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Eilrechtsschutz beim VG beantragt > Wie weiter? (Vollstr. trotz Widerspruch)

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Spartakus:
Nachdem die städtische Vollstreckungsbehörde der fiktiven Person A auf ihre Einwendungen hin immer wieder mitteilte, dass sie nichts prüfen müsse und die Vollstreckung fortsetzen werde, hat Person A beim Verwaltungsgericht Eilrechtsschutz beantragt.

Nach einer Woche wurde Person A der Beschluss zugestellt, dass der Antragsgegner beigeladen wird. Kein Termin, keine Nachricht darüber, ob die Vollziehung ausgesetzt wird!? Die hatte Person A zwar beantragt, wird aber im Beschluss des VG nicht aufgeführt.
Gibt es hier Mitstreiter, die das alles schon durchgeführt haben?

Ich würde gerne wissen, wie es weitergeht, wie die Abläufe sind.
Ich nehme folgendes an, bin mir aber nicht sicher:


* Es gibt eine mündliche Verhandlung. Solange es kein Urteil vom VG gibt, wird die Vollziehung der Vollstreckung ausgesetzt.
* Irgendwann wird der Beitragsservice dann die fehlenden rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheide zustellen, womit ich dann Anfechtsungsklage beim Amtsgericht erheben muss.
* Dann der normale Instanzenweg.
Ist das so richtig?


Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden. Bitte immer und überall die wichtigen Hinweise u.a. oben rechts im Forum beachten...
[...] Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Ort C“ usw. benutzen. Dokumente vollständig anonymisieren. Alles hypothetisch beschreiben.
Keine Rechtsberatung! Mehr dazu finden Sie in unseren Regeln.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.

Präzisierung/Ergänzung des Thread-Betreffs um das wichtige Kriterium, dass es sich hier um eine "Vollstreckung trotz Widerspruch/ ohne Widerspruchsbescheid" handelt - und nicht um eine ebenfalls mögliche "Vollstreckung ohne Festsetzungsbescheid".

Spartakus:
Aktueller Nachtrag:
Person A hat beim VwG angerufen und nochmal nachgefragt, ob nun alle Vollstreckungsmaßnahmen wirklich ausgesetzt worden sind.

Antwort:

--- Zitat ---"Ja, die Vollstreckungsbehörde sei darüber informiert worden."
--- Ende Zitat ---

Trotzdem war der Amtshilfe leistende Vollstrecker der Stadt heute am angedrohten Vollstreckungstermin da und hat geklingelt und zwar zweimal! Nach 30 Minuten war er nochmal da! Lesen die Ihre Post nicht oder ist das einfach nur Machtspiel und Terror?

DumbTV:
Da in diesem Fall scheinbar erfolgreich Eilrechtsschutz beantragt wurde, sind zwei Details interessant:


* Welches VG ist hier involviert?
* Wie sah der entsprechende Antrag (Begründung) aus?
Evtl. anonymisiert hier bereitstellen.

gebVwg:
Glückwunsch zum zwischenzeitlichen Erfolg, Spartakus! Schliesse mich der Bitte von DumbTV an.
Was kostet der "Spaß" eigentlich?

Nichtgucker:
Ich gehe davon aus, dass die Person X mit Hinweis auf das Verfahren beim Bundesverfassungsgericht die Aussetzung der Vollziehung der Beitragsbescheide beantragt hat.   
Das Gericht wird eine Stellungnahme der zuständigen Rundfunkanstalt einholen. Möglicherweise stimmt die Rundfunkanstalt der Aussetzung der Vollziehung bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu, so dass das Gericht keine Entscheidung treffen muss. Ansonsten wäre es naheliegend, dass das Gericht ein Ruhen des Verfahrens bis zum Urteil des Bundesverfassungsgerichtes anregt. Dem sollte Person X zustimmen.

Falls ein Beschluss ergeht, dass die Bescheide vollzogen werden sollen und Person X widerstandsfreudig ist und dem Vollstrecker weder Geld noch eine Vermögensauskunft gibt, müsste die Rundfunkanstalt Erzwingungshaft beantragen. Allerdings ist es in der nationalen und internationalen Öffentlichkeit nicht so gut angekommen, wenn jemand in Deutschland wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeitragsforderungen in den Kerker kommt (siehe den Fall Sieglinde Baumert).

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