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Bisheriger Verlauf nach verlorener Klage -Kontakt mit Amtsgericht München

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???Rumpelstilzchen???:
Hallo,

ich wollte kurz berichten, wie bei Person X der bisherige  Verlauf hier in BY war.

Im Juni war Verhandlung am VG München- Streitwert wurde auf 282,92 festgesetzt.
Im August Ankündigung der Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
Anfang September kam der Gerichtsvollzieher ins Spiel mit Ladung zur Vermögensauskunft. Diesen Termin hat Person X sausen lassen. Person X hat dem Gerichtsvollzieher aber vor dem Termin die Sachlage deutlich gemacht, dass bisher lediglich 282,92 festgesetzt sind, allen anderen Festsetzungsbescheiden widersprochen wurde und die Bescheide noch ausstehen. Person X hat auch ohne Absprache mit BS oder GV sich erlaubt 'als Zeichen der Kooperationsbereitschaft mit den lokalen Behörden' geschrieben, dass sie die vom Gericht festgelegten 282,92 in Raten von 20Euro pro Monat abstottern werde (und als Zeichen des guten Willens 20 Euro an den GV überwiesen).

Dann Anfang Oktober folgt ein Brief vom GV- mit Ratenzahlung sollte man doch bitte in Kontakt mit BS treten und Person X soll bitte von weiteren 'eigenmächtigen' Zahlungen abzusehen.
Anbei die Androhung des Eintrags in Schuldnerverzeichnis, weil die Vermögensauskunft nicht abgegeben wurde.

Hier hat Person X sich beeilt mal wieder einen Widerspruch, Antrag auf einstweilige Aussetzung gestellt. (Die festgesetzten 282,92 wurden gezahlt und die Quittung mit beigelegt)

Am 25.10 kam dann folgendes Schreiben vom AG München an:
'Bis zur Entscheidung über den Widerspruch der Schuldnerin gegen die Eintragungsanordnung wird die Eintragung einstweilen ausgesetzt.'

'Über den Widerspruch der Schuldnerin nach §882d ZPO kann derzeit noch nicht abschließend entschieden werden.
Nach derzeitigem Sachstand ist nicht ausgeschlossen, dass die Schuldnerin mit ihrem Widerspruch zumindest teilweise Erfolg haben könnte.'


Person X hofft nun, dass sie wenigstens ein bisschen Zeit schinden konnte.....und wenigstens kurz Zeit zum durchatmen bekommt.
Wie sind die Erfahrungen bisher, wie lange kann man mit der einstweiligen Aussetzung rechnen?




???Rumpelstilzchen???:
Hallo,

nachdem lange Ruhe war, kam am 24.1 der Beschluss vom Amtsgericht München:

Beschluss:
-Der Widerspruch gegen die Eintragungsanordnung wird zurückgewiesen
-Die Einstweilige Anordnung wird aufgehoben
-Die Entscheidung wird mit Rechtskraft wirksam

Gründe:
-Eintragung gemäß §882c Abs.1 Ziffer 1 ZPO (Nichtabgabe VA)
-Widerspruch nicht begründet
-Verweis auf den RBStV
-Eine Restforderung von 118,08 würde noch bestehen, das VG hatte einen Betrag von 280Euro festgesetzt, diesen hat Person entrichtet (bereut es nun aber >:()
-Verweis auf Klage vorm VG

Notfrist von 2 Wochen

Person A verfasst wiederum ein Schreiben, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass Partner von Person A, ebenso geklagt hat und weiterhin bebeitragt wird, also für die Wohnung doppelt abkassiert wird, Verweis auf Bundesverfassungsgericht,

am 20.3 dann erneut Post vom Amtsgericht
Unterlagen zur Kenntnis, 1 Woche Frist zur Stellungsnahme anberaumt,

so langsam geht Person A echt die Luft aus.....aber Person A, wird eh nie ein Auto, Haus kaufen, ist eine einfache Erzieherin

LG

Markus KA:
Frage: Hat Person X jemals mit der zuständigen Rundfunkanstalt direkt in Form von umfangreiche Beschwerdeschreiben, Hinweise oder Anfragen kommuniziert?

mb1:
Entweder man zahlt den Betrag komplett oder man vereinbart (rechtzeitig) mit dem GV eine Ratenzahlung, die aber pro Zahlung auch noch einmal 4,80 € verschlingt.
Die Komplett- bzw. vollständige (!) Restzahlung kann man selbst bei Einlegung einer Beschwerde gegen den abgelehnten Widerspruch noch erbringen.


--- Zitat ---Die Berücksichtigung der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen endet erst ab dem Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerspruch oder einer nachfolgenden Beschwerde gegen die Eintragung in das Schuldnerverzeichnis (BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2015 – I ZB 107/14, Rn. 24).

Nach Rn. 26 entspricht es bereits der Vorstellung des Gesetzgebers, dass für die Entscheidung über die Begründetheit von Widerspruch und Beschwerde auf den jeweiligen Entscheidungszeitpunkt abzustellen ist und dass zwischen der Eintragungsanordnung und dem Entscheidungszeitpunkt eingetretene tatsächliche Veränderungen den Eintragungsgrund entfallen lassen (Begründung des Gesetzentwurfs des Bundesrates zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, BT-Drucks. 16/10069, S. 39). Dies steht mit der Vorschrift des § 571 Abs. 2 Satz 1 ZPO in Einklang, wonach die Beschwerde auf neue Angriffs- und Verteidigungsmittel gestützt werden kann (vgl. Zöller/Stöber § 882d Rn. 4).

Der Schutzzweck des Schuldnerverzeichnisses, die Allgemeinheit vor zahlungsunfähigen oder -unwilligen Schuldnern zu warnen, ist damit im Falle einer vorab oder sogar erst zwischenzeitlich erfolgten vollständigen Zahlung entfallen, weil eine positive Zahlungsprognose gestellt worden ist.

Auf den Widerspruch bzw. die Beschwerde des Schuldners ist danach die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers aufzuheben.
--- Ende Zitat ---

Im übrigen werden Zahlungen in der Reihenfolge gemäß § 367 BGB angerechnet. Also Kosten, Zinsen, Forderung.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__367.html

Deswegen stehen auch noch 118,08 € aus. Kosten sind z.B. Gerichtsvollzieherkosten ca. 40 € und 4,80 € pro Zahlung).

???Rumpelstilzchen???:
Hallo,

vielen Dank für die Antworten, das war hilfreich und hat zum allgemeinen Verständnis beigetragen.

@Markus KA, vielen Dank für den Hinweis, Person A hat der Rundfunkantstalt mehrmals mitgeteilt, dass Partner B auch bebeitragt wird.

@mb1, vielen Dank für die Aufschlüsselung, als Normalsterblicher setzt man sich ja nicht mit so einem Firlefanz auseinander, das war echt ein guter Hinweis.

Schlussfolgernd, wird Person A dann erstmal den Restbetrag zahlen.....und dann schauen, wie das Spiel weiter geht. So wie Person A das versteht ist das dann das 1. Beitragsjahr, welches dann abgegolten wäre.  Weitere klagefähige Widerspruchsbescheide hat Person A nicht mehr erhalten, so wie viele andere auch.  ;)

Ganz viele liebe Grüße, ich meine wir werden immer mehr!!!

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