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Autor Thema: Recht als Waffenkiste: Verfassung,MRK,EU,Strafrecht,Gericht,Behörden usw.  (Gelesen 72259 mal)

m
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@pjotre
Nochmals zu "Deinem" Artikel 17 GG; fällt Dir da irgendetwas auf?
Auch wenn nicht explizit geregelt, bestimmt dieser Artikel, daß Sammelklagen auch in Deutschland evtl. doch zulässig sind, weil
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
https://www.bundestag.de/gg
Zitat
Artikel 17
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Zumindest scheint die Sammel-Verfassungsbeschwerde legitim.

Ich würde sagen, man sollte diesen Artikel 17 GG nicht falsch auslegen. Wo steht hier etwas von Sammelklagen? Beschwerden ja!

Der Gesetzgeber hat den Artikel 17 GG dahin geregelt, dass sich jeder einzelne Bürger selbst mit seiner Petition oder eine Gemeinschaft mit Ihrer Sammelpetition, die dann von den beteiligten Personen insgesamt gezeichnet werden muss, sowohl an den Landtag eines Bundeslandes, als auch an den Bundestag mit seinem Anliegen wenden kann.

Wie dann der Petitionsausschuß auf diese Petition eingeht, ob die Petition angenommen und/oder umgesetzt sprich für den Einzelnen stattgegeben z.b. bei Behördenentscheidungen, in Gesetzesentscheidungen, zu Bürgerentscheiden führt, das steht mal auf einem ganz anderen Blatt.

Zum RF-Beitrag wurde schon mehrmals versucht, solche Petitionen sowohl auf Landesebene an die Landtage, als auf Bundesebene an den Bundestag einzureichen. Das hat mit Sammelklagen nichts zu tun, denn eine Klage ist an die Justiz (Judikative) - Gerichtliche Entscheidung gerichtet.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. Oktober 2017, 11:10 von muuhhhlli«

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Zitat
Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
(...) § 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
(1) In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer
§ 7 Voraussetzungen des Beamtenverhältnisses
die Gewähr dafür bietet, jederzeit [Hervorhebung durch mich] für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten, und
Das "jederzeit" bedeutet für mich, der Staatsbedienstete ist zu feuern, wenn er diese Bedingungen ncht mehr erfüllt.
Was derzeit zu mindest in Bayern von der Exekutive veranstaltet wird, erfüllt nicht diese Bedingungen.
Die Gewaltenteilung in Deutschland ist auch nur ein Lippenbekenntnis und steht so im Grundgesetz. Doch die Richter unterwerfen sich freiwillig bei dem Eintritt in das Richtreramt der Regelbeurteilung durch die Exekutive. [Hervorhebung von @marga] (...)

Ein kurzer Exkurs dazu unter

So unabhängig sind unsere Richter
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16470.msg129905.html#msg129905

Bild dir deine Meinung! +++  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 16:39 von Bürger«
Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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@cleverle2009
Das BVerfG sagt aber, daß alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Durchsetzung der Grundrechte verpflichtet sind und sich selbst in eigener Sache nicht darauf berufen dürfen, haben sie doch die Einhaltung der Grundrechte zu gewährleisten.

Auf Basis welcher Befugnis setzt der ÖRR das ihm vom Gesetzgeber zugestandene, aus Art. 5 Abs. 1 GG resultierende Grundrecht auf Informationsfreiheit anderen Personen gegenüber derart in Überhöhung, daß er deren gleichlautendes Grundrecht mit Füßen tritt, ergo mißachtet, wo er doch als j. P.d.ö.R. auch dieses Grundrecht gegenüber anderen uneingeschränkt zu gewährleisten hat?

@muuhhhlli
Art. 17 nimmt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Beschwerde vor.


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@muuhhhlli
Art. 17 nimmt keine Einschränkungen hinsichtlich der Art der Beschwerde vor.

@pinguin schon richtig,
die Einordnung, somit die Einschränkung nimmt der Gesetzgeber vorgenommen. Dem Gesetzgeber steht das Recht zu.
Uns Bürgern steht dieses Recht nicht zu, die Auslegung uneingeschränkt interpretiert auszulegen - Gerichtsweg ---> letzte Instanz Artikel 17 GG = BVerfG.
Der Gesetzgeber geht dann meist so weit, dass er die Beteiligung eines Rechtsgelehrten sprich Rechtsanwalt etc. verlangt.


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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Der Gesetzgeber geht dann meist so weit, dass er die Beteiligung eines Rechtsgelehrten sprich Rechtsanwalt etc. verlangt.

Kurzer Exkurs zum VerfGHG des Saarlandes …

Der Gesetzgeber begründet dieses Vorgehen wie folgt:

§ 56 Abs. 1  Fristen VerfGHG des Saarlandes
Zitat
(1) Die Verfassungsbeschwerde ist binnen eines Monats durch einen/eine bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwalt/zugelassene Rechtsanwältin [Hervorhebung durch @marga] oder durch einen Professor/eine Professorin des Rechts an einer deutschen Universität einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung oder formlosen Mitteilung der in vollständiger Form abgefassten Anordnung oder Entscheidung, wenn diese nach den maßgebenden verfahrensrechtlichen Vorschriften von Amts wegen vorzunehmen ist. In anderen Fällen beginnt die Frist mit der Verkündung oder sonstigen Bekanntgabe der Anordnung oder Entscheidung. Wird dabei dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin eine Abschrift der Anordnung oder Entscheidung in vollständiger Form nicht erteilt, so wird die Frist des Satzes 1 dadurch unterbrochen, dass der Beschwerdeführer/die Beschwerdeführerin die Erteilung einer in vollständiger Form abgefassten Anordnung oder Entscheidung beantragt. Die Unterbrechung dauert fort, bis die Anordnung oder Entscheidung in vollständiger Form dem Beschwerdeführer/der Beschwerdeführerin erteilt oder zugestellt wird.

(2) Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine Rechtsvorschrift oder gegen einen sonstigen Hoheitsakt, gegen den ein Rechtsweg nicht offen steht, so kann die Verfassungsbeschwerde nur binnen eines Jahres nach dem In-Kraft-Treten der Rechtsvorschrift oder dem Erlass des Hoheitsaktes erhoben werden. [Hervorhebung durch @marga]
Quelle: https://www.verfassungsgerichtshof-saarland.de/vghg.html
............................

Hier nun der § 55 Abs. 1 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde VerfGHG des Saarlandes
Zitat
(1)   Die Verfassungsbeschwerde kann von jedermann mit der Behauptung erhoben werden, durch die saarländische öffentliche Gewalt in einem seiner/ihrer Grundrechte oder sonstigen verfassungsmäßigen Rechte verletzt zu sein. (…)

Wie sind diese beiden Normen miteinander zu verstehen? +++  :o ::)


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Hier die Meinung einer fiktiven Person:

1. Gemäß des zitierten § 55 Abs. 1 Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde VerfGHG des Saarlandes, ist die darin zitierte „saarländische öffentliche Gewalt“ nicht mit der dazugehörigen Landesrundfunkanstalt „Saarländischer Rundfunk“ gleichzusetzen, da dieser keine staatliche Einrichtung“ ist? Des Weiteren ist die LRA im Saarland gemäß § 2 SVwVfG Abs. 1, Ausnahmen vom Anwendungsbereich, ausgeschlossen von verwaltungsrechtlichen Verfahren.

2. Und deshalb auch keine zulässige „Verfassungsbeschwerde“ gegen den Verstoß von Grundrechten der LRA, von „Jedermann“ erfolgen kann?

3. Sondern der Landesgesetzgeber diese rechtswidrigen Verstöße mit dem RBStV begangen hat?

4. Und die LRA, weil diese selbst nach dem GG „Verfassungsbeschwerde" z. B. gegen die ...
Zitat
>>> Zuteilung von Sendezeiten an politische Parteien im Wahlkampf als mit Verfassungsbeschwerde angreifbarer Akt der öffentlichen Gewalt, BVerfGE 7, 99 [104]; 14, 121 [129 f.] <<<

... geltend machen kann?

Meinungen? +++  >:D


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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die Einordnung, somit die Einschränkung nimmt der Gesetzgeber vorgenommen.
Wo schränkt der Gesetzgeber unter Beachtung des Zitiergebotes dieses Grundrecht ein?


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Verfassungsbeschwerden in Bundesländern... Probleme, die nicht jeder erwartet.

a) Einzelbürger können nur in einem Teil der Bundesländer Verfassungsbeschwerde einlegen.


b) Sofern einlegbar, kann Anwaltspflicht bestehen. Beispiel: Saarland
Das mag sinnvoll sein für Beschwerden bezüglich des finanziellen Eigeninteresses. Wer aus staatsbürgerlicher Verantwortung über Grundsatzfragen streiten will, der müsste für die Komplexität solcher Themen rund 5 000 bis 20 000 Euro für die Interessen.
Das Angebot von Prozesskostenhilfe löst ein derartiges Problem natürlich überhaupt nicht.
Nun kommt das Problem, dass das Bundesverfassungsgericht erwartet, dass in Bundesländern mit Recht der Einzelbürgerbeschwerde vorab dieser Rechtsweg ausgeschöpft wird. Wenn das aber keiner ist - wie vorstehend gezeigt - , fehlt es ganz am Beschwerderecht gemäß Artikel 17 GG?
Man kann das umschiffen, aber glücklich machen kann diese Konstellation den Bürger als Rechtsstaatsverteidiger nicht.

c) Das führt gleich zur nächsten Frage: Können in Bundesländern Gerichtskosten für Verfassungsbeschwerden anfallen?
Auch das erscheint nun auch nicht mehr ausgeschlossen, muss also vor Beschwerden bei Landesverfassungsgerichten geklärt werden.
Das Bundesverfassungsgericht macht davon nur Gebrauch, wenn Missbrauch erkennbar wird. Ein Beispielfall war, als eine gleiche Rechtsanwaltskanzlei sich mehrfach von Bürgern für Verfassungsbeschwerden honorieren ließ, obgleich sie immer für gleichartige Beschwerden eine Ablehnung erhalten hatte. Das fällt dann unter den Gesamtbegriff "Querulantenklausel".

d) Bundesverfassungsgericht wie auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte haben eine einheitliche Linie:
Jeder Bürger kann Beschwerde einreichen und dies ist normalerweise ohne Anwaltspflicht und ohne Kosten.
(BVerfG: Im Fall von mündlicher Verhandlung, wenn die Erinnerung nicht trügt, ist Anwaltspflicht auch für die Einzelbürger-Beschwerde. Aber wenn es wirklich hierzu kommt, das ist dann für 1 Termin ja immer irgendwie regelbar.)

Beide Gerichte haben erheblichen Kummer mit der Menge von Beschwerden und beide Gerichte begrenzen das durch Filter-Konzepte, ohne das Prinzip zu ändern. - Beim Bundesverfassungsgericht filtert beispielsweise die Pflicht zur Anhörungsrüge, die mit 14 Tagen unerwartet kurz befristet ist. Wer es verpasst, kann aber monatelang mit dem Aspekt der "subjektiven verspäteten Kenntnisnahme der Gerichtsfehler" die Frist überschreiten. Das wurde kürzlich hier in einer Rundfunkabgabe-Sache übrigens praktiziert, war vom Ergebnis erfolgreich, aber die Fristfrage wurde gar nicht näher thematisiert.

e) Die Verfassungsgerichte sind nicht immer am Ort der Landeshauptstadt.
Das ist zwar ein nebensächliches Detail, aber wichtig, sofern man bei Fristsachen unter Zeitdruck persönlich einreichen muss. Da Verfassungsbeschwerden gewöhnlich ein inhaltsbezogenes Zurückweisungsrecht haben, kann bei Befristung von Beschwerdeeinreichung nicht auf "spätere Nachreichung von..." ausgewichen werden.

f) Und was exakt darf Gegenstand der Beschwerde sein?
Wenn nur "Verletzung des Rechts durch die öffentliche Gewalt", gilt das dann auch für Fehler der "staatsfernen" ARD-Anstalten beim Beitragsinkasso?

f) Und wer beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde einlegte,
darf es in gleicher Sache normalerweise nicht beim eigenen Landesverfassungsgericht.
Das Berliner Landesverfassungsgericht sendet dann gerne schon einmal sofort nach Erhalt die Anfrage, ob auch beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt wurde.
Die Frage ist komplex:
- Wenn Bürger B in Berlin Beschwerde machte;
- und Bürger N die gleiche für NRW machte, aber mangels Landes-Beschwerderecht sogleich in Karlsruhe;
was ist dann? Das regelt sich in der Realität durchaus vernünftig. Nur muss man es im Hinterkopf tragen bei dem, was man tut.


Was bedeutet dies für die Bürger?

(1) "Gleiche Beschwerde bei allen Landesverfassungsgerichten",
das geht so einfach nicht, wie es bis Ende September 2017 hier noch Idee war.

(2) Beschwerden beim Landesverfassungsgericht bedürfen der vorherigen Analyse der erkennbaren typischen Problemstellen.
Bezüglich des Kostenrisikos ist immer ein Anruf beim Gericht empfehlenswert (Tag und Uhrzeit uns Auskunft notieren!).
Auch zu den anderen Fragen kann - nach eigener Klärung - zusätzlich ein Anruf die Meinung absichern.

(3) Damit gewinnt ein Projekt Bedeutung: "Verfassungsbeschwerde bei den Staatskanzleien".
Das ist Ausnutzung des Wortlauts von Artikel 17 Grundgesetz "Bitten und Beschwerden" des Bürgers.
Gerade bei der Rundfunkabgabe hat es aber mehr Potential, weil die Staatskanzleien nun einmal die Chefgeiger sind im Orchester der Gelddruck-Maschine ARD, ZDF,...
 
(4) Nun aber sei hingewiesen auf eine typische Gefahr der rechtlichen Deduktionen - besonders bei Laien, aber etwas weniger intensiv auch bei Juristen - letztlich bei allen:
Man deduziert etwas Unübliches, findet es zunehmend gut und meint schließlich, so und nur so könne es das geltende Recht sein.
Wenn man Unübliches tut in Rechtssachen, muss man dies immer intellektuell beherrschen. Sehr oft kann man durch rechtlich aussichtslose Scheinkonstrukte den eigentlichen Erfolg erreichten. Sehr oft ist Win-Win-Situation.
Was eine "Verfassungsbeschwerde bei einer Staatskanzlei" rechtlich ist? Jede Menge Fragezeichen.
Aber man kann in den Text eine ganze Menge von kritischen Sachen hinein packen - vorzugsweise gleich auf der ersten Seite. Das kann also auf jeden Fall strategischen Nutzen erzeugen.
Nur darf man nicht die intellektuelle Kontrolle verlieren und plötzlich meinen, man hätte den juristischen Stein der Weisen erfunden. Was Strategie ist, ist Strategie. Man wartet, wie der Gegner mit dem Überraschungsei umgeht. Da die menschlichen Hierarchien bei Unüblichem oft Fehler machen, ist dann das Ausschöpfen der Fehler die Stufe B. 



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Was ist los beim Bundesverwaltungsgericht?
Nachtrag zur obigen Antwort vom 06. Oktober 2017, 22:35 in diesem Thread
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21276.msg156881.html#msg156881


"Besuch des Bundesverwaltungsgerichts beim Bundesverfassungsgericht"

Pressemitteilung Nr. 45/2017 vom 20. Juni 2017
http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-045.html
Zitat
"Eine Delegation des Bundesverwaltungsgerichts unter der Leitung seines Präsidenten Prof. Dr. Dr. h. c. Klaus Rennert besuchte am 19. Juni 2017 das Bundesverfassungsgericht. Präsident Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, Vizepräsident Prof. Dr. Ferdinand Kirchhof und weitere Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts empfingen die Besucher zu einem Fachgespräch, bei dem unter anderem das Thema „Richterethik“ behandelt wurde. Zudem fand ein Austausch über die Rechtsprechung beider Gerichte statt."

Manchmal kann man die Bedeutung eines Vorganges erst eine Weile später erkennen.

Wir haben in Sachen Rundfunkabgabe einen Justizskandal: Einige 100 Richter bundesweit haben Unrecht gesprochen und setzen das sogar noch fort und finden das teils recht forsch. Nur 2 Richter bundesweit widersetzten sich dem Unrecht (und Frankfurt und Hamburg folgten sodann). Eine Schande für Deutschlands Justiz, wie die Beklagten der Gerichtsverfahren es fertig brachten, ein komplettes Rechtsgebiet zu deformieren (fachlich: "unzulässige Fortbildung des Rechts") durch kollektive Manipulation der richterlichen Rechtsprechungsquellen. Dass die Beklagten für rund 15 000 Rechtsstreite "praktisch selber mittelbar die Klageabweisungen getextet haben", dies ist der bisher größte digitalisierungs-bedingte Sündenfall der deutschen Justiz. Würdiges Dissertationsthema über das Wie für Jura, VWL, Politologie, Soziologie.

Jetzt können wir am Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts bezüglich der Rundfunkabgabe ablesen, was im Gespräch über Richterethik und über die Rechtsprechung beider Gerichte behandelt worden sein könnte. Denn natürlich war Mitte Juni 2017 beim Bundesverfassungsgericht bereits eine Meinung gebildet, was von den Einheitsurteilen des Bundesverwaltungsgerichts unter dem Gesichtspunkt von Richterethik zu halten ist.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. Oktober 2017, 17:03 von Bürger«
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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Einige 100 Richter bundesweit haben Unrecht gesprochen und setzen das sogar noch fort und finden das teils recht forsch. Nur 2 Richter bundesweit widersetzten sich dem Unrecht (und Frankfurt und Hamburg folgten sodann). Eine Schande für Deutschlands Justiz, wie die Beklagten der Gerichtsverfahren es fertig brachten, ein komplettes Rechtsgebiet zu deformieren ...

Und nun, nach 143 Beiträgen in diesem Thread, kommen wir einmal kurz zurück auf den Ausgangspunkt, der da lautete

Dieses Thema (Thread) sollte relativ kurz gefasst die Rechtsgrundlagen auflisten, die man als "Waffe" einsetzen kann.

Was nützt eine "Waffenkiste", wenn sich die "Waffen", die darin stecken, fast vollständig als wirkungslos erweisen? Der Gegner, den diejenigen vor sich haben, die sich auf den dornigen Weg gemacht haben dem ÖR-Rundfunk die skandlöse und verfassungswidrige Finanzierung zu nehmen, ihn auf juristischem Weg zu zwingen sich in Übereinstimmung mit der Verfassung, dem EU-Recht un dem Willen der Bürger zu finanzieren und zu betätigen, dieser Gegner ist nicht nur mächtig, weil er so groß ist und im Vergleich zu potentiellen Klägern über nahezu unbegrenzte Finanzmittel verfügt, nicht nur überaus widerstandsfähig, weil er quer durch das Land von Politiker nahezu aller Parteien und allen Landesregierungen unterstützt wird, sondern rundherum  gegen Angriffe geschützt, weil die Gerichte ihn durch Rechtsbeugung nahezu unbesiegbar gemacht haben.

Wir müssen uns nämlich den langen Weg durch die Instanzen quälen, während der ÖRR von den Zwangszahlern weiter gemästet wird, regelmäßig seine Einnahmen in schwindelerregende Höhen treibend, künftig womöglich bei vollem Inflationsausgleich, den man dem Hartz IV Empfänger ebenso wenig gewähren will wie dem Studenten mit Bafög oder der Rentnerin nach über 40 Beitragsjahren. Das Versagen der Justiz, der Unwillen des BVerfG sich mit der Sache zu beschäftigen und die Schlafmützigkeit, mit der es das Thema, nachdem es endlich den Instanzenzug durchlaufen hat, anpackt, das ist m. E. der eigentliche Skandal. Dem womöglich ein weiterer folgen wird, weil man immer noch annehmen kann, vielleicht sogar muss, dass das BVerfG nach einem Ausweg aus dem Offensichtlichen sucht, nämlich das der sogn. Rundfunkbeitrag  verfassungswidrig ist. Zugleich hat sich gezeigt, dass die Verwaltungsgerichte entbehrlich sind, weil nicht ein Verwaltungsgericht, bis hinauf zum BVerwG, sich die Mühe gemacht hat die vorgefertigten Begründungen des ÖRR und die eigenen Floskeln zu hinterfragen. Selbst die Richter am BGH sind nicht frei vom Vorwurf der Parteilichkeit, denen Staatsräson über alles geht. Das Gericht in Tübingen musste sich einerseits dem BGH Beschluss beugen, hat aber die nächste Gelegenheit genutzt den Richtern dort das Rechtswesen der BRD zu erklären und sie nun einfach übergangen. Es kann aber nicht sein, dass man erst ein Gericht finden muss, dass bereit und in der Lage ist die höheren Instanzen zu tunneln um Recht zu bekommen. Wenn es den Verwaltungsgerichten und den Obergerichten nur darauf ankommt einen hohen Ausstoß an Urteilen zu produzieren, können wir auf Gerichte und die Fiktion eines Rechtsstaats gleich ganz verzichten. Don Corleone kann Streitfälle sicher ebenso gut und ggf. sogar berechenbarer entscheiden. Wie schrieb es F. Hennecke? "Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern". Kürzer kann man es nicht ausdrücken. Und weil das der Fall ist, genau deshalb ist das Vertrauen in den Rechtsstaat praktisch perdu. Die Richter, gut bezahlte Leute mit privilegierten Jobs, sind weder das Geld noch weiteres Vertrauen wert.

Fazit: pjotre, pack deine "Waffenkiste" ein und fahr sie zum Müll. Sie hat viel Arbeit gemacht, ist gut gemeint, aber letztlich wirkungslos.

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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  • „Wie der Herr, so`s Gescherr“
Fazit: pjotre, pack deine "Waffenkiste" ein und fahr sie zum Müll. Sie hat viel Arbeit gemacht, ist gut gemeint, aber letztlich wirkungslos.

Werter user @drboe,
ich darf doch wohl etwas mehr um „Contenance“ bitten.
Hier in diesem Forum fährt „niemand“ seine von dir zitierte „Arbeit zum Müll“. +++


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Jetzt das Kinderlied: Drah`di net um, oh, oh, oh schau, schau, der ÖR geht um, oh, oh, oh er wird di anschau`n und du weißt warum, die Lebenslust bringt di um, alles klar Herr Justiziar? OVG Saarlouis Beschluß vom 10.11.2016 1 D 230/16, Urteil AZ: 6 K 2043/15 https://recht.saarland.de/bssl/document/MWRE170006268 , Urteil AZ: 6 K 2061/15 VG des Saarlandes (https://filehorst.de/d/cnqsyhgb)

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Werte @marga: selbstverständlich kann man das auch andernorts entsorgen. Nun hat der Thread das, was kurz dargestellt werden sollte bzw. wollte, aber doch sehr ausgebreitet. Und man muss überdies auch die Realität zur Kenntnis nehmen. Und die sagt nun einmal, dass es trotz der vielen Arbeit, den Gedanken und Recherchen leider sinnlos ist juristisch vorzugehen, weil man Richtern, die Rechtsbeugung betreiben, mit juristischen Argumenten nicht beikommt. Insbesondere dann nicht, wenn das bis zur höchsten Instanz üblich wird und womöglich vor dem BVerfG nicht halt macht.

Das Letztere ist keine unbegründete Sorge, die man so eben dahin sagt, sondern m. E. recht real. In meiner Verfassung steht "Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen." Das BVerfG aber hat diesen selten klaren Grundsatz 1985 in sein exaktes Gegenteil verwandelt. Die Richter des BVerfG entschieden nämlich, dass die Verfassung nicht verbiete, dass "der zu leistende Zivildienst länger dauert als der tatsächlich durchschnittlich zu leistende Wehrdienst". Oder auch "20 = 15" wie der Spiegel  in Anspielung auf die Dienstzeiten für Ersatz- und Wehrdienst schrieb.

Wenn das Verfassungsgericht so das Grundgesetz interpretiert, also gegen jedes Wort im Gesetz und gegen jeden Menschenverstand, dann ist es auch richtig, wenn nach dem BVerfG aus Art. 5 folgt, dass wir einen ÖR-Rundfunk einführen und bezahlen müssen, auch wenn das da gar nicht steht. Und es wäre sicher kein Wunder nötig, wenn das höchste deutsche Gericht demnach auch feststellte, dass ein Beitrag auch dann ein Beitrag ist, wenn ihn jeder zahlen muss und man ihm sich nicht entziehen kann, außer durch auswandern, Armut, Wohnungslosigkeit oder Tod. Oder auch: eine Steuer auf wohnen, die nicht vom Finanzamt eingezogen wird, ist dann gar keine Steuer. Willst du dich ernsthaft mit solchen Leuten juristisch auseinander setzten? Auch wenn man dir auf unterer Ebene sagt: "Heh, ich verstehe Sie ja, aber das BVerwG hat das bereits geklärt, ganz anders als Sie denken, und danach richte ich mich." Wenn es ganz dick kommt, sagen sie dir noch "ich finde das Urteil des BVerwG richtig!" Spätestens dann willst du dich zwicken um aufzuwachen.

M. Boettcher


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  • Beiträge: 7.285
Und man muss überdies auch die Realität zur Kenntnis nehmen.
[...]
Das BVerfG aber hat diesen selten klaren Grundsatz 1985 in sein exaktes Gegenteil verwandelt.
Die Realität ist, daß auch das BVerfG bei der derzeitigen Konstellation des europäischen Rechtsgefüges nicht am EuGH vorbeikommt und der EuGH mehrfach gezeigt hat, daß er weder auf rein nationale Belange, noch auf Belange der EU selber Rücksicht nimmt, solange wie diese nicht den bereits bestehenden europäischen Vorgaben entsprechen.

Und das sich der EuGH nicht zu schade ist, selbst Richtlinien und Verordnungen der EU zu kippen, sollte das Beispiel des ursprünglichen EU-Datenschutzabkommens mit den USA zeigen, das vom EuGH gekippt worden ist.

Wenn ein Gericht seinen Job in Europa ernst nimmt, dann der EuGH.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@pinguin: Du hast ja recht, dass es beim BVerfG nicht stehen bleibt, schon gar nicht, wenn die Entscheidung des BVerfG nicht sachgerecht ist. Das heißt aber auch, dass wir weiter ein im Grunde lächerliches Problem vor uns herschieben und uns weiter rotzfreche Entscheidungen ebensolcher Gerichte zugemutet werden. Danach ist dann der Gesetzgeber wieder am Zug. Inzwischen werden die ÖR-Sender Lobby machen, was das Zeug hält. Und sie werden bei den Politikern Gehör finden, denn die fürchten ja am meisten um ihren Einfluss. Die Macht, die der Spiegel den Sendern attestiert, wird diesen letztlich von den Parteien und Regierungen gewährt.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Oktober 2017, 01:39 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

S
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  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Das Bundesverfassungsgericht kann diese Abgabe nicht als Beitrag durchgehen lassen. Wenn es das tut, würde es quasi seine bisherige Rechtsprechung verleugnen und damit seine Glaubwürdigkeit verlieren. Ich glaube, die Richter in Karlsruhe sind sich dessen auch bewusst.
Was sie tun könnten, wäre abermals ein bisschen Kosmetik betreiben, wie sie es schon beim ZDF Urteil getan haben. Aber eine Lösung wäre es ganz sicher nicht, würde es die Sache im Endeffekt nur noch schlimmer machen. Auch das dürfte den Richtern in Karlsruhe bewusst sein.

Und unsere Politiker? Sie haben dieses Jahr eine klare Ansage vom Volk erhalten: "So geht es nicht weiter!"
Und wer glaubt, dieses unselige 2013 eingeführte Zwangsfinanzierungssystem für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk hätte keinen Anteil an dem Wahlergebnis, sollte besser schon mal für das Aufwachen vorsorgen. Und ich rede hier nicht vom Zugewinn bei der AfD, obwohl ein Teil bestimmt auch darauf zurückzuführen ist.
Der größte Teil dürfte aber bei den Stimmverlusten der Altparteien zu finden sein. Und wenn unsere Politiker nicht bald damit anfangen, das Volk ernst zu nehmen, dann grault mir jetzt schon vor dem nächsten Wahlergebnis in vier Jahren.

Mag sein, daß die Rechtsprechung der Gerichte, angefangen vom Verwaltungsgericht bis zum Bundesverwaltungsgericht, ziemlich niederschmetternd sein kann. Aber deswegen aufgeben? Niemals!
Jeder sollte sich ernsthaft fragen, was unser Grundgesetz, unsere Verfassung und damit unsere Demokratie für ihn bedeutet und wem seine Loyalität gilt. Einem einfachen Lobbygesetz oder unserer Demokratie? Da brauche ich nicht lange zu überlegen.
Es ist traurig, daß es in diesem Land wieder soweit kommen musste, und es geht hier um mehr, als den meisten Menschen überhaupt bewusst ist. Es geht um die Zukunft unseres Landes und der Demokratie.

Wie absurd und undemokratisch dieses System ist, zeigt schon ein einfacher Vergleich.
Man stelle sich kurz vor, jeder Wahlberechtigte würde per Gesetz dazu verpflichtet seine Erststimme einer bestimmten Partei geben zu müssen. Die Zweitstimme darf er dann gnädigerweise vergeben wie er will.
Nichts anderes erleben wir derzeit mit der Zwangsfinanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Oktober 2017, 22:26 von Bürger«
"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

 
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