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Umfrage

Lass uns zusammen die Parteienbasis vor Ort für unsere Sache gewinnen - Fortschritt:

Ich habe bereits eine Anfrage abgeschickt.
9 (56.3%)
Ich werde noch eine Anfrage stellen.
7 (43.8%)

Stimmen insgesamt: 15

Autor Thema: Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.  (Gelesen 52737 mal)

  • Moderator
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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

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  • Beiträge: 11.367
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...und kassiert damit "Aufwandsentschädigungen" von
mind. 600€/mtl., d.h. mind. 7.200€/a
zzgl. Sitzungsgelder von 75-125€ pro Sitzungstag
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/aufwandsentschaedigungen/-/id=12338976/did=12366170/nid=12338976/ilcxvv/index.html
bei mind. 3 Sitzungen pro Jahr
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/landesrundfunkrat-bw-termine-tagesordnun/-/id=12338976/did=7721360/nid=12338976/h0o0ue/index.html

und erhält damit für "Nebentätigkeiten", die noch dazu eine nicht aufzulösende Befangenheit bzgl. seiner hier erfolgten Antwort sowie auch seiner Landtagstätigkeit z.B. im "Petitionsausschuss"
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/abgeordnete/abgeordnetenprofile/die-grunen/salomon.html
https://www.landtag-bw.de/home/der-landtag/gremien/ausschusse/petitionsausschuss.html
(der u.a. auch Petitionen gegen den "Rundfunkbeitrag" behandel haben dürfte) zur Folge haben, ein Salär, was manch einer nicht einmal mit mit seiner Haupttätigkeit nach Hause bringt.

Er sitzt zudem sowohl im
Fernsehausschuss
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/fernsehausschuss/-/id=12338976/did=13695276/nid=12338976/tysj4v/index.html

als auch im
Ausschuss Recht(!!!) und Technik Rundfunkrat
http://www.swr.de/unternehmen/gremien/ausschuss-recht-und-technik/-/id=12338976/did=13695384/nid=12338976/x68aym/index.html

und darf wahrscheinlich auch dort mit seinem Unwissen glänzen.

Achso...
http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html
Zitat
Als Abgeordneter des Landtags in Baden-Württemberg verdiene ich nach dem Abgeordnetengesetz monatlich 7.616 Euro
[...]
Daneben erhalte ich folgende Aufwandsentschädigungen, die Geld- und Sachleistungen umfassen:
Um mein Wahlkreisbüro, Porto und ähnliches zu finanzieren, erhalte ich eine monatliche Pauschale in Höhe von 1.548 Euro.
[...]
Darüber hinaus erhalte ich für meine Altersvorsorge monatlich 1.679 Euro [...]
Weitere Einkünfte – beispielsweise aus Aufsichtsratsposten – führe ich an meine Fraktion ab. Nach meinem Ausscheiden aus dem Landtag kann ich noch Übergangsgeld beziehen: Die Dauer hängt davon ab, wie lange ich bis dahin im Parlament war.
[...]

Gratulation zu einer solch solidarischen "Karriere" in, wenn auch nicht weißer, so zumindest "grüner" Weste!

Aber ACHTUNG:
Lese ich daraus, dass er - wenn er "weitere" (in der Auflistung nicht erwähnte) Einkünfte "an die Fraktion abführt" - somit auch die "weiteren" (in der Auflistung nicht erwähnten) "Aufwandsentschädigungen" für die Tätigkeit im Rundfunkrat, an seine "Fraktion abführt"?!?
Leute... das würde bedeuten, dass hier unmittelbar "Rundfunkbeiträge" als Parteifinanzierung zweckentfremdet würden?!??!

Das muss dringend archiviert werden!
https://web.archive.org/web/20170312013329/http://www.alexander-salomon.de/nsite/index.php/transparenz.html

Mit vorgenannten Fakten sollte dieser "Politiker" bei der ausstehenden Rückantwort "gebührend" konfrontiert werden...
...und diese Fakten - insbesondere der dringende, schwerwiegende Verdacht direkter Parteienfinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" - sollten weitere Anfragen provozieren und auch zum Gegenstand von Klagen werden.

Das würde jegliche Sauerei noch toppen - und doch kann eigentlich nichts mehr die bereits bestehenden Sauereien toppen.

Genaugenommen sollte JEDES einer PARTEI angehörige Rundfunkratsmitglied JEDES Rundfunkrats umgehend durchleuchtet werden, ob auch bei anderen eine mehr oder weniger direkte Parteifinanzierung durch "Rundfunkbeiträge" erfolgt.
Dieses Thema sollte aber gesondert diskutiert werden - nun unter
Zweckentfremdung von "Rundfunkbeiträgen" für unzulässige Parteifinanzierung?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,22407.0.html
da hier dann doch wohl zu abschweifend vom eigentlichen Kern-Thema dieses Threads, welches da lautet
Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 03:25 von Bürger«
Schnelleinstieg | Ablauf | FAQ-Lite | Gutachten
Lastschrift kündigen + Teil werden von
www.rundfunk-frei.de

V
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Aus aktuellem Anlass - den fadenscheinigen, haltlosen und ausweichenden Rechtfertigungsversuchen (heuchlerische Textbausteinsammlung) des Herrn Salomon sollten wir die Basis der Parteien vor Ort mit den Fragen zur Grundrechtsverletzungen konfrontieren und fragenbezogene Antworten fordern. Die Basis der Parteien vor Ort trägt zur Meinungsbildung und Druckausübung auf dem höheren Level bei.

Die Oberbürgermeister und Bezirksvertretungen sind dankbare Adressaten der Fragen. Einige Bezirksvertreter sitzen in den Landtagen oder sogar im Bundestag. Jeder kann sich in seiner Stadt oder auf den Stadtseiten umsehen und die Fragen an Politiker richten und fragenbezogene Antworten fordern.

Uns allen viel Erfolg. Packen wir es an.
Viktor


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 12. März 2017, 09:23 von Viktor7«

V
  • Moderator++
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Ein neuer Absatz ist am Schluss des Eingangspostings hinzugekommen:

Ich versichere Ihnen, dass ich sämtliche Tatsachen verdrehenden und von den Fragen ablenkenden Textbausteine zur aufgebauschten Bedeutung des ö.-r. Rundfunks, der vorgegaukelten Beitragsgerechtigkeit und der Rechtmäßigkeit des sogenannten "Rundfunkbeitrags" kenne. Ich bitte Sie höflich, ausschließlich auf die erwähnten Sachverhalte und meine konkreten Fragen einzugehen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 18. März 2017, 23:28 von Bürger«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@Viktor7: geniale Formulierung!  8) +++

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Danke – beflügelt durch einen anderen Beitrag im Forum kam die neue Schlussformulierung dabei heraus.

Der Zusatz erhöht leicht die Wahrscheinlichkeit, dass sich die angeschriebene Person weniger auf Ablenkung und mehr auf den Inhalt der E-Mail konzentriert. Sie sollten von vornherein wissen, wir lassen uns bei dem Thema ö.-r. Rundfunkbeitrag keinen Bären mehr aufbinden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 11:19 von Viktor7«

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  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Besucher gefällt der erwähnte Textbaustein auch sehr gut. Er möchte allerdings dennoch zu Bedenken geben, dass sich aufgrund dessen andererseits die Wahrscheinlichkeit auch verschlechtern könnte, die gewünschte Antwort zu erhalten.

Der rein technische Zusammenhang, warum Berichten folgend gerade für einen offiziellen Empfänger unangenehme, da von so etwas wie einem nicht fügsamen, womgl. auch noch ungewaschenen, unrasierten »Bürger« (vgl. Beck um 2009) versandte E-Mails unterwegs verloren oder sonstwie Verschütt zu gehen pflegen sollen :-) , ist zwar noch vollkommen unerforscht, dennoch fühlt man sich irgendwie an das bekannte Phänomen des sogenannten Beitragsservice erinnert, den ja analog normale Post in vielen, vielen Fällen auch *nicht* erreicht.

Wichtige Dinge - die selbstredend dann immer noch versehentlich, also infolge einer 'Panne'® ins Altpapier geraten können - verschickt auch Besucher gern per Fax, um wenigstens deren Zustellung weitestgehend abzusichern.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 13:05 von Besucher«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Wenn der angeschriebene lokale Politiker nach dem Lesen der E-Mail/des Briefes immer noch nicht erkennt oder nicht erkennen möchte, dass Grundrechte der Nichtnutzer und der aus Sorge vor Repressalien zahlenden Nichtnutzer des ö.-r. Rundfunks auf das Gröbste verletzt werden und er überdies den breiten Bürgerwillen zur Abschaffung des ö.-r- Rundfunkbeitrags (Umfragen im Beitrag) ignorieren will, dann wird seine Antwort oder das Fehlen einer Antwort sicherlich für die Wahlentscheidung von Nutzen sein.

Eine Sache dürfen wir dabei nicht vergessen:

Steter Tropfen höhlt den Stein.


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  • Beiträge: 979
  • So hatten sie es sich auch diesmal wieder gedacht.
Stimmt, was die besagte Nichtwahl-Entscheidung betrifft...

Das trifft aber nur zu, wenn besagter Sachverhalt möglichst vielen potentiellen Nichtwählern besagten Politikers (& seiner Partei natürlich) bekannt gemacht werden kann.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 19:23 von Bürger«
"Es ist dem Untertanen untersagt, das Maß seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen." - v. Rochow

"Räsoniert, soviel ihr wollt und worüber ihr wollt, aber gehorcht!" - Dieser Wunsch Friedr. II. ist wohl der Masse immer noch (oder wieder) Musik in ihren Ohren...

"Macht zu haben, heißt, nicht lernen zu müssen" - Karl Werner Deutsch. Der muss unsere Anstalten & die dt. Verwaltungsgerichtsbarkeit gekannt haben.

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Für die Bekanntgabe und das Bloßstellen abstruser Behauptungen und Täuschungen der Bürger durch Politiker ist das Internet hervorragend geeignet. Dazu vergisst das Internet nie und die Informationen sind jederzeit abrufbar - auch vor der Wahl ;)

Fragen wir uns durch! Steter Tropfen höhlt den Stein.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 19. März 2017, 22:37 von Viktor7«

p
  • Beiträge: 38
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
Sehr geehrter Herr pepilo,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die "Zwangsehe" mit dem "Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co" vergleichen. Unabhängig von der Zwangsverheiratung möchte ich zu Ihrem eigentlichen Anliegen im Hinblick auf den Rundfunkbeitrag Stellung nehmen:

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und die Aufgaben des Beitragsservices basieren auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen. An dieser Stelle sei nur kurz auf den Artikel 5 des Grundgesetzes hingewiesen, wie Sie ihn anführen, in dem die Freiheit und Unabhängigkeit der Berichterstattung von Staat, Wirtschaft und Kirche ausgeführt ist. "Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt."(Artikel 5, Absatz 1 Grundgesetz)

Auf dieser Grundlage haben die Ministerpräsidenten der Länder in Landesrundfunkgesetzen oder im Falle von Mehrländeranstalten (MDR, NDR, SWR, RBB und ZDF) in Rundfunkstaatsverträgen die Rundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet. Diese sind mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet.

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist diese Rechtsform in besonderer Weise geeignet, die Unabhängigkeit des Rundfunks zu garantieren. Die verfassungsrechtliche Gewährleistung der Rundfunkfreiheit erstreckt sich auch auf die finanziellen Bedingungen, die die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen. Der Rundfunkbeitrag ist die vorrangige Finanzierungsquelle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, da dieser eine Gewähr für die Unabhängigkeit von Einschaltquoten und Geldgebern bietet. Darüber hinaus sollen Rundfunkbeiträge den Werbeanteil im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verzichtbar machen (was nur eingeschränkt der Fall ist; in den frühen Abendstunden wird geworben). Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkbeiträge und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.

Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss. Mit der Finanzierung durch Beiträge sollen sich die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf den "Grundversorgungsauftrag" beziehungsweise auf die Kernkompetenzen bei ihrer gesellschaftlichen, kulturellen und föderalen Verantwortung konzentrieren können. Wir setzen uns dafür ein, dass auch in Zukunft die zur Erfüllung dieser spezifischen Aufgabe erforderlichen Finanzmittel in vertretbarem Rahmen zur Verfügung gestellt werden.

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz ist Vorsitzland der Rundfunkkommission der Ministerpräsidenten der Länder (Peter-Altmeier-Allee 1, 55116 Mainz, E-Mail: buergerbuero@stk.rlp.de). Gern können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an die federführende Institution wenden.

Ich hoffe, Ihnen unsere Position nahe gebracht zu haben, und verbleibe


mit freundlichen Grüßen

Danny Freymark, MdA
Parlamentarischer Geschäftsführer

CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin Preußischer Landtag | 10111 Berlin

Telefon: (030) 23 25-xx xx
Telefax: (030) 23 25-xx xx

E-Mail:  @cdu-fraktion.berlin.de
Internet: www.cdu-fraktion.berlin.de
Facebook: http://www.facebook.com/cdufraktionberlin


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Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt

P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
Auf dieser Grundlage haben die Ministerpräsidenten der Länder in Landesrundfunkgesetzen oder im Falle von Mehrländeranstalten (MDR, NDR, SWR, RBB und ZDF) in Rundfunkstaatsverträgen die Rundfunkanstalten als Anstalten des öffentlichen Rechts gegründet. Diese sind mit dem Recht der Selbstverwaltung ausgestattet.

Damit wurden eigenständige Rechtspersönlichkeiten durch den Staat (Bundesländer) erschaffen, welche jetzt vom Staat (Bundesländern) zu unterhalten sind. Der Staat (Bundesländer) hat diese erschaffen und billigt Ihnen auch eine Finanzierung zu. Der Staat verfügt im Gegensatz zu einer Selbstverwaltungsorganisation über die Möglichkeit gegenüber dem Bürger hoheitlich tätig zu werden. Würde also der Staat mittels einer real vorhandenen Verwaltungsbehörde das Geld einsammeln und der Selbstverwaltungsorganisation als Beihilfe geben, dann würde das sehr wahrscheinlich möglich sein.


Dass damit aber eine Selbstverwaltungsorganisation, welche Art 5 GG - wie das jeder Bürger als Rechtspersönlichkeit machen kann - für sich reklamiert, über Hoheitsrechte gegenüber anderen Rechtspersönlichkeiten verfügen soll, wird durch diese Gründung und Ausstattung mittels Selbstverwaltungsrecht nicht dargestellt. Zudem läuft das dem Zweck des Grundgesetzes entgegen. Eine hoheitlich handelnde Behörde kann sich nicht auf Grundrechte berufen, sondern ist diesen verpflichtet.

Zitat
Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss.

Das bedeutet, dass die CDU weiterhin jedes Jahr mehr als 8.000.000.000 € in dieses System pumpen möchte, bzw. eigentlich hofft, dass die Bürger es freiwillig liefern. --> An dieser Stelle hilft Zahlung einstellen.


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K
  • Beiträge: 2.239
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
[...]
Die Rechtsgrundlage für die Erhebung der Rundfunkbeiträge und für den gesamten Gebühreneinzug ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag.
[...]
Als CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin schließen wir uns der Meinung der Bundes-CDU an und vertreten die Position, dass die gewachsene duale Rundfunkordnung von öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanstalten erhalten bleiben muss. Mit der Finanzierung durch Beiträge...
[...]

Na - da würde ich doch glatt erneut nachfragen  >:D 8)
Gemäß dem Motto: "Wer hat's erfunden verstanden?"

Setzen: 6

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2023. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 10 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Nach erneuter Anfrage kam nun eine Email von der Berliner CDU-Fraktion

Zitat
Sehr geehrter Herr pepilo,

vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie die "Zwangsehe" mit dem "Zwangsrundfunkbeitrag ...

Offensichtlich hat die CDU die Fragen vollkommen aus den Augen verloren. Daher würde ich erneut nachfragen. Zum Beispiel so:

Zitat
Sehr geehrter Herr Freymark, Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mühe. Ich hatte nicht nach der allgemeinen Position der CDU zum Rundfunkbeitrag gefragt und kenne die PRO Begründungen sehr gut.

Das Prinzip des Zwangs und der Nötigung ist bei der Zwangsehe und dem Zwangsrundfunkbeitrag gleich, auch wenn der „Rundfunkbeitrag“ von der Politik gesetzlich geregelt wurde. Die Regelung ist jedoch verfassungswidrig, das geht aus meiner Begründung hervor.

Ich bitte Sie daher (ohne auszuweichen) auf meine konkreten Argumente und Fragen einzugehen?

Besten Dank für Ihre Bemühungen und ihr offenes Ohr.

Mit freundlichen Grüßen
xxx


Anbei meine vorherige Anfrage:

[Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.]


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 09. April 2017, 00:40 von Bürger«

V
  • Moderator++
  • Beiträge: 5.038
Im Mai finden noch die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und in NRW statt. Nutzen wir die Gelegenheit und fordern die Antworten ein.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete xyz,
oder
Sehr geehrter Herr Abgeordneter xyz,

die meisten Menschen haben einen ausgeprägten Sinn, um die Ungerechtigkeiten recht treffend zu erkennen. Mögen die verschleiernden Erklärungen die Täuschung noch so sehr verdecken. Zu den Ungerechtigkeiten zählt jeder Grundrechte raubende Zwang gegen den Willen unter Aufbietung vorgeschobener Gründe.
So gesehen gibt es keinen Platz für Zwangsehen in unserer Gesellschaft und genauso auch keinen Platz für den Zwangsbeitrag für einen vom Staat finanziell aufgedrängten Rundfunkanbieter. Schauen wir uns die Argumente jedoch genauer an.
...

Weiterlesen:

Die Zwangsehe und der Zwangsrundfunkbeitrag der ARD, des ZDF & Co.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20936.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. April 2017, 19:38 von Viktor7«

 
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