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Autor Thema: Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)  (Gelesen 14617 mal)

S
  • Beiträge: 89
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt.
Gibt es hier Mitstreiter, die das alles schon durchgeführt haben?

Ich würde gerne wissen, wie es weitergeht, wie die Abläufe sind.
Ich nehme folgendes an, bin mir aber nicht sicher:

  • Es gibt eine mündliche Verhandlung. Solange es kein Urteil vom VG gibt, wird die Vollziehung der Vollstreckung ausgesetzt.
  • Irgendwann wird der Beitragsservice dann die fehlenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide zustellen, womit ich dann Anfechtsungsklage beim Amtsgericht erheben muss.
  • Dann der normale Instanzenweg.

Ist das so richtig?


Edit "Bürger":
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Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

Präzisierung/Ergänzung des Thread-Betreffs um das wichtige Kriterium, dass es sich hier um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" handelt - und nicht um eine ebenfalls mögliche "Vollstreckung ohne Festsetzungsbescheid".


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2016, 21:59 von Bürger«

S
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Aktueller Nachtrag:
Person A hat beim VwG angerufen und nochmal nachgefragt, ob nun alle Vollstreckungsmaßnahmen wirklich ausgesetzt worden sind.

Antwort:
Zitat
"Ja, die Vollstreckungsbehörde sei darüber informiert worden."

Trotzdem war der Amtshilfe leistende Vollstrecker der Stadt heute am angedrohten Vollstreckungstermin da und hat geklingelt und zwar zweimal! Nach 30 Minuten war er nochmal da! Lesen die Ihre Post nicht oder ist das einfach nur Machtspiel und Terror?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2016, 21:56 von Bürger«

D
  • Administrator
  • Beiträge: 1.452
Da in diesem Fall scheinbar erfolgreich Eilrechtsschutz beantragt wurde, sind zwei Details interessant:

  • Welches VG ist hier involviert?
  • Wie sah der entsprechende Antrag (Begründung) aus?
    Evtl. anonymisiert hier bereitstellen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2016, 21:56 von Bürger«
Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

Und deshalb:
Lastschrift kündigen + Teil werden von
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g
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Glückwunsch zum zwischenzeitlichen Erfolg, Spartakus! Schliesse mich der Bitte von DumbTV an.
Was kostet der "Spaß" eigentlich?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2016, 21:56 von Bürger«

  • Beiträge: 984
Ich gehe davon aus, dass die Person X mit Hinweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide beantragt hat.   
Das Gericht wird eine Stellungnahme der zuständigen Rundfunkanstalt einholen. Möglicherweise stimmt die Rundfunkanstalt der Aussetzung der Vollziehung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu, so dass das Gericht keine Entscheidung treffen muss. Ansonsten wäre es naheliegend, dass das Gericht ein Ruhen des Verfahrens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anregt. Dem sollte Person X zustimmen.

Falls ein Beschluss ergeht, dass die Bescheide vollzogen werden sollen und Person X widerstandsfreudig ist und dem Vollstrecker weder Geld noch eine Vermögensauskunft gibt, müsste die Rundfunkanstalt Erzwingungshaft beantragen. Allerdings ist es in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit nicht so gut angekommen, wenn jemand in Deutschland wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeitragsforderungen in den Kerker kommt (siehe den Fall Sieglinde Baumert).


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. November 2016, 21:56 von Bürger«

S
  • Beiträge: 89
Zitat
---Neine Tastatur ist defekt. Das Leerzeichen ersetze ich durch einen Unterstrich und das M durch ein N.---

Gestern wurden der fiktiven Person A via Einschreiben mit Rückschein zwei Widerspruchbescheide zugestellt. In beiden werden gesammelt diverse Widersprüche abgelehnt.

Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von VG Hannover bis heute nicht entschieden und ist anhängig. Ich habe das Wort "(erfolgreich?)"*** in der Überschrift nicht benutzt. Es wurde von einem Admin hinzugefügt und verwirrt nur.

Person A wird nun gegen die abgelehnten Widerspruchsbescheide beim Amtsgericht klagen.

@Nichtgucker:
Nein, leider sind mir nicht alle Urteile geläufig, aber danke für den Hinweis!!!!

Da es noch keinen Beschluss gibt, gibt es auch keine Kostenentscheidung. Sowie Person A einen Beschluss erhält, werde ich ihn hier posten.

Im Moment lässt mich gerade die Technik im Stich.


Edit "DumbTV":
Text korrigiert / angepasst


Edit "Bürger":
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Danke für das Verständnis und die nunmehr konsequente Berücksichtigung.

*** Dieser Hinweis wurde zwischenzeitlich i.Z. einer Präzisierung des Thread-Betreffs aus diesem entfernt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 20. November 2016, 01:37 von Bürger«

c
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Gestern wurden der fiktiven Person A via Einschreiben mit Rückschein zwei Widerspruchbescheide zugestellt. In beiden werden gesammelt diverse Widersprüche abgelehnt.

Der Antrag auf Eilrechtsschutz wurde von VG Hannover bis heute nicht entschieden und ist anhängig. Ich habe das Wort "(erfolgreich?)"*** in der Überschrift nicht benutzt. Es wurde von einem Admin hinzugefügt und verwirrt nur.

Person A wird nun gegen die abgelehnten Widerspruchsbescheide beim Amtsgericht klagen.

@Nichtgucker:
Nein, leider sind mir nicht alle Urteile geläufig, aber danke für den Hinweis!!!!

a)   Der Eilantrag sollte aber erfolgreich sein. Wenn ich es richtig verstehe, wäre in dem vorliegend beschriebenen Fall eine Pfändung ohne rechtskräftigen Widerspruchsbescheid vorgenommen worden. Das heißt, das Vollstreckungsersuchen (Pfändungstitel) basierte auf fehlenden Voraussetzungen und ist daher nichtig.
Die Pfändung dürfte auf keinen Fall einfach wieder aufleben auf der Basis dieses Vollstreckungsersuchens. Es müsste ein neues erstellt werden.
 
b)   Klage gegen die Widerspruchsbescheide sollte zum Verwaltungsgericht erhoben werden, nicht zum "Amtsgericht"  ;)

c)    Es sind aktuell mindestens diese vier Verfassungsbeschwerden anhängig am Bundesverfassungsgericht/BVerfG:
Vorladung erhalten zum mdl. Verhandlungstermin > Was bliebe noch zu tun?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20641.msg133501.html#msg133501

aber wohl eigentlich weitere, siehe:

41+ Verfassungsbeschwerden gegen den "Rundfunkbeitrag" (Aktenzeichen?)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20906.0.html

bzw. siehe auch diese Liste mit Aktenzeichen (AZ):

Verhandlung VG Karlsruhe, Di. 25.10.16, 13 Uhr
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,20646.msg134405.html#msg134405

Es gab im Forum auch diese Tabelle jüngerer Verfahren:

BVerfG und BVerwG Verfahrensübersicht in Tabellenform.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19081.0.html


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 :D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:

Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.

Zwar sind die Widerspruchbescheide mittlerweile als Sammelbescheide Person A zugestellt worden, aber dieses Jahr kann in Ruhe ausklingen, ohne dass Person A gedroht wird oder sonstige Belästigungen zu erwarten sind. Ein tiefes Aufatmen.

Person A wird jetzt gegen die Sammelwiderspruchsbescheide klagen und fragt sich, ob eine derartige Bescheidung nicht ohnehin ein Formmangel darstellt, der die Bescheidung nichtig macht. Weiß da jemand etwas Genaueres?

Aufgrund dieser Erfahrung möchte Peron A alle Wankelmütigen ermuntern auf jeden Fall Eilrechtsschutz beim Verwaltungsgericht eures Wohnortes zu beantragen, falls die Rundfunkanstalt, wie im vorliegenden Fall, die Vollstreckung einleitete ohne rechtsmittelfähige Widerspruchsbescheide zu versenden.


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Wäre in dem beschriebenen Fall frühzeitig, d.h. mit Erhebung des Widerspruchs ein Vollstreckungsschutzantrag gestellt worden?

Ich frage das deshalb, weil man dann überlegen könnte, auf eine Beschlussfassung im bisherigen gerichtlichen Eilverfahren zu drängen - um eine zitierfähige Entscheidung zu haben (auch für andere user wichtig) - wenn es in dem gerichtlichen Eilverfahren bisher nur um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlenden Widerspruchsbescheides gegangen wäre?


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@Cecil: In dem gerichtlichen Eilverfahren ging es um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlender Widerspruchsbescheide. Ich weiß nicht genau, was du meinst. Also Person A hat immer die Aussetzung der Vollziehung beantragt. Einen expliziten Antrag auf Vollstreckungsschutz (nach welchem Gesetzbuch §?) hat Person A dann wohl nicht gestellt.

Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu meinen Entwurf einer Nichtigkeitsklage.


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@Cecil: In dem gerichtlichen Eilverfahren ging es um eine rechtswidrige Vollstreckung aufgrund fehlender Widerspruchsbescheide. Ich weiß nicht genau, was du meinst. Also Person A hat immer die Aussetzung der Vollziehung beantragt.

gut, genau das meinte ich! (sorry.) D.h. es wurde rechtswidrig eine Vollstreckung eingeleitet. Der Eilantrag, den Person A gestellt hat, müsste nicht ruhen, sondern gewonnen werden, meine ich! Denn er hat mit den laufenden Klageverfahren nichts und gar nichts mehr zu tun. Das Vollstreckungsersuchen war ungültig! Das sollte das VG per Beschluss feststellten - finde ich. Oder? Wäre doch nett, so ein Beschluss... ?  ;)  :laugh:  Könnte man so was nicht anregen?

Zitat
Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu den Entwurf einer Nichtigkeitsklage.

Jetzt weiß ich nicht, was du meinst. Mir wäre das ziemlich egal, ob ich einen (Sammel-)Bescheid bekäme oder zwei einzelne...? Gibt es einen Link zu dem Entwurf der Nichtigkeitsklage von Person A ! ?


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Zitat
Ich würde aktuell gerne die (Un-)Rechtmäßigkeit von Sammelwiderspruchsbescheiden klären. Siehe dazu den Entwurf einer Nichtigkeitsklage.
Jetzt weiß ich nicht, was du meinst. Mir wäre das ziemlich egal, ob ich einen (Sammel-)Bescheid bekäme oder zwei einzelne...? Gibt es einen Link zu dem Entwurf der Nichtigkeitsklage von Person A ! ?

Siehe hier:
Sammelwiderspruchsbescheide und Nichtigkeitsklage(=Feststellungsklage)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,21007.0.html


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Ich weiß nicht, ob es besser wird, wenn es sich ändert.
Aber ich weiß, dass es sich ändern muss, wenn es besser werden soll.

Georg Christoph Lichtenberg

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Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt. [...]

:D :laugh:;D Person A kann es kaum fassen und darf euch heute eine kleine Erfolgsmeldung präsentieren:
Zwar liegt Person A  das Urteil oder der Beschluss des VG noch nicht vor, aber Person A wurde vom Verwaltungsgericht vorab schon einmal darüber informiert, dass der Beklagte erklärt habe, die Zwangsvollstreckung zu beenden und zunächst die Widersprüche zu bescheiden. Zudem habe der Beklagte die Kostenübernahme erklärt.[...]

Gratulation zu diesem (Zwischen-)Erfolg ;)

Bitte noch den (erfolgreichen) Antrag auf Eilrechtsschutz von Person A wegen "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" hier wortgleich zitieren.

"Erfolgreich" heißt hier vermutlich, dass der Antragsgegner, also die Rundfunkanstalt, als "Beigeladene/r" Gelegenheit zur Stellungnahme hatte und dies genutzt hat, noch vor Erlass einer für sich ungünstigen Gerichtsentscheidung die "Flucht nach vorn" anzutreten und die Vollstreckung zurückzuziehen.

Frei nach dem Motto:
"Man kann es ja mal probieren..." / "...mal schauen, ob sich der Betroffene wehrt" / "...bei dem einen oder anderen wird es schon funktionieren" usw.
...tausendfach erlebt hier im Forum. Riesen-Sauerei!

Genau aus diesem Grunde hier bitte gut dokumentieren!
Danke für die Bemühungen.


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... und das Ergebnis bitte auch hier einstellen  :)

Sammelthread für Erfolgsmeldungen (allgemein)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,19233.msg124825.html#msg124825

oder es vielleicht direkt an user_Leo melden?

danke
cecil


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gut, genau das meinte ich! (sorry.) D.h. es wurde rechtswidrig eine Vollstreckung eingeleitet. Der Eilantrag, den Person A gestellt hat, müsste nicht ruhen, sondern gewonnen werden, meine ich! Denn er hat mit den laufenden Klageverfahren nichts und gar nichts mehr zu tun. Das Vollstreckungsersuchen war ungültig! Das sollte das VG per Beschluss feststellten - finde ich. Oder? Wäre doch nett, so ein Beschluss... ?  ;)  :laugh:  Könnte man so was nicht anregen?

Ist es tatsächlich rechtswidrig? Person A hat jedem Bescheid widersprochen. Jeder Widerspruch enthielt den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung. Jetzt möchte die Stadtkasse bei Person A vollstrecken. Das positive Beispiel von Spartakus macht Mut. :) Dass das Vollstrecken trotz Antrags auf Ansetzung auf Vollziehung rechtswidrig sein soll, hatte Person A schon an anderern Stellen im Forum gelesen. Darauf wurde in den jeweiligen Themen nicht weiter eingegangen. Jetzt liest Person A es wieder und fragt sich, inwiefern es ein verlässlicher(zusätzlicher) Argumentationsweg ist.


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