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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 71884 mal)

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@pjotre

Evtl. findest Du hier schon einen Lösungsansatz?

Recht auf Schadensersatz -> EU-Recht
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,23785.0.html

->
RICHTLINIE 2014/104/EU [...] über bestimmte Vorschriften für Schadensersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1500738323919&uri=CELEX:32014L0104

Zitat
Artikel 3

Recht auf vollständigen Schadensersatz

(1)   Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass jede natürliche oder juristische Person, die einen durch eine Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht verursachten Schaden erlitten hat, den vollständigen Ersatz dieses Schadens verlangen und erwirken kann.

(2)   Der vollständige Ersatz versetzt eine Person, die einen Schaden erlitten hat, in die Lage, in der sie sich befunden hätte, wenn die Zuwiderhandlung gegen das Wettbewerbsrecht nicht begangen worden wäre. Er erfasst daher das Recht auf Ersatz der eingetretenen Vermögenseinbuße und des entgangenen Gewinns, zuzüglich der Zahlung von Zinsen.

(3)   Der vollständige Ersatz im Rahmen dieser Richtlinie darf nicht zu Überkompensation führen, unabhängig davon, ob es sich dabei um Strafschadensersatz, Mehrfachentschädigung oder andere Arten von Schadensersatz handelt.

Daneben ist aber zusätzlich auch eine relativ neue Bestimmung zu beachten:

Kleiner Ausflug zum Europarecht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12861.msg151742.html#msg151742

->
RICHTLINIE (EU) 2017/1371 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=uriserv:OJ.L_.2017.198.01.0029.01.DEU&toc=OJ:L:2017:198:TOC


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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- Schadensersatz für Streitende - ein Überblick:

 @pinguin hat im vorherigen Beitrag wieder einmal "zugeschlagen" mit EU-Rechtsinformation:
Stimmt, da haben wir eine einmalig schöne Schadensersatz-Grundlage, die im deutschen Recht so weitgehend bisher nicht implementiert ist.
Eine fehlerhaft versäumte Implementierung eröffnet einen Klageanspruch. Sofern die deutsche Politik einen gefährlichen Präzedenzfall-Rechtsstreit verhindern möchte, mag sie sich mit den Fernseh-Justi-Zaren abstimmen, im Hinblick auf das kollektive Fehlverhalten der ARD-Spitzen einen Mediationsvorschlag für Schadensersatz zu finanzieren.
Aus der Rundfunkabgabe natürlich - verdienen die Nicht-Widersprechenden es besser? Oder eher aus den Landeshaushalten? Schließlich hat die Politik versagt, als sie die Gelddruck-Maschine den 40 werdenden Multi-Millionären in der Führungsriege des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... anvertraute.

"Gefährlich", weil der deutsche Staat im Fall der vollen Implementierung eine gewaltig teure Neuordnung des staatlichen Haftungsrechts einführen müsste.

Eine allerdings recht grobe Überschlagsrechnung ergab, dass eine Entschädigung wie gestern vorgerechnet für alle rund 20 000 aktiv streitenden Bürger ziemlich genau 100 Millionen Euro kosten würde.

Das wäre etwa die Hälfte eines einzigen Jahresbudgets der Kölner Außenstelle der Landesfinanzämter (Tarnbezeichnung "Beitragsservice"). Das ist nicht zu viel für die Wiederherstellung des Rechtsstaats - es ist nur rund 1 % der mutmaßlichen Rückzahlpflicht von überschlägig 12 Milliarden Euro aus vorgeworfenem Falschinkasso.
 
Zu verweisen ist aber auch auf die Verletzung des Gleichbehandlungs-Grundsatzes: Anwälte bekommen Ersatz, Bürger nicht.
Vertritt ein Anwalt sich selbst in eigener Sache: Hat er Erfolg, so hat er Anspruch auf das übliche Kostenanerkenntnis - Honorar also in eigener Sache. Vertritt ein Bürger sich selbst, so hat er nach jetziger Rechtslage diesen Anspruch nicht.
Dies war schon immer ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungs-Anspruch. Es ist endgültig unvertretbar,

(1) seit das Internet den Informationsvorsprung zur Rechtslage-Ermittlung der Rechtsanwälte aufgehoben hat (zum Verfahrensrecht bleiben Anwälte unersetzbar);

(2) seit das Ausbildungsniveau rund zwei Drittel der Bürger - jetzt aktive Generationen - befähigt, davon Gebrauch zu machen;

(3) seit rund ein Drittel der Bürger dank Studium einen spürbaren Anteil an Rechtsausbildung hat (intensiv Studiumsbestandteil für BWL, VWL, Steuerberater, staatliche Verwaltung, Politologie und viele andere Studienzweige).

Es ist überfällig, dass das Bundesverfassungsgericht über die Teilaufhebung des Anwaltsmonopols entscheidet.
Bisher konnte die parlaments-starke Juristenlobby es noch bremsen und das Schlimmste verhindern. Jedoch ist das Rechtsberatungsmonopol ja schon nicht mehr ein solches. Jeder Kundige kann einen e.V. gründen und für vereinsnahe wichtige Aufgaben entsprechend tätig werden. Außerdem kann im Bereich der Freiwilligen Gerichtsbarkeit manches bereits ohne Anwaltspflicht bis zum Niveau unterhalb BGH ausgestritten werden. Schließlich darf in verschiedenen Berufszweigen bereits fachbezogene Rechtsberatung erfolgen (Steuersachen, Baurecht,...).

Das aber genügt nicht. Das gesamte Anwaltsmonopol ist zu ersetzen - vielleicht durch eine Zulassung aller wissenschaftlichen Ausbildungsabschlüsse mit spürbarem Jura-Anteil.
Und ganz konkret sind alle Eigenvertretungen in Rechtsstreiten zu vergüten wie bei Anwälten. Das werden wir den jetzigen Verfahren in Sachen Rundfunkabgabe also noch anzuhängen haben. Das Bundesverfassungsgericht ist noch nicht am Ende seiner Reparatur-Funktion zugunsten Rechtsstaat in diesen Sachen.

Übrigens beschränkt das Bundesverfassungsgericht die (natürlich zu vergütende) Prozessbevollmächtigung nicht auf Rechtsanwälte.
Das ist in einem anderen Thread in diesen Tagen angedeutet worden, sei aber hier klarer herausgearbeitet. Jeder "Rechtsanwalt und Rechtswissenschaftler der gesamten EU" kann als "Prozessbevollmächtigter" vertreten. Das hat aber seine Tücken - denn der spanische Abogado oder der französische "avocat rural", das entspricht teils nicht dem deutschem Ausbildungsanspruch.
Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht eine Zusatzklausel zugebilligt erhalten: Der Prozessbevollmächtigte muss darüber hinaus das Recht (also die verlangte Vorbildung...) zur Ausübung des Richteramts besitzen. Nicht "und Richteramts-Befähigte" sind zugelassen, sondern "nur". Das schafft nicht in theoretischer Perfektion Aufhebung der Probleme der EU-Diversität, aber ausreichen praxistauglich.

Jetzt das Erstaunliche: Ausgerechnet die Justi-Zare der Fernseh-/Rundfunkanstalten dürfen diese vor Gericht nicht "oberhalb Verwaltungsgericht" vertreten -
selbst, sofern diese Personen die Zulassungsfähigkeit zum Richteramt besitzen. Denn die Anstalten sind als "nicht dienstherrenfähig" gegründet, also ohne Recht auf Mitarbeiter mit Beamtenstatus. Alle - außer den Intendanten - sind  arbeitsvertraglich "weisungsgebunden", also ohne das Recht des Remonstrationsverfahrens ("Widersetzen gegen Anweisungsfehler"). Damit fehlt die für einen Rechtsstreit nötige "Bindung nur an das Recht": Anwälte werden in idealisierender Vision ja betrachtet als "Organe der Rechtspflege".

Während die Justi-Zare normalerweise nicht dürfen, Bürger dürfen - auch beim Bundesverfasssungsgericht.
Die Justi-Zare sind weisungsgebunden - ihre Anstalten und sie selber unterliegen damit der vorstehend beschriebenen fehlenden "Postulations-Berechtigung".
Gerichte haben verschiedene Spielräume, Nichtanwälte als Prozessbevollmächtigte zuzulassen, die ja durchaus "nicht weisungsgebundene Personen" sein können. Beim Bundesverfassungsgericht gibt die gesetzliche Regelung diesem ausdrücklich den entsprechenden Ermessensspielraum.
Würde eine von einem Rechtskundigen des Forums begleitete Verfassungsbeschwerde es als hilfreich erscheinen lassen, so könnte beispielsweise ein entsprechender Antrag für den Rechtskundigen gestellt werden.
Bei Bewilligung des Gerichts wäre wohl auch mit üblicher Berücksichtigung des Nichtanwalts im Kostenbeschluss zu rechnen. Allerdings ist das finanzielle Ergebnis gering im Verhältnis zum Aufwand: Gegenstandswert üblicherweise 8000 Euro; im Fall von mehreren Beschwerden möglicherweise - je nach Ermessen des Gerichts -noch aufzuteilen.

"billige Entschädigung" gemäß Menschenrechtskonvention
Siegt jemand dort, so wird das Gericht üblicherweise eine "billige" (gemeint: gerecht ausgewogene) Entschädigung zubilligen. Dies kann man dann alternativ versuchsweise auch in deutschen Gerichtsverfahren einfordern - aber mit wenig realer Erfolgsaussicht.
Allerdings ist das immer recht niedrig. Nach Erinnerung aus früherer Sichtung (ohne Zuverlässigkeit): Beträge unterhalb von 100 000 Euro für staatliches Unrecht mit mehrjährige Haftdauer, Folter, Tötung von Angehörigen. Meistens wohl nur unterhalb von 10 000 Euro für die Verfahrensmühen und allgemeinere Unrechtsformen.
Dies Ernüchternde muss man bei Antragstellung bei deutschen Gerichten aber nicht wissen, wenn man sich auf die Menschenrechtskonvention beruft und auf deren Klausel des Anspruchs auf Entschädigung. In Sachen Menschenrechtskonvention wird ein sachkundig widerlegender gegnerischer Vortrag im Verfahren nicht zu erwarten sein.

(Und immer beachten, wenn es um Menschenrechtskonvention geht: Über "Beiträge" argumentieren - das ist für Straßburg o.k.. Nicht über "Steuern" argumentieren - weil Steuern ausgeschlossen sind von der Anwendbarkeit der Konvention.

Bleibt der Hauptschaden - die Rundfunkabgabe für rund 40 Millionen Haushalte.
Doch da gibt es einen plötzlichen Zusatz-Ideenfunken. Mal hier hinein schauen? von @fds05 :
"öffentlich-rechtliches" Kommerz-TV im Internet > Serien-Verkauf auf youtube
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25389.msg160420/topicseen.html#msg160420


Was ist denn das? Eine längst vom Volkssouverän finanzierte "Sendung" muss bei Wiederabruf mit rund 5 Euro bezahlt werden?
Bisher lautete hier der Vorschlag bei der monatlichen Politik-Lobbyarbeit, dass alle Altsendungen ab 1946 bis heute - Fernsehen, Radio - zur public domain erklärt werden müssten, zur "Almende". Dann hätten wir aber ein Problem: Deutschlands Bürger haben es finanziert - US-Konzerne würden alsbald weltweit Verbreitungskosten-Erträge daraus erzielen - und nicht die Zahlmeister.

Nun aber wird eine viel bessere Alternative erkennbar: Dies Volksvermögen wird endgültig zum staatsfernen Volksvermögens-Fonds der Inländer erklärt - ähnlich wie eine Genossenschaft oder eine Stiftung.
Alles wird umgehend gegen marktübliche Kleinbeträge endgültig wieder zugänglich gemacht. Alle Erträge des Fonds gehen ein in einen den Bürgern gehörenden "Medienfonds" für Neuschaffung von neuen Medienwerten nach dem Ausschreibungsverfahren in demokratischer Beschlussfassung der Themenkreise.
ARD, ZDF,... können sich dann als Wettbewerber darum bemühen - unter schrittweisem Wegfall der "Infosteuer" (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag") unter Tragen der Restfunktion aus dem Staatshaushalt.
(Eine Restfunktion ist wünschenswert - Gesichtspunkt Katastrophenschutz, Innenpolitik-Information u.a.m..) 

So, das wär's mit dem kleinen Ausflug in die diversen Finanzinteressen der Streite.

Wenn die Denker des Forums im Vorstehenden einen Verbesserungsbedarf oder Fehler finden - bitte nicht behalten, sondern hier im Thread anmerken.


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@pjotre

Belegen kann ich das aktuell nicht, es wurde aber wohl im zentralen Europathema namens "Kleiner Ausflug zum europäischen Recht" schon benannt.

Etwas, für das der Staat eine staatliche Unterstützung leistete, darf nicht am freien Markt verkauft werden.

D.h., alles, was via Rundfunkbeitrag finanziert worden ist, (freilich auftragsgemäß), darf am Markt nur ohne weitere Kosten für die Nutzer angeboten werden.

Der Hintergrund ist im europäischen Recht der, daß ein Unternehmen aus einer staatlichen Förderung keinen zusätzlichen Gewinn ziehen darf.

Nicht ohne Grund darf eine staatliche Förderung deswegen auch nur die jeweiligen Nettokosten umfassen, die zur Erledigung des, bzw. eines staatlichen Auftrages nötig sind.

Verkauft ein Unternehmen Erzeugnisse am Markt, deren Produktion mit staatlichen Mitteln gefördert worden ist, müssen diese erzielten Mittel an den Staat abgeführt werden.

Das europäische Recht ist hier sehr rigide, sind doch staatliche Beihilfen zugunsten von Unternehmen im Grunde untersagt. Und Beihilfe nach europäischem Recht kann schon auch nur ein Steuererlaß sein, der anderen Unternehmen der gleichen Branche nicht gewährt wird.

Eine "Einrichtung des öffentlichen Rechts", (national "Anstalt", "Körperschaft", etc.), wird im europäischen Recht grundsätzlich dem Staat zugerechnet, was alle finanziellen Mittel sämtlicher Tochtergesellschaften bspw. einschließt.

Siehe nochmals:

Alles noch komplizierter? "Aus staatlichen Mitteln" -> EU-Recht
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25218.msg159563.html#msg159563

Auf Grund der in dem verlinkten Thema benannten, aktuellen EuGH-Entscheidung C-657/15 P kommen Länder wie Bund gar nicht umhin, ihre Rundfunklandschaft umzubauen.


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(1) Schadensersatz wegen falscher Vollstreckung? Der Rostock-Fall?

"Offene Rundfunkgebühren: Rentnerin wird gepfändet"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25399.msg160474.html#msg160474


Der in dieser Sache Verantwortliche drückte sein Bedauern aus: "Hier stehe ich, aber ich kann leider nur anders", muss also leider vollstrecken lassen.
Niemand muss Unrecht müssen. Er erhielt einen Vorschlag, ihm ein Gutachten zu liefern, wonach nahezu 100 % der Vollstreckungsersuchen auf vorsätzlichem Falschinkasso beruhen; er könne sich also der Vollstreckungsverweigerung eines Tübinger Richters anschließen:
"Hier stehe ich und kann nicht anders."
Nun sind wir alle hier gespannt, ob der SPD-Politiker dem "S" in SPD Rechnung tragen wird. Das Resultat soll dann hier berichtet werden.

(2) Schadensersatz für all das (kleinbetragliche) Unrecht?

Das ist hier in der "Waffenkiste" ja gerade das Thema und es erfolgte über das "PM"- Mitteilungssystem des Forums ein interessanter Vorschlag: "Class Action" nach US-Recht durch US-Bürger, von denen durchaus ziemlich viele beispielsweise in Hamburg der Wohneinheiten-Infosteuer unterliegen (Tarnbezeichnung: "Rundfunkbeitrag"). Hierzu:

(1) "Class-Action" in USA -

dass also ein einzelner die Millionen erstreitet stellvertretend für all die anderen, für die er mit Mühen Recht erstreitet. Dies setzt nach inzwischen geltender vernünftiger Rechtsprechung in den USA wohl - grob gesagt - voraus:
- Das Unternehmen hat mindestens eine Niederlassung in den USA,
- und der Kläger muss dorthin eine Beziehung haben.
Das ist hier so schwammig formuliert wegen Nicht-Klärung. Denn die Klage-Legitimation dürfte nicht zu schaffen sein.

(2) Massenverfahren in Deutschland - offiziell?
Für das in diesen Jahren formalisierte Massenverfahren darf man sehr gelassen davon ausgehen, dass etwas, was die Juristenlobby zulässt, der klassischen Regel unterliegt:
"Alles, was Spaß macht, ist verboten" - will heißen, zu viele Einschränkungen.

(3) Massenverfahren in Deutschland - "Marke Eigenbau"?
Das ging schon immer - über eine Abtretungskonstruktion mit einer zwischengeschalteten Kapitalgesellschaft. Das unverändert unvernünftige inländische GmbH-Konstrukt darf man dafür "vergessen". Großbritannien-Limited ist nicht mehr empfehlenswert - Brexit, aber auch, inzwischen total kontrolliert und total publik. Aus dem Primus der Klasse für Gesellschaftsgründung vor 30 Jahren ist nun eine Datenschleuder geworden.
Nun bleibt also die klassische Niederland-Schiene - möglicherweise inklusive Antillen-Einbezug - für die Zentralisierung der Klägeransprüche.

(4) Das löst aber nicht das Rechtsgrundlagen-Problem.
Der Geschädigte trägt die Beweislast nicht nur für den Schaden (könnte klappen), sondern auch für die Rechtsgrundlagen (der Boden dafür ist nur sehr puddingartig).

(5) Das löst nicht das Koordinations- und Finanzierungsproblem.

Viele zu koordinieren - wie? - Die Arbeit des Koordinators mindestens minimal finanzien - wie? Da es kein Rechtsanwalt sein kann, entfällt die anwaltliche Heiligenschein-Mystik für Zahlungen.

Schadensersatz als Verhandlungslösung?
Wer das aushandeln will, benötigt eine Tauschware für ein solches "do ut des". Das bildet sich heraus und wird nach besten Kräften hier vertreten. Mehr Information darüber geht öffentlich nicht, weil es kontraproduktive wäre.
Da wäre dann die Faustformel "300 Euro pro Schriftsatz-Arbeit und 20 Euro pro Forumsbeitrag" usw..
Wie realistisch das ist vom Ergebnis her, bleibe offen. Einfach einmal solche Forderungen zu stellen, das heißt ja, mit dem Gegner auf Augenhöhe verkehren statt gegen sein Unrecht um Gnade zu betteln.

Mindestens insoweit kann jeder das selber in eigener Sache machen - also mit Schätzwerten wie oben ermittelt in eigener Sache - , sofern er eigenverantwortlich entscheidet, es zu tun. Man muss immer darauf achten, es zu formulieren nach dem Modell "eigentlich könnte ich ja". Dann schafft man wohl noch nicht die Rechtsgrundlage für eine kostspielige "negative Feststellungsklage".

Und nun zu den Anmerkungen von @pinguin im vorhergehenden Beitrag:

Wie könnte das gewaltige Kapital der Altsendungen (ARD, ZDF, Radio usw.), geschaffen seit 1947, nun "zwangs-tot" in Archiven, wie und wem könnte es Erträge erzeugen?

Nach EU-Recht... da die Rundfunkabgabe als staatliche Beihilfe gilt, stimmt es wohl in der Logik,

dass Erträge hieraus in die Staatskasse fließen müssten... Ist aber so einfach natürlich wieder einmal nicht.
An vielen gerade jüngeren Produktionen hängen ja auch Rechte Dritter - Künstler, Autoren, Produktionsgesellschaften.
Ferner: Der Staat hat Subvention entschieden, aber Zahlmeister war in Direktform ein Dritter - der Bürger. Müssten Erträge nicht zuallererst ihm als Rückzahlung zustehen?

Schon jetzt wird es ja so praktiziert: Die Werbeeinnahmen des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... dienen offiziell dazu, dass "der Rundfunkbeitrag sozialverträglich bleiben kann".

Abgesehen von dieser Spitzenleistung des Heuchelei-Gewerbes bleibt rein buchhalterische festzustellen: Die Einnahmen - diese wie auch andere - gehen nicht an den Staat, sondern an die Bürger - im Sinn von Teilfreistellung: Der Beitrag wird "abgekindert" von an sich 19 Euro auf 17,50 Euro.
Aber auch und oder auch: Die Einnahmen dienen der Saldierung mit der - an sich höheren - staatlichen Subvention. Also doch alles(!) "staatlich"?

Meinung: Gestaltungsrecht der Politik kommt zum Tragen.

Wenn die Politik schließlich entscheidet, ein Fondsmodell und/oder ein genossenschaftliches Modell für die Zukunft und die Alt-Schätze zu wählen,
so werden die "hochkarätigen" Juristen sicherlich die Rechtsgrundlagen zu ermitteln wissen, wonach es einzig und allein in dieser Form legal ist und wieso sie eigentlich ja schon immer wussten, dass das jetzige System "nicht hieb- und stichfest konzipiert war". Die Talare sind schwarz, wie es sich bei Erfindern von immer neuen religiösen Wahrheiten ja auch recht passend darstellt.

Die EU-Stellen dürften sich dann nicht störend einmischen,

da es von da an ja nicht mehr um "Subvention" ginge, sondern um die typischen Friktionen beim Übergang von staatswirtschaftlich zu privatwirtschaftlich. Oder auch im Klartext: Die EU mischt sich nicht ein, wenn es um Kernfragen der nationalen Rest-Souveränität geht.
Das Problem dürfte in erster Linie sein, dass die jetzigen "Besitzenden eines wunderschönen Manipulations-Apparates" nicht freiwillig darauf verzichten dürften. Die jetzige Paragrafenschlacht muss das also erst einmal in ein Tohuwabohu zerschlagen, damit die Politik verzweifelt nach neuen Modell-Parametern sucht. Dies Zerschlagen ist also der Job. Damit wären wir bei:

Bald möglich und kommt dann: Verfassungsbeschwerden gegen den 21. Änderungsvertrag.
Dann geht es erst recht um das Erzwingen eines Keuschheitsgürtels gegen unzüchtiges Treiben des Staatsfernsehens ARD, ZDF,... durch Ausweitung der Flirts mit dem Internet: Für diese Ausweitung fehlt die Rechtsgrundlage.
Beispielsweise, das Land benötigt keine zusätzlichen Sendungen nach dem Modell "Fickt euch!!!" (so im Jugendkanal funk.net für Bürger ab Alter 14).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. November 2017, 14:06 von pjotre«
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Anfrage an Staatsanwaltschaft: Bitte um Mitteilung AZ wegen Veruntreuung, sofern ein solches existiert.
"Who is Who" aus Politik und Medien trifft sich beim ARD-Hauptstadttreff 2017
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25364.msg160254.html#msg160254

An die Staatsanwaltschaft der Stadt deiner ARD-Anstalt?

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit wird beantragt, mir mitzuteilen, ob bei Ihnen ein Strafverfahren wegen Anfangsverdacht der Veruntreuung gegen den Intendanten des ARD-Senders ........................  eingeleitet wurde, und wenn ja, wie das Aktenzeichen lautet.

Sachverhalt:
-------------------------
Aus öffentlichen Quellen, deren Mitverfolgung ich als gegeben annehme, werden auch Sie erfahren haben, dass die ARD-Intendanten mehrheitlich oder fast mehrheitlich oder jedenfalls widerspruchsfrei einverstanden waren, ein 500-köpfiges Festesssen in Berlin zu finanzieren.
- Siehe beispielsweise diese Links zu Veröffentlichungen...  ...
- Eine Kopie beispielsweise in der Anlage zu diesem Schreiben.

Als unfreiwillig Zwangsverpflichteter für die Mitfinanzierung dieser Festspeisung der 500 habe ich ein berechtigtes Interesse, mir die Frage der Legitimität zu stellen.

Mit freundlichem Gruß


Anmerkungen:
-----------------------------------------
Natürlich habe ich überlegt, ob es Entlastung geben könnte. Ich bleibe unschlüssig, wie aus dem Nachstehenden ersichtlich ist:

(1) Diese Festspeisung der 500 geht wohl unwiderlegbar zu Lasten des Rundfunkbeitrags.
------------------------------------------------------
Ein entsprechender gesetzlicher Auftrag ist für mich nicht erkennbar. Die Zwangsabgabe des Rundfunkbeitrags wird regelmäßig mit einem "Bildungsauftrag für das Volk" legitimiert. Ob dies angebracht und effizient ist, bleibe offen und sei hier nicht das Thema. Jedenfalls ist aus den Gesetzen meines Erachtens keine Legitimation für 500-köpfige Festessen ableitbar.

Sollte das Motiv sein, die finanzielle hohe Vergütung bei ARD, ZDF,... durch Lobby-Arbeit bei Politikern weiterhin geduldet zu finden, so wäre das ein Motiv, für das ein Zwangsbeitragszahler-Auftrag schwerlich unterstellt werden kann.

(2) Meines Wissens verdienen etwa 40 Personen der ARD-/ZDF-Führungsriege
-----------------------------------------------------------
etwa das 1- bis 2-Fache der Bundeskanzlerin, die angestellten Juristen wohl bis zum  Zwei- bis Dreifachen eines Verwaltungsrichters. Dies ist in meiner Meinung nicht  nachvollziehbar, da diese Anstalten ausdrücklich in den Gründungsakten als "gemeinnützig" und als "öffentlich-rechtlich" gegründet sind. Meines Erachtens müssten die Regeln des öffentlichen Dienstes die Vergütungsobergrenzen bestimmen.
Inwieweit eine "Festspeisung der 500" die Politiker im Sinn einer Fortsetzung beeindrucken soll, bleibe dahingestellt. Es ist nicht meine Aufgabe, über Motivation anderer zu befinden. Über die Motivation der "Festspeisung der 500" mag gegebenenfalls der Intendant der o.a. Senderanstalt sich äußern.

(3) Dies Festessen kann nicht als "finanziert aus den Werbeeinnahmen der Sender" legitimiert werden.
----------------------------------------------------------------------------
Die Werbung seitens ARD, ZDF,... wird legitimiert, um den Beitrag "sozialverträglicher" zu erhalten. Tatsächlich gilt nach EU-Beihilfen-Recht, dass die Werbeeinnahmen nur im Sinn von "Rückführung", also Subventionensenkung, verbucht werden dürfen. - Die Rundfunkabgabe ist durch EU-Bewilligung von etwa 2007...2010 eingestuft worden als "staatliche Subvention" (mit Zahlungsweg-Verkürzung in Form von Direktinkasso bei den hierzu zwangsverpflichteten Bürgern). Damit findet die Rechtslage von Subventionen Anwendung. Hierzu rechnet auch die Bindungspflicht an den gesetzlichen Subventionszweck.

(4) Eine rechtlich Wertung der Vorgänge maße ich mir nicht an.
-------------------------------------------------------
Mit vorstehendem Befund endet das für mich Erkennbare und es bleibt wertungsfrei.
Ich warte also passiv auf Ihre Mitteilung, ob diese öffentlich bekannt gewordenen Vorgänge bei Ihnen zu einem Verfahren führten oder nicht. Ihren Entscheid werde ich als juristischer Laie als die richtige Sicht akzeptieren.
 

Disclaimer:
Was jemand macht oder nicht macht, muss jeder eigenverantwortlich entscheiden. Bitte aber beachten, es wird aus der Feder dieses Autors nie eine Empfehlung erfolgen, eine "Strafanzeige" zu stellen (oder einen "Strafantrag" zu machen, wie es ja viele nennen). Man beachte: Das Vorstehende ist eine Aktenzeichen-Anfrage.


Sofern mindestens eine(r) pro ARD-Senderanstalt es tut,
so hätten wir rund 10 Antworten. Dem Ergebnis sei hier nicht vorgegriffen. Aber wie immer das Ergebnis ausfallen würde, es würde vermutlich ermöglichen, dass nie wieder eine derartige Veranstaltung gewagt wird.

Hier geht es nicht um das Geld (nur peanuts der 8 Milliarden Jahreseinnahme wurden verschwendet),
sondern um eine Machtprobe.

Die Intendanten müssen lernen:
"Wir hier sind das Volk", wir sind die Zahlmeister, wir beaufsichtigen und bestimmen. Nicht den Politikern sind sie Rechenschaft schuldig, sondern uns, dem Volkssouverän. 


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

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Dank an @ChrisLPZ für die Erweiterung der Waffenbasis in Sachen "ist Anfangsverdacht für Veruntreuung gegeben?":
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25453.msg160712;topicseen#msg160712
"Hohe Gebühren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Kritik"

mit folgender Quelle:
http://www.nordbayern.de/politik/hohe-gebuhren-offentlich-rechtlicher-rundfunk-in-der-kritik-1.6938194
aus der nachstehend zitiert wird:

Zitat
Hohe Gebühren: Öffentlich-rechtlicher Rundfunk in der Kritik
-----------------------------------------------------------------------
Jahresetat von etwa acht Milliarden Euro - Politik greift negative Stimmung auf - vor 4 Stunden

NÜRNBERG - Für die öffentlich-rechtlichen Sender muss jeder Rundfunkbeitrag zahlen – selbst wenn er gar keinen Fernseher hat. Der Unmut darüber wächst. Das spürt auch der Bayerische Rundfunk.
Vor ein paar Wochen lud der Bayerische Rundfunk in Nürnberg zum Empfang: Man begrüßte Gäste aus Gesellschaft und Politik, zeigte einen extra für diesen Anlass produzierten Imagefilm und gab sich bei Aperol und Häppchen prächtig gelaunt.

Studioleiterin Kathrin Degmair lobte die Arbeit der Mitarbeiter, Intendant Ulrich Wilhelm das ganze Studio Franken und auch sonst das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Der Empfang war Teil einer breit angelegten Marketingstrategie des BR: In allen bayerischen Regierungsbezirken gab es ähnliche Veranstaltungen, zudem werden verstärkt Hintergrundgespräche und andere Runden abgehalten. Alles mit einem Ziel: für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu werben. Denn der steht wie wohl nie zuvor in der Kritik. GEZ-Verweigerer gab es früher auch, doch immer breitere Schichten hinterfragen inzwischen den Rundfunkbeitrag und damit die Sender.

Besonders junge Menschen konsumieren gar kein klassisches Fernsehen mehr, sie streamen lieber gleich im Internet, nutzen Netflix oder Amazon Prime. Sie sehen es erst recht nicht ein, monatlich eine Abgabe von 17,50 Euro zahlen zu müssen – besonders wenn dafür auch ihnen sehr ferne Unterhaltungsshows mit einem Millionen-Etat präsentiert werden.

Mögliche Brieferweiterung an die Staatsanwaltschaft für bayerische Landesbürger: ... bespielsweise etwa wie folgt:   

Demnach wird Geld der Abgabenzahler für Werbeaktionen verwendet, dass die Empfänger dieses Geldes es weiterhin erhalten dürfen. Die Gesamtsumme dieses Marketing-Aufwands wird für Bayern auf mehr als 1 Million Euro überschlägig geschätzt. Insoweit handelt es sich aber um Eigeninteresse. Die Meist-Begünstigten - nämlich die Intendanten - müssten diese dies nicht eigentlich aus ihrem privaten Vermögen finanzieren?

... denn die Mitarbeiter der Anstalten würden alternative Arbeitsplätze finden können. Herr Intendant Ulrich WILHELM - vormals Pressesprecher von Kanzlerin Merkel - dürfte da schlechte Aussichten haben. Jetzt verdient er deutlich mehr als seine frühere Arbeitgeberin.

Sodann wurde ihm, dem vormaligen Pressesprecher, ein kompletter Sender anvertraut als plötzlicher Unternehmenschef mit gewaltiger Einkommens-Mehrung. Über die Motive derjenigen, die hierfür verantwortlich waren, soll hier nicht erörtert werden. Nur: Ob er eine Fortsetzung in der freien Wirtschaft zu auch nur annähernd ähnlich hohem Einkommen erreichen könnte, sei hier in Frageform formuliert und der Leser mag selber über die Antwort nachdenken.

Besonders störend ist, dass wohl 25 % des Abgabeninkassos als rechtsfehlerhaft anzusehen sind. Das Bundesverfassungsgericht wird über die entsprechenden über 130 zum Entscheid angenommenen Verfassungsbeschwerden voraussichtlich Anfang 2018 befinden.

Auch die mir abgeforderte Zwangs-Rundfunkabgabe zählt zu einer der Kategorien, für die eine Aufhebung wegen Unzulässigkeit durch das Bundesverfassungsgericht meines Erachtens zu erwarten ist. Nun soll die meines Erachtens ohnehin zu Unrecht abverlangte Abgabe sogar noch für Marketing verwendet werden, dies von mir empfundene Unrecht fortzusetzen. Man achte bitte mein berechtigtes Interesse, als Rechtslaie durch die erbetene Auskunft zu erfahren, ob dies als zweifelsfrei rechtens anzusehen ist nach deutschem Recht.

Das war's, wie Bürger in Bayern die zuvor beispielhaft dargelegte Aktenzeichenanfrage an die Staatsanwaltschaft ergänzen könnten. 

Ein "Forum" ist in über 2000 Jahren Tradition ein Platz für Diskussion. Mit Diskussion unter Gleichgesinnten kann man die Welt aber nur wenig oder gar nicht ändern.

Um sie zu ändern, muss "Biss" sein, muss Aktion sein, muss aktiv gegen den Gegner gekämpft werden. Mit Bettelbriefen und Anträgen und Jammer-Petitionen tun die meisten das, worauf der Gegner wartet: Es handelt sich letztlich um "verdeckte Unterwerfungserklärungen des Kleinen unter den Großen". Eine bittende "Petition" ist eine verdeckte Unterwerfungshandlung.

Stattdessen sollte Aktion auf Augenhöhe sein:
Man fordere die Beachtung des Rechts, setze Fristen von rund 1 Monat, bringe den Gegner in die Bearbeitungs-"Klemme": "Wie gehe ich damit um, ohne mich als Bearbeiter selber zu gefährden". 

Faustregel: "Ein Brief gegen Gegner ohne Fristsetzung ist ein schlechter Brief." - Fristsetzung bedeutet: "Wir sind nicht mehr in einer Monarchie. Ich, der Bürger, bin der Volkssouverän, bin der Chef. Der öffentlich-rechtliche Verwaltungs-Mitarbeiter ist der Ausführungsverpflichtete der Rechte des Volkssouveräns, ist also nicht mehr ein Weisungsorgan mit Willkürrecht." 

Nur wer diesen Gegner an den Schwachstellen im Gedärm der absurden Institutionen ARD, ZDF,... angreift, erwirbt beim Gegner Achtung und ebenso bei den Entscheidern der Politik. Um es zu tun, muss man ein wenig Zeit für entsprechende Mitteilungen einsetzen, vor allem aber Zivilcourage und Engagement für das Ganze, nicht nur für seine eigenen paar Euros.

Geht das denn ohne Risiko?
Ein Kampf gegen große Gegner mit exakt Null Risiko kann es kaum bis gar nicht geben. Aber man kann das Risiko so klein halten, dass es faktisch ein Null-Risiko ist. Das wird bei allem hier in der "Waffenkiste" immer angestrebt.

Und welchen Vorteil bringt das?
Auch in eigener Sache... nämlich,

- man kann das der ARD-Anstalt zur Akte geben,
- die Intendanten durch Direktadressierung zur unterdrückten Weißglut treiben, 
- die Bearbeiter auf die eigene Seite bringen (wer Chefs angreift, macht sich meist beliebt - ist ja menschlich so),
- die gerichtliche Akte durch mindestens 1x monatlich Kopienüberlassung in Bewegung halten, so dass vermutlich das Urteilen aufgeschoben wird, bis das Verfassungsgericht für uns alle entschieden hat,
- Zahlungspflichten aufschieben - was nicht gezahlt wurde, geht im Durcheinander nach dem Verfassungsgerichtsentscheid wohl überwiegend unter, weil zu komplex zu bearbeiten - Callcenter können es nicht und die ARD-Juristen werden vermutlich am Arbeitsvolumen scheitern. 

Also, es gibt ein vernünftiges Eigeninteresse, zu "attackieren" statt zu "souffrieren" - anzugreifen statt zu leiden.

Aber kleine Anmerkung: Eine Aktenzeichenanfrage an die Staatsanwaltschaft übermittelt man Dritten frühestens nach Erhalt einer Antwort. Generelle Faustregel: Man vermeide jede Dritt-Mitteilung - auch "Offene Briefe" usw. - , so lange der Adressat darüber zu befinden hat, damit er sich nicht "wegen Druckausübung" zu einer Blabla-Nichtentscheidung gedrängt fühlt.

Disclaimer wie immer:
Alles, was jemand tut oder nicht tut, ist voll eigenverantwortlich. Im Forum nur Beispieltexte, was andere tun / taten oder Gedankenexperimente als Erörterungs-Grundlage.
Dies gilt auch und ganz besonders für die vorstehenden Schlussmeinungen "mehr Biss statt das Unrecht der Welt zu bejammern". Diese Meinungen muss niemand teilen.
 

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Dezember 2017, 11:03 von pjotre«
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Die Titanic ARD, ZDF, Rundfunkbeitrag beginnt bereits zu sinken und die Jongleure an der Spitze glauben sich noch im Siegestaumel der letzten großen Party:
Bildungsauftrag, Demokratie-Aufgabe, unersetzlich und und... uns kommen die Tränen bei derart viel Edelmenschentum der werdenden Multimillionäre an den Senderspitzen. 

Sachsen-Anhalt - und wohl auch Sachsen, diese Bundesländer werden die geplanten nächsten Änderungverträge voraussichtlich nicht ratifizieren, ist zu schließen aus der Verlautbarung des zuständigen Staatsministers Rainer Robra in Sachsen-Anhalt
- so in der FAZ am Samastag, 2. Dezember 2017 -
Diese Absage ist ernst zu nehmen. Sie ist nicht als leerer Warnschuss zu interpretieren, sondern es dürfte noch schlimmer kommen.
So wie ARD, ZDF,... vertraglich konzipiert sind, ist das 70 Jahre lange Spiel für's erste aus und am Ende.
Natürlich wird die Agonie den Tod noch ein paar Jahre in die Zukunft vertagen und irgendwas wird am Ende übrig bleiben, dann wohl aus dem Staatshaushalt finanziert.

An mehreren Fronten zugleich bereitet sich das Waterloo-Szenario unserer Dinosaurier ARD, ZDF,... vor. Die Arbeit der aktiven Streiter dieses Forums ist der Träger bei:
- Bundesverfasssungsgericht / Nichtzuschauer.
- Bundesverfasssungsgericht / Geringverdiener (neu; das Gericht wird es entscheiden).
- Bundesverfassungsgericht und ein Landesverfassungsgericht: Gegen Überwechseln ins Internet - z.B. funk.net.
- Bundesverfassungsgericht und Landesverfassungsgerichte: Gegen den Meldedatenabgleich 2018.

Politik-Arbeit: Alle Abgeordneten bundesweit wurden gut vorbereitet - zufällig rund 1 Woche vor der Stellungnahme von Robra in der FAZ vom 2. Dezember 2017.
Vom 22. bis 28. November 2017 erfolgten rund 3000 Aussendungen an alle Parlamentarier bundesweit - Landesparlamente, Bundestag, EU-Parlament -:
- rund 10 Seiten
- Auflistung der rund 100 Missstände
- Rechtsverstöße, Falschinkasso,,,
- Information über alle anhängeigen Verfsssungsbeschwerden
- - und über EuGH-Verfahren
- und über fehlende EU-Genehmigung für das Gesamtsystem
- und am Ende: Dass man ruhig so weitermachen möge, wenn man versessen darauf sei, 4 Prozent der Wählerstimmen an eine bestimmte recht neue Partei zu verlieren.

Kann sein, dass dieser letzte Satz der 10 Seiten vielen Abgeordneten am meisten zu denken gab?

Alle 709 Bundestagsabgeordneten erhielten es ziemlich genau 3 Tage vor dem Erscheinen des ROBRA-Interviews in der FAZ.
Da sie sich als zwangs-arbeitslose Volksvertreter zu langweilen beginnen, war das durch den Zufall gefügt alles optimal ineinander greifend für einen Lernkurs für Parlamentarier über die Zwangsabgabe der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag").

Angekündigt in der FAZ am Freitag, 1. Dezember 2017:
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/medien/medienminister-rainer-robra-fordert-radikale-reform-von-ard-und-zdf-15320272.html
Das komplette Interview kann man vermutlich ohne Abonnement lesen, indem man rund 10 Tage später bei Google einige Suchbegriffe gemäß Ankündigung eingibt. Der Erfolg ist aber nicht gesichert.
(Während auf welt.de die gedruckten Komplettausgaben WELT und WAMS einige Tage später über das Archiv online ohne Abonnement kostenfrei abrufbar sind, praktiziert die FAZ dies bisher wohl nicht.)

Und nun sind alle gefragt, die Staatskanzleien anzuschreiben.
Anleitungen:  "Rundfunkkommission+KEF anschreiben! Neues "Gebühren"konzept beeinflussen!"
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,24635.msg160735.html#msg160735

Wer opfert ein paar Stunden, die E-Mail-Adressen der KEF-Mitglieder zu ermitteln?
Bei den Staatskanzleien sind die individuellen Adressen ja über den angegebenen Thread verfügbar. Das findet dann durchaus zum kompetenten Empfänger.
Bei der KEF ist es ungünstiger. Man müsste direkt adressieren an die rund 15 Mitglieder. Diese sind recht hoch gestellte und auch durchaus qualifizierte Personen. Wieso das Ergebnis dennoch so absurd ist wie es ist, hat genau darin seine Ursache. Vor lauter Sachverstand-Bäumen sehen die den Wald der ökonomischen Vernunft nicht mehr.

Umso wichtiger ist, dass diese mal Resonanz von unten bekommen und zwar direkt, damit die übliche Heerschar der routinierten Abwimmel-Text-Praktikanten jeder Institution nicht zu viel Unfug stiften kann.

Wer übernimmt es, für jede Person einzeln an den verschiedenen Aktionsstellen, Ämtern usw. eine unmittelbare Mail-Adresse zu ermitteln? Meistens klappt das, aber meist nur nach rund 15 Minuten Sucharbeit pro Person bei unseren lieben "Hochgestellten".

Wer dies zu übernehmen bereit ist, am besten vorher eine Mitteilung über das "PM"-Nachrichtensystem des Forums.
Es genügt ja ein einziger und auf diese Weise kann Doppelarbeitt vermieden werden.

Generelle Frage: Was schreibt man in solche Briefe - beispielsweise an die Staatskanzleien?
Vorherrschend ist ein sorgfältiger Prosa-Fließtext von rund 2++ Seiten, der die Mängel sehr zutreffend darstellt und sehr zutreffend ein Eingreifen erbittet.
Wird derartiges im Massen-Geschäft der routinierten Abwimmel-Büros zu mehr führen als zu einer Blabla-Mitteilung zwecks Bürger-Besänftigung?

Ob anders besser ist, darüber kann man streiten.

 @pjotre macht es regelmäßig etwa wie folgt - zu variieren ja nach Kontext:
- Punkteliste - maximal 10 Zeilen pro Kritikpunkt.
- Jeden Punkt nummerieren und mit Überschrift in Fettschrift versehen.
- Irgendein Handeln nicht nur brav erbitten, sondern höflich aber eindeutig auffordern, innerhalb von beispielsweise 1 Monat diese Gesetzesverletzung .................. zur Unterbindung anzuweisen. 
- Immer mit der Bitte, über Befolgung oder Verweigerung schriftlich zu antworten.

Der Widerstand der Bürger gegen Staatsunrecht hat in diesen Sachen Aussicht auf Erfolg.
Wir der "Volkssouverän" sind durch unsern gemeinsamen Einsatz dabei, das uns von irrtümlich autorisierten Akteuren gestohlene Stück Rechtsstaat zurück zu erobern. Wohl rund 20 Prozent der Bevölkerung werden zur Zeit zu Unrecht "bebeitragt" - und die Kerntruppe dieses Forums ist maßgeblich beim Job und Stellvertreter-Krieg, dieser Unvorstellbarkeit ein Ende zu bereiten.
Noch ist die Schlacht gegen diesen Justizskandal nicht ausreichend gewonnen. Der Erfolg zeichnet sich ab, aber das ist nicht genug. Fortsetzung muss stattfinden. Nicht jammern, sondern handeln - und jeder kann beitragen, wie vorstehend gezeigt.

Wenn der Kampf erfolgreich ausgekämpft sein wird, so dürfen alle Mitwirkenden mit Stolz auf das blicken, was wir hier gemeinsam bearbeiten.
Glücklicherweise geht es beim Widerstand hier nicht um Leben oder Tod. Aber immerhin geht es gegen ein verwegenerweise gewagtes verstecktes Projekt eines "Staats-Internets" und einer "Staats-Medienzensur". Es geht nur ganz am Rande um unsere 17,50 Euro im Monat. Von unsern hierdurch ja begünstigten herrschenden Politikern ist Widerstand hiergegen aus verständlichen Gründen nicht zu erwarten, ganz im Gegenteil. Also müssen wir Bürger den Widerstands-Job wieder einmal leisten wie so oft. Briefaktionen sind sinnvoller Teil der Auseinandersetzung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 03. Dezember 2017, 22:58 von pjotre«
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Verbraucherschutzvereine - vieles ist rechtlich angreifbar. Wir benötigen ein Team für die Faktenermittlung.

Zu ermitteln ist:

(A) Wie viel € erhielten die Verbraucherschutzvereine
von den ARD-Anstalten 2014, 2015, 2016 in den einzelnen Bundesländern?

(B) Was was der Verwendungszweck?
(Das ist normalerweise dort ausgewiesen, wo sich der Betrag befindet.)
Typische Varianten sind:
(A1) Spende.
(A2) oder: Beratungs-Kostenbeitrag.
(A3) oder: Projektbeitrag (ist ähnlich wie A2 gemeint).

(C) Welche Verbraucherschutzvereine haben Verantwortliche in den Rundfunkräten?
(Das ist wohl bei mindestens 2 Rundfunkräten der Fall, jeweils mit 1 Hauptvertreter und 1 Ersatzvertreter, wie wohl bei allen Rundfunkräten üblich, wodurch ganz völlig unbeabsichtigt doppelt so viele Leute jeden Monat einen Liebesbeweis von rund 500 oder mehr Euro überwiesen erhalten.)
Besonders delikat wäre, falls dann im gleichen Bundesland an den Verbraucherschutzverein ferner "gespendet" wurde - das ist wohl sogar der Fall.

Wer diese Klärung zu übernehmen bereit ist, vielleicht in Team-Arbeit, am besten Mitteilung über das PM- Mitteilungssystem des Forums, damit wir das öffentliche Forum frei halten von Persönlichem.

Möglicherweise ist es gar nicht viel Arbeit. Möglicherweise genügt Anfrage bei der Bundeszentrale der Vereine, möglicherweise mit Zusatzanfrage über Fragdenstaat. Das zuständige Bundesministerium könnte ja ebenfalls befragt werden. Die werden sich ja dann selber erstmals für etwas interessieren, was sie bisher vermutlich noch nie auf dem Kontrollschirm hatten.

Übrigens hat wohl auch die Deutsche Telekom nach etwa diesem Strickmuster mit Verbraucherschutzvereinen Agreements getroffen (Angabe ohne Gewähr bezüglich der Details). Der Beitragsservice hat das wohl dort abgeschaut? Beziehungsweise die Verbraucherschutzvereine waren bei den ARD-Anstalten vorstellig geworden?

Sobald die Ermittlung erfolgt ist, sollen hier Mustertexte eingefügt werden.

Wo liegen die Knackpunkte?

(1) Ist Anfangsverdacht auf Veruntreuung der Infosteuer (Tarnbezeichnung "Rundfunkbeitrag") erwägbar?
(2) Das Unwort "KorruXXXXn" soll hier im Forum nicht näher erörtert werden - das wird nur intern erörtert werden.
(3) Fallen Verbraucherschutzvereine im Hinblick auf ihren gesetzlichen Auftrag unter den verfassungsrechtlich vorgegebenen Begriff "gesellschaftliche Gruppen" für die Rundfunkräte?
(4) Wie ist es rechtlich einzuordnen, wenn ein Verbraucherschutzverein Geld als ?_Spende_? bezieht und der gleiche Verein Personen in ein Kontrollorgan des ?_Spenders_? entsendet?
(5) Dürfen die ARD-Anstalten ("Behörden") aus dem Rundfunkbeitrag neben dem hauseigenen Beitragsservice auch Dritte mit dessen Funktionen beauftragen?
(6) Dürfen - müssen- sollen Verbraucherschutzvereine das Abgabeninkasso konfliktauslösend bearbeiten oder dürfen sie nicht gegen Behörden auftreten? Sofern sie das nicht dürfen, so dürfen sie dann ja erst recht nicht konfliktvermeidend wirken.

Wem noch weitere Knackpunkte einfallen,
dann bitte hier im Thread ergänzen. Vielleicht kommt vom antarktischen Tiefentaucher-Vogel ins EU-Recht noch etwas Präzisierung, wie bei (1) bis (6) auch EU-Recht hineinspielt? 


Angemerkt sei:

X1. Die Subventionsregel von NGOs lautet:
Die "privat" eingenommenen Gelder werden sodann durch eine gleich hohe Subvention gedoppelt. Sofern die "privat" eingenommenen Gelder aber "bereits Subvention" sind - so laut EU-Einstufung die Rundfunkabgabe - , so läge je nach Befund möglicherweise unzulässiger Antrag des Vereins auf "Subvention aus dem Landeshaushalt auf durchgeleitete EU-rechtliche Subvention aus dem Landeshaushalt" vor. Wäre dann vom Verbraucherschutzverein ALLES zurückzuzahlen? Wäre der e.V. dann in der Überschuldungs-Insolvenz?
Man erkennt, wie viel Zündstoff im Thema "Verbraucherschutzvereine" steckt.

X2. Stundenhonorare von 90 Euro bei den Vereinen?
Ein Rechtsanwalt erhält im Stundenmittel für Beratung und kleine Gegenstandswerte real nicht mehr als das - eher nur die Hälfte, zumal im Hinblick auf die hohen Pflichtlasten einer Anwaltskanzlei. Die rund 200 € Mindest-Pflicht-Stundenhonorar der Rechtsanwälte, das ist ein Prestige-Faktor, kollektiv abgesprochen und kodifiziert, um dadurch die alles überragende Göttlichkeit des Berufsstandes der Juristen image-wirksam zu unterstreichen.
(Und wirklich gute Anwälte, die einem solchen Anspruch in etwa entsprechen, ja, sie gibt es.)
Also, die Verbraucherschutzvereine erhalten ja nach Bundesland dann wohl überwiegend im Fall von 90 € Beratungshonorar insoweit ein Echthonorar von rund 180 € - und das mit beträchtlichen finanziellen Status-Vorteilen.   

Sicherlich ist dies alles nicht so schwarz/weiß wie hier verkürzend dargestellt. Es galt nur, den Heiligenschein der Verbraucherschutzvereine zu relativieren. Wie bei ARD, ZDF etc.: Man arbeitet ordentlich, verdient auch ordentlich, und insoweit ist das in Ordnung. Aber mit Jesus Christ hat das bei beiden wenig gemeinsam.
Schon eher beim engagierten Rechtsanwalt für nicht-wohlhabende Mandanten (der von der Sozialklausel gemäß Gebührenrecht freiwillig Gebrauch macht).

Also wie ist es, finden sich Rechercheure in Sachen Verbraucherschutzvereine?

Der Auslöser hierzu ist im Thread:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161263.html#msg161263
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"

Wenn Verbraucherschutzverein-Vertreter sich Medien gegenüber als kompetent erklären, über uns in einer Weise zu sprechen, als ob wir klandestine unsolidarische Ehrenpflicht-Verweigerer wären, Schwarz-Zuschauer oder sonstwie Aussätzige, so darf gefragt werden, welche Rechtsgrundlage die Verbraucherschutzvereine dafür haben, sich überhaupt zur Rundfunkabgabe zu äußern. Entgegenkommenderweise werden wir nicht gleich einen gemeinsamen Strafantrag wegen Beleidigung wählen, wenn jemand mal schnell im Wortlaut überzogen hat, zumal der Journalist es ja möglicherweise guten Willens verschlimmbessert haben könnte. "Wir sind ja nicht so."
Sondern wir klären und machen dann Nägel mit Köpfen:

Sobald recherchiert wurde, können sodann hierauf passende Brief-Mustertexte hier eingefügt werden, die analog wirken zu Reißzwecken auf dem Stuhl von besonders beliebten Schullehrern.


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Gibt es für Spenden durch Behörden eine gesetzliche Grundlage? Also falls irgendwer dazu eine Antwort hat, dann dürfte diese für den Vorpost mit relevant sein.


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Die Verbraucherzentrale NRW spricht von “Anbieterkooperationen, WDR - Beratung Rundfunkgebühren“. Was genau ist das?


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Wer sieht dich, selbst wenn du ihn nicht siehst?
 - Der ÖRR.

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Das "Spenden"-Thema wäre für das Vorstehende in der Tat zu vertiefen, aber auch generell zu vertiefen. Das haben wir im Forum vielleicht noch gar nicht so richtig erarbeitet? Oder doch?

"Chöre und Orchester",
das fiele unter das Thema "Spenden". Vom Bildungsauftrag sind die gewaltigen Summen nicht deckbar, sondern es handelt sich um Spenden, die in den Landeshaushalt gehören; zumal die Gehälter wohl etwa das Doppelte sind vom freien Musiker-Markt, im Mittel wohl in der Größenordnung von Verwaltungsrichtern.

Spenden für Sportförderung sind sicherlich nicht gedeckt.
Die Kosten "pro Zuschauerminute" liegen bei Sportsendungen wohl um ein Vielfaches höher gegenüber den Kosten bei Informations-Minuten. Also wird für "Sportförderung an Stelle des Staatshaushaltes gespendet".
Berechnungsweise: (Kosten pro Minute) dividiert durch (Zuschauerzahl).
Die Frage der hohen Zuschauer-Quote ist unerheblich. Auf die vorstehend ermittelte Kennziffer kommt es an. Wenn sehr hoch, so handelt es sich um eine in die Programmkosten hinein versteckte Spende. 

Wir müssten also - falls noch nicht geschehen - die Ausgaben-Segmente der Sender auf verdeckte Spenden durchforsten?


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Im Nachtrag zum Vorstehenden:

Verbraucherschutzvereine: Faktensammlung findet im Forum ja bereits statt
und das ist nun und so deutlich besser als über das Nachrichten-System. Der entsprechende aktuell sehr aktive Thread zeigt auch schon erste Anfragen zur Offenlegung von Peinlichkeiten:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161332.html#msg161332

Eine besondere Peinlichkeit ist hier in Erinnerung und dann hoffentlich hier im dicken eigenen Archiv registriert:
Eine Verbraucherzentrale einer Mittelstadt in NRW beklagte sich, sie würde zukünftig die "Beratung" von "Beitragschuldnern" reduzieren, sofern sie nicht höhere Geldzuweisungen erhalte. Das ist ja ein juristisch sehr angreifbarer Wink mit dem Zaunpfahl - wieso darf eine Verbraucherzentrale die Beratung eines vielleicht rechtmäßigen Beitrags-Verweigerers diesem verweigern? Soll das heißen, wenn nicht genug Euros für uns kommen, könnten wir auf die Idee kommen, "die Gegner des Rundfunkbeitrags ab jetzt ebenfalls zu beraten"?

Das hier zugängliche Archiv umfasst bezüglich der Verbraucherzentralen in Beziehung zum Staatsfernsehen ARD, ZDF,...
bereits über 100 Seiten von gesammelten kritischen Punkten, alles grob nach Themen geordnet. Der jetzige Neuzugang
- siehe den gerade angegebenen Thread -
dürfte das Bild ausreichend komplettieren für den seit langem vorgedachten §§-basierten Angriff. Die Problematik ist aber durchaus bereits seit Sommer 2017 in die politische Erörterung einbezogen worden.

Die wichtige Frage der Mitgliedschaft in Rundfunkräten, das gilt natürlich auch für alle anderen staatsnahen Medien-Gremien. Für die Rundfunkräte gilt und ist dort wohl irgendwo archiviert:
Die Chefebene der Verbraucherzentralen erhält die üblichen jährlichen rund 5000 Euro für Vertreterentsendung in zwei Bundesländern (bleibt aber abzusichern und zu aktualisieren).
Einschränkung: Bei vielen Organisationen müssen organisations-bedingt entstandene Zusatzeinnahmen weitgehend oder vollständig in die Organisationskasse eingeliefert werden. Auch das wäre im Zweifelsfall bei der Verbraucherzentrale zu erfragen: Inwieweit das Geld beim entsandten Vertreter im privaten Bankkonto endete. Aber das endet nichts an der rechtlichen Wertung der Frage der Zulässigkeit der Mitgliedschaft.

Anbieter-Spenden -dürfen Verbraucherzentralen das überhaupt akzeptieren?
Im oben verlinkten Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161332.html#msg161332
ist auch ein sehr beachtenswertes Detail:
- Verbraucherzentrale A sagt: Anbieterspenden dürfen Verbraucherzentralen nicht annehmen.
- und Zentrale B listet fleißig eine lange Liste von jährlich wiederkehrend akzeptierten "Anbieterspenden", Schwerpunkt geldanlage-beratende Institute. 
Ist das der finanziell erkaufte Ablassschein, dass alle Sünden gegenüber Verbrauchern keine Ahndung finden werden? Natürlich nicht, wissen wir ja alle - das wäre verboten und logischerweise, das ist also nicht. Wir hier im Forum, wir alle sprudeln ja über vor lauter Vertrauen ins System.
Aber wofür sonst? Auch Sparkassendirektoren dürfen Geld nur anweisen, wenn daraus ein Gegenwert entsteht - aderenfalls Risiko "Veruntreuung". Also, was ist der Gegnwert dieser "Spenden"? Wurden sie als "gemeinnützig", also steuerbefreit, bei den Sparkassen verbucht? Also als Schenkung von öffentlichem Vermögen? Wohl nicht. Also wo stehen diese "Spenden" in den Buchhaltungen der diversen spendenden Sparkassen?
Die finanzielle Förderung der Verbraucherschutzvereine soll ja gerade deren Nicht-Käuflichkeit garantieren und honorieren und wäre unvereinbar mit Käuflichkeit. Diese sei also nicht unterstellt.

Das Ziel der Analyse ist natürlich in Wahrheit die faktische Einordnung der Zahlungen seitens des Staatsfernsehens ARD an die Zentralen. Mit der Umweg-Analyse wollen wir ja nur einkreisen, was hinter solchen Zahlungen der zu Kontrollierenden an ihre Kontrolleure so stecken mag. Nochmals sei angemerkt, dass die "privaten" Zuwendungen meist aus dem Landeshaushalt gedoppelt werden. Wie aber, wenn die dem Staat (noch) gehörenden Sparkassen die Abführungssumme an den Staat schmälern durch Schenkungen ("Spenden") an Verbraucherschutzvereine, wodurch diese die staatliche (nicht "private") Zuwendung sodann in etwa gedoppelt bekommen, weil als "privat" eingebucht?
Werden auch die Zahlungen des Staatsfernsehens ARD als "privat" sodann aus dem Landeshaushalt gedoppelt?

Am Rande kurz ein anderes Thema: BR Bayerischer Rundfunk: Öffentlicher Betrugsversuch bezüglich Finanzvolumen?
Das soll hier nicht zu sehr ausgeweitet werden, weil zu umfangreich. Nur einmal klarstellend unter Hinweis auf aktuell:
   https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=25549.msg161320;topicseen#msg161320
   Bayerischer Rundfunk will 2018 zehn Millionen Euro einsparen
Auch für die meisten Sender komplettiert sich das hier zugängliche Archiv. Dieses ergibt beispielsweise, dass der BR München wie auch der RBB Berlin, beide haben ihr Budget ganz beträchtlich ausgeweitet - von Sparpolitik keine Spur, obgleich beide über Finanznot jammern wie eine Katze, der man gerade den Schwanz ausreißt. Effekt der Ausweitung war, dass die durch zu hohe Rundfunkabgabe um 2014 entstandenen Finanzreserven "zwingend für erhöhten Bedarf verwendet werden konnten."
Jeder, der sich in der oberen Verwaltungsrealität auskennt, weiß, dass "ungenutzte Mittel" von diesen Leuten gefürchtet werden wie vom Teufel das Weihwasser. Eine staatsfinanzierte clevere Institution wird gewöhnlich mindestens 110 % des bisherigen Bedarfes nachweisen wollen, damit die bisherigen Mittelzuweisungen in den Folgejahren kein Kürzungsrisiko haben.
Nun ist die Aussage von Merkels Ex-Sprecher und jetzigem Großunternehmens-Chef beim BR genau gegenteilig, also vielleicht als vorsätzlich faktenwidrig einzustufen? Der mit einzigen Millionen Euro seitens ARD alimentierte und dafür sicherlich fachkundig und gut arbeitende Dienst dpa kann nicht alles prüfen, sondern Vertrauen gehört zum Kommunikationsgeschäft.

Vom BR kommen wir dann sofort zur KEF:
Das Vorstehende muss man in Zusammenschau sehen mit der Rundfunkrats-Sitzung des BR:
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25404.msg161280.html#msg161280
Im konkret vorstehend verlinkten Einzelbeitrag wird Überraschendes berichtet: Die KEF, bisher nach hier bestehender unverwehrbarer Eigenmeinung die eigentliche Quelle des Übels der Überfinanzierung des Staatsfernsehens ARD, ZDF,..., ist sie nun plötzlich zur Feindnation ausgerufen worden? Weil sie Stellung bezieht: "Bis hierher und nicht weiter" mit der Ausweitung?
Das ist ja großartig. Die KEF, die nach gelegentlich gelesenen Informationen wohl hauptverantwortlich sein soll für das Intensiv-ZwangsInkasso bei Nichtzuschauern und Geringverdienern (Beitrags-"Gerechtigkeit"), wird diese nun zum Mitstreiter?
Informationsarbeit bei den KEF-Mitgliedern stand ja bereits auf dem Programm. Siehe vorhergehende Beiträge in diesem Thread und dort den Forumslink, wo man alles zum Selbermachen finden.


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Verbraucherzentralen - Fundstellen im Forum

Die umfassendste Fundstelle bis Ende 2016
und am besten ab jetzt für die Fortsetzung ab Ende 2017:
(so auch durch @Bürger in diesen Stunden an mehreren Stellen angeregt)

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg131269.html#msg131269


Die Kriegsgrundlage "casus belli" ist damit bewiesen:
Vorstehend ist verlinkt zum eigenen Beitrag @pjotre von September 2015: Demnach beim WDR:
- Der Verein hat 2 Personen im Rundfunkrat, ist also "kontrollierende gesellschaftliche Gruppe".
- Und erhält beträchtliche Gelder vom WDR, über deren Bewilligung eben dieser Rundfunkrat befindet.

Selbstbedienungsladen? Neo-Feudalismus? Neo-Aristrokraten?
Ach, wir haben längst die Hoffnung aufgegeben, für all die Unvorstellbarkeiten noch Worte zu finden.

Ein Verbraucherschutzverein - also eine staatsgeschaffene und staats-alimentierte "Ersatz-Justiz für Kleinkram" - darf ja überhaupt nicht als "gesellschaftliche Gruppe" angesehen werden, weil ja nur dank Staatsgeld existierend, weil zudem staats-reglementiert und niemals "aus der Gesellschaft heraus lebensfähig". Oder sollen jetzt etwa noch die Verwaltungsgerichte, Staatsanwaltschaften und warum nicht, die Bundesverfassungsrichter solche Posten erhalten als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen"?


Vorübergehende Fundstelle im  Dezember 2017

https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25546.msg161363.html#msg161363
"So werden jetzt "GEZ"-Verweigerer entlarvt und zur Kasse gebeten"

Dort ist über mehrere Verbraucherschutzvereine hervorragendes Faktenmaterial binnen weniger Stunden zusammengetragen worden. Auch wenn wegen Themenstraffheit dort vielleicht nicht fortgesetzt wird - das dort Enthaltene hat Wert von Hebelwirkung. Der vorstehende Link verweist beispielsweise auf die Komplettierung der WDR-Information.

... und stellt auch die Gretchen-Frage, die wir nun noch zu recherchieren haben:
"Wie hältst du, ARD, es mit der Betragshöhe pro Beratungsfall."
Wir haben bisher nur das eine oder das andere:
- für einzelne Vereine die Anzahl der Beratungsfälle - beispielsweise rund 500 Fälle pro Jahr;
- für andere Vereine die erhaltene Summe  beispielsweise rund 200 000 € pro Jahr.

Hier erfolgte eine Überschlagsrechnung, wonach der Faktor möglicherweise lautet: "100 Euro pro Beratungsfall". Wer Hilfe weiß. die Gretchenfrage zu klären, bitte am besten anhängen im Hauptthread von 2016...2017 über Verbraucherschutzvereine
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13415.msg131269.html#msg131269

Inzwischen ist ziemlich sicher,
dass diese Frage schon September 2016 in einem bisher einzigen umfassenden Schriftsatz aller Rechtsverletzungen dem RBB zur Akte gegeben wurde, für den wohl eine ähnliche Problematik gesehen wurde. Fristsetzung gegen alles 1 Monat - nach Fristablauf hatte der vermutliche Akten-Zuständige - Dr. B., bis dahin Leiter der RBB-Rechtsabteilung - allerdings sein Amt niedergelegt, so dass dann später neu aufgerollt werden musste, teils noch muss.

Dies ist angemerkt als Hinweis der Wichtigkeit von hier im Forum erarbeiteten Informationen - nun also zu diesem Schwerpunkt "Verbraucherschutzvereine". Das hat juristische Hebelwirkung.
Denn wir haben es hier ja mit einem Justizskandal der 5-jährigen Manipulation bestimmter Rechtsfragen zu tun, darunter auch Kernfragen des gesetzlichen Auftrages von Verbraucherschutzvereinen ("Verweigerung der Hilfe gegen Verletzung der Rechte von rund 4 Millionen Geringverdienern").
Würden diese Vereine sich zur Wahrung des Eigeninteresses als "leider zur Rechtslage irregeführt" entlasten wollen - aber gern, einen besseren Zeugenbeweis der Manipulationsbehauptung kann es kaum geben.
 
 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Dezember 2017, 20:38 von pjotre«
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Sind die Zahlungen von ARD an Verbraucherschutzvereine "Korruption"? Hier der rechtliche Hammer:
Zitat
Gesetz über außergerichtliche Rechtsdienstleistungen (Rechtsdienstleistungsgesetz - RDG)
§ 4 Unvereinbarkeit mit einer anderen Leistungspflicht
Rechtsdienstleistungen, die unmittelbaren Einfluss auf die Erfüllung einer anderen Leistungspflicht haben können, dürfen nicht erbracht werden, wenn hierdurch die ordnungsgemäße Erbringung der Rechtsdienstleistung gefährdet wird.
Das wäre dann wohl als kompliziert formulierte Klausel, dass nicht "beraten" werden darf, sofern "Befangenheits-Einwand" in Betracht käme.

Also Trick X für ARDs?  "Durch Kooperationsvereinbarung mit allen Verbraucherschutzvereinen bundesweit darf kein einziger Verbraucherschutzverein bundesweit gegen den ARD-Justizskandal noch helfen"?
Mit dem bezahlten Kooperationsabkommen sind die Verbraucherschutzvereine bundesweit eingebunden in "eine andere Leistungspflicht".

Diese Beratung wurde aus der Rundfunkabgabe bezahlt, was schon an sich sehr problematisch ist, da die Verbraucherzentralen ja wussten, woher dies Geld kam. Die "Beratung" erfolgte "kostenlos gegenüber den Verbrauchern", weil extern finanziert. Übrigens haben die Verbraucherzentralen hierbei die Beitragspflicht wohl durchgehend als "Verbraucher-Sache" gekennzeichnet, womit sie mit ihren Statuten in Einklang blieben. Das erscheint unvereinbar mit EU-Recht, wonach der "Rundfunkbeitrag" eine "staatliche Subvention über den Umweg von Drittleister-Direkt-Zahlpflicht" ist.


Nun aus all diesem aber die Konsequenz:
Eine rechtswidrige ARD-Verweigerung eines Härtefallantrages dürfen die Verbraucherzentralen demnach wohl gar nicht bearbeiten, weil sie dann allein durch das Akzeptieren der Beratungshilfe gegen den genannten Paragrafen verstoßen würden. 



"4 Millionen mal Unrecht gegen Geringverdiener - demnach der Beratung durch Verbrauchervereine entzogen?
Aus einer winzigen unscheinbar wirkenden Mitteilung des Senats Berlin vom September 2017 - hier im Forum glücklicher- und herrlicherweise aufgetaucht - ergibt sich in Extrapolation eine außerordentliche Schlussfolgerung:

100,0 Prozent der zu befreienden rund 4 Millionen Geringverdiener bundesweit wurden nicht befreit. Denn die entsprechende Befreiungsquote per Leerantrag liegt bei 0,0 %, wie aus dieser winzigen Information ableitbar.
(Die entsprechende Hochrechnung und wirtschaftstatistische fachliche Analyse der Geringverdiener-Statistiken liegt inzwischen übrigens dem Bundesverfassungsgericht vor.)

Dieser wohl mengenmäßig größte Justizskandal der Geschichte der Bundesrepublik
(wenn auch jeweils nur 1000 €) durfte also für die an sich genau gegen derartiges gedachten Verbraucherzentralen nicht bekämpft werden, da diese akzeptiert hatten, von den ARD-Anstalten Geld zu akzeptieren.

Demnach hätten die Verbraucherzentralen sich selbst einen Maulkorb für ihre Kernaufgabe verpassen lassen?
Je mehr wir gemeinsam in Ermittlungen fortschreiten, desto kafka-esker wird dies ganze System.

Von den Sparkassen erhielten die Verbraucherzentralen teils oder bundesweit "Spenden". Also hatten sie insoweit keinen "Dienste"-Vertrag, konnten die Sparkassen also bei Anlegerschäden "piesacken" - was sich auf die Spendenhöhe ja möglicherweise sogar steigernd auswirkte....

Bei der Rundfunkabgabe war das Sonderproblem, dass die Verbraucherschutzvereine vielleicht gar nicht beraten durften, weil "öffentlich-rechtliche" Abgaben? Die Anstalten sind "staatsfern", aber dennoch nicht so richtig staatsfern? - An diesem Punkt lassen wir hier einmal die Erörterung enden.

Die Verbraucherschutzvereine haben aber auf jeden Fall die Beitragspflichtigen als ihre Klientel der "Verbraucher" eingestuft - und dürfen nicht in den Rundfunkräten auftauchen.

100 Prozent der Bürger sind "Verbraucher". Was 100 Prozent ist, ist nicht "Gruppe". Denn nur Teilmengen der Gesamtmenge können "Gruppe" sein.
Gesetzgebung und Rechtsprechung definiert die Mitglieder als "Vertreter gesellschaftlicher Gruppen". Die Mitgliedschaft für Vertreter von Verbraucherschutzvereinen ist demnach ein Verstoß gegen § 31 BVerfGG.

Jeder Bürger - also auch jeder Forumsteilnehmer - kann jederzeit bei der Staatskanzlei die sofortige Anweisung der Suspendierung dieser Mitgliedschaften beantragen, bis nach dem jeweiligen Findungsverfahren des jeweiligen Bundeslandes  andere Mitglieder ernannt wurden.
Das gilt also beispielsweise für NRW (Rundfunkrat des WDR). 

Da Heilung eines Rechtsverstoßes, dürfen beliebige Personen - sogar aus dem Ausland - es einfordern mit Fristsetzung, beispielsweise 1 Monat. Ob man dann gleich noch eine Rechnung von 100 Euro für "Geschäftsführung ohne Auftrag" (nämlich für die Aufforderung) beifügten soll? Das soll hier wegen der rechtlichen Kompliziertheit nicht empfohlen werden, obgleich Manche das so zu machen pflegen. 

Disclaimer wie immer: Dies alles war keine Empfehlung. Was jemand tut oder nicht tut, tut jeder eigenverantwortlich.

Die sowieso vorgesehene Mitteilung an die KEF-Mitglieder
wird die Unterbindung dieser Ausgaben an die Verbraucherschutzvereine wohl unter Hinweis auf das Vorstehende beantragen. Dort wird man ganz besonders erfreut sein über das, was
 @brverweigerer uns im Kurzprotokoll von der Rundfunkratssitzung des Bayerischen Rundfunks lieferte:

Rundfunkratssitzung BR, Fr 08.12.2017, ab 13.30h, München
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25404.msg161280.html#msg161280
Zitat
"Es wurde lang und mehrfach (gefühlt fast die Ganze Zeit) über die KEF geschimpft, sie sei ein „sinnfreies Verfahren“, „passt nicht mehr in die Zeit“, „begreift kein Mensch“, kürzt ständig ungerechtfertigt dem BR zustehende Mittel, es wurde diskutiert, Rechtsmittel gegen die KEF einzulegen, sie habe auch keine Rechtsgrundlage für ihre Entscheidungen und „über ihr liege nur noch der Himmel“. Alle Ratsmitglieder waren sich mehr oder weniger einig, dass die KEF weg muss, dafür sollte „intensiv auf die Politik und die Ministerpräsidenten eingewirkt werden“."
...
- Von Herrn Wilhelm wurde vorgetragen, dass es ja schließlich vor einigen Jahren noch ständig Erhöhungen gegeben hätte, die Anstalten hätten eben den Bedarf angemeldet und dann sei das genehmigt worden, das habe sehr gut funktioniert, und alle seien zufrieden gewesen.
So sind unsere Neo-Aristokraten? ARD-Feudalismus?
"Kef gut, so lange eine euro-eier-legende Goldhenne."
"Kef schlecht, sobald keine wachsende Eierquote mehr, Axt nötig, Kopf abhacken."

Dies geht letztlich alles viel tiefer. Es geht um die fließenden Übergänge zwischen "Sozialdemokratie"... "Paternalismus"... "Sozialismus"... "Oligarchie"... "Feudalismus"... "Plutokratie"... "Nepotismus"... "Administrativ-Diktatur"... und warum nicht das alte Schlagwort vom "Staats-Monopol-Kapitalismus".
Aber da wir hier im Forum unpolitisch bleiben wollen, wurde dies nur einmal in Kleinschrift angedeutet.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2017, 14:48 von pjotre«
"Glücklich das Land, das Rechtsstaatsverteidiger hat. Traurig das Land, das sie nötig hat."   (Pedro Rosso)
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Zunächst in Kleinschrift ein kleiner Dank an eine kleine Zahl von Spendern für die viele Arbeit hier.
Wir sind im Forum ja mit allen aktiven Streitern sowieso allesamt "Gebende" für die Durchsetzung des Rechtsstaats. Also haben wir eine Behandlung von Geldsachen mit gutem Grund ausgeklammert.
Dennoch gab es unter den Mitstreitern einige, die beim besonderen Einsatz für Verfassungsbeschwerden hier Ende September 2017 (gegen Übergang ARD, ZDF ins Internet ... siehe funk.net) spontan dem vielen Arbeitszeit-Einsatz (damals zugestandenermaßen bis zur Grenze) auch etwas finanzielle Anerkennung zukommen ließen. Erwarten darf man dies nicht; aber wenn es ist, so macht es sehr dankbar: Es hilft sehr bei der Motivation für Fortsetzung. Nun sei über die Fortsetzungt berichtet, da über den Stand in anderen Threads teils diesbezügliche Fragen auftraten:


Mindestens 3 Verfassungsbeschwerden gegen den Meldedatenabgleich 2018 sind bereits eingereicht.
Davon 2 beim Bundesverfassungsgericht, 1 in Berlin.
Beim Bundesverfassungsgericht erhielt die eine ein "BvR"-Aktenzeichen - also "sofort zum richterlichen Entscheid angenommen", die andere ein "AR"-Aktenzeichen (richterlicher Entscheid nur, sofern erneuter Vortrag des Beschwerdeführers es begründet beantragt). Das ist mit den unterschiedlichen AZ ist gut so. Aber "wieso", das ist komplex - soll hier nicht näher erörtert werden.

Alle 3 Beschwerden haben bezüglich Meldedatenabgleich bisher keine werthaltige Begründung. Für dies Thema ist aber mit unserem wahrhaft diabolischen Spitzenkenner im Forum etwas vorvereinbart, was dies Problem lösen dürfte.
Dem BVerfG wurde die vorgesehene Nachreichung unter einem anderen AZ bereits avisiert, beim LVerfG ebenfalls angekündigt. Frist dafür 31. Dezember 2017 - das ist also nun rasch zu bearbeiten, wird aber zu schaffen sein.

Solche Schriftsätze sind thema-bedingt nicht unter 100 Seiten zu machen. Es dürfte aber wohl klappen.

Verfassungsbeschwerden gegen Übergang von ARD, ZDF,... ins Internet:
Die vorgenannten Beschwerden umfassten vor allem dies und erfolgten fristgerecht bis 30. September 2017. Der Übergang ist dann schon mal "irgendwie blockiert".
Um den Richtern nicht zu viel zuzumuten, wird gegenwärtig durch intensive Politikarbeit die Stimmung aufbereitet für die Denkbarkeit einer schleichenden Agonie-Therapie für ARD, ZDF. Mehrere 1000 Mitteilungen pro Monat werden mit entsprechenden harten Botschaften gestreut. Man vergisst zu gern: Nicht das Bundesverfassungsgericht entscheidet Politik, sondern verhindert nur Spielraum-Überschreitung. 

Nicht allen ist bewusst, wie die Abgrenzung der Befugnisse der Verfassungsorgane in unserem Verfassungsrecht definiert ist. Wer vom Bundesverfassungsgericht einen Politik-Entscheid bezüglich des Auslaufens von ARD, ZDF,... erwartet, erwartet zu viel und wird enttäuscht werden.

Das Bundesverfassungsgericht wird mit einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit eine durchgreifende Neuordnung der Rundfunkabgabe anordnen. Das darf uns Bürgern aber nicht reichen. Für das Mehr an Reform müssen wir vorab die Politiker beeinflussen, bevor die Verfassungsrichter die "entsprechend geänderten Rahmenbedingungen" in Richtlinien umsetzen können, falls dann überhaupt noch nötig.

Der 21. Änderungsvertrag soll bald einbezogen werden in die Beschwerden.
(wobei jeder Beschwerdeführer allerdings autonom entscheidet)
Nach Verlautbarung seitens Robra (ein "Nein" aus Sachsen-Anhalt) könnte sich das allerdings erübrigen.

Kein Grund zur Entwarnung - denn - siehe Trickserei beim HR Hessischen Rundfunk?
Dort hat sich der ARD-Sender durch den Rundfunkrat beauftragen lassen, allmählich ins Internet zu wechseln? - Was ist denn das? - In keinem Gesetz steht es bisher... Also muss der arme Hessische Rundfunk sich dennoch so entwickeln, weil der Rundfunkrat diese Rechtsverletzung vom Intendanten verlangt?
Natürlich kommt niemand auf die Idee, der HR hätte den Rundfunkrat listig gebeten, ihm diesen Auftrag zu erteilen. Igittigit, so etwas Böses kommt natürlich nie vor in dieser Welt.

Da fährt man also die gleiche verdeckte Strategie wie schon mit den "Fake-News"-Aktivitäten im Internet? Man schafft vollendete Fakten und spekuliert darauf, dass das Parlament dann später abnickt?
Wir sind da, wir Wachhunde, und da wird noch etwas geschehen.

Bundesverfassungsgericht / Beschwerde für 4 Millionen Geringverdiener
Das geht seinen Gang. Es ist ein Schwerpunkt hier, das eigentliche Kernanliegen, um für 4 Millionen Bürger eine Rückzahlung von je rund 1000 Euro hoffentlich zu erreichen.
Um die Arbeit des Bundesverfassungsgerichts in Einklang mit üblichen Regeln nicht durch Informationsverbreitung und Erwartungen zu belasten, bleibe die Information auf diese Kürze beschränkt. Angemerkt sei nur: 2 Personen haben hierbei je rund 3 Monate Vollzeit-Arbeit investiert. Sie machten es für den Rechtsstaat und wegen der Unerträglichkeit des menschenverachtenden Unrechts gegenüber den 4 Millionen am wenigsten Verteidigungsfähigen im Land.
Wie soll jemand, der nur das Existenzminimum hat, den anwaltspflichtigen teuren Rechtsweg bis zum Bundesverfassungsgericht finanzieren? Also, wir haben das alternativ hinbekommen und nun hoffen wir alle hier gemeinsam für Gerechtigkeit für 4 Millionen Mitbürger. 

Damit dies Beschwerdethema verfahrenstechnisch gut abgesichert ist, sollte immer Reserve von eventuellen zusätzlichen Beschwerdeführern bestehen: "Härtefallantrag (Geringverdiener) wurde rechtswidrig verweigert". Das Bundesverfassungsgericht wurde in anderer Sache in diesem Sinn informiert. Also sind die Anregungen in diesem Sinn - so in mindestens einem Thread im Forum - sehr wichtig. Die Frage der Nichterschöpfung des Rechtsweges, das lässt sich erforderlichenfalls regeln. Wir müssen dies aber gegenwärtig nicht näher angehen; dies war nur ein Hinweis, dass im Forum die Bereitschaft weiterer Beschwerdeführer weiterhin aktiv gepflegt werden sollte. Vermeidbare Beschwerden wünscht das Bundesverfassungsgericht sicherlich nicht; also kommt das nur zum Tragen, wenn wirklich zusätzlich nötig.

Verbraucherschutzvereine: Das ist gerade in Arbeit:
(1) Da alle Bürger Verbraucher sind, kann man als Verbraucher nicht "Teil einer gesellschaftliche Gruppe" sein. "Gruppe" ist sprach- und rechtslogisch definiert als "Teil"-Menge der Gesamtmenge. Die rund 3 Vertreter in den Rundfunkräten müssten da heraus, weil nicht "Vertreter von gesellschaftlichen Gruppen". Erst recht "da heraus", weil ja eine staatsfinanzierte Quasi-Justiz für das, was die echte Volljustiz wegen schlechter Gesetze nicht im Griff haben kann. 
(2) Die Kooperationsvereinbarungen mit vielen oder allen ARD-Sendern mit viel Geld für die Vereine sind offenzulegen und auf jeden Fall aus verschiedenen Gründen als unzulässig anzusehen.

Hurra, wir vom Forum werden Verbraucherschutzverein?

Vorgesehen ist ein formeller Antrag durch eine Berliner Vereinigung für Rechtsstaatlichkeit, dass alle Helfer der Hilfesuchenden - beispielsweise die rechtlich informierte Kernmannschaft des Forums - auch die Koordinatoren der Runden Tische -
auf Wunsch der jeweiligen Helfer dann insoweit mit den Verbraucherschutzvereinen gleichzustellen sind:
Dass diese Helfer-Personen dann also auf Wunsch ebenfalls je rund 100 Euro pro Beratungsfall zu erhalten haben.

Naja, wird wohl nichts werden. Aber das macht die Falschberatung der Verbraucherschutzvereine zum Thema, nämlich die Manipulation der diesen verfügbar gemachten Rechtslage-Informationen. Hier im Forum wird zu ausschlaggebenden Fragen "richtig" beraten - im Gegensatz zu den fehl-informierten Helfern der Vereine.

Das war der kleine Status-Bericht, so dass für die verschiedenen spezifischen Threads zu diesen Themenkreisen im Forum Klarheit ist, wo ein Vorgang gerade in Bearbeitung ist.


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Deine Worte weht der Wind ins Nirvana des ewigen Vergessens. Willst du die Welt wandeln, so musst du handeln. Um Böses abzuschaffen, Paragrafen sind deine Waffen.

 
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