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Autor Thema: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab  (Gelesen 17135 mal)

c
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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#15: 08. November 2010, 15:00
Na über Steuern die Blindenstrasse oder sonstwas fürn TV-Schwachsinn zu finanzieren, das ist ja nun total ungerecht. Dann zahlen ja die die meisten Gebühren oder dann die Steuern, die es sich erst recht nicht angucken diesen Unfug. Dann würde ich ja praktisch das Verdummungsprogramm für dumme Penner auch noch finanzieren.
cebu


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#16: 09. November 2010, 02:43
Her mit einem öffentlichen Kanal, der nichtkomerzielle Qualität produziert - und das mit Augenmaß (soll heißen, nicht mehr als 750 Mio im Jahr) und Steuerfinanziert, damit die Last gerecht verteilt wird und die GEZ überflüssig!

Gutes Ziel - das scheint mir auch die richtige Lösung bzw. Zielperspektive zu sein!

Die Steuerfinanzierung hat auch den Vorteil, dass das Budget jährlich überprüft wird, ggf. der gesamtwirtschafltichen Leistung angepasst wird - es also keine Fass ohne Boden ist, das weit über die Inflationsrate hinaus immer weiterwächst. 


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#17: 13. November 2010, 02:04
... Ich will einfach mit meinen Steuern diese „Vielfalt“ nicht mitfinanzieren, damit andere in ihrer Freizeit Musikantensadl und Lindenstraße genießen, während ich mir den Allerwertesten abschufte, um die Steuern zu bezahlen. Ich bezahle gerne Steuern, wenn es um wichtige Sachen geht und diese Bedürftigen zu Gute kommen – Wir leben nun in einer Solidargemeischaft und ich bin stolz darauf, Teil davon zu sein. Ich bin jedoch nicht einverstanden, dass Nebensächlichkeiten wie Fersehglotzen mit meinem Geld finanziert werden. Als krasses Beispiel könnte man Kaviar für alle fordern – steuerfinanziert.

Na, der Vorteil der Steuerfinanzierung ist ja nicht nur, dass sie sozial ausgewogener ist.

Bei der Steuerfinanzierung wird das Budget für die ÖR in jedem Haushaltsjahr erneut überprüft und neu festgelegt. So wie auch die Finanzierung von Bücherhallen, Museen oder Theatern. Wenn dann gespart werden soll, wird soviel Spardruck aufgebaut, dass verzichtbare Teile des ÖR - also Musikantenstadl oder Fussballübertragungen usw. - schnell eingestellt werden werden.

Zur Zeit schöpfen die ÖR aus dem Vollen - müssen ihr Budget (7,3 Milliarden €!) vor Niemanden rechtfertigen. Und haben sogar erreicht, dass Gutachter und Länderkonferenz einer Änderung (Haushaltsabgabe mit Verbreiterung der Erhebungsbasis) zugestimmt haben, die das Budget weit überproportional (verglichen mit den Nettoeinkommen) anhebt.

Eine Steuerfinanzierung würde diese Situation komplett ändern. Denn dann müssten auch die ÖR ihr Budget rechtfertigen, müssten gegen Sparzwang kämpfen - und würden wohl eher mit viel niedrigerem Budget auskommen müssen.

Nein, irgendwo muss eine Grenze gezogen werden und Sachen, die nicht mit der Solidargemeinschaft zu tun haben und abseits dessen liegen, was man zum Leben benötigt, dürfen nicht steuerfinanziert werden. Derjenige, der „neo“ oder den Infokanal sehen möchte, möge ihn abonnieren und für ihn bezahlen. Derjenige, der das nicht macht, schaut in die (leere) Röhre... oder abonniert RTL und Co.

Auch das wäre prinzipiell eine Lösung. Was viele Politiker und Strategen in dieser Lösung als Negativum sehen: Sie würde nicht funktionieren. Denn es gäbe für Neo oder den Infokanal wohl zuwenig Abonennten - und der Sender könnte seine relativ teuren Inhalte nicht finanzieren.

Schon das kommerzielle Bezahlfernsehen kam nie so richtig in die schwarzen Zahlen, bei Nischensendern wie Neo usw. wird das wohl erst recht nicht der Fall sein.


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3Land

Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#18: 13. November 2010, 16:09
Na über Steuern die Blindenstrasse oder sonstwas fürn TV-Schwachsinn zu finanzieren, das ist ja nun total ungerecht. Dann zahlen ja die die meisten Gebühren oder dann die Steuern, die es sich erst recht nicht angucken diesen Unfug. Dann würde ich ja praktisch das Verdummungsprogramm für dumme Penner auch noch finanzieren.
cebu

Blindenstraße, Mutantenstadl, Wetten daß und Spocht aller Art ist in meinen Augen keine
Grundversorgung. Da stimme ich Dir zu, ein solch' hirnlose Kacke darf nicht über
Zuschauergelder finanziert werden. Das Zauberwort hierfür heißt Werbung.

Wegen Neo und anderen Nischenprogrammen:
Das läßt sich gut und gerne in ein bis zwei Programmen unterbringen,
die Nachrichten, Kultur, Wissenschaft Politik und Talk enthalten.
Das wäre  in meinen Augen eine Grundversorgung und kostet nur den schmalten Taler,
verglichen mit dem ganzen Show-Gedöns inkl. der fetten Gagen für Harald Schmidt oder
demnächst Günther Jauch und all die Anderen...

Und wenn PCs (ohne DVB-T-Karte) gebührenpflichtig sein sollen,
dann bitte nur, wenn zu diesen Programmen ein durchgehender Live-Stream
in hoher Auflösung angeboten wird.




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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#19: 13. November 2010, 21:55
Und wenn PCs (ohne DVB-T-Karte) gebührenpflichtig sein sollen,
dann bitte nur, wenn zu diesen Programmen ein durchgehender Live-Stream
in hoher Auflösung angeboten wird.


Vorsicht! Genau das wollten die ÖRR, aber weil außer Radio es noch nicht möglich ist, kommt die Haushaltsabgabe ab 2013. Nach den Wünschen der ÖRR sollten wir uns weiterhin über diese Nebensächlichkeiten unterhalten/streiten, Hauptsache wir werden von der geplanten Haushaltsabgabe abgelenkt.

Wir sollten selbstverständlich Hilfesuchenden hier wie bisher helfen, ansonsten aber unsere Kräfte gegen 2013 lenken. Lassen wir uns nicht über den Tisch ziehen und machen gegen 2013 mobil: Reden wir mit unseren Freunden darüber, mit dem Nachbar, mit den Arbeitskollegen usw. Ein mühseliges Unterfangen, aber irgendwo und irgendwann muss man damit anfangen.


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#20: 14. November 2010, 17:17
OK, vergessen wir mein Kleingedrucktes.  :-X

Wenn ich den Vorschlag machen darf,
das Thema Haushaltsabgabe besser an promineter Stelle
zu plazieren, dort wo jetzt das SWR-Thema steht,
damit es jedem Forumsneuling gleich ins Auge springt.  :o

Und dann sollten wir uns auf eine Version
für die Petition / Volksentscheid einigen.
Meine Vorstellung dazu habe ich ja geschreiben,
also Unterhaltungssendungen mittels Werbung zu finanzieren.



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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#21: 27. November 2010, 21:50
Wenn wir auf die jetzige Situation eingehen wollen, so gibt es überhaupt keine gesetzliche Grundlage Rundfunkgebühren zu zahlen. Eine Grundversorgung ist sowieso Pflicht. Und alles andere interessiert nicht. Ich zahle schon lange keine GEZ mehr. Abmelden und dann alles was von der GEZ kommt ungeöffnet zurückschicken. Das sind 2-3 Briefe und dann ist Ruhe. Sollte dann vielleicht in einem Jahr der Gerichtsvollzieher kommen, zeigt Ihr ihm die Abmeldung und er ist zufrieden. Wenn Ihr Fragen habt wegen eines Musterbriefes schickt mir eine private Nachricht. Irgendwelchen Gebührenbeauftragten braucht Ihr keine Auskunft zu geben. Gebt Ihnen Hausverbot.


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#22: 30. November 2010, 04:41
@banner:

Jaaa, banner, das ist ja alles richtig.

Aber in diesem Thread geht es ja um die ab 2013 - oder sogar schon früher - anstehende "Haushaltsabgabe".

Was machst Du dann? Dann wird sich niemand mehr gegen die GEZ-Abgabe wehren können, denn sie wird pro Haushalt erhoben - egal ob Du irgendetwas "bereit hältst" oder nicht.


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#23: 30. November 2010, 18:31
Zitat
Dann wird sich niemand mehr gegen die GEZ-Abgabe wehren können, denn sie wird pro Haushalt erhoben

Wenn der Haushalt bzw. die Wohnung oder die Schlafgelegenheit künftig gebührenpflichtig ist, wird's sicherlich wieder viele beknackte Konstellationen geben, wo die Streiterei losgeht ... ich denke da z.B. an's Kinderzimmer

Sicherlich wird die LRA wie bisher im Katja-Günther-Stil für jeden ergatterten Datensatz Gebühren/Abgaben für nix und wieder nix fordern.

Dazu eine denkbare Vorgehensweise:
  • ich melde nix an
  • ich mache nix, solange ich keinen Bescheid in den Händen halte; außer evt. 1x oder 2x widersprechen/abstreiten
  • dem Bescheid widerspreche ich (und streite eine Gebühren- bzw. Abgabepflicht ab)
  • dem wahrscheinlich negativen Widerspruchsbescheid begegene ich mit Klage. Begründung siehe oben

Dabei gehe ich davon aus, dass die Landesrundfunkanstalt -wie bisher- in der Beweislast steht ... da ich keine weiteren Auskünfte gebe, soll der ÖRR mal nachweisen, wer mit wem in welchem Haushalt wohnt, wer schon "gesamtschuldnerisch" bezahlt hat und wer noch zahlen muss ... In einem Mehrfamilienhaus schon ein Problem für den ÖRR ...

Die Frage wird sein, wie die Gerichte damit umgehen.


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#24: 30. November 2010, 19:34
@helm
Nun hast du zwar Recht, aber die meisten Leute werden ohne Aufklärung sogar denken, dass das System ab 2013 sogar gerechter wird. Da sie weiterhin denselben Betrag von 17,98 EUR/Monat bezahlen werden, werden sie sich keine größeren Gedanken machen und das Thema ad acta legen. Diejenigen, die bisher für nur ein Radio (oder einen Computer) zahlen mussten, werden sie sich aber sehr wundern dürfen. Ein gelungener Schachzug der ÖR, wie ich meine – mehr Geld bei weniger Gegenwehr...

Darüber hinaus soll die Beweislastumkehr eingeführt werden: Gebührenpflichtige müssen dann nachweisen, dass sie kein TV, Radio, PC oder Smartphone besitzen – und nicht mehr die GEZ wie bisher.

Und hier ergibt sich folgende Frage, die ich im GEZ-eigenen Forum gepostet hatte, aber bis auf dumme und sinnfreie Bemerkungen eines nicht richtig tickenden Zeitgenossen, unbeantwortet blieb:

Zitat
Was passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#25: 01. Dezember 2010, 18:10
Darüber hinaus soll die Beweislastumkehr eingeführt werden: Gebührenpflichtige müssen dann nachweisen, dass sie kein TV, Radio, PC oder Smartphone besitzen – und nicht mehr die GEZ wie bisher.
Die Sache mit der Beiweislastumkehr hat sich der Kurt B. mal gewünscht; Politiker eben. Sowas stellt aber - für mein Empfinden - die gesamte Rechtstaatlichkeit auf den Kopf. Die LRA fordert mit "Katja-Günther-Nichtwissen" Geld, schreibt nen Bescheid, lehnt alle Widersprüche reflexmäßig ab und soll dann nicht mal vor Gericht einen tatsächlichen Anhaltspunkt liefern? Vielmehr soll der Kläger vorm Verwaltungsgericht seine "Unschuld" oder besser seine Nicht-Abgabepflichtigkeit beweisen? Das hätte ich dann aber gern nochmal ausprobiert ... und selber gesehen.

Zitat
Was passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?
Antwort: Geräteerklärungen sind ab 2013 sowieso ohne jede Bedeutung, denn die Abgabe ist dann ja nicht mehr geräteabhängig. Da dürfte sich wohl niemand zu so einer Erklärung hinreißen lassen.


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#26: 01. Dezember 2010, 18:17
Zitat
Was passiert ab 2013, wenn ich eine eidesstattliche Erklärung abgebe, dass ich keinerlei Empfangsgeräte besitze? Keine Glotze, kein Radio, kein Handy, kein Computer, rein gar nichts. Kommt der Staatsanwalt alle zwei Monate und bricht bei mir ein, um eine Hausdurchsuchung vorzunehmen?
Antwort: Geräteerklärungen sind ab 2013 sowieso ohne jede Bedeutung, denn die Abgabe ist dann ja nicht mehr geräteabhängig. Da dürfte sich wohl niemand zu so einer Erklärung hinreißen lassen.

Wenn man sich ab 2013 passiv verhält, flattert der Gebührenbescheid ins Haus – Jeder Haushalt bezahlt. Punkt! Nun soll es Leute geben, die wirklich NICHTS haben. Was machen sie? Eine eidesstattliche Erklärung muss her. Werden solche Leute dann immer wieder kontrolliert?


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#27: 01. Dezember 2010, 18:36
Wenn ich nicht bereit bin, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, wird die LRA doch sicher wieder diese tollen Auskunftserzwingungsverfahren einleiten ... da werd ich ja sicher die Möglichkeit bekommen zu klagen ...
Zitat
Werden solche Leute dann immer wieder kontrolliert?
Warum sollte ich solche Kontrolleure rein lassen? Ohne gerichtlichen Beschluss kommt bei mir keiner rein ... und ein Ermittlungsrichter wird doch sicher nicht auf Basis einer Ordnungswidrigkeit einen Durchsuchungsbeschluss fassen ...

Zitat
Nun soll es Leute geben, die wirklich NICHTS haben.
Ja, es gibt Leute, die haben nicht mal nen Dach über'm Kopf. Die lassen sich aber auch nicht mit Verwaltungsunfug überziehen, weil man Obdachlose nicht wirklich anschreiben kann. Bei der GEZ ist das natürlich kein Hindernis, Abzock-Gebühren/Abgaben auch nachträglich zu fordern, sobald wieder die Gelegenheit dazu besteht.

Edit:
Zitat
Wenn man sich ab 2013 passiv verhält, flattert der Gebührenbescheid ins Haus
... kann einem heute auch schon passieren ...


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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#28: 02. Dezember 2010, 08:13

Wenn man sich ab 2013 passiv verhält, flattert der Gebührenbescheid ins Haus – Jeder Haushalt bezahlt. Punkt! Nun soll es Leute geben, die wirklich NICHTS haben. Was machen sie? Eine eidesstattliche Erklärung muss her. Werden solche Leute dann immer wieder kontrolliert?

Da es sich um eine Haushaltsabgabe und nicht um eine Gerätegebühr handelt sehe ich keinerlei Handhabe dagegen etwas tun zu wollen.

Die Abgabe ist ja eine leistungsunabhängige Geldzahlung des Bürgers an den Staat, hier an die öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten.



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Re: Thüringen lehnt Haushaltsabgabe ab
#29: 03. Dezember 2010, 21:57
Zitat
sehe ich keinerlei Handhabe dagegen
in einem Mehrfamilienhaus sehe ich die schon: Widerspruch + Klage gegen Abgaben/Beitragsbescheide
(negative) Auskunft (ohne eidesstattliche Versicherung) nur bei Bescheid mit tatsächlichen Anhaltspunkten. Sonst: Widerspruch + Klage

Zwar ist wohl eine Haftung als Gesamtschuldner vorgesehen, aber wer mit wem in einem Mehrfamilienhaus in einer Wohnung wohnt und wie viele Rundfunkgebuehren geschuldet werden ... sollte doch bitte von der LRA nachgewiesen werden. Insofern sind die Kontrollen, die Rene angesprochen hat, wohl auch künftig erforderlich.

Momentan gehe ich beim neuen Modell davon aus, dass man die tägliche "Jeder-hat-ein-Gerät"-Abzock-Praxis in einem Staatsvertrag verpackt ... die übliche Gebührenerhöhung nennt man dann natürlich Vereinfachung oder "Abschaffung von Sondervergünstigungen für die Gerechtigkeit".


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