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Autor Thema: AfD startet Kampagne zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags  (Gelesen 36067 mal)

g
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Im Übrigen stammt von ihm auch ein Gutachten für die LINKE, welches schon zum Jahreswechsel 2012/13 zu der Erkenntnis gelangte, dass entscheidende Prämissen des Kirchhof-Gutachtens NICHT umgesetzt wurden.
Das Gutachten von Hr. Hilker ist auf der Seite der Linken leider nicht mehr verfügbar. In wie weit weicht die Umsetzung des Kirchhof-Gutachtens von der ursprünglichen Idee ab?


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C
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Das Gutachten von Hr. Hilker ist auf der Seite der Linken leider nicht mehr verfügbar.

Die Internetseite der Linken wurde anscheinend umstrukturiert.
Hier der neue Link zum Gutachten:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Publikationen/Reader/130124-gutachten-rundfunkbeitrag-gesamt-2.pdf


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g
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In wie weit weicht die Umsetzung des Kirchhof-Gutachtens von der ursprünglichen Idee ab?

Im Gutachten werden zumindest die Nutzer mehrfach angeführt. Das wird aber im RBStV nicht mal erwähnt.
Es geht gar nicht anders, man muss Nutzer der Anstalt sein, damit ein Verhältnis zustande kommt.

Bei Suchen: 'Nutzer' eingeben, dann taucht bei mir 20x der Begriff auf.
http://webcache.googleusercontent.com/search?q=cache:szAZZU6ma6oJ:www.ard.de/download/398406/index.pdf+&cd=2&hl=de&ct=clnk&gl=de

Beispiel:
Zitat
7. Beitragsbefreiung für sozial Schwache?
Schließlich stellt sich die Frage, ob das Recht eines Rundfunkbeitrags eine Ausnahme für diejenigen Nutzer vorsehen muss, die nach ihren persönlichen Einkommens-, Vermögens- und Familienverhältnissen diesen Beitrag nicht bezahlen können.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 15:45 von Bürger«

Z
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Der Schlaukeks von den Linken stellt das System an sich aber gar nicht infrage, naja die Partei ist ja auch schon verwoben mit den Vorteilen, die ÖRR einzelnen Parteivertetern so bringt.
Auch bleibt die Erklärung für den Betriebsstättenbeitrag unlogisch, wenn man konsequent nachdenkt, die gesamte Argumentationskette kenne ich doch schon von woanders her.
Und auch bleibt er eine Erklärung schuldig, warum seine Genossen in den Landtagen und Abgeordnetenhäusern trotz der Mängel alles abgenickt haben.

Da hat nicht nur der ÖRR ein Akzeptanz- und Glaubwürdigkeitsproblem...


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  • Beiträge: 984
Zum hier diskutierten Vergleich von ÖRR und Sozialversicherung passt ein Zitat des Begründers der Sozialversicherung:

„Mein Gedanke war, die arbeitenden Klassen zu gewinnen, oder soll ich sagen zu bestechen, den Staat als soziale Einrichtung anzusehen, die ihretwegen besteht und für ihr Wohl sorgen möchte
– Otto von Bismarck: Gesammelte Werke (Friedrichsruher Ausgabe) 1924/1935, Band 9, S. 195/196

Wir sollen den ÖRR ja auch als eine Art sozialer Einrichtung (Grundversorgung) ansehen, die zu unserem Wohl (Vorteil) besteht.  :laugh:

In der Sozialversicherung gibt es übrigens eine Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient, braucht dort nicht einzuzahlen. Wäre es dann nicht logisch, auch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag für Besserverdienende zu fordern ? Wer Renten- und Krankenversicherung privat abschließt, wird sich doch auch medial selbst versorgen können und bedarf keiner staatlichen Fürsorge ... ;)

"Pflichtversicherte können sich auf Antrag in einzelnen Versicherungszweigen von der Versicherungspflicht befreien lassen, wenn Umstände vorliegen oder eintreten, die sie dem Kreis der Versicherungspflichtigen entfremden wie beispielsweise das Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 6 und § 8 SGB V).

Keine Versicherungspflicht im System der gesetzlichen Sozialversicherung besteht für Personen, die anderweitig gegen die entsprechenden Risiken abgesichert sind, beispielsweise Beschäftigte im öffentlichen Dienst mit einem beamtenrechtlichen Anspruch auf Beihilfe im Krankheitsfall und Versorgung im Alter oder Personen, die mehrere Beschäftigungen ausüben und in einem anderen Beschäftigungsverhältnis bereits versicherungspflichtig sind oder Personen, die des Schutzes der gesetzlichen Sozialversicherung aus anderen Gründen nicht (mehr) bedürfen. So besteht Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung bei Erreichen der Altersgrenze für die Regelaltersrente (§ 28 SGB III)."


https://de.wikipedia.org/wiki/Versicherungspflicht_im_Sinne_der_deutschen_Sozialversicherung#Befreiung_von_der_Versicherungspflicht


Fazit:
Der Vergleich von ÖRR und Sozialversicherung wird zu einem Eigentor !



Edit "Bürger":
Hier bitte nicht weiter die irrigen Vergleiche thematisieren, da vom eigentlichen Kern-Thema abschweifend.
Hierzu bräuchte es wohl mal eines eigenständigen Threads, all die zur Legitimation gern benutzten aber unbrauchbaren, hinkenden Vergleiche richtigzustellen.
Hier bitte zurück zum eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
AfD startet Kampagne zur Abschaffung des Rundfunkbeitrags
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. Dezember 2016, 19:11 von Bürger«

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  • Beiträge: 3.158
  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat aus Badische Neueste Nachrichten vom 09.01.2017, 72. Jahrgang Nr. 6 Ausgabe Hardt:
Zitat
AfD-Landtagsfraktionschef Meuthen (Foto:dpa) liegt in der Liste der Südwest-Politiker mit steigenden Werten inzwischen sogar vor Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne). Meuthens Facebook-Seite wurde fast 30 000-Mal mit "Gefällt mir" markiert, Kretschmanns rund 27 000 Mal.
Für den ein oder anderen Ministerpräsidenten könnte oder sollte diese Meldung zu denken geben.


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

 
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