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Autor Thema: Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?  (Gelesen 19436 mal)

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
.....für undefinierte Leistungen ergeben sich eine Menge Unklarheiten - nämlich fehlende Normenklarheit.

Bei mir ergeben sich daraus so viele Fragen.
Ich überlege, ob daraus nicht ein Widerspruch gebastelt werden kann.
Bspw.:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.

Bisher ist es mir nicht gelungen, etwas von ARDZDFDR in meiner Wohnung
zu empfangen.

Gibt es für diesen Monatsbeitrag 17,50 € denn nun überhaupt irgendeine Gegenleistung?
Gibt es einen Anspruch, für dieses Geld auch etwas zu erhalten? Irgendwas?
Und wenn ja, was genau?

Irgendwelche Empfangsmöglichkeiten irgendwelcher Radio- und TV-Sender vielleicht?
Falls ja, wie viele Sender und wie nennen sie sich?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?

Und für welche dieser Sender können Sie nun an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?
Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.

Falls der Übertragungsweg DVB-S an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg DVB-T II an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welcher durchschnittlicher Strahlungsbelastungswert besteht dann hier bei mir dadurch?

Falls der Übertragungsweg Mobilfunk an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
wo stehen die nächstgelegen Funkmasten der Netzanbieter von mir aus gesehen?

Falls der Übertragungsweg Kabelempfang an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?

Falls der Übertragungsweg Internet an meinem Standort tatsächlich funktionieren sollte;
welche Anbieter gibt es hier an meinem Standort, bei denen ein Anschluss tatsächlich möglich ist?


Bitte beachten Sie, dass als Voraussetzung für einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Programme“ die dazu noch notwendigen Empfangsgeräte mit angegeben werden müssen.

Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?
 
Wie genau kann bewiesen werden, dass an meinem Standort auch tatsächlich-praktisch ARDZDFDR-„Programme“ empfangen werden können?

Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. August 2017, 10:29 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Wobei noch zu bedenken ist, dass es den Sendern reichen könnte, wenn sie senden, egal ob jemand empfängt. Hauptsache, das Senden wird bezahlt. Ist man für den Empfang nicht selbst verantwortlich? Im Gesetz wird keine Empfangsgarantie festgelegt.

Aber eine Empfangsmöglichkeits-Unterstellung gänzlich ohne Empfangsmöglichkeits-Nachweis ist, m. M. n.,
auf jeden Fall ein Widerspruchsgrund.

Ihr merkt schon, das Thema beschäftigt mich sehr. Ich würde gerne, wenn es ginge, auch auf diese Art gegen den Gefängnisrundfunk vorgehen.
Den Anspruchs-Widerspruch habe ich jedenfalls schon wieder mal modifiziert. Hoffentlich kann ich es so etwas klarer ausdrücken:
Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 01/18 und die Information,
dass ich aufgrund einer Meldeadresse einen Rundfunkbeitrag entrichten soll.
Hiermit erhalten Sie darauf einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).

Gibt es für diesen Monatsbeitrag von 17,50 € denn als Gegenleistung eine Bereitstellung irgendwelcher Radio- und TV-Sender?
Falls ja, welche Sender sind das und wie genau nennen sie sich im Einzelnen?
Könnten Sie Ihre „Angebote“ vielleicht etwas näher beschreiben?

Es mir allerdings nicht gelungen, irgendwelche Angebote von ARDZDFDR in meiner Wohnung tatsächlich-praktisch zu empfangen.
Paul Kirchhoff bspw. hat ja in seinem Auftrags-“Gutachten“ über DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS anhand des
Alm-Öhi im Funkloch – Beispiels erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.
Somit besteht auch die Möglichkeit, dass in meiner Wohnung ebenfalls kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang hergestellt werden kann.

Und falls doch, für welche Sender können Sie an meinem Standort,
Musterstr. 1, 10000 Musterstadt, überhaupt eine feste Mindestempfangs-Zusage geben?

Bitte beachten Sie, dass bei einer Zusage für einen Mindestempfang auch die Übertragungswege genannt werden müssen.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass als weitere Voraussetzung für einen
tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer Mindestempfangszusage-„Programme“ dann die Angabe der dazu notwendigen Empfangsgeräte vonnöten ist.

Welche Empfangsgeräte genau müssen nun gekauft werden, damit Ihre Mindestempfangs-„Programme“ an meinem Standort tatsächlich-praktisch empfangbar sind?

Bitte beachten Sie, dass ein theoretisches Empfangsmöglichkeits-Postulat von ARDZDFDR–„Programmen“ absolut keinen Nutzen erzeugt!

Ausschließlich nur die konkreten, genauesten Angaben zu
- den Übertragungswegen,
- der Standortortabhängigen Mindestempfangsgarantie,
- den erforderlichen Empfangsgeräten
sowie der detaillierten Anleitung einer Herstellung von ARDZDFDR-Empfang,
das,
und nur das,
kann helfen einen tatsächlich-praktischen Empfang Ihrer „Angebote“ zu erreichen!

Der Nachweis einer tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit von ARDZDFDR–„Programmen“ hier an meinem Standort, Musterstr. 1, 10000 Musterstadt,
wurde hier noch nicht erbracht!

Wie genau können Sie die tatsächlich-praktische Empfangsmöglichkeit hier an meinem Standort nachweisen?

Gerne können Sie persönlich in meiner Wohnung erscheinen,
um zu versuchen, an meinem Standort einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Du versuchst offenbar eine Widerlegungsmöglichkeit zu finden, obwohl diese im sogn. RBStV nicht enthalten ist. Man könnte u. U. stattdessen unterstellen, dass diese Widerlegungsmöglichkeit fehlt, obwohl die Anstalten genau wissen, dass es Wohnungen in Deutschland gibt, in denen ein Empfang gar nicht möglich ist. Praktisch ein Betrugsvorwurf!

M. Boettcher


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Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

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@unGEZahlt

Es hat den Anspruch Europas, daß jeder europäische Sender auch überall in Europa zu empfangen ist. Hier wird auf die im Forum bereits verlinkte BVerfG-Entscheidung zur EG-Fernsehrichtlinie verwiesen, die hier u.a. Gegenstand ist:

Rundfunk ist eine Dienstleistung
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,25737.msg162541.html#msg162541

Rn. 3

Zitat
[...]Ziel einer Richtlinie solle sein, "die Einwohner eines jeden Mitgliedstaates in die Lage zu versetzen, dieselben Sendungen empfangen zu können, wie sie in anderen Mitgliedstaaten jeweils ausgestrahlt werden". Es solle so sein, "als versorgte jeder Sender den ganzen Gemeinsamen Markt mit seinen Sendungen" (Dokument KOM [84] 300 endg. [330]).

Du hast also durchaus das europäische Recht, bspw. im Saarland den RBB emfangen zu können.


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

  • Beiträge: 1.334
  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Du versuchst offenbar eine Widerlegungsmöglichkeit zu finden, obwohl diese im sogn. RBStV nicht enthalten ist.

Aber dieses Thema hat, jedenfalls m. E. n., noch andere Weiterentwicklungsmöglichkeiten.
Z. Bsp. bei den geforderten Angaben zu den notwendigen Empfangsgeräten und Empfangsanschlüssen.

Für einen tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-"Angebots"-Empfang mit TV und Radio fallen ja Geräte-Anschaffungskosten an.
U. a. je nach Wohnsituation auch noch monatliche Kabelanschluss-Kosten.
Durch die zusätzliche Ausbreitung ins Internet ist für den tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-Empfang
bspw. auch noch der Erwerb vom Rundfunkempfangsrät PC notwendig. Plus monatliche Internet-Anschlusskosten.
Ö.-r. R.-Apps erfordern z. Bsp. Rundfunkempfangsräte wie Smartphone oder Tablet zu kaufen.

Plus dem zusätzlichen, monatlichen 17,50€-Beitrag liegen die Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
nach meiner Rechnung insgesamt monatlich mindestens im dreistelligen Bereich.

Kurz: Zu der praktischen Nutzlosigkeit der öffentl.-rechtl. Rundfunk-"Programme" kommt noch
die absolute finanzielle Unwirtschaftlichkeit dieser ARDZDFDR-Empfangs-Kosten hinzu.

Der Rundfunkbeitrag verursacht, so wie ich das sehe, ein ökonomisches Fiasko.

Markus




( Edit: Und in nahezu 100% aller Wohnungen stehen also Empfangsgeräte und Empfangs-Anschlüsse herum?
Dann müsste es doch das Recht geben, sich vom "Angebots"-Lieferer diesen Empfang einstellen lassen zu können!
Das müsste doch dann klappen, wenn die einen tatsächlich-praktischen Empfang einrichten wollen.
Wenn es beim Zahlungs-Verpflichteten selbst nicht klappt?
Ein tatsächlich-praktisches Emfpangs-Problem müsste doch der "Angebots"-Lieferer beheben, oder nicht? )


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2018, 14:03 von unGEZahlt«

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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Plus dem zusätzlichen, monatlichen 17,50€-Beitrag liegen die Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang
nach meiner Rechnung insgesamt monatlich mindestens im dreistelligen Bereich.

Du lässt dich von Multimedia-Dealer deines Vertrauens offenbar gnadenlos abzocken. Einfache Radios kosten wenige Euro, ein DAB+ fähiges Gerät gibt es für deutlich unter 100 €. Umgelegt auf 5 Jahre Nutzung wären das monatlich 1€ bis ca. 1,70 €. Bereits dann bist du "Nutzer" des ÖR-Angebots. Zusammen mit Strom und den 17,50 € liegen die Kosten eher um 20 € im Monat. TV-Geräte mit DVB-T2 gibt es für unter 200 €.  Auch damit überspringt man nicht die 100 € Grenze pro Monat.

Und in nahezu 100% aller Wohnungen stehen also Empfangsgeräte und Empfangs-Anschlüsse herum?
Dann müsste es doch das Recht geben, sich vom "Angebots"-Lieferer diesen Empfang einstellen lassen zu können!
Das müsste doch dann klappen, wenn die einen tatsächlich-praktischen Empfang einrichten wollen.
Wenn es beim Zahlungs-Verpflichteten selbst nicht klappt?
Ein tatsächlich-praktisches Emfpangs-Problem müsste doch der "Angebots"-Lieferer beheben, oder nicht? )

Nö! Da es auf den Gerätebesitz nicht ankommt, wäre es m. E. interessanter zu hinterfragen, was eigentlich wäre, wenn niemand oder nur eine Minderheit Empfangsgeräte besäße. Zwar würde damit den ÖR-Sendern und den Sesselpupsern in den Staatskanzleien das Statistik- und das Typisierungsargument genommen, aber ich wette, das würde die nicht im Mindesten irritieren.

ÖR- Sender sind sakrosankt! Friss das Untertan!

M. Boettcher


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P
  • Beiträge: 3.997
Zitat
ÖR- Sender sind sakrosankt!

Für wen oder was ist der ÖRR eine unantastbare oder unverletzliche Sache?

Sind innerhalb der Schranken Schranken die GG I bis XIX sakrosankt?


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Kosten für einem tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfang

Umgelegt ........ wären das monatlich 1€ ........

Meinetwegen auch zwei Nullen weniger.
Hauptsache, es ist klar, das der tatsächlich-praktische Empfang von
HD, Apps, "Youtube-Stars"-Ankäufe, "Mediatheken", dutzender TV-Sender, fast hunderter Radiokänale, Käseserien à la "Babylon Berlin", digitale Behördenorchester-Dudelei, Fußballmillionärs-Spiele usw.
Kosten verursacht.

Es gibt ja auch Menschen, für die 1 € schon ein sehr hoher Geldbetrag!

Und für etwas völlig Nutzloses-Unbrauchbares, außer dem Zwangsbeitrag selbst, zusätzlich auch noch einen sehr hohen Empfangs-Betrag bezahlen zu sollen, ist unmenschlich, finde ich.

Diese Kosten für den tatsächlich-praktischen ARDZDFDR-Empfang sind zu hoch, finde ich.
Die würde ich auch nicht bezahlen, wenn diese öffentl.-rechtl. Käsesender-Gruppe kostenlos wäre.

Das ist ein Teil meiner Strategie. Wenn alleine die bloßen tatsächlich-praktischen Empfangs-Kosten bereits derart überteuert und finanziell grob einschränkend sind,
-> kann die überflüssige, miserable ARDZDFDR-Lieferfirma schon aus ökonomischen Gründen gar nicht mehr bezahlt werden.
Darauf will ich hinaus.

Markus


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 08. Januar 2018, 16:02 von unGEZahlt«

  • Beiträge: 3.232
Welche Kosten verursacht werden, ist für Gerichte unerheblich, wenn keine genaue Kostenaufstellung existiert. Aber selbst wenn eine erstellt wird, ist es vor Gericht schwer zu beweisen, dass dadurch ein Hinderungsgrund des Empfangs vorliegt. Deine Idee hat vielleicht Potenzial, aber dafür müssten wieder Urteile oder Gesetze gefunden werden, um das zu untermauern. Kein Richter wird dir Recht geben und aufgrund der zusätzlichen Kosten des Empfangs oder wegen der fehlenden realen Bereitstellung der Empfangsmöglichkeit durch örR  ein positives Urteil aussprechen. Aber - wenn jemand die (aufbereiteten) Argumente noch in eine Verfassungsbeschwerde der Leitverfahren einbringt, könnte es ein weiterer Sargnagel werden.


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  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
Zitat
ÖR- Sender sind sakrosankt!

Für wen oder was ist der ÖRR eine unantastbare oder unverletzliche Sache?

Sind innerhalb der Schranken Schranken die GG I bis XIX sakrosankt?

Bitte re-kalibriere deinen Ironie-Detektor!  8)

M. Boettcher


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  • bye offiz nicht "deutsch genug" angek Abschiebung
Über einen möglichen Anspruch, den Rundfunkbeitragsverpflichtete überhaupt haben,
gibt es ja leider immer noch sehr viele Rätsel.
Vielleicht kann so ein Widerspruch ja auch kürzer gehalten werden ( ? )

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18, in dem Sie über die „Angebote“ Ihrer Unternehmen und/oder Behörden ARD-ZDF-DR informieren.
Hiermit erhalten Sie einen Widerspruch + Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
(§80 Abs. 4 VwGO).

Könnten Sie Ihre „Angebote“ beschreiben?
Bitte senden Sie eine Gesamtübersicht über all Ihre „Angebote“.

Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz der erforderlichen Empfangsgeräte bin und auch keine finanziellen Mittel zum Erwerb dieser habe, müssten Sie mir ARDZDFDR-„Angebots“empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Hiermit bestelle ich bei Ihnen folgende Leih-Rundfunkempfangsgeräte:
1x PC m. Monitor u. Zubehör, 1x HD-TV, 1x Digitalradio, 1x Smartphone

Vielen Dank im Voraus.

Hiermit versichere ich außerdem an Eides statt, dass ich außerdem aufgrund erheblicher technischer Unversiertheit auch Ihre Hilfe für die Herstellung des „Angebots“empfangs benötige. Ihre Außendienstmitarbeiter und/oder Behördenmitarbeiter können in meiner Wohnung gerne versuchen, einen tatsächlich-praktischen Empfang von ARDZDFDR–„Programmen“ herzustellen.

Bitte beachten Sie, dass ohne die o. g. Empfangsgeräte auch keine theoretische Nutzung Ihrer „Angebote“ möglich ist.

Bitte beachten Sie weiterhin, dass Ihr „Angebot“ nur genutzt werden kann, wenn eine tatsächlich-praktische Nutzungsmöglichkeit Ihrer „Angebote“ durch die Bereitstellung von Empfangsgeräten hergestellt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Markus


Edit "Bürger": Ergänzung
"außerdem aufgrund erheblicher technischer Unversiertheit" auf Bitte des Beitragserstellers.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. August 2018, 13:35 von Bürger«

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@unGEZahlt: die Idee ist witzig, die Kombination mit einem Widerspruch aber sehr durchsichtig. Besser wäre es, man macht auf völlig unbedarft oder gaga. Daher sollte man das stärker als Werbeschreiben betrachten, wobei man prinzipiell willens ist, das "Angebot" ggf. anzunehmen. Also:

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom XX.08.2018, mit dem Sie mich über die Angebote Ihres Unternehmens informieren. Leider fehlt es Ihrem Schreiben an Details. Könnten Sie mir daher bitte vor der Bestellung eine Gesamtübersicht und Details zu Ihren Angeboten zukommen lassen, damit ich eine passende Auswahl treffen kann? Bitte teilen Sie mir auch die monatlichen Kosten in Abhängigkeit von der Auswahl mit. Gibt es bei Ihnen eigentlich Sonderangebote? In dem Fall würde ich mich für Informationen zu diesen interessieren.

Da ich aufgrund meiner persönlichen Insolvenz weder im Besitz geeigneter Empfangsgeräte bin und auch nicht über ausreichende finanzielle Mittel zu deren Erwerb verfüge, müssten Sie mir zur Nutzung des ARDZDFDR-Angebots allerdings die nötigen Empfangsgeräte zur Verfügung stellen. Ich benötige daher, wenn wir uns einig werden, von Ihnen folgende Leihgeräte:

Pos.MengeTitel
11 StückPC inkl. Monitor u. Zubehör
21 StückHD-TV
31 StückDigitalradio
41 StückSmartphone

Die Lieferung richten Sie bitte an die Ihnen bekannte Adresse. Zudem bitte ich Sie um Ihre Mithilfe für die Herstellung der Verbindung zu IhremEmpfangsangebot. Ihre Außendienstmitarbeiter/in können in meiner Wohnung gerne versuchen einen Empfang von ARDZDFDR–Programmen herzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Ggf. könnte man noch die Möglichkeit eines Probezeitraums, den Kündigungsfristen etc. erfragen.

M. Boettcher


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 11. August 2018, 00:13 von Bürger«
Ken Je(b)sen, Betreiber von KenFM, soll "politische Entfremdung" betreiben und "unwahre Verschwörungstheorien" verbreiten. Daher beobachtet ihn der sogn. Verfassungsschutz. Würden die "Verschwörungspraktiker" dieses Dienstes ihren Maßstab an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk und Publikationen von der BILD-Zeitung bis zum Magazin SPIEGEL anlegen, in Deutschland bliebe kein Medium unbeobachtet. So schnell wird in Deutschland zum Staatsfeind, der nicht mit dem Strom schwimmt.

  • Beiträge: 882
Du lässt dich von Multimedia-Dealer deines Vertrauens offenbar gnadenlos abzocken. [...] Zusammen mit Strom und den 17,50 € liegen die Kosten eher um 20 € im Monat.
Also so ganz sehe ich das noch nicht. Es geht ja um den Empfang aller Radiosender. Die günstigste Art dazu wäre wohl das Internet. Aber das kostet schon etwas pro Monat.
Es gibt aber auch eine Inhaltliche Komponente: Es ist offensichtlich, dass ich von Radio Bremen und Berlin nicht den gleichen Nutzen habe, wie Berliner oder Bremer. Es ist ja angeblich gerade der Mehrwert der "Sendervielfalt", dass lokale Bedürfnisse befriedigt werden. Wieso ich dann aber für die "lokalen Bedürfnisse" der Bremer etwas zahlen soll entzieht sich jeder Logik, zumal Rundfunk ohnehin Ländersache ist. Ergo: Beitragsanteilen für alle regionalen Versorger außer dem eigenen grundsätzlich immer widersprechen.


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"Ihr wollt doch nicht, dass Jones wiederkommt!"
Ersetze "Jones" durch Adolf, Patriarchat, Meeresspiegel oder irgendwas und Du hast eine woke "Debatte", die ohne Argumente reichlich Raum in den Medien einnehmen darf.

  • Beiträge: 2.624
  • Ersatzmaßstab Wohnung: das BVerfG erklärt die Welt
@NichtzahlerKa: dennoch löhnt man für den Empfang des Hörfunk und/oder TV-Angebotes der ÖRR monatlich nicht im dreistelligen Bereich. Davon kann bei den üblichen Kosten geeigneter Geräte etc. nicht die Rede sein. Darauf bezog sich die Bemerkung zur Abzocke.

M. Boettcher


Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier wie überall im Forum nicht in vom Thread-Thema abschweifende Nebendiskussionen abdriften, sondern bitte eng und zielgerichtet am eigentlichen Kern-Thema dieses Threads bleiben, welches da lautet
Gibt es Anspruch, Regionalradio von Berlin in NRW über Antenne zu empfangen?
Danke für das Verständnis, entsprechende Selbstdisziplin und konsequente Berücksichtigung.


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Ihr ahnt es sicher schon. Schon wieder eine Modifikation.

Mglw. könnte sie ja ein zornigeres Schreiben zum Empfanganrechtsproblem etwas mehr verwirren ( ? )
(Copyrights obliegen hier auch Mitstreiter NichtzahlerKA, der mich durch Mitteilungsbeiträge erst auf diese Idee brachte. Danke.)

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihren Festsetzungsbescheid 01/13 – 08/18.
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Im Juli 2018 entschied das BVerfG, dass u. a. sämtliche Inhaber einer einzelnen
Meldedadressen-Wohnung das grundgesetzliche Recht auf eine tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit haben.
Lt. dem Unbedeutenderen der Kirchhofbrüder, Ferdinand Kirchhof, soll diese tatsächlich-praktische
ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit eine Demokratie-Rolle spielen.
Der andere, Paul Kirchhof, hat in seinem Auftragsgutachten über "DIE FINANZIERUNG DES ÖFFENTLICH-RECHTLICHEN RUNDFUNKS" anhand des Alm-Öhi im Funkloch–Beispiels allerdings erklärt, dass es auch Standorte geben kann, die von ARDZDFDR auch tatsächlich-praktisch nicht erreicht werden können.

An meiner Meldeadresse meiner einzigen Wohnung, *Bsp.-Str. 1, *10000 Musterstadt, ist ein solcher tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang nicht herstellbar.
Selbst mit sämtlichen ARDZDFDR-Verbreitungswegen ist hier kein tatsächlich-praktischer ARDZDFDR-Empfang herstellbar.

Bisher haben Sie es auch versäumt, bei mir als 1Wohnungsinhaber, meine –nach deutschhöchstrichterlicher Rechtsprung- grundgesetzlich garantierte tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit zu gewährleisten.

Hiermit fordere ich Sie auf, in meinem Fall Ihre grundgesetzlich vorgegebenen Pflichten zu erfüllen,
und in meiner Einzigen, o. g. Meldeadressenwohnung, eine tatsächlich-praktische ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit herzustellen.
Dazu dürfen Sie meine Wohnung gerne betreten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in meinem Fall den Rundfunkbeitrag erst berechnen dürfen, wenn Sie hier einen tatsächlich-praktische funktionierende ARDZDFDR-Empfangsmöglichkeit hergestellt haben.

Sie können mich für eine Terminvereinbarung gerne anrufen. Die Nr. ist: *112.

Mit freundlichen Grüßen

Markus
(Sensible Daten, wie gewohnt, leicht abgeändert.)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Juli 2019, 22:07 von Bürger«

 
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