"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen

Kurz vor der Zwangsvollstreckung durch Stadtkasse (ohne Bescheid)

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noGez99:
Harz IV ist meines Wissens befreit. ***Rückwirkend gilt die Befreiung (offiziell) nicht.

Aber auch als Geringverdiener muss man eigentlich auch befreit werden, scheint aber schwierig vor Gericht durchzufechten.

Aber wenn man Geringverdiener ist, und dann z.B. bei gleichbleibendem Einkommen zusätzlich Hartz IV bekommt, dann muss der Richter schon komisch gewickelt sein wenn er nicht den ganzen Zeitraum befreit.
(Aber wenn Gericht und Rundfunkbeitrag zusammenkommen gibt es die wunderlichsten Urteile ...)


Edit "DumbTV":
***Zum Thema rückwirkende Befreiung siehe u.a.

gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.msg123622.html#msg123622

Erst Student, nun arbeitslos - Befreiung (rückwirkend) möglich?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20537.msg132680.html#msg132680


Auch die Suchfunktion mit "rückwirkende Befreiung" nutzen.

Rambobrill:
Neben der Stadtkasse hat Person A nun auch einen Festsetzungsbescheid bekommen. Nach wie vor weiß Person A nicht wie all diese Summen zustande kommen da niemals Bescheide oder irgendwelche Schriftstücke in irgend einer Form eingetroffen sind. Gegen den Festsetzungsbescheid wird Widerspruch eingelegt.

Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???

Bürger:

--- Zitat von: Rambobrill am 08. Dezember 2016, 11:05 ---Jetzt hat A noch eine Frist bis zum 05.01.2017 . Dann sollen weitere Vollstreckungsmaßnahmen folgen.
Wie soll Person A weiter machen?
--- Ende Zitat ---

--- Zitat von: Rambobrill am 14. Dezember 2016, 09:48 ---Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???
--- Ende Zitat ---

Person A sollte sachlich-freundlich mit der Stadtkasse verfahren - und versuchen, weiteren Aufschub als nur bis zum 05.01.2017 zu erhalten, um eine Sachverhaltsklärung mit dem Gläubiger herbeiführen zu können... - siehe neuere Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387

Hinweis:
Stadtkasse nicht zum "Gegner" machen. Das wäre der falsche Adressat.

Zwischenzeitlich eingehend in bereits oben gepostete Links einlesen.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort finden sich dann auch
Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte...

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838


Hinweise zu rückwirkender Befreiung siehe u.a. unter
gegen-hartz.de > 3 Jahre rückwirkende Rundfunkbeitragsbefreiung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19018.0.html


PS: Solcherlei
Einzelvorgänge als Beschwerde an MinisterpräsidentInnen/Landtage/IntendantInnen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18157.0.html
damit die Verantwortlichen für diesen Bockmist tagtäglich konfrontiert und erinnert werden an die Folgen ihres Tuns.
*DIE* müssen die gesamten Millionen Vorgänge von ARD-ZDF-GEZ *parallel* auf dem Tisch haben - damit sie es endlich "begreifen" mögen... ;) :D


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

Rambobrill:
Danke für die Ratschläge. Bei der Stadtkasse wird A freundlich bleiben und er hat sich auch etwas eingelesen. Nun das weitere Vorgehen für A :

- wie oben beschrieben Aufschiebung des Termins bei der Stadtkasse wegen neuer Erkenntnisse durch den       Festsetzungsbescheid

- Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und abwarten was als Antwort kommt

- sollte die Antwort positiv für A ausfallen ist alles gut

- sollte die Antwort negativ sein so wird A sich auf dieses Urteil berufen :

Beschluss des LG Tübingen vom 16.09.2016
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=21332

Dieser Fall ist der gleiche wie bei Person A mit den gleichen Vorraussetzungen. Das wird hoffentlich etwas bewirken.

Bürger:

--- Zitat von: Rambobrill am 14. Dezember 2016, 09:48 ---Neben der Stadtkasse hat Person A nun auch einen Festsetzungsbescheid bekommen.
[...]
Wie soll Person A nun mit der Stadtkasse verfahren???
--- Ende Zitat ---


--- Zitat von: Rambobrill am 15. Dezember 2016, 09:47 ---[...]
- wie oben beschrieben Aufschiebung des Termins bei der Stadtkasse wegen neuer Erkenntnisse durch den       Festsetzungsbescheid
- Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid und abwarten was als Antwort kommt
[...]
--- Ende Zitat ---

Hinweis:

Der
a) Widerspruch gegen den neuen Bescheid sowie die
b) Abwehr der bereits eingeleiteten Vollstreckung älterer, augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide
sind 2 verschiedene Paar Schuhe!

Gegenstand der hiesigen Diskussion ist ausschließlich
b) Abwehr der bereits eingeleiteten Vollstreckung älterer, augenscheinlich nicht zugestellter Bescheide


Siehe hierzu oben bereits gepostete Links.
Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine diesbezüglichen allgemeinen Diskussionen, sondern allenfalls spezielle Diskussionen zu etwaigen Besonderheiten des hiesigen fiktiven Falls.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.

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