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Autor Thema: Vollstreckung (ohne Bescheid) durch Stadtkasse trotz LG Tübingen vom 16.9.16  (Gelesen 26396 mal)

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    • Wer suchet, der findet!
Es gab doch letztens erst (also 2015, Forensuche) ein Urteil aus Schleswig-Holstein, wonach vom Verfassungsgericht für den NDR klar und rechtskräftig festgestellt wurde, dass der NDR keine Behörde darstellt. Somit ist doch auch die Vollstreckung über die Stadtkasse nicht zulässig, da die Stadtkasse dem NDR nicht Behördenhilfe hätte geben dürfen laut eindeutiger Rechtsprechung.

Klage einlegen gegen die Vollstreckung (wie in Tübingen), sich das Geld und andere entstandene Kosten vom NDR bzw. ggf. der Stadtkasse wieder zurückholen.


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Sand ist ein toller Stoff. Man kann damit ganze Lager lahmlegen, oder Burgen draus basteln, oder auch Rost entfernen - mit genügend Druck.

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Person P hat einfach keine Zeit mehr für die ganzen Recherchen, Schreiben erstellen usw. usw. Er wird ein letztes Mal Kontakt zum Anwalt aufnehmen und dann abwägen...


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So nun hat es auch Person B erwischt und nach dem verlorenem "Farce-Prozess" vor dem Verwaltungsgericht und der Nicht-Weiterreichung an das OLG hat der Beitragsservice Oberwasser bekommen. >:( Die Stadtkasse hat eine Zahlungsaufforderung geschickt, der Person B jetzt nachgekommen ist.  :-* Es hat doch alles keinen Zweck! >:D Ende der Verzögerungsmassnahmen. Selbstverständlich kam schon der neue Festsetzungsbescheid, allerdings nicht für einen Zeitraum bis heute. Gegen denn wird natürlich wieder Widerspruch eingelegt. Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis. >:( >:( >:( >:( >:( >:( >:(


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis.

Kann man nachvollziehen, aber ist es nicht genau das, was die sich erhoffen, dass wir endlich einknicken und nicht mehr klagen? >:(


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Klar, jeder wie er möchte...

So nun hat es auch Person B erwischt
...
Doch wird es keine neuerliche Klage geben, bei der jetzigen Rechtspraxis. >:( >:( >:( >:( >:( >:( >:(

Allerdings würden - hättest Du es jetzt nicht gemacht - irgendwelche Insassen des sogenannten »Beitragsservice« oder aus irgendeiner der »Anstalten« - Krankheitsbild wäre von völlig untergeordneter Bedeutung :) - genau dasselbe schreiben. Könnten die sich ja auch leisten, schliesslich wird deren Arbeitszeit ja vom dummen Untertanen bezahlt.

Von meiner Seite setzte ich dem dezidiert entgegen: Jetzt erst recht, zumal sich die ganze Hanebüchenheit dieses Pseudo-Rechtsstaats- bzw. 'Rechtsstaats'®-Zirkus' - meine gute Erziehung verbietet mir einstweilen, den letzteren umschreibenden Begriff (Zirkus) durch einen anderen Terminus zu ersetzen - i. Sachen »Rundfunkbeitrag« auf den verschiedenen Ebenen und unter den verschiedenen Aspekten überhaupt jetzt erst deutlich wird und sich umso mehr verdeutlicht, je tiefer man in die Materie einsteigt! Aber es gibt natürlich zugegebenermaßen auch noch andere Wege, den Herrschaften Sand ins Getriebe zu streuen, als mal wieder zu klagen.

Doch wenn die Gerichtsbarkeit irgendwann nicht mehr klarkommt, dürfte erst das den entscheidenden Impuls sowohl für die etablierte Politik als insbesondere auch das BVerfG darstellen, dann mal - natürlich völlig unverdächtig - »umzudenken« zu versuchen, ob es wirklich klug ist, gegen jeden Widerstand diese Tour durchzusetzen, wie es bisher und auch aufgrund ebenfalls der alten Rundfunkurteile des BVerfG ohne Rücksicht auf Verluste praktiziert worden war. Die fachlich fundierte Kritik  - die 'man' allerdings bislang ja ganz gut ignorieren zu können gemeint hatte - wird indes nicht weniger, & wenn zusätzlich statt der bislang reibungslosen Abläufe in der Rechtspraxis nur der Masse wegen das Ganze zunehmend dysfunktional wird...

Die Tatsache, dass - von nur vhtm. wenigen Ausnahmen abgesehen wie bspw. ezwa in Tübingen - auch das Treiben der Masse der Gerichte (von den Abläufen auf unmittelbarer Verwaltungsebene ganz abgesehen) i. S. Heiligung des sogenannten »Rundfunkbeitrags« zunehmend veitstänzerische Züge annimmt, sollte die i. R. ja konservativ gestimmte Juristenzunft allmählich überlegen lassen, welchen Preis ihnen eine in Kauf genommene wenn nicht aktiv betriebene Erosion der rechtlichen Grundlagen dieser Gesellschaft wirklich wert ist. Zumindest jedenfalls, wenn man das Modell Carl-Schmitt-Enkel oder - Urenkel außer Acht läßt, die es ohnehin wesentlich cooler fänden, wenn wir hier auch so einen schönen Ausnahmezustand hätten wie in Krankreich (von dem doch nicht mal mehr einer spricht, oder wurde der inzwischen sogar wieder aufgehoben?).

Wenn sich z. B. - jedenfalls wie hier berichtet - der NDR zu solchen Taschenspielertricks bzw. solchen auf Sextanerniveau hinreissen lässt, mal eben schnell seine Internetpräsenz auf 'Behörde'® umzustricken, um auf diese Weise die Allgemeinheit zu verarschen, dann mag das zwar manchem Qualitätsjuristen am Allerwertesten vorbei gehen, es wird aber sicher auch welche geben, die bei so etwas langsam aber sicher sauer werden. Denn als Idiot dazustehen, dazu hat sicher die Mehrheit der Richter keine Lust. Insofern könnte irgendwann auch für die der Spass aufhören.

Insofern - je schneller desto besser. Und dazu brauchen die Herrschaften beim ÖRR in jedem Fall exponentiell mehr Druck, & nicht weniger.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. März 2017, 18:12 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

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  • Beiträge: 9
Zu dem Fall, den ich von Person P geschildert habe sei gesagt: Anwalt hat übernommen. Die Bank hätte der Stadtkasse nicht selbständig vor Ablauf der Frist das Geld überweisen dürfen. Lastschriften hätten nicht zurückgebucht werden dürfen (man darf Person P kein Geld auszahlen aber Zahlungen an Dritte müssen durchgeführt werden). Usw usw. Bin gepannt, ob Person P sein Geld wiedersieht.
Der Beitragsservice freut sich jedenfalls schon. Hat direkt ein Schreiben geschickt und sich für die Zahlung bedankt und möchte natürlich nun weitere Kohle sehen, gerne auch in Raten... :laugh:


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Tja, Person B ist jetzt schon zu Kreuze gekrochen und hat den geforderten Betrag an die Stadtkasse überwiesen. Selbstverständlich hätte Person B auch gerne noch heroisch weitergekämpft, zumal das Urteil des Bundes-Verfassungsgerichts ja noch aussteht.  (#) Aber solange die sich noch entscheiden müssen in welcher Form sie die Klagen annehmen und was sie eigentlich entscheiden wollen und worüber sie lieber stillschweigend hinwegsehen wollen, werden von den städtischen Helfershelfern Tatsachen geschaffen, die nicht so einfach weggelächelt werden können. >:D Sagt mal - liebe Mitstreiter - glaubt Ihr, dass das BVerfG so einfach die bisherige Praxis für unrechtmäßig erklären wird und dann alle auf die erpresserische Art eingesackten Gebühren/Beiträge wieder zurückerstattet werden müssen.  8)  Kann gar nicht gehen . das Geld ist schon ausgegeben. Also was sollen sie machen - weiter gute Miene zum bösen Spiel. Oh nein, ich will nicht in die Verantwortung des BVerfG eingreifen und sie ggf anzweifeln. Aber was soll passieren? Kann nichts passieren, glaub ich! Was glaubt ihr? :)


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Keine Frage, jeder sollte soweit gehen, wie er es vor sich und seiner Famillie verantworten kann.
Keine Frage,das ganze ist oder kann mit sehr viel Schreibkram und Rennerei verbunden sein.

Ein Mitstreiter aus Pforzheim (danke Jörg) hat mir einen interessanten Satz gesagt.

"Man kann in kleinen Schritten vorgehen, immer ein Schritt nach dem anderen setzten und schauen was passiert, denn man hat jederzeit sofort die Möglichkeit das Verfahren mit einer Zahlung abzubrechen und den Ausgangszustand wiederherzustellen."

Jeder kleine Schritt stört das Abzocksystem des Gefängnis-Rundfunks.

Wie bereits im Beitrag erwähnt, jeder sollte die Möglichkeiten nutzen, Rechtsmittel einlegen und mit sachlichen und höflichen Beschwerdebriefen mit der zuständigen Rundfunkanstalt in Kontakt treten, auch wenn es manchmal schwer fällt.

Bei generellen Problemen mit einer Bank kann man sich an die BaFin wenden, die leiten normalerweise zur Klärung des Sachverhaltes eine Untersuchung ein.

Das bereits getätigte Zahlungen ganz oder teilweise zurückbekommt, daran darf gezweifelt werden.
Aber ein nichts-veränderndes Urteil des BVerfG würde das Chaos, dass bereits bei Vollstreckungsbehörden und Verwaltungsgerichten schon herrscht, nur noch vergrößern. Die möglichen Reaktionen mancher Bürger mag ich mir nicht vorstellen.

Dazu schreibt Dr. Hennecke:
Zitat
"Die Klageabweisungen treffen den Rechtsstaat im Kern. Diese Rechtsprechung ist ein Skandal. Bei den Bürgern wächst die Verzweiflung am Rechtsstaat"











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  • Beiträge: 7.239
Also was sollen sie machen -
Vom EuGH lernen, daß die Nichtumsetzung einer Entscheidung für jeden Tag der Nichtumsetzung viel, viel Geld kostet.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

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- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

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  • Beiträge: 9
Person P hatte damals übrigens den kompletten gepfändeten Betrag von der Stadt zurück bekommen, sowie sämtliche seiner Kosten.

Allerdings geht das ganze nun wohl von vorne los. Die nächste Vollstreckungsankündigung ist da....


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