei bestimmte Grenzen einhalten, darf manches also nur fragen statt zu behaupten - usw. usw..

Aber es gibt ja einfacher formulierbare Kampf-Alternativen:

Ein klassischer Trick des Nichtsanwalts gegen Mächtige, den jeder mühelos nachahmen kann, ist "der Seitenfuß als Sprüche-Träger".
Also, man adressiert an den Intendanten namentlich und persönlich - beispielsweise 30 Seiten angelehnt an Beispieltexten hier aus der schon "unendlich dick gewordenen" Waffenkiste und/oder aus den 600++ Seiten der Bundesverfassungsgerichts-Vorlage.
Man nummeriert die Abschnitte und verlangt sofort am Briefanfang eine Punkt-für-Punkt-Bearbeitung aller einzelnen Nummern.

Und auf jeder Seite unten ein waagerechter Trennstrich und sodann "Galgen-Humor"-Zitate - auf jeder Seite unten. Wetten, dass die dienst- und hilfwlligen Referenten des Herr Intendanten den Brief dann von Seite 1 bis 30 anschauen werden? (Zwar nur immer den Seitenfuß, aber auch das ist ja schon ein Achtungsgewinn für den Absender. Im besten Fall nimmt der Intendant das mit nach Hause für "Aktenstudium" am Abend.

Alte Regel: Wer lachen macht, hat schon halb gewonnen. Es geht darum, durch dies und anderes allmählich eine Kluft entstehen zu lassen zwischen der abgehobenen Führungsriege einerseits, den jobbenden Mitarbeitern in der ARD-Anstalt andererseits. Es geht darum, inneren Widerstand zu erzeugen, der sich natürlich an die Journalisten im Haus überträgt und das Unternehmen zerbrechlicher macht.

Alternative ist, wie bei eigenen Schriftsätzen immer auf Seite 1 und Schlussseite, das Anprangern, wie die Intendanten ihren Weg zu den Multi-Millionen pflastern mit den letzten freien Euros der Ärmsten im Land, darunter 1 Millionen finanzknappe alleinerziehende Mütter. (Volltext-Vorlage hierfür ist ebenfalls hier im Thread "Waffenkiste" der letzten Monate enthalten.)

Der Intendant ist dann in der Zweckmühle mit diesem "Einschreiben / eigenhändig". Gibt er es in die normale Bearbeitung, läuft er Gefahr, dass eine digitale Kopie im Haus kursieren wird und sein Edelmenschen-Image hausintern sabotiert. Alternative wäre, die Sache einem Leitenden im Haus zu übertragen, der den allgemein zugänglichen Akteninhalt durch eine Nebenakte davon freihalten kann. Solche Leute sind zeitlich immer überlastet und werden versuchen, die Sache irgendwie aufzulösen / ruhig zu stellen. Aber gern!

Quellen für die strategische Technik "Variante Humor" gibt es im Forum:

"Aus dem Land der Dichter und Denker (Rundfunkbeitragsreime)"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25094.msg158913#msg158913
Vor allem von unserem "Götz von Berlichingen II" - literatur-fester Poet mit breitem Wortschatz und den Kern des Skandals treffender Satire.

Ferner der Thread:  "Sie alle wären heute hier angemeldet. Brüder im Geiste"
Ein mehr kollegiales Werk ist die Aphorismen-Sammlung:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25196.msg159401.html#msg159401

Sodann war und ist da noch:
"Humor als Waffe: Waffenkiste mit Witzen, Aphorismen und Schwarzem Humor" 
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20184.msg135852.html#msg135852

Des Beitragszahlers "Vater unser" in: "Glaubensbekenntnis des Rundfunkbeitragszahlers"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21431.msg137586.html#msg137586


Das Mysterium des Widerstands gegen Staatsunrecht

Eine Person X - mit Autorenerfahrung und geeigneter Kompetenz -wird wohl über den Widerstand gegen die Rundfunkabgabe ein Buch verfassen. Dieses Forum darf darin Würdigung erwarten; das meiste, was an Neuordnung des Staatsfernsehens und der Rundfunkabgabe sich vorbereitet, hat hier feste Wurzeln, so alle Leitverfahren bezüglich Haushaltsabgabe beim Bundesverfassungsgericht.
(Ähnlich ist die Leistung des Forums übrigens in diesen Tagen auch beim Gericht dokumentiert worden.)

Besonders schön gesagt von @Philosoph ("nomen est omen") in
    European Broadcasting Union wirbt in Kampagne für öffentlich-rechtliche Medien
    https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25173.msg159363.html#msg159363

und deshalb ausnahmsweise einmal ein Text hierher gedoppelt:

Zitat
Da kann man doch einfach hier in das Forum schauen: Der Zwangsbeitrag hat (zumindest einige) Bürger dazu gebracht, sich mit Politik und (Un-)Rechtsprechung auseinander zu setzen, sich selbständig zu informieren, sich zu engagieren und andere solidarisch zu unterstützen. Wenn wir uns weiterhin nicht unterkriegen lassen, dann könnte sich dieses Engagement auch in andere Bereiche unserer Gesellschaft übertragen und auch dort für längst überfällige Reformen sorgen, denn der Zwangsbeitrag ist nur die Spitze eines gigantischen Eisbergs.

Ein weiterer Blick ins Forum könnte auch zeigen, wie sich unser Leben als Individuen geändert hat. Wer von uns hätte sich vorher träumen lassen, dass er Widerstand leistet und sich tatsächlich durch die Instanzen klagt? Wer von den über 150 Verfassungsbeschwerdeführern hätte gedacht, dass er jemals eine Verfassungsbeschwerde einreichen würde?
Einige von uns haben sich trotz ihrer Vorbehalte in die (Un-)Rechtsprechung eingearbeitet, obwohl sie sich das vorher bestimmt nicht zugetraut haben.
Einige von uns haben seit 4 Jahren erfolgreich Widerstand geleistet.

Insofern: Vielen Dank für den RBStV! Er hat unser Leben verändert. Er wird auch unsere Gesellschaft verändern.

Was verursacht, dass verschiedenste Leute der verschiedensten Branchen und Vorkenntnisse und politischen Richtungen sich auf einmal eng verbunden fühlen beim Widerstand gegen staatliches Unrecht? Worin unterscheiden sie sich von den fast 100 Prozent der Bürger, die nicht bereit sind, für Widerstand ihre Zeit zu opfern?

Das war noch nie anders beim Widerstand gegen den irrenden Staat. Person X wird im wohl kommenden Buch vielleicht etwas ausleuchten, wie dies zu begreifen ist. Es geht bei der Rundfunkabgabe glücklicherweise nicht um Leben und Tod. Gerade deshalb ist überzeugend, wie die Funktionsweise von Widerstand auch hier den ungeschriebenen Regeln folgt, also immer etwas Eigenartiges und Besonderes ist.


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Beschwerde bei der EU einreichen - geht auch noch im Vollstreckungsstadium - :

Hier einmal ein Erstentwurf - und dann werden ja vielleicht Anregungen für Verbesserung kommen von den Rechtskennern hier im Forum?

Zitat
       Daniel Löwenkiller
       Tigerstraße 77
       99888 Löwenzahn-Beißendorf

An die EU-Kommission
- Beschwerdestelle für Bürgerbeschwerden gegen Verletzung von EU-Recht -

Boîte postale ...
B-... Brüssel -

Sehr geehrte Damen und Herren,
mitgeteilt wird:

A. Informationen:
------------------------------------

A1. Sachverhalt und innerdeutsche nationale Rechtslage:
---------------------
Das Bundesland .............., in dem ich wohne, will mich durch ein Landesgesetz zwingen:
(1) Als unbeteiligter Dritter eine Beihilfe von jährlich 12 x 17,50 Euro zu zahlen.
(2) Und zwar dies als eine Schenkung an die Staatsfernsehen-Anstalt .................. in ............
(Anmerkung: Meines Erachtens ein durch harmlose Unterhaltungssendungen getarntes staatliches Marketing-Unternehmen für die herrschenden Parteien, vorwiegend sehr ausgeprägt CDU/CSU und SPD.)
(3) Das Bundesland .............. , in dem ich wohne, hat an diese Anstalt ein Vollstreckungsrecht für diese Schenkungspflicht verliehen.

Ich bin Nicht-Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,.... Es handelt sich also um eine von mir abverlangte Schenkung an einen Dritten. Endempfänger sind vorwiegend die genannten politischen Parteien.

Nachweis der Schenkungs-Aufforderung: Siehe die beigefügte Zahlungsaufforderung.

Zwar handelt es sich beim Länder-Staats-"Vertrag" nicht um einen "Vertrag" im Sinn des Bürgerlichen Rechts. Es geht also nicht um diese gesetzgeberische "Meta-Ebene".
Sondern: Die darin geregelte grundfreie Schenkungspflicht an einen Dritten hat Wirkung eines "Vertrages zu Lasten Dritter" zwischen dem Bundesland und der ARD-Anstalt. Ein Vertrag "zu Lasten Dritter" ist unvereinbar mit der grundgesetzlich geschützten Privatautonomie und damit unwirksam.
(Es fehlt - natürlich - eine Legitimierung nach Artikel 19 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.)

A2. Rechtslage auf EU-Ebene / grundsätzlich: Es ist staatliche Subvention
----------------------------------------
Die - sprachlich unrichtig - als "Rundfunkabgabe" bezeichnete Zahlungspflicht für das Staatsfernsehen ARD, ZDF,... ist eine staatliche Subvention des Bundeslandes ................................ für diese Staats-Sender.
Es handelt sich um eine Subvention durch die Form der Zahlungsanweisung an Dritte (fast alle Bürger). Durch Vollstreckbarkeit entsteht Subventionspflicht durch unbeteiligte Dritte.
Soweit diese Bürger Nicht-Nutzer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... sind, handelt es sich nicht nur um eine Zahlungsanweisung, sondern darüber hinaus um eine Schenkungsanweisung.

Das maßgeblichen Steuerungsgremien sind die Landesregierungen; ferner die zu praktisch 100 % von staatsfinanzierten Organisationen mit Vertreten der politischen Parteien besetzten Rundfunkräte. Es handelt sich damit in der Tat um einen Staatsableger.
Auf EU-Ebene ist die Finanzierung deshalb schon 2007 zutreffend und sehr zu Recht als "staatliche Subvention" eingeordnet worden.

A3. Rechtslage / die Lücke der fehlenden EU-Bewilligung
----------------------------------------
Neuregelung der Rundfunkabgabe erfolgte 2013: Andere Zahlungspflichtige, andere Erhebungsgrundlage - und mit dem Internet sich ändernde Verwendung.
Diese Neuregelung hätte der EU-Genehmigung bedurft. Diese Genehmigung ist vorsätzlich nie eingeholt worden. Dies ergibt sich als unstreitige Feststellung, die sich am Ende von etwa 20 Einheits-Urteilen des Bundesverwaltungsgerichts bezüglich dieser "Rundfunkabgabe" aus den Jahren 2016 und 2017 befindet.  ("Rundfunkabgabe", also verschleierte Staatssubvention.) 
Mangels Genehmigung hätte das durchgehend praktizierte Zwangsinkasso seit 2013 nie erfolgen dürfen.

Antrag B: Hiermit bitte ich für Verwendung in einer Verfassungsbeschwerde um folgende Bestätigung:
----------------------------------------------------------------
(dies als Teil der Beschwerdebearbeitung durch die EU-Kommission:)
Meine Bitte, die Rechtslage mir zu bestätigen:

B.1. In der Tat ist für die Regelung der Rundfunkabgabe seit 2013 nie eine Subventionsgenehmigung eingeholt worden.

B.2. Ungenehmigte Subventionen dürfen nicht kassiert werden.

B.3. Wurden solche Subventionen durch Dritte zwangsweise eingezahlt, so sind sie diesen Dritten unmittelbar zurückzuzahlen, nicht etwa dem betreffenden Bundesland zu transferieren. 


Beschwerdeantrag "C": Der Landes- oder Bundesregierung mitzuteilen: 
---------------------------------------------------------
(dies muss möglicherweise von der Kommission an ein zuständiges Bundesministerium in Berlin adressiert werden zur dortigen weiteren entsprechenden Veranlassung)

C. Beantragt wird, an die Landesregierung des Bundeslandes ........................ in ...................... zu versenden:
C.1. Die Aufforderung, die formelle Beantragung der Beihilfe vorzunehmen.
C.2. Bis dahin die Fortsetzung aller Verfahren gegen mich zur Aussetzung anzuweisen.
(Die Landesregierung verfügt über ein entsprechendes Kontrollrecht und ein daraus resultierendes Weisungsrecht gegenüber der ARD-Anstalt .................)
C.3. Auch alle Verfahren gegen alle anderen Bürger auszusetzen.

Mit freundlichem Gruß
Daniel Löwenkiller

Originalunterzeichnete Kopien an:
--------------------------------------------------------
Herr Ministerpräsident
Friedolin Aristomaniak 
- z. Hd. Staatskanzlei -
Überheblichenplatz 66
77666 Schildastadt

- mit der Bitte um vorgreifende sofortige Veranlassung gemäß oben C1. bis C3. -
- gegenüber der ARD-Anstalt .............
- und gegenüber allen durch diese betrauten Vollstreckungsstellen.

-------------------------

Frau Intendantin
Heuchline Multimillobald
- persönliches Büro, eigenhändig -
Demokratie-Abgabe-Pfad 66
77666 Schildastadt

- mit der Bitte um vorgreifende sofortige Veranlassung sinngemäß entsprechend oben C1. bis C3. -
- gegenüber dem Beitragsservice
- und gegenüber allen für Ihre ARD-Anstalt betrauten Vollstreckungsstellen.

Erstens: Was ist verbesserungsfähig?
Nun also die kleine Bitte um eventuellen Beitrag der juristischen Mitdenker des Forums. Aber bitte hier im Thread für Erhaltung der Übersichtlichkeit bitte immer nur kurz. Eventuelle längere Texte besser in anderen Themen-Threads mit Link dorthin.

Zweitens: Disclamer:
Was im Forum ist, ist immer nur Gedankensplitter oder Denkbeispiel oder Wiedergabe, was jemand machte. Es ist niemals eine Empfehlung. Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder selber entscheiden. - Aber auch, man erinnere, was Widerständler in schlimmen Zeiten einst zu wagen hatten. In unserem weitgehend funktionierenden Rechtsstaat riskiert man wenig und meistens gar nichts. Widerstand gegen Staatsunrecht war noch nie etwas für Bücklinge und Angstlinge.


Drittens in anderer Sache und beiläufig:
--------------------------------------
Die Menschenrechtskonvention klammert Steuern aus. Wer dort Beschwerde führt, muss also darauf achten, nicht gegen eine "Steuer" zu klagen.
Das hat rechtliche Hebelwirkung: Die verbotene "soziale Diskriminierung" ist nur auxiliär beschwerde-geeignet. Man muss also einen Haupt-Beschwerdegegenstand haben, beispielsweise "Informationsfreiheit". Diesen sollte man deshalb wohl besser nicht durch das Behaupten "es ist eine Steuer" beeinträchtigten. 
Gerade die "soziale Diskriminierung" ist besonders effizient für Geringverdiener. Also aufpassen, sich in einer Beschwerde in Straßburg nicht diese Hebelwirkung selber zu sabotieren.
Da dort in Englisch oder Französisch vorgetragen werden muss, werden eigene frühere deutschsprachige Texte "ist eine Steuer!" wohl untergehen, sofern man diese nicht in Übersetzung einbringt.
Mehr über verwandte Themen ist deutlich ausführlicher in:
"Für EGMR wie EuGH ist eine Rundfunkgebühr eine Steuer"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22224.msg159866.html#msg159866


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Wie verdirbt man Gerichten den Appetit, SCHNELL zur Zahlung zu verurteilen?
Das dürfte inzwischen recht einfach gelingen?
Die Verwaltungsgerichte sind wegen der Verfahren bezüglich der Wirtschaftsimmigration (übrigens gelegentlich durchaus auch Personen, die zu Recht Asyl beantragen und also Schutz durch unseren Staat legitimieren) in einem hoffnungslosen Zustand der Überlastung. Das nutzt jemand durch einen Text etwa wie folgt:

Im Klageverfahren kann man jederzeit beantragen - erst recht, wenn das Gericht die Zustimmung zum Gegenteil erfragt:
Zitat
(1) Wegen der grundsätzlichen Bedeutung beantrage ich Entscheidungsfindung durch die Kammer, also nicht nur durch den Einzelrichter.
(2) Wegen des öffentlichen Interesses beantrage ich öffentliche Verhandlung, also nicht eine Bearbeitung rein im Schriftverfahren.
(3) Bitte setzen Sie bei der öffentlichen Verhandlung mehrere Stunden an für die Protokollierung meiner verschiedenen Beweisanträge.
(4) Bitte sehen Sie einen Saal mit mindestens 50 Plätzen vor - die Vertreter der bundesweiten Presse werden eingeladen werden, ferner viele Mitstreiter gegen die Rundfunkabgabe, die ihrerseits für mich das Geschehen protokollieren werden.

Und nun im Schriftsatz das Ausschlaggebende:
Zitat
Es wird auf herrschende Rechtsprechung verwiesen, wonach das Gericht zu diesem Themenkreis wegen grundsätzlicher Bedeutung sich meines Erachtens als unabweislich gehalten ansehen könnte, den vorstehenden Anträgen (1) und (2) zu entsprechen:

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZB 87/16 vom 14. Juni 2017
Fundstelle beispielsweise:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&sid=d2d210270d23c772010ae635a7778787&nr=79170&pos=0&anz=1

Dies Urteil selbst besagt es als verpflichtend. Im übrigen listet es detailliert entsprechende Rechtsprechung, die für alle Zweige der Rechtsprechung allgemeingültig wirkt. Eine Nicht-Berücksichtigung dieser Rechtsprechung würde ich als Versagen des rechtlichen Gehörs ansehen (Artikel 103 Absatz 1 GG).

Wer es macht, was erwartet ihn?
Ganz Schlimmes - nämlich das Gericht wird sich normalerweise auf absehbare Zeit vermutlich nicht um seine Klage kümmern! Das ist aber ungerecht. Da wird der Gerechtigkeit suchende Kläger aber ganz schön fluchen!
Das ist mit dem Anspruch auf schnelle Entscheide nicht gut vereinbar. Aber die Gerichte sind ja unschuldig, wenn schlecht gemachte Gesetze ihnen die Lieferung der "Ware Gerechtigkeit" zur Zeit durch "höhere Gewalt" nicht mehr zeitnah möglich machen.

Wer nur ein niedriges Einkommen bis zur Höhe für sozial-basierten Härtefallantrag hat, der kann sogar mit Antrag auf Kostenfreiheit für neue Zahlungsaufforderungen immer die Klage erweitern oder nachschieben oder was auch immer. Die Verfahrensdetails wurden hier nicht näher geklärt. Einfach mal mit der ARD-Anstalt telefonieren, dort den hausinternen besser qualifizierten Beitragsservice verlangen. Da gibt es dann Rechtsberatung zum Nulltarif jedenfalls für derartige Fragen. - Vorsicht: Kostenfreiheit setzt voraus, dass nur diese eine Rechtsgrundlage gewählt wird - was nicht ausschließt, auf das Vorliegen anderer Rechtsgrundlagen informativ und archivierend hinzuweisen, beispielsweise, weil ferner ohnehin "Nicht-Zuschauer des Staatsfernsehens ARD, ZDF,...".

So lange Klagen anhängig sind, werden für die betroffenen Beträge wohl keine Vollstreckungsversuche vorgenommen? "Nichts Genaues weiß man nicht."

Im besten Fall liegen solche Klagen dann jahrelang auf Eis -
 vermutlich jedenfalls lange genug, bis das Bundesverfassungsgericht die scheinbar heile Welt von 25 % Falschinkasso der Rundfunkabgabe in Scherben schlagen dürfte. Im dann erfolgenden Durcheinander wird so mancher Vorgang dann einvernehmlich ins ewige Vergessen übergehen.

Hier der Dank für einen Hinweis auf die rechtliche Hebelwirkung des BGH-Entscheids gegen das LG Tübingen:

Dank an @Markus KA
   Re: Welche Gerichte setzen das Verfahren aus nach §94 VwGO? [Sammelthread]
   https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23918.msg159904.html#msg159904
Darum geht es:
- Statt einer bewilligungsbedürftigen formalen Aussetzung
- eine rein faktische im "juristischen Faustrecht" erlangen. 

Übrigens wird hier immer geschrieben - natürlich auch und gerade auch in Schriftsätzen - : "Staatsfernsehen ARD, ZDF,...".
Es wird nie geschrieben "ör" oder "öffentlich-rechtlich" und "Rundfunk" schon gar nicht. Diese sachlich unangebrachten Sprachelemente dienen ja der Heuchelei eines Heiligenscheins - "sprachliche Manipulierung des Unterbewusstseins".
Na klar, die meisten Bestreiter der "Rundfunkabgabe" formulieren mit "ör" usw. und das ist ja in Ordnung so - jeder nach seiner Facon. Es sollte nur einmal begründet werden, wieso das hier und auch in Briefen immer so eckig formuliert wird:
   Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
   Infosteuer (Ihre Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag")
   Steuer-Nummer (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsnummer")
   Ihre Außenstelle des Finanzamts (Ihre Tarnbezeichnung: "Beitragsservice")

Darf man das denn? Umgekehrte Frage, warum sollte man das nicht dürfen? Nur muss man dann in Schriftsätzen an die ARD-Anstalt oder bei Gericht durch den hinzugefügten Ausdruck in () verfahrensrechtlich identifizieren, worum es geht.

Das enthält ja eine wichtige Botschaft: "Ihr wollt mich über die Sprache belügen? Aber zum Belogenwerden gehören immer zwei. Hier fehlt der Zweite. Ich verkehre mit euch auf Augenhöhe. Belügen mögen Sie mit ihren Wortverdrehereien Politiker und manchmal sogar die Justiz, nicht aber mich."

Und: "Abgabe" ist der Oberbegriff für: "Steuer oder Beitrag oder Gebühr". Also wird hier niemals "Rundfunkbeitrag" getextet, sondern allenfalls "Rundfunkabgabe" - sofern man Dritten gegenüber mit "Infosteuer" zu unverständlich wäre. Das Wort "Rundfunkbeitrag" ist hier ein absolutes "gibt es nicht und nie".

Disclaimer, aber das ist ja nun klar für immer:
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll eigenverantwortlich. Hier im Forum sind keine Empfehlungen oder Mustertexte und nie Rechtsberatung, sondern nur Gedankenspiele, von anderen verwendete Texte als Beispiel usw.. 


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Sobald in diesen Stunden oder Tagen feststeht, dass der Bundestag fest STEHT, kommt den Abgeordneten auf den Tisch, wie die kommende Großkrise des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... zu meistern sein könnte.
Fundamentale Neuordnung ist unvermeidbar.
Nur für das Wie gibt es noch Optionen.


Alle Adressen unserer "Neuen" in Berlin sind inzwischen erfasst. Die frühere Hilfebitte dafür in diesem Thread wurde gegenstandslos. Alles Nötige konnte mit ein paar Konversions-Stufen automatisiert aus dem Internet abgeleitet werden. Nichts Aufregendes in Sachen Software - eine Fleißarbet. 

Nun sollen die 709 "Neuen" als erstes in ihrem neuen Job erfahren, dass der Volksouverän nicht damit einverstanden ist,
- wie eine Kuh gemolken zu werden,
- damit die rund 40 werdenden Multimillionäre bei ARD, ZDF
- zum Dank für das viele Geld, das vom Himmel fällt,
- ihren Steigbügelhaltern das Wahlen gewinnen erleichtern.

Dies mündlich-vertragliche Tauschgeschäft zu Lasten eines Dritten hat zu enden. Ein halbes Jahrhundert hat es überlebt, zu Beginn bescheiden und legitim, jetzt protzige aufgeblasene Geldverbrennerei mit anwidernder Edelmenschen-Heuchelei. Die Dinosaurier "Staatsfernsehen" aus einer anderen Zeit haben keine Existenzberechtigung mehr.
Die 709 "Neuen" sollen sofort bei Jobantritt klargestellt bekommen, dass dies bitte die letzte bundesweite Wahl gewesen sein muss, bei der dieser "Deal" noch halbwegs klappte.


Die Gelddruck-Maschine mit der Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag" muss auf den Boden der Ethik und des Rechts zurück gezwungen werden. Vorsätzliches Falschinkasso muss als allererstes enden: Nichtzuschauer, Geringverdiener.


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s
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tcha leider hat es sich erledigt vorerst wie es aussieht  >:D


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Wer die Meinungsfreiheit erst dann verteidigt, wenn die eigene Meinung unter Feuer kommt, der wird sie wahrscheinlich verlieren.
(Paul Schreyer)

f

faust

... das muss nicht schlecht sein.

Eine "angeschlagene" Regierung (und das ist sie jetzt schon - egal wie das bei denen ausgeht) könnte empfänglicher für dergleichen  >:D Botschaften sein.


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Hat sich natürlich NICHT erledigt. Keine Nachgiebigkeit gegenüber vorsätzlichen Unrechts-Teilnehmern. Im November wieder an alle rund 3000 Parlamentarier in Deutschland.
Den Bund-ies sind jetzt erst einmal ein paar Tage zu lassen zum Wundenlecken - das kollektive menschliche Gackern, wenn immer Gruppenkonflikte eskalieren. Aber die anderen Parlamentarier bundesweit haben nach 2 Monaten Pause wieder Bedarf, harte Kernaussagen über die Frage von staats-erzeugtem Unrecht in Sachen ARD, ZDF,... zu verdauen.

Der Inhalt wird immer strategisch optimiert.
Jetzt haben alle Angst vor Neuwahlen... und also vor ?... na, wovor wohl? Also kann man im Mailtext wieder schließen mit:
"Aber wer versessen darauf ist, einige Prozent Wählerstimmen an eine bestimmte neue Partei zu verlieren, nur weiter so wie bisher mit ARD, ZDF und Rundfunkabgabe."
Ob dieser Satz mehr bewirkt als 1000 liebevoll formulierte seitenlange Bürger-Petitionen, die ohne Abhilfe in den Archiv-Friedhöfen der Parlamente enden? Beides nebeneinander wirkt komplementär und ist also sinnvoll. 


Kleiner Nachtrag zu anderem Sachthema: WDR verkauft 220 000 qm für nur rund 2 Millionen Euro an die Stadt Köln - wohl endgültig bewirkt seit 15. November und nun wohl nicht mehr leicht beeinflussbar.
- gerade neu in Erörterung hier:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25033.msg160014.html#msg160014
Vor einigen Wochen wurde  hier im Thread "Waffenkiste" erörtert, ob Verschleuderung vorliegen könnte (Rechtsfrage: "Veruntreuung"). Über das "PM"-Nachrichtensystem wurde sodann ausgetauscht, dass dies nicht klar genug belegbar erscheint. Man hätte aber mehr recherchieren müssen, hätte jedoch unbedingt und auf jeden Fall stark stören können, beispielsweise durch das Einfordern einer öffentlichen Versteigerung. Dies war mit der verfügbaren Arbeitszeit nicht machbar. Mehr wäre nur machbar, wenn etwas finanzielle Gegendeckung im Fall von noch mehr Arbeit möglich wäre. Das ist aber im Rahmen eines Forums-Konzepts nicht sinnvoll regelbar. - Also wurde hier bewusst entschieden, nicht auch noch diesen weiteten Nebenschauplatz mit rechtlichem Widerspruch zu eröffnen.
 


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Die häufige Frage nach dem absoluten Totschlag-Trick gegen Zwangsvollstreckung, Bescheide, Beitragsservice: Beispielsweise?
Eigentlich, wenn es zur Zwangsvollstreckung kommt, hat man die passenden Zeitpunkte versäumt. Aber wenn - was tun?
In der Akte sind jede Menge bedruckte Blätter, die oben rechts in orange "ZDF" tragen. Da habt ihr aber nicht genau hingeschaut? Jetzt gleich wird es euch wie Schuppen von den Augen fallen:  Ist das nicht ein - verflucht noch mal - ein verschleiertes HAKXXKREUX?

Die 2 und das D mal nüchtern betrachtet - na, klar, erkennt wohl jeder - oder nicht? Welcher Ewig-Gestrige hat denn das da reingetrickst? ... Oder doch nicht? Sieht das nur so aus - oder noch nicht einmal?

Empört Annahme verweigern? Verstoß gegen §§ 86, 86a StGB einwenden?
Das war keine Empfehlung und darf auch nicht ernsthaft geäußert werden - ein kleiner surrealer Gedankensplitter.

Einen vergleichbaren Fall gab es.

 Quelle: ZEIT 2008-12-23 Seite 10. - Online: http://www.zeit.de/2009/01/LS-KiK
Zitat
Die Kleiderständer des Texitildiscounters XXXXX sehen aus wie Hakenkreuze.
...
Mittlerweile aber ermittelt auch die Staatsanwaltschaft. Dieser Fall sei der Kuríoseste, den er in seiner Amtszeit erlebt hatte, sagt Uwe Kxxxx, Sprecher des Landeskriminalamtes in Kiel.
Bei Google mal diese Zeile eingeben:
      Die Kleiderständer des Textildiscounters sehen aus wie Hakenkreuze.

Was wird wohl Gerichtsvollzieher Kunibert Beißmüller tun, wenn ihm vorgeworfen wird, einen ganzen Stapel HakXXXkreuXXX in der Hand zu tragen?
Wenn man sogar ein Schreiben vorlegt - am besten gleich englischsprachig, das mag graumelierter Ossi Kunibert ganz besonders gern lesen - , gerichtet an die Warenzeichenstelle, ob dies Warenzeichen suspendiert werden müsste bis zur rechtlichen Klärung? Unter Verweis auf den gerade beschriebenen Präzedenzfall mit Ermittlungsverfahren?

Dies war auf keinen Fall eine Empfehlung. Es war ein surrealer juristischer Gedankensplitter.
Allerdings, Bürger wegen der irrealen "Möglichkeit" der Nutzung als realen Nutzenerhalt zu "bebeitragen", das ist an Surrealismus wohl kaum zu übertreffen.
Oder den (überwiegend fleißigst arbeitenden) Niedrigverdienern im Land den real vom Bundesverfassungsgericht garantierten Härtefallantrag in allen Formularen aus Juristenhand als inexistent zu behaupten - dieser Surrealismus ist nicht so ohne Weiteres zu übertreffen? Oder sehr ihr das anders?

Hier nochmals die "realen" Hauptentscheide BVerfG:
 (alle: --- 1 BvR 3269/08 -  1 BvR 656/10 - 1 BvR 665/10 --- hilfreich 1 BvR 2550/12 RN 5 ))
Und dann ein Blick in die "surrealen" Befreiungsanträge und Bausteintexte unserer ARD-/ZDF-Juristen: All diese Realität ist dort ausdrücklich als inexistent ausgewiesen.
Darf der Bürger auf Surrealismus mit Surrealismus antworten? 
Es gibt übrigens mindestens einen, der das mit dem "2D" wohl bald etwa so machen dürfte wie oben angegeben, allerdings im Rahmen eines noch anhängigen Klageverfahrens. Nachahmung wird aber nicht empfohlen - denn:

Ganz dicker Disclaimer.
Was jemand macht oder nicht macht, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum nicht Empfehlungen, sondern nur Gedankensplitter oder Beispiel-Infos, was andere so machen mögen. Das Vorstehende ist nun mal wirklich ganz hart an der Schmerzgrenze. Der Disclaimer ist hier wirklich angebracht. Wer derart hart schießt, muss bitte sehr genau wissen, was er tut und nicht tut.

Bei Kommentaren hierzu bitte nur kurz - und bitte die kritischen Wörter aus-XXX-en - und viel mit Fragezeichen-Sätzen operieren, wo eine eindeutige Aussage nicht so ganz eindeutig möglich ist. 


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Ein einziges Wörtchen "positiv" kann juristische Hebelwirkung entfalten.
Aus einem E-Buch (Quelle siehe unten):
Zitat
Die Antwort ergibt sich aus der "Verwaltungsvereinbarung 'Beitragseinzug'" der Sender-Anstalten. Die Unterschriften am Textende für die Sender-Anstalten reichten vom 25. November 2013 bis zum 13. Januar 2014.
Dort in: "Vierter Abschnitt" --- "§ 8" --- Abschnitt "B." --- Unterabschnitte_

a) Klärung von Rechtsfragen zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, die vom Zentralen Beitragsservice oder von der Fachgruppe Kundenmanagement sowie den dezentralen Einheiten in den Landesrundfunkanstalten eingebracht werden
b) Information der Fachgruppe Kundenmanagement und der Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice über die Beratungsergebnisse zwecks operativer Umsetzung der Ergebnisse für den zentralen und dezentralen Beitragsservice
c) Empfehlung für die Gerichtsprozess-Strategien für ARD. ZDF und Deutschland radio
d) Pflege einer Urteilsdatenbank, Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung
e) Kommunikation der Gerichtsentscheidungen an die Fachgruppe Kundenmanagement und an die Geschäftsführung des Zentralen Beitragsservice für die Umsetzung der operativen Aufgaben
f) Information der Gemeinschaftseinrichtung Marketing/Kommunikation über presserelevante Gerichtsentscheidungen
g) Festlegung von Richtlinien für die dezentralen Einheiten Beitragsservice in den Landesrundfunkanstalten
h) Äußerungsrechtliche Prüfung von Aussagen im Zusammenhang mit dem Beitragseinzug

Wie wird die Rechtsprechung auf "positiv für Rundfunkbeitrag" manipuliert?
-----------------------------------------------------------------------
Eindeutiger geht nicht: Oben lasen Sie: "d) ... Weitergabe positiver Gerichtsentscheidungen an Juris und ggf. Kommentierung."

Juris ist die zentrale Datenbank von Gerichtsentscheiden. Natürlich wird ein Normalbürger so gut wie nie auf die Idee kommen, dort zahlender Kunde zu werden, um seine erstrittenen positiven Urteile eingeben zu können.
Siehe für mehr die angebotenen Abonnement-Formen: juris.de

Die öffentlich-rechtlichen Sender-Anstalten geben dorthin nur die "positiven" Urteile. Öffentlich-rechtliche Anstalten müssten an sich alle (alle!) wesentlichen Urteile dorthin geben. Nun wissen Sie also schon einmal, wieso die Gerichte meinen müssen, Kläger hätten nie gesiegt: Es bestand bisher keine gleichwertige Gegenkraft gegen diese Milliarden-Euro-Übermacht.
Quelle: (1) (seit April 2016 in:)  Pedro Rosso, "Staatsfernsehen verfassungswidrig", Abschnitt 'UBF-BEH-SEN_ --4
(2) Das entsprechende aktualisierte Kapitel "Manipulation" wurde voll übernommen in "RR-Analyse", die 140-seitige Standard-Anlage zu den Verfassungsbeschwerden Ende September 2017 - hier im Thread koordiniert - gegen Einsetzen der Umwandlung von ARD, ZDF,... in ein Staatsinternet-Monopol nach China-Muster.
(Alle, die sich zur Teilnahme bereit erklärten, hatten diese 140 Seiten ja erhalten.)
(3) Der Kern vom Vorstehenden steht seit November 2017 auch in:  Schriftsatz des LG Tübingen in:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25322.msg160108.html#msg160108
="Tübinger Keule vom 17.11.2017 (Verfüg. LG Tüb. an SWR zu Befangenh./Behörde)"
(4) Im Forum nur 1x thematisiert von @marga Januar 2016 (als es noch keine der vorstehenden Quellen gab):
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16617.msg113206.html#msg113206
="Klage wg. Befreiung (Aufstockung-Anspruch) geht vors Oberverwaltungsgericht"


Und jetzt kommt der juristische Hammer - die Hebelwirkung.
Dr. Hermann Eicher ist wohl bei den ARD-Anstalten maßgeblich für den Beitragsservice - also vielleicht oder vermutlich Urheber dieser "genialen" Idee.
Er ist zugleich derjenige, der namentlich den Befangenheitsantrag gegen Dr. Sprißler unterzeichnete, diesen Richter mit seinem "hier stehe ich und ich kann nicht anders" (worin sich die Angst vor der EU-Überprüfung des Rendfunkabgabe-Unrechts dokumentiert).

Klartext:
Dies winzige Wort "positiv" ist der Startpunkt und Kern der Manipulation der richterlichen Rechtsquellen.
Das damit ermöglichte Falschinkasso ist bedingt durch diese Manipulation. Ist hieraus ein strafrechtlicher Anfangsverdacht auf Inkassobetrug ableitbar, dies in der erschwerenden Variante von Prozessbetrug, Steuerung, Koordination usw.?
Falls ja - wer trägt hierfür die zentrale Verantwortung?
Wie so oft bei Rechtssachen, man muss hinter den Zeilen lesen, um zu lesen, worum es möglicherweise auch noch gehen könnte.

In einer Hintergrund-Erörterung geht es schon längst um:
Strafrecht? Welche Personen? - Rückzahlungspflicht? - Anstalten-Insolvenz? - Neuordnung ARD, ZDF?
Das kann man nicht in ein Forum hineintragen. Aber wir haben hier im Forum gemeinsam vieles dafür zusammengetragen. Also deshalb einmal kurz hier angedeutet.



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Wieso beim Bundesverfassungsgericht keine Gutachten für uns, "den Volkssouverän"?
dies fragt sehr zu Recht:   @dreamliner 23. November 2017 
In "Rundfunkbeitrag: Das Prüfungsverfahren des Bundesverfassungsgerichts"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25366.msg160270/topicseen.html#msg160270

Zitat
Allein schon die Tatsache, dass die Unterschiedlichen Institutionen externe Gutachter Beauftragen:
- Für die Bundesländer:Professor Dieter Dörr (bezahlt mit Steuergeldern)
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ARD): Professor Hanno Kube (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
- Für die Öffentlich Rechtlichen (ZDF): Professor Joachim Wieland (bezahlt vom "Rundfunkbeitrag")
...
Für mich stellt sich nur die Frage, ob es auch für unsere "Leitkläger" (aus dem Forum) möglich ist, sich zusätzlich entsprechende externe Gutachter einzuholen.
Vielleicht könnte man hier nochmals eine "Spendenaktion" machen, damit sich unsere Mitstreiter für deren Verfahren am Bundesverfassungsgericht auch entsprechende externe Expertise leisten können.

Oh doch, der vor allem zu befragende "Zahlmeister", der Volkssouverän, ist auch mit einer Stellungnahme im Sinn eines wirtschafts- und rechts-wissenschaftlichen Gutachten vertreten.
Da es ein anhängiges Gerichtsverfahren ist, ist es üblich, zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr als ein solches Faktum verlauten zu lassen. Jedenfalls, es genügt, diesen Thread "Waffenkiste" herunter zu laden, um zu wissen, etwa welche Argumente vorgetragen wurden.
Spenden in diesem Forum, das konnte dafür nicht aktiv gesammelt werden. In einem Forum sind alle aktiven Teilnehmer sowieso selber Gebende und alle sind Gleiche unter Gleichen. Der Gutachter gesteht durchaus Leidensdruck wegen rund 1 Monat unbezahlter Arbeitszeit dafür. Aber es musste sein und basta.
(Übrigens führte eine leicht verhaltene Spendenbitte zu einer ganz kleinen Zahl von Spenden über das Nachrichtensystem - das tat der Seele sehr gut.)
 
Wie können die rund 4_? Gutachten unserer Staatsfernsehen-Verteidiger erlangt werden?
Wer einen zulässigen Zugang mit zulässigem Weitergaberecht hat, bitte Mitteilung über das Nachrichtensystem.

Was berichtet werden kann, weil allgemein bekannt:
Über 2 Verfassungsbeschwerden von Ende September liegt dem Bundesverfassungsgericht die sogenannte "RR-Analyse" vor, etwa 140 Seiten, auf die in der Stellungnahme (dem "Gutachten") verwiesen werden konnte. Dem Bundesverfassungsgericht ist damit zugänglich, was wir im Forum gemeinsam erarbeitet haben: Die Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen.
Mehr darüber hier im vorhergehenden Beitrag vom 22. November 2017 - auch mit dem Querverweis zur Argumentation von Herrn Dr. Sprißler, Richter am Landgericht Tübingen.

Des weiteren liegt dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen einer anderen hier sehr gut bekannten Verfassungsbeschwerde der Nachweis vor, dass alle Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts identisch sind, belegt durch 2 Vergleichsausdrucke von je 20 Seiten. Auch darauf konnte verwiesen werden.
Diese Vergleichs-Ausdrucke sind auch hier im Thread "Waffenkiste" in diesen Monaten für alle als .pdf zugänglich gemacht worden.

Wie kann man seinen Klageschriften ein Gutachten beifügen?
Beide vorstehenden Dokumente kann natürlich jeder jederzeit in seine Widerspruchs- und Klageverfahren einführen und vom Gegner im Anschreiben eine Punkt-für-Punkt-Widerlegung von beliebigen daraus extrahierten Argumenten verlangen... den eigenen Schriftsatz fortlaufend nummerieren - und fordern, für jede Nummer eine Antwort zu erhalten.
Wer das tut, könnte traurigerweise auf absehbare Zeit ohne Neuigkeiten zu seinem Verfahren bleiben. So ist das Leben, schickt man 3 Seiten, wird man vom beauftragten privaten Callcenter mit Textbaustein-Blaba eingedeckt. Gibt man sich die Mühe, mit 200 Seiten eine bearbeitende Zuneigung zu erwerben, gibt es möglicherweise keine einzige Liebesgeste mehr monatelang.

Insider-Halbinfo: So lange man streitet, wird nicht vollstreckt?
Im Prinzip ist das so, um lästige Eilverfahren bei Klagen zu vermeiden. Kann man so beantragen - klappt dann wohl oft? Meistens? Immer? - Keine Mahnungen mehr? Nur noch alle 3 Monate die Info über Schuldenstandt?

Stimmt nicht so ganz - denn die Kölner finden das anscheinend gar nicht optimal und produzieren wohl öfter "Computer-Fehler", wonach aktiven Streitern plötzlich dennoch die Zwangsvollstreckung angedroht wird. Das wurde auf ARD-Ebene erörtert und anscheinend ist das wirklich irgendwie unautorisiert. Es liegen Informationen vor, wonach dann ein Anruf bei der ARD-Anstalt - beim dortigen örtlichen hauseigenen kleinen Beitragsservice - zur Annullierung führt.
Ob das vielleicht in Wahrheit arrangiert und abgesprochen ist, um die schwach Werdenden ans Zahlen zu bringen? Die Mitarbeiter im ARD-Haus machen jedenfalls den Eindruck, in die plötzliche Vollstreckung nicht eingeweiht gewesen zu sein. Ob es aber über ihren Kopf hinweg so arrangiert wurde von den Chefs, kann niemand ausschließen.
"Nichts Genaues weiß niemand nicht."

Also, für die Bürger gibt es nun 2 Gutachten.
Dasjenige, das speziell für ein oberstes Gericht Ende Oktober gemacht wurde, kann vor Abschluss des anhängigen Verfahrens nicht näher dokumentiert werden.

Das andere von 140 Seiten "RR-Analyse" kann von jedermann verwendet werden und weitergegeben werden. Darin ist im Abschnitt 'UBF-BEH-SEN_--4 auch enthalten, wie die Verwaltungsgerichte manipuliert werden, so dass jeder Richter nach Kenntnisnahme die richterliche Pflicht hat, sich nicht mehr manipulieren zu lassen.
 
Die etwa 10 Mitstreiter, die sich Ende September bereit erklärten, eine Verfassungsbeschwerde gegen "funk.net etc." einzureichen, verfügen über dies Dokument. Es darf weitergegeben werden.

Ergänzen sollte man es durch die 40 Seiten, die beweisen, dass die Urteile des Bundesverwaltungsgerichtes 2016, 2017 keine "Recht"-Sprechung sind (so dass die Erschöpfung des Rechtsweges nicht verlangt werden kann, weil das abweisende Standard-Urteil "bereits geschrieben ist", also das Versagen des rechtlichen Gehörs garantiert ist). 

Disclaimer
(1) Hier nie Ideen und nie Empfehlungen, es wirklich zu machen. Was jemand macht oder nicht macht, ist eigenverantwortlich.
(2) Die Erfahrung ist, dass leider nur eine ganz kleine Zahl... nur die besonders intensiven Begleiter des Forums haben die Wissensbreite und Kampfentschlossenheit erlangt, "so richtig hart zu schießen". Letztlich ist das durchaus verständlich. Jeder hat seinen Stil des Widerstands. Die juristische Schiene ist nicht jedermanns Sache.


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Wieviel Geld können wir Streiter gegen staatliche Illegalität beim jeweiligen ARD-Sender einklagen?
Mit unserem Engagement schützen wir die Intendanten vor Strafverfolgung wegen Inkasso-Betrug? Ebenso die Hausjuristen und die Leiter der Rechtsabteilung?
(Eigenbezeichnung: Justiz-Zare - halt, nein, Justitiare, eine ungeschützte und im Gesetz nicht reglementierte Bezeichnung. Klingt ja gut. Es gibt bestimmt Leute, die das beeindruckt. Zu hochdeutsch "Person mit abgeschlossenem Jura-Studium in betrieblicher Funktion".  Siehe Wikipedia.)

Welche Rechtsgrundlage für unsere Geldforderung?
Beispielsweise "Geschäftsführung ohne Auftrag", um die Irrenden vor Abgleiten in Strafverfolgung zu schützen; und auch, weil wir die ARD-Anstalten vor noch mehr Kumulierung von Rückzahlpflichten schützen und hierdurch vor Insolvenzpflicht (sofern es dafür noch nicht zu spät ist - aber es ist nie zu spät dafür, Probleme zu mindern).

Hat das schon jemand gemacht?
Na klar. Das ist immer ziemlich das Erste, was manche Leute machen, wenn sie gegen irrende Apparatschiks streiten, damit erst einmal die angebliche Forderung kaputt gemacht wird.
Die Person X hat also schon seit langem mitgeteilt, dass die Gesamtforderung für Geschäftsführung ohne Auftrag erst später geltend gemacht werden wird, aber dass schon einmal ein Teilbetrag von 2000 € bitte bitte auf dem Infosteuerkonto (Tarnbezeichnung "Beitragskonto") als Guthaben eingebucht werden soll.

Dies sei aber nicht etwa Aufrechnung. Zwar könne nun die Rundfunkabgabe nicht mehr gefordert werden, da deren Summe niedriger sei. Aber sobald das Bundesverfassungsgericht die Zahlungspflicht der Rundfunkabgabe - natürlich - als unzulässig entschieden haben werde, seien die 2000 Euro natürlich auszuzahlen.

Warum diese Haken und Ösen? Um das Recht auf Klage gegen die Rundfunkabgabe beim Verwaltungsgericht nicht zu verlieren, weil nötig für eine spätere Verfassungsbeschwerde.

Nehmen wir an, die ARD-Anstalt erkennt die 2000 Euro an, und schon hätte der Kläger kein Schutzinteresse mehr - schon wäre die ARD-Anstalt diesen Kläger los.
Die Klage besteht durch die Formulierungsweise also weiterhin beim Verwaltungsgericht, kann der ARD-Anstalt aber nicht mehr Geld für die Rundfunkabgabe erbringen, weil dann erst einmal über die "Geschäftsführung ohne Auftrag" gestritten werden müsste; die aber wird behauptet, um den Intendanten vor der Gefahr von Strafverfolgung zu schützen: Verantwortlich für Inkassobetrug - ja/nein - wer wollte schon jetzt darüber richten?

Wenn dies diese Rechtsfragen klärende Verfahren beim Amtsgericht jemandem wünschenswert erscheint - aber gern. Der Ausgang hinge unter anderem davon ab, dass das Amtsgericht zu entscheiden hat, ob es zutrifft, dass der Intendant persönlich verantwortlich ist für die Nichtunterbindung der vielleicht vorliegenden Straftat des Inkassobetrugs gegen 100 000++ Bürger im Einzugsbereich der ARD-Anstalt.

Wie viel Euro pro Stunde können wir verlangen?
Da wir die Irrenden der ARD-Anstalten auf die Dauer zur Behebung ihrer Irrtümer zwingen werden, gilt:
Wir sind demnach qualifizierter als die Mitarbeiter der ARD-Rechtsabteilungen.
Wir dürfen demnach mindestens deren Stundenlohn reklamieren? Brutto usw. echt gerechnet rund 200 € pro Stunde? Oder... wir sind ja nicht so... jedenfalls den mittleren Stundensatz von ARD-Mitarbeitern dürfen wir verlangen. Dieser ist inklusive Arbeitgeber-Abgaben und mit den kapitalisierten Betriebsrente-Ansprüchen mindestens 60 Euro / Stunde. Damit wollten wir uns entgegenkommend bescheiden - o.k.?

Für jeden Forumsbeitrag: Pauschal 20 Euro Forderung an die ARD-Anstalt für uns?
Mit Vor- und Nacharbeit, Recherchen et cetera et cetera ist ein Mittelwert von 20 Minuten das Mindeste. Macht 20 Euro pro Eintrag.
Wer 500 Beiträge machte: 10 000 €.
Wer 5000 machte: 100 000 €.
Ist das zu viel? Auf keinen Fall, wenn die Streiter gegen dies staatliche Unrecht einmal ihre echten Arbeitsstunden in Geld umrechnen.

Sodann die eigenen Schriftsätze: 100 bis 600 Euro pro Seite.

Sofern einfache Prosa-Fließtext "ist doch alles Wahnsinn": 100 Euro pro Seite.
Sofern Schriftsatz von Rechtsanwalts-Niveau - Rechtsquellen, Analyse, Vergleich von Rechtsprechung usw.: 600 Euro pro Seite.
Für die Seitenzahl die Faustregel: 1 cm Akte (zusammengepresst) = 100 Seiten. Sofern der Eigenanteil daran rund 40 % ist, dann beispielsweise:
40 Seiten * 300 € (Mittelwert) = 12 000 €.
Es sei daran erinnert, dass auch Rechtsanwälte solche Honorare beanspruchen würden, sofern sie mandatiert wären, umfassend die Rechtslage zu recherchieren und darzulegen.

Nun aber ein Risiko vermeiden mit dem hohen Forderungsbetrag.
Wer das einfach so in voller Höhe in Rechnung stellt und dann vielleicht nur 2000 € jetzt geltend machen würde, hat ein Risiko. Der Gegner kann mit negativer Feststellungsklage die Kosten schikanös hochjubeln, damit andere abgeschreckt werden, es nachzumachen.
Oben war ein Lösungsweg dargestellt, wie man dies Risiko halbwegs eliminieren kann.
Ein anderer Lösungsweg ist, dass jemand von seiner Forderung, ohne sie geltendzumachen, einem anderen Streiter gegen die gleiche ARD-Anstalt einen Teilbetrag von 1500 € abtritt. Dieser würde dann nur eine Forderung von 1500 € reklamieren. Für diese Betragshöhe ist das Kostenrisiko tragbar - so dass die Wahrscheinlichkeit gering und praktisch Null ist, dass die ARD-Anstalt eine Klage hierüber vor dem Amtsgericht provozieren möchte.
 
Warum dies zu diesem jetzigen Zeitpunkt?
Es zeichnet sich ab, dass eine Neuordnung der Rundfunkabgabe erfolgen wird. Dies wäre nur dem engagierten Widerstand der Streiter zu verdanken.
Hierbei sei an die empirische "5-Prozent-Regel" des Querdenker-Anteils in Gruppen erinnert. Nachlesen:
https://www.morgenpost.de/printarchiv/wissen/article104781647/Im-Schwarm-Wer-fuehrt-wer-folgt.html
Ein unscheinbarer Artikel vor knapp 10 Jahren in einer inzwischen unscheinbar gewordenen Tageszeitung - und er hat es in sich. Bitte nachlesen und dann das Nachstehende nachvollziehen:
- Rund 10 Millionen Bürger zahlen die Rundfunkabgabe wohl zu Unrecht.
- Nur etwa 5 % davon - rund 500 000 - nehmen mindestens minimal teil an Protesten - beispielsweise Sammelpetitionen.
- Nur etwa 5 % wiederum davon - nämlich nur rund 25 000 - sind in Foren, in sozialen Netzwerken usw. aktiv. - Die Gesamtzahl der Kläger 2013 bis 2017 bei den Verwaltungsgerichten ist ähnlich hoch.
- Nur etwa 5 % hiervon - nämlich rund 1000 - machen ganz aktive Streitführung.

Natürlich ist die vorstehende Kette der jeweils 5 % ein wenig fiktiv und sei nicht überbewertet. Aber mindestens die rund 25 000 und ganz mindestens die rund 1000 sind es, die die Wiederherstellung des Rechtsstaats erzwingen im Kampf gegen die in Stampede mitrennende Herde der Gleichgültigen.

Wir müssen jetzt noch vor der großen Aufräumarbeit der Politik bei dieser unsere Forderung einbringen.
Die Politiker darauf vorzubereiten, das soll ab Dezember in nicht-öffentlicher Lobby-Arbeit betrieben werden bei allen 3000 Abgeordneten im Land (Bundestag und Landesparlamente). Ein Entschädigungsfonds für die Rechtsstaat-Verteidiger soll im Dezember-Liebesbrief angeregt werden. (Der November-Liebesbrief hatte andere Schwerpunkte - EU-Recht und Unterbindung von Umwandlung von ARD, ZDF,... in Internet-Unternehmen.)

Es wäre gut, wenn möglichst viele Streiter ihre Rechnung schon einmal rein fiktiv jedenfalls fragend an Staatskanzleien kommunizieren, ferner fragend an die Medienbeauftragten der Landesparlamente: Wie die Betreffenden die Rechtsaussichten dafür einschätzen. Dies sollte ganz einfach thematisiert werden, um die Köpfe zum Umdenken anzuregen. Ob dann wirklich so ein Fonds erreichbar ist, bleibe stehend in den Sternen.

Wir können auf diese Weise jedenfalls bereits erkennbar machen: Wir sind da; wir haben Recht; wir haben Ansprüche; eure selbsternannten Edelmenschen-Agglomerate ARD, ZDF haben Gegner, die den Edelmenschen-Status heftigst bestreiten - und dies wozu? Zu Recht.

Juristische Vordenker im Forum, bitte überprüfen:
Sind juristische Irrtümer im Vorstehenden?

Disclaimer wie üblich:
Im Forum keine Emfpehlungen: Alles Vorstehende war ein Gedankenmodell als Diskussionsgrundlage. Was jemand macht oder nicht macht, ist immer voll eigenverantwortlich. Manches Mal halten manche für sinnvoll, auch Maßnahmen zu machen, die wenig Aussicht haben, weil vielleicht dennoch zielführend. Für derartiges kann es Empfehlungen nicht geben.

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. November 2017, 19:44 von pjotre«
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