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AFD-UNGEMACH FÜR DEN NDR : Axt an Öffentlich-Rechtliche gelegt
Uwe:
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AFD-UNGEMACH FÜR DEN NDR:
Axt an Öffentlich-Rechtliche gelegt
Quelle: SVZ 02.12.2016
--- Zitat ---AfD will Rundfunkstaatsvertrag kündigen / SPD spricht von „gestörtem Verhältnis zu seriösem und kritischem Journalismus“
Auch wegen der drohenden Lasten aus der Altersversorgung, die aus Holms Sicht zu Lasten des Programms gehen könnten, müsse es eine Reform geben. „Am Ende soll ein schlanker und kostengünstiger Rundfunk stehen, der uns Bürgern als guter und kritischer Beobachter von Politik und Gesellschaft zur Seite steht.“
NDR-Funkhaus-Direktorin Elke Haferburg stellte nüchtern fest: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der Gegenentwurf zu einem zentralistischen Staatsrundfunk, wie ihn Diktaturen kennen.“ Seine besondere Qualität bestehe in seiner Unabhängigkeit und in der Vielfalt der Meinungen, die er in seinem Programm abbilde. Mit steigender Internetnutzung wachse zugleich der Bedarf an verlässlichen, seriösen Nachrichten, die Informationen unabhängig von politischen und kommerziellen Interessen bieten.
--- Ende Zitat ---
weiterlesen auf:
http://www.svz.de/regionales/mecklenburg-vorpommern/axt-an-oeffentlich-rechtliche-gelegt-id15497441.html
Edit Uwe:
Dieser Artikel dient zur Information, nicht der Wahlwerbung
ZusatzrenteHaetteIchAuchG:
Zitat aus dem Bericht
--- Zitat ---Der SPD-Fraktionschef Thomas Krüger sagt "...Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so Krüger, ergebe sich aus dem Grundgesetz"
--- Ende Zitat ---
Nun, der SPD-Demokrat Thomas Krüger kennt offensichtlich das Grundgesetz ganz gut. DAS IST GUT!
Seine offensichtlich einseitige Verständnis des Grundgesetzes ist dagegen gar nicht gut!
Es sei gesagt, dass das Grundgesetz nicht NUR für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gilt, sondern AUCH gleichermaßen für ALLE Grundrechtsträger!
Die Erhebung und Zwangsbeitreibung des sog. Rundfunfunkbeitrags ist eine HINDERUNG gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 " Jeder hat das Recht, [...] sich aus allgemein zugänglichen Quellen UNGEHINDERT zu unterrichten." und als Gegenleistung der Inanspruchname von Grundrechten VERBOTEN!!!
Ebenfalls gilt das Gleiche für das Grundrecht auf das freie Wohnen.
Die Erhebung und Zwangsbeitreibung des sog. Rundfunfunkbeitrags ist als Gegenleistung für die Inanspruchname von Grundrechten VERBOTEN!!!
Zeitungsbezahler:
--- Zitat von: ZusatzrenteHaetteIchAuchG am 02. Dezember 2016, 11:43 ---Zitat aus dem Bericht
Der SPD-Fraktionschef Thomas Krüger sagt "...Der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, so Krüger, ergebe sich aus dem Grundgesetz"
Nun, der SPD-Demokrat Thomas Krüger kennt offensichtlich das Grundgesetz ganz gut. DAS IST GUT!
...
--- Ende Zitat ---
Da bin ich mir ja noch nicht so richtig sicher, den Artikel suche ich nämlich noch, wo die Daseinsberechtigung des ÖRR steht, wäre ja auch ein bischen merkwürdig, wenn im Grundgesetz Sachen definiert werden, die im alleinigen Aufgabenbereich der Länder liegen müssen.
cook:
--- Zitat ---NDR-Funkhaus-Direktorin Elke Haferburg stellte nüchtern fest: „Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist der Gegenentwurf zu einem zentralistischen Staatsrundfunk, wie ihn Diktaturen kennen.“
--- Ende Zitat ---
Phrase, ohne Beleg, pure Behauptung. Der ÖRR ist ganz genau das: ein zentralistischer Staatsrundfunk, wie ihn jede Diktatur haben möchte. Einziger Unterschied: der gute Diktator zwingt das Volk nicht zu ungerechten Zwangsabgaben. Das würde er sich nicht trauen.
Und dann zeigt die Rundfunk-Chefin auch gleich wieder eindrucksvoll, warum die Leute immer mehr von "Lügenpresse" sprechen:
--- Zitat --- Diese Qualität wüssten Zuschauer zu schätzen, wie das wachsende Interesse am Nachrichten-Flaggschiff der ARD zeige: 1995 war die 20-Uhr-Ausgabe der „Tagesschau“ im Jahresschnitt auf täglich 8,36 Millionen Zuschauer gekommen, im ersten Halbjahr 2016 sahen im Schnitt täglich 10,04 Millionen die Tagesschau im Ersten und den Dritten Programmen, so Haferburg:
--- Ende Zitat ---
Veralbern können wir uns selber, Frau Haferburg. 1995, 20-Uhr-Ausgabe Tagesschau im Ersten: angebl. 8,36 Mill.; 2016 (noch nicht rum, aber fast), angebl. 10,04 Mill. --- tja, aber was?? Ich vermute: alle Tagesschau-Sendungen des Tages in allen Programmen zusammen.
Denn: 20 Uhr Tagesschau gestern: 4,64 Mio. Und das ist ein typischer Abend. Also wohl sehr nah am echten Schnitt.
Folgende Zeitreihe zeigt dann auch das Cherry-Picking der Dame ganz gut:
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/182978/umfrage/reichweite-der-tagesschau-seit-1992/
Man hätte auch sagen können: "Im Jahr 2003 erreichte die Tagesschau noch durchschnittlich 9,87 Mio. Zuschauer, im Jahr 2013 als der Rundfunkbeitrag eingeführt wurde, waren es schon nur noch 8,87 Mio.".
pinguin:
--- Zitat von: Zeitungsbezahler am 02. Dezember 2016, 16:21 ---Da bin ich mir ja noch nicht so richtig sicher, den Artikel suche ich nämlich noch, wo die Daseinsberechtigung des ÖRR steht, wäre ja auch ein bischen merkwürdig, wenn im Grundgesetz Sachen definiert werden, die im alleinigen Aufgabenbereich der Länder liegen müssen.
--- Ende Zitat ---
Doch, da steht schon was im GG, aber nicht explizit auf den Rundfunk bezogen, sondern eher dahingehend, daß Landesrecht ist, was nicht vom Bund belegt wurde.
Dummerweise aber ist Rundfunk vom Bund belegt; wäre es alleiniges Landesrecht, dürfte der Bund keinen Auslandssender unterhalten, denn auch der ist Rundfunk.
Darüberhinaus, ob nun alleiniges Landesrecht oder nicht; sie "eint" die volle und unabwählbare Integration in europäisches Recht.
Rundfunkrecht ist auf Basis der EU-Verträge und bspw. der Richtlinie 2010/13/EU über audio-visuelle Mediendienste europäisches Recht mit der hier über das Grundgesetz hinausgehenden vollen Geltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union wie auch der europäischen Datenschutzbestimmungen.
Behördliche Einwirkungen auf den Bürger sind im Bereich der Informations- und Meinungsfreiheit ausdrücklich untersagt. Nichtbehörden haben dem Bürger gegenüber keinerlei hoheitliche Befugnisse, siehe auch Rz. 65 der 2. Rundfunkentscheidung des BVerfG, sie dürfen erst dann aktiv werden, wenn der Bürger von denen was will.
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