Denn obwohl Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht die sogenannte pauschale Haushaltsabgabe als rechtmäßig gewertet haben,
Steht das Urteil eventuell doch schon fest und muss nur noch veröffentlicht werden? 
Ich wollte gerade fragen, ob ich etwas verpaßt habe. Welches Urteil des BVerfG?
Das nennt man mal wieder gute Recherche...
So auch hier:
Wer kein oder wenig Geld hat, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Die entsprechenden Nachweise müssen dafür vorgelegt werden: zum Beispiel bei Hartz 4, BAföG, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistung. Möglich für eine Befreiung sind auch körperliche Beeinträchtigungen etwa bei Blinden oder Gehörlosen. In Wohngemeinschaften ist es wichtig zu prüfen, ob der Haushalt die Gebühren bereits zahlt.
Der Beitragsservice befreit noch nicht einmal Leute, die Sozialhilfebescheide geschickt haben. Andere, die keine Sozialhilfe beantragen wollen und sich aus eigenen Mitteln über Wasser (aber unterhalb des Grundfreibetrags halten, also nicht steuerpflichtig sind) werden grundsätzlich nicht befreit. Auch hier ist ein offenkundiger Verstoß gegen das Grundgesetz zu erkennen, denn Geringverdiener oder andere mit geringem Einkommen werden ganz offensichtlich schlechter behandelt als diejenigen, die einen Bescheid vom Sozial- oder Arbeitsamt vorlegen können (Art. 3 GG). Dazu kommt, daß Geringverdiener von vornherein schon von der Befreiung ausgeschlossen sind, da sie erst nach Erhalt ihres Steuerbescheids nachweisen können, daß ihr Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags (Recht auf Würde gemäß Art. 1 GG) liegt. Die Befreiung wird aber laut RBStV nicht nachträglich gewährt.
Was nun die Wohngemeinschaften angeht: Wozu werden eigentlich so fleißig Daten vom Einwohnermeldeamt gesammelt, wenn man dann doch nicht fähig ist, aufgrund der Daten zu erkennen, daß für einen Haushalt schon gezahlt wird? Warum ist es nur für den Beitragsservice überraschend, daß Personen mit gleichem Nachnamen, die miteinander verheiratet sind, auch unter einem Dach wohnen?
Die 26.000 €, die die Erzwingungshaft kostet, ist einfach nur noch absurd. Da ruiniert der politische Wahnsinn doch glatt mal das Leben eines Bürgers, der sich weigert, seine demokratischen Grundrechte aufzugeben. In was für einem Land leben wir eigentlich? Da muß doch endlich auch mal der letzte Träumer aufwachen!
Was das geltende Recht angeht: Soweit ich weiß, gilt das Grundgesetz schon viel länger als dieser Rundfunkbeitragsirrsinn. Warum müssen Politiker und Rundfunkanstalten noch immer nicht mit Konsequenzen wegen verfassungswidrigem Verhalten und offensichtlicher Verachtung der deutschen Bürger rechnen?
Und zu guter Letzt die üblichen Frage:
Wie lange wollen wir uns das eigentlich noch gefallen lassen?
BayernWiderspruchsverfahren: §§ 69-73 VwGO (Bundesrecht)
BVerfG zu Sonderbeiträgen: "Weinabgabe" - B. v. 4.2.1958 (2 BvL 31, 33/56); "Berufsausbildungsabgabe" - BVerfGE 55,274, U. v. 10.12.1980; "Kohlepfennig" - BVerfGE 91, 186, B. v. 11.10.1994; "Straßenbaubeiträge" - B. v. 25.6.2014, 1 BvR 668/10.
BVerwG zu VA: B. v. 30.8.2006, 10 B 38.06; U. v. 23.8.2011, 9 C 2.11.