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Autor Thema: Berufung eingelegt: Anti-Bargeld-Urteil des VG Frankfurt nicht rechtskräftig  (Gelesen 3020 mal)

Uwe

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Berufung ist eingelegt: Anti-Bargeld-Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt nicht rechtskräftig

Quelle: Norbert Häring 10.12.201
6

Zitat
Am 9.12.2016 hat mein Anwalt Carlos A. Gebauer die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt eingereicht, das es dem Hessischen Rundfunk gestatten würde, das gesetzliche Zahlungsmittel zur Begleichung des Rundfunkbeitrags abzulehnen. Die Sache geht nun an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel. Das Urteil des Verwaltungsgerichts wird damit nicht rechtskräftig, bevor der Verwaltungsgerichtshof entschieden hat. Es gibt einen Hauptantrag und zwei Hilfsanträge.

weiterlesen auf:
http://norberthaering.de/de/27-german/news/731-berufung#weiterlesen


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K
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Kernaussage der Häring-Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main ist, dass die öffentliche Verwaltung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung eine Barzahlungsmöglichkeit nicht anbieten müsse, weil es sich um Massenvorgänge handelt. Meiner Ansicht nach wird es ganz entscheidend sein, den als Allzweckwaffe verwendeten Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung anzugreifen. Wir alle kennen den Verwaltungsgerichtshof Kassel als stromlinienförmiges Systemgericht. Er wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass die öffentliche Verwaltung eine Barzahlungsmöglichkeit aufgrund des Grundsatzes der Verwaltungsvereinfachung nicht anbieten muss. Es wird sehr leicht werden, die Berufung vom Tisch zu wischen, wenn nicht aufgezeigt wird, dass der äußerst unbestimmte Grundsatz der Verwaltungsvereinfachung nicht als Argument ins Felde geführt werden kann.

Die Sache wird letztlich auf die verfassungsrechtliche Frage hinauslaufen, ob der Gesetzgeber das Freiheitsrecht des Einzelnen auf Barzahlung zugunsten des Grundsatzes der Verwaltungsvereinfachung einschränken durfte. Aber genau um diese Frage geht es Norbert Hering ja im Kern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. Dezember 2016, 20:30 von Knax«

P
  • Beiträge: 377
Ich sehe trotz Berufung hier genau ein Problem: Es handelt sich weiter um die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Diese hat es sich zur Aufgabe gemacht "eine Flucht aus dem Rundfunkbeitrag" zu verhindern. Auch eine Etage höher wird daher wieder dasselbe Ergebnis herauskommen.
Denn "DIE" wissen genau, dass im Falle eines Obsiegens von Herrn Häring dann sofort alle Rundfunkbeitragsgegner bar zahlen werden, damit das System zusammenbricht.

Den Einsatz, die Argumente und den Kampf von Norbert Häring finde ich KLASSE ! Er zeigt
auf, dass wir hier kaum noch einen funktionierende Rechstaat haben bzw. dieser missbraucht
wird.

LG Peli


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. Dezember 2016, 22:09 von Bürger«

f

faust

... der Rundfunkzirkus ist freilich nur ein Nebenaspekt, aber:

Es gibt eben doch mehr als eine Grund, warum es Kreise in der Gesellschaft gibt, die das Bargeld überhaupt mittelfristig gerne loswerden möchten.

Das Schattenwort zu "Verwaltungsvereinfachung" ist "Erhöhung der Kontrolleffizienz". 


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S
  • Beiträge: 86
Golem, 11.12.2016
Keine Vollstreckung:
Berufung im Barzahl-Protest gegen Rundfunkgebühr
Der Barzahlprotest gegen den Rundfunkbeitrag geht in die nächste Instanz. Jetzt muss der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheiden.

weiterlesen unter
http://www.golem.de/news/keine-vollstreckung-berufung-im-barzahl-protest-gegen-rundfunkgebuehr-1612-125000.html


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