"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16
tommi0174:
Zu dem Fall, den ich von Person P geschildert habe sei gesagt: Anwalt hat übernommen. Die Bank hätte der Stadtkasse nicht selbständig vor Ablauf der Frist das Geld überweisen dürfen. Lastschriften hätten nicht zurückgebucht werden dürfen (man darf Person P kein Geld auszahlen aber Zahlungen an Dritte müssen durchgeführt werden). Usw usw. Bin gepannt, ob Person P sein Geld wiedersieht.
Der Beitragsservice freut sich jedenfalls schon. Hat direkt ein Schreiben geschickt und sich für die Zahlung bedankt und möchte natürlich nun weitere Kohle sehen, gerne auch in Raten... :laugh:
lorbas24:
Tja, Person B ist jetzt schon zu Kreuze gekrochen und hat den geforderten Betrag an die Stadtkasse überwiesen. Selbstverständlich hätte Person B auch gerne noch heroisch weitergekämpft, zumal das Urteil des Bundes-Verfassungsgerichts ja noch aussteht. (#) Aber solange die sich noch entscheiden müssen in welcher Form sie die Klagen annehmen und was sie eigentlich entscheiden wollen und worüber sie lieber stillschweigend hinwegsehen wollen, werden von den städtischen Helfershelfern Tatsachen geschaffen, die nicht so einfach weggelächelt werden können. >:D Sagt mal - liebe Mitstreiter - glaubt Ihr, dass das BVerfG so einfach die bisherige Praxis für unrechtmäßig erklären wird und dann alle auf die erpresserische Art eingesackten Gebühren/Beiträge wieder zurückerstattet werden müssen. 8) Kann gar nicht gehen . das Geld ist schon ausgegeben. Also was sollen sie machen - weiter gute Miene zum bösen Spiel. Oh nein, ich will nicht in die Verantwortung des BVerfG eingreifen und sie ggf anzweifeln. Aber was soll passieren? Kann nichts passieren, glaub ich! Was glaubt ihr? :)
Markus KA:
Keine Frage, jeder sollte soweit gehen, wie er es vor sich und seiner Famillie verantworten kann.
Keine Frage,das ganze ist oder kann mit sehr viel Schreibkram und Rennerei verbunden sein.
Ein Mitstreiter aus Pforzheim (danke Jörg) hat mir einen interessanten Satz gesagt.
"Man kann in kleinen Schritten vorgehen, immer ein Schritt nach dem anderen setzten und schauen was passiert, denn man hat jederzeit sofort die Möglichkeit das Verfahren mit einer Zahlung abzubrechen und den Ausgangszustand wiederherzustellen."
Jeder kleine Schritt stört das Abzocksystem des Gefängnis-Rundfunks.
Wie bereits im Beitrag erwähnt, jeder sollte die Möglichkeiten nutzen, Rechtsmittel einlegen und mit sachlichen und höflichen Beschwerdebriefen mit der zuständigen Rundfunkanstalt in Kontakt treten, auch wenn es manchmal schwer fällt.
Bei generellen Problemen mit einer Bank kann man sich an die BaFin wenden, die leiten normalerweise zur Klärung des Sachverhaltes eine Untersuchung ein.
Das bereits getätigte Zahlungen ganz oder teilweise zurückbekommt, daran darf gezweifelt werden.
Aber ein nichts-veränderndes Urteil des BVerfG würde das Chaos, dass bereits bei Vollstreckungsbehörden und Verwaltungsgerichten schon herrscht, nur noch vergrößern. Die möglichen Reaktionen mancher Bürger mag ich mir nicht vorstellen.
Dazu schreibt Dr. Hennecke:
--- Zitat ---"Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern. Diese Rechtsprechung ist ein Skandal. Bei den Bürgern wächst die Verzweiflung am Rechtsstaat"
--- Ende Zitat ---
pinguin:
--- Zitat von: lorbas24 am 26. März 2017, 23:15 ---Also was sollen sie machen -
--- Ende Zitat ---
Vom EuGH lernen, daß die Nichtumsetzung einer Entscheidung für jeden Tag der Nichtumsetzung viel, viel Geld kostet.
tommi0174:
Person P hatte damals übrigens den kompletten gepfändeten Betrag von der Stadt zurück bekommen, sowie sämtliche seiner Kosten.
Allerdings geht das ganze nun wohl von vorne los. Die nächste Vollstreckungsankündigung ist da....
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