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Autor Thema: Rundfunkbeitrag - ARD und ZDF müssen abspecken  (Gelesen 2122 mal)

C
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Rundfunkbeitrag - ARD und ZDF müssen abspecken
Autor: 02. November 2016, 07:11

Bildquelle: http://up.picr.de/27312325bb.png

Volksstimme, 02.11.2016

Rundfunkbeitrag
ARD und ZDF müssen abspecken
von  Michael Bock

Zitat
Sachsen-Anhalts Landesregierung dringt auf stabile Rundfunkbeiträge bis zum Jahr 2024.

[..]
Voraussetzung für die von der Politik angestrebte Konstanz des Rundfunkbeitrags ist, dass die Öffentlich-Rechtlichen in den nächsten Jahren kräftig den Rotstift ansetzen. Nach internen Berechnungen ist von 2017 bis 2020 ein Einsparvolumen von insgesamt bis zu 2,6 Milliarden Euro nötig, um den Rundfunkbeitrag Beiträge stabil zu halten.

Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Rundfunkanstalten müssen ab sofort effektiver werden und veraltete Mehrfachstrukturen der analogen Zeit abbauen.“ Die Regierungschefs vereinbarten, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio bis zum 30. September 2017 ein Sparkonzept vorlegen müssen. „Das wird viele, viele Diskussionen geben“, prophezeite Rainer Robra. „Das ist eine große Herausforderung.“

Der Staatsminister schlägt vor, Programme abzuspecken und Doppelstrukturen zwischen ARD und ZDF abzubauen. Auf den Prüfstand müsse auch die Altersversorgung, die vergleichsweise „üppig“ sei. Ebenso Sportberichterstattung und Sportrechte, die „sehr teuer“ seien.
[..]

Weiterlesen auf:
http://www.volksstimme.de/sachsen-anhalt/rundfunkbeitrag-ard-und-zdf-muessen-abspecken


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v
  • Beiträge: 1.194
Zitat
...
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Rundfunkanstalten müssen ab sofort effektiver werden und veraltete Mehrfachstrukturen der analogen Zeit abbauen.“
...

Bedeutet ja nichts anderes, als dass die Rundfunkanstalten derzeit weit mehr als "funktionsnotwendig" finanziell ausgestattet sind, da sie ineffektiv sind und Mehrfachstrukturen bestehen.

Das hat der Herr Haseloff doch schön auf den Punkt gebracht!


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Bremische Verfassung:
Artikel 19 [Widerstandrecht und -pflicht]
Wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden, ist Widerstand jedermanns Recht und Pflicht.


Rundfunkbeitragsgegner = Grundrechtsverteidiger!

Einfach.
Für alle.
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K
  • Beiträge: 810
Der Rundfunkbeitrag sorgt dafür, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu einem Politikum für die breite Masse der Bevölkerung wird, weil jeder in großem Ausmaß davon betroffen ist und sich die Belastung für den Einzelnen eben nicht "im Rahmen des Zumutbaren" hält. Die Politik merkt mehr und mehr, dass sie mit dem Thema auf Stimmenfang gehen kann nach dem Motto "Ich beschütze die hilflosen Bürger vor der unermesslichen Gier des öffentlich-rechtlichen Rundfunks." Politiker, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschützen, wie beispielsweise Maria Luise Dreyer, weil sie zu sehr und allzu offensichtlich mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk verbandelt sind, werden in der Zukunft den Gegenwind noch viel deutlicher spüren und sich dann ihre Gedanken machen, ob eine Positionierung für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk der eigenen Karriere nicht eher schadet als nutzt. Und genau an dieser Stelle befindet sich das Dilemma eines Politikers. Positioniert er sich gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, ist ihm schlechte Berichterstattung gewiss.


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f

faust

...
Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) sagte: „Die Rundfunkanstalten müssen ab sofort effektiver werden
und veraltete Mehrfachstrukturen der analogen Zeit abbauen.“
...

... nun - wenn das ein CDU - Ministerpräsident sagt, dann kann man dem wohl nicht viel entgegenhalten.
Er wird die Zahlen  8) 8) 8) und die Fakten  >:D kennen.
Macht sich sicher auch gut in einer Klagebgründung, dieses Zitat - Weiter so !!!


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S
  • Beiträge: 221
Was sich auch gut in einer Klage macht ist folgenden Widerspruch aufzuzeigen:

Zitat
Sachsen-Anhalts Landesregierung dringt auf stabile Rundfunkbeiträge bis zum Jahr 2024.

Wohingegen es 2012 - bei der Verabschiedung des RBStV's - noch hieß:

Zitat
Protokollerklärung der Freien und Hansestadt Hamburg, des Landes Niedersachsen, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt

Die Freie und Hansestadt Hamburg, das Land Niedersachsen, der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.

(vgl. RBStV, Protokollerklärung - Protokollerklärung aller Länder)


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