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Autor Thema: Der nächste Fall: 2800 Euro Strafe wg. versuchter Erpressung (AG Kaufbeuren)  (Gelesen 5109 mal)

B
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all-inn.de das Allgäu Online, 02.11.2016

Marktoberdorf
Marktoberdorfer will GEZ-Gebühren nicht bezahlen und droht Gerichtsvollzieher mit rechtlichen Konsequenzen
von bmm

Zitat
Marktoberdorfer will GEZ-Gebühren nicht bezahlen und droht Gerichtsvollzieher mit rechtlichen Konsequenzen

[..] In seinem Schreiben hatte er den Beamten zu einer Einstellung des Verfahrens aufgefordert. Andernfalls, so drohte er, werde er ihn mit seinem Privatvermögen schadensersatzpflichtig machen. Konkret war von 100 000 Euro die Rede.

Das Urteil lautete nun auf 40 Tagessätze zu je 70 Euro (insgesamt also auf 2800 Euro).

Weiterlesen auf:
http://www.all-in.de/nachrichten/lokales/Marktoberdorfer-will-GEZ-Gebuehren-nicht-bezahlen-und-droht-Gerichtsvollzieher-mit-rechtlichen-Konsequenzen;art26090,2369420

Anmerkung:
Bereits im Mai wurde ein 31-jähriger aus Manching zu einer Geldstrafe von 4200€ wegen versuchter Nötigung verurteilt.
31-Jähriger droht Gerichtsvollzieher - 4200 Euro Geldstrafe
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,18846.0.html


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2016, 10:37 von ChrisLPZ«
"Die Geschichte des Fernsehens ist eine Geschichte voller Missverständnisse. Dabei hat dieser kleine Kasten vielleicht mehr für die Verblödung der Menschheit getan als jedes andere Medium." - Oliver Kalkofe, Kalkofes letzte Worte, Eichborn, 1997, S. 22

S
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Das ist aber, so weit ich weiß, weder Erpressung noch Nötigung. Man hat das Recht, sich rechtlich zu wehren, und auch das Recht, sich auch dann im Recht zu fühlen, wenn man nicht in Recht ist. Es ist eben Aufgabe des Gerichtes, über Recht zu urteilen. Aber wenn es um die GEZ geht, herrscht hier die Willkür, weil der Rundfunk angeblich so wichtig ist.


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K
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Würde ich den Schaden der mir durch die Rundfunkanstalten entstanden ist beziffern müssen, käme ich auch auf so in etwa 70000-100000 Euro (Vom mittelständischen Unternehmer zum Aufstocker). Wenn ich den Aufwand dazu rechne, mich mit der Materie auseinander setzen zu müssen (sind bestimmt schon 1500 Stunden, die ich mit Hintergrund- und Rechts-Recherche und Verfassen von Schriftsätzen etc. verbracht habe) käme noch mal ein ordentlicher Batzen oben drauf. Von soher finde ich den im Artikel genannten Betrag durchaus realistisch.
Vermutlich gibt es Weisung von oben, solche Versuche mit aller Härte zu bestrafen, um Nachahmer abzuschrecken.
So hohe Strafen findet man normalerweise bei unbeabsichtigten Tötungsdelikten, Geldwäsche, schwerer Körperverletzung etc.
Die Verhältnismässigkeit ist ihr meines Erachtens nicht gewahrt. Hoffentlich kann er sich erfolgreich wehren gegen dieses Unrecht.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Zitat aus einer fiktiven Mahnung im Auftrag einer Landesrundfunkanstalt:
Zitat
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.“

Nötigung oder Erpressung?


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S
  • Beiträge: 2.177
Nötigung oder Erpressung?

Hier ist die Justiz nicht blind, sie sieht wohl, wer die Parteien sind.

Das Gericht fällte sein Urteil im Namen des Bayerischen Rundfunks, nicht im Namen des Volkes. Ist das etwas Neues?

Oder stimmt etwas im Bericht http://www.all-in.de nicht?


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1
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https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/253.html

RECHTSWIDRIG !!! Das ist der Unterschied ..(-:

Im Strafrecht ist eine Handlung, die den Tatbestand einer Strafnorm erfüllt und nicht gerechtfertigt ist,
rechtswidrig und, wenn verschuldet, grundsätzlich strafbar.
http://www.juraforum.de/lexikon/rechtswidrigkeit


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 07. November 2016, 02:01 von Bürger«

G
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Zitat aus einer fiktiven Mahnung im Auftrag einer Landesrundfunkanstalt:
Zitat
„Was passiert, wenn Sie nicht zahlen? Ihnen drohen Vollstreckungsmaßnahmen wie die Abgabe einer Vermögensauskunft, Kontopfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens, der Rente oder auch Ihrer Mietkaution.“

Nötigung oder Erpressung?

Die Formulierung ist der feine Unterschied. Ich war einmal dabei, wie mein Rechtsanwalt den Hausverwalter, der Geld unterschlagen hatte, erpresst hat. Die Formulierung war so, dass der Verwalter genau wusste was passiert wenn er nicht bezahlt, aber trotzdem so schwammig, dass es gerichtlich nicht für eine Erpressung reicht.
Im Übrigen haben die Gerichtsvollzieher eine Laufbahn des mittleren Beamtendienstes hinter sich, die sind nicht besonders (juristisch) gebildet. Die machen alles, was Ihnen der Auftraggeber sagt. Dort anzugreifen mag zwar Spass machen, ist aber nicht zielführend. Der Dummfunk muss weg, nicht die Gerichtsvollzieher.


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f

faust

... das ist mir ein bisschen zu sportlich.

Ich denke, um das sachlich beurteilen zu können, müsste man wohl tatsächlich im Detail wissen, auf welcher (rechtlichen) Grundlage versucht worden ist, gegen den Gerichtsvollzieher vorzugehen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Die Formulierung ist der feine Unterschied.
Richtig, mir und einigen Mitstreitern ist auch ein Fall eines Mitstreiters bekannt, der mit anwaltlicher Unterstützung, der entsprechenden Wortwahl und Formulierung in diversen Schreiben den Gerichtvollzieher "vom Hof" gejagd hat. Die Klage des Gerichtsvollziehers gegen den Mitstreiter scheitert wohl am hohen Streitwert und den davon abhängigen hohen Gerichtskosten, die der Gerichtsvollzieher bezahlen müsste.
Der Mitstreiter sagt aber selbst, das ist nicht zur Nachahmung zu empfehlen, da sehr aufwendig (auch kostenintensiv) und Ende offen... 8)


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
...aus gegebenem Anlass ;)

Besser die aktuellen Erkenntnisse zur "sachlich-freundlich-kooperativen Vorgehensweise" mit Vollstreckungsstellen berücksichtigen - siehe u.a. unter
Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg129387.html#msg129387


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