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Autor Thema: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin  (Gelesen 19450 mal)

z
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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#45: 25. Juni 2017, 20:18
So, erneuter Versuch, da Dokumente nicht vollständig anonüüüümisiert waren...


Guten Abend

So, XxX hatte seinen Tag mit der Henkerin ääää Vollstreckerin äääääääääääääääää Vollzieherin, jetzt hab ick es.  ;D

XxX hatte mit ihr ein Gespräch außerhalb seiner Behausung. Sie hat ihm eine Antwort auf seinen Brief überreicht und wollte wieder los machen.

Daraufhin hat XxX gefragt warum sie wieder gehen möchte. Antwort war, weil man den Brief (Antwort) persönlich abgeben wollte und XxX sie ja eh nicht in die Behausung lasse. XxX hat klargestellt, dass dem nicht so recht entsprechen würde, die Antwort sehr umfangreich ausfalle und schnell mal gelesen werden möchte.
Da diese keinen Vollstreckungsmaßnahme war, hat XxX sich entschieden die Dame in die Behausung zu lassen. Kaffee oder Wasser wurde abgelehnt, ebenso Sitzplatz.

XxX überreichte ihr Kopien über P-Konto, Leihverträge über KFZ mit den Worten, damit man sich die Parkkralle erspart, da die Eigentümer eh zurückfordern. Die Dame hat sich dann umgesehen und konnte keine Pfändbaren Gegenstände finden. Sie laß XxX das Protokoll vor, was gegengezeichnet wurde. Ein Exemplar für XxX gab es nicht. XxX konnte mal einen Blick auf das Schreiben vom RBB erhaschen, das war nur eine Seite mit 2 Zeilen wo drauf steht was an Kohle begiert wird. Keine  Bescheide dabei, kein nix. Eine Foto oder Kopie durfte davon nicht gemacht werden. Ebenso solle keine Akte existieren, Schreiben vom RBB und der ausgefüllte Wisch des besuches geht angeblich wieder zurück an den RBB. Beim FA verbleiben keinen Unterlagen. Wenn man da in 2 Wochen etwas wissen möchte, könne man keinen Auskunft mehr gebe, man solle sich dann an den RBB wenden, welcher dann wieder ans FA verweist. So wird den zu Melkende hin und her geschoben.

So, dann mal das Schreiben vom FA was nicht die Vollzieherin geschriebn hat, sondern der Innendienst.
Auffallig ist, dass im Kopf eine Frau S. und unten drunter ein anderer Name steht (Namen geändert). Der letzterer hat mit einem "Namen" unterschrieben der ebenso ein Vor oder Nachname sein könnte. Jetzt weiß man nicht, ob da jemand seinen Vornamen hingekritzelt hat oder ob das der Nachname ist. Die Unterschrift selber ist nicht lesbar.

Weiterhin würde XxX gerne wissen wie auf das Schreiben reagiert werden soll. Man mogelt sich schön raus.
Da FA auch Bußgelder vom OA eintreibt, soll XxX sich nicht so sehr darauf einschießen das die Forderung vom RBB ein Beitrag ist. FA treibe wohl auch andere dinge ein als Steuern.

Vermutlich wird auf XxX jett einen Kontopfändung kommen, an seine EU Rente können sie nicht. Auf dem Kont liegt ein Freibetrag, da gibt es auch nix zu holen. Eine Vermögensauskunft könnte auch noch kommen.

Alles in allem war XxX zufrieden mit dem Tag X.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#46: 25. Juni 2017, 21:16
Zitat
Eine Foto oder Kopie durfte davon nicht gemacht werden.
Ein Recht zur Akteneinsicht hat A immer!!

Aber ich erinnere mich dunkel an User Profät Diabolo, der hatte glaube ich auch Schwierigkeiten mit RBB, Finanzamt und Akteneinsicht.
Vielleicht Ihn mal anmailen, der gallische Barde hat es drauf.

Viel Erfolg


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z
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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#47: 26. Juni 2017, 21:17
Denke mal Profät Diabolo klöpfelt seinen Hinkelsein erst fertig und wird dann schon antworten.
Man hat XxX die Akteneinsicht ja nicht verwehrt, nur behauptet es gäbe keine Akte vor Ort im FA.


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Re: Zahlungsaufforderung FA M-H Berlin
#48: 26. Juni 2017, 21:48
na das wird ja immer toller. Keine Akte, dann auch kein Aktenzeichen? Arbeitet der Mann privat in die eigene Tasche? Mann o mann!


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