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Autor Thema: "GEZ"-Ärger: Bischofsreuter sollen doppelte Gebühren zahlen  (Gelesen 9655 mal)

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Passauer Neue Presse (Print oder Abo), 29.11.2016

"GEZ"-Ärger:
Bischofsreuter sollen doppelte Gebühren zahlen

Zitat
Neue Hausnummern, neue Straßennamen – in Bischofsreut (Landkreis Freyung-Grafenau) ist seit Anfang August Ordnung eingekehrt. Doch nun ist das Chaos dafür an anderer Stelle ausgebrochen: Mit der Umstellung auf offiziell geltende Adressen scheint vor allem der Beitragsservice für Rundfunkgebühren (ehemals GEZ) seine Schwierigkeiten zu haben. Einige Bischofsreuter Haushalte sollen jetzt plötzlich für zwei Wohnungen bezahlen.

"Das grenzt an Erpressung", schimpft Werner Blatz und fuchtelt mit einem der unzähligen Schreiben herum, die er vor sich auf dem Tisch ausgebreitet hat. Es handelt sich dabei um den gesamten Schriftverkehr, der sich zwischen ihm und dem sogenannten "ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" in den vergangenen Monaten angestapelt hat. [..]

Weiterlesen auf:
http://www.pnp.de/region_und_lokal/landkreis_freyung_grafenau/waldkirchen/2312408_Fehler-beim-Beitragsservice-Bischofsreuter-sollen-doppelte-Rundfunkgebuehren-zahlen.html


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Die unglaubliche Fähigkeit des Beitrags-"Services", Bürger gegen sich aufzubringen, zollt schon Bewunderung ab. Das ist doch nun wirklich ein Fall, in dem ein einziges Schreiben für Ruhe sorgen sollte. Stattdessen schießen sie gleich wieder aus vollen Rohren. Was alleine der damit verbundene Verwaltungsaufwand wieder an Zwangsbeitragsgeldern verschlingen wird...


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Mit einer verfassungsrechtlich sicheren Lösung, welche sich nicht an das Grundbedürfnis des Wohnens koppelt, wäre so etwas vielleicht nicht passiert.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 19:11 von Bürger«

c
  • Beiträge: 873
Das ist das Kernproblem, dass Adressen mit Wohnungen gleichgesetzt werden. Dass das nicht so gehen kann, müsste jedem klar sein.

Der aufgebrachte Bischofsreuter meint (unterm Foto): "Dann sollen die mich doch verklagen." Da wird er sich noch wundern..

Verwaltungsrichter: "Können Sie beweisen, dass Sie aus der alten Wohnung ausgezogen sind?"
Bischofsreuter: "Ich bin nicht ausgezogen."
Verwaltungsrichter: "Aha! Können Sie die Vermutung widerlegen, dass Sie unter der jetzigen Meldeadresse wohnen?"
Bischofsreuter: "Nein."
Verwaltungsrichter: "Was wollen Sie dann? Zahlen und Klappe halten."


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@cook YMMD

Aber sollte man einem Verwaltungsrichter nicht schon etwas Verstand lassen?

Zitat
Der aufgebrachte Bischofsreuter meint (unterm Foto): "Dann sollen die mich doch verklagen." Da wird er sich noch wundern..

Wenn es aktuell nach einem Petitionsausschuss aus dem fiktiven Bundesland Sachsen geht, dann kann dieser z.B. nicht tätig werden, weil er sich nur mit Anliegen befassen darf, welche sich auf Verwaltungsmaßnahmen von Ämtern und Behörden beziehen, die der Aufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen.

Sinngemäß wird erklärt, dass die Sache eine privatrechtliche Angelegenheit sei, welche auf dem zivilrechtlichem Weg zu lösen sei.

Soweit die aktuelle Aussage. (Das Original wird sicherlich mit angepasstem Text demnächst hier noch ein eigenes Thema bekommen.)

Unter dieser Annahme und Aussage des Petitionsausschuss sofern es keine falsch Aussage sei, würde wahrscheinlich gelten im zivilen Bereich gilt, wer was will darf klagen.

Die aktuelle Aussage des Petitionsausschuss befeuert zudem eine Aussage einer Rechtsschutzversicherung, welche der Meinung war, dass die Angelegenheit unter Mietrecht fällt und deshalb die Leistung verweigerte, weil Mietrecht nicht versichert war.


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fox

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Kann es sein, daß in den Einwohnermeldeämtern in deren Datenbanken bereits ein Automatismus installiert ist,
der jede Änderung der Einwohner automatisch an den Beitragsservice schickt????


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Bei meiner Ummeldung beim Kreisverwaltungsreferat in München in diesem Januar habe ich die Angestellte dort nachdem alles erledigt war noch gebeten, die Weitergabe meiner Daten an die GEZ zu unterlassen. Antwort: "Das geht nicht, das wird außerdem automatisch weitergeleitet".

Aber: Nachdem im Februar/März dann die ersten Bettelbriefe eingetroffen sind, habe ich mitgeteilt, dass ich nichts bezahlen werde und sie mir ansonsten schon mal eine Zelle in Stadelheim reservieren sollen...seitdem ist Ruhe.  >:D  Das sollten die Bischofsreuter evtl. einfach auch so machen? 


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Kann es sein, daß in den Einwohnermeldeämtern in deren Datenbanken bereits ein Automatismus installiert ist, der jede Änderung der Einwohner automatisch an den Beitragsservice schickt????

ja und nein: wie es genau funktioniert ist mir jetzt nicht bekannt (also ob die landesrundfunkanstalten zugriff auf die datenbanken der einwohnermeldeämter haben oder die veränderungen zugesandt werden), fakt ist: in den verschiedenen ländermeldegesetzen ist es ausdrücklich vorgesehen, dass die meldedaten an die rundfunkanstalten übermittelt werden müssen, bzw. das datenschutzgesetz hier eine ausnahme vorsieht.
Es ist jedem selbst überlassen, sich über die entsprechenden gesetzen kenntnis zu verschaffen.


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grasschaf

Um sich frei zu fühlen gibt es ein einfaches Mittel:
nicht an der Leine zerren.
(Hans Krailsheimer, 1888-1958)

D
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Das Thema Datenweitergabe der Meldebehörden an den Beitragsservice (GEZ) ist bereits mehrfach im Forum angesprochen, z. B. hier:

Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14231.msg95257.html#msg95257

Darum das Thema Datenübermittlung hier nicht weiter verstiefen und beim Kernthema dieses Threads "GEZ"-Ärger: Bischofsreuter sollen doppelte Gebühren zahlen bleiben.

Vielen Dank für das Verständnis und zukünftige Berücksichtigung.


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
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Ich erlaube mir ein Eigenzitat zur Problematik der nicht nicht möglichen Zuordnung von Adressdaten zu Wohnungen i.S.d. sog. "Rundfunkbeitragsstaatsvertrags" ;)

[...]
Aus der nunmehr fast vierjährigen Praxis ist ohnehin zu erkennen, dass der Status der Wohnungen offenbar überhaupt nicht nachgeprüft wird. Wie auch?!? Dies würde in mindestens gleichen Konflikt mit dem Schutz der Persönlichkeitsrechte geraten wie die frühere Überprüfung, ob Geräte zum Empfang bereitgehalten werden.

Ein sehr guter Artikel, der dies beleuchtet u.a. unter
Kay E. Winkler
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
Kommunikation & Recht (K&R) 2016, 478 (Heft 07-08)
siehe u.a. auch unter
Der Rundfunkbeitrag im Konflikt mit der Verfassung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.0.html
Dort dann insbesondere die Auszüge zur
"verwaltungspraktischen Untauglichkeit der Anküpfung an die Wohnung" unter
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19744.msg129359.html#msg129359
[...]

Hoch lebe die "Verwaltungsvereinfachung"...
...und die "Akzeptanz" ;)


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Kurz und knapp mittels Zitat ...

[...]
Lupus, Lupus ... Rasterfahndus! Was hast du getan?

Nur weiter so im Sinne der "Verwaltungsvereinfachung"!

So gewinnt man zwar nicht an "Akzeptanz", aber dafür weitere Gegner!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 21:53 von Shuzi«
Vielleicht wären wir zusammen in der Lage,
uns von diesen alten Zwängen zu befreien.
Oder ist die Welt für jetzt und alle Tage,
viel zu wahr, viel zu wahr um schön zu sein?

e
  • Beiträge: 811
Ich schließe mich den Vorrednern/innen an, und ergänze:

Und immer weiter schön darüber in diesem Sinne berichten, auf dass es viele Menschen lesen und es auf fruchtbaren Boden fallen möge  >:D


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 02. Dezember 2016, 22:15 von Bürger«
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

 
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