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Autor Thema: Mein ganz persönliches Barzahlungsexperiment (RBB)  (Gelesen 8619 mal)

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  • Beiträge: 102
Hi Gemeinde,

da ich mir Knast & Kontopfändung leider nicht leisten kann, hab ich heut mal versucht in den sauren Apfel zu beißen und Frau S., der neuen Intendantin des RBB meinen Tribut zu zollen. War folglich im Haus den Rundfunks und frug den Pförtner, wo die Demokratieabgabestelle sei. Der grinste ein wenig verunsichert, meinte aber danach ob ich meinen Rundfunkbeitrag dort zahlen wolle. Das verneinte ich noch (von wollen kann keine Rede sein), aber gezwungenermaßen musste ich ja. Er meinte das geht nicht und er hat ein paar Broschüren mit Infomaterial dazu da. Das interessierte mich ja nun nicht und ich bat ihn, mir im Namen des RBB zu unterzeichnen daß ich vor Ort und zahlungswillig war und daß man die Annahme meines Schutzg... *hust*... meiner Demokratieabgabe verweigere.

Wie gehabt wenn es um Verantwortung geht, wollte er natürlich auf keinen Fall seine Unterschrift unter sowas setzen. Wäre ja auch gar nicht nötig, schließlich hatte ich ja eine Zeugin dabei, aber ich wollte schon ein wenig Eindruck hinterlassen (nicht daß sich da niemand an mich erinnert) und bat ihn, ob er mir nicht einen Vorgesetzten mit mehr Befugnissen heranrufen könne.
Er holte mir daraufhin eine Kollegin, die schon deutlich genervter schien und mir ein paar Zettel der Verbraucherzentrale in die Hand drücken wollte, auf denen alles erklärt sei (da sind neuerdings die Verbraucherzentralen zuständig? Aha...). Die kannte ich schon und lehnte freundlich dankend ab. Ich bat sie erneut um eine Unterschrift unter der Erklärung bzgl. meiner Zahlungswilligkeit und... dreimal dürft Ihr raten... sie lehnte natürlich auch ab.

Also musste ich mich weiter durchfragen: Fehlanzeige: das Gebäude sei zwar vom RBB aber hier sei niemand der mir da helfen könne... ich verwies auf den Beitrag im Sat1-Frühstücksfernsehen in dem genau in diesem Gebäude jemand 2014 bar gezahlt habe. Das sei nur eine Werbung (!) gewesen...  inzwischen sei auch niemand mehr im Gebäude vom Beischlafservice. Ich meinte daß ich schon vorher hier gewesen sei um meinen Widerspruch gegen den Bescheid zur Niederschrift zu geben: "Ja, das war vor 2014...". "Nö, das war Ende 2015". Also wieder meine Bitte nach jemandem mit mehr Befugnis. Sie nahm das Telefon und wählte ihren Vorgesetzten (vom Wachschutz, again). Der war dann schon deutlich unerfreut durch uns belästigt zu werden und sagte uns daß nicht der RBB sondern der Verein in Köln zuständig sei. Ich wies ihn darauf hin daß ich meine Post vom RBB erhielte und gegen diesen und nicht den Kölner Verein geklagt habe, meine Begleitung erwähnte noch daß der Kölner Verein nicht rechtsfähig sei. Ich sagte ihm dann auch ganz deutlich daß ich ohne Unterschrift unter einer Erklärung zu meiner Zahlungswilligkeit oder Entgegennahme meiner Demokratieabgabe in bar auch nicht gehen würde, woraufhin er mir anbot die Polizei zu holen und uns herauswerfen zu lassen. Das Ganze in extrem unfreundlichem Ton (ich selbst habe versucht betont freundlich zu sein - die Wachschutzleute sind ja eh nur diejenigen, die die Prügel einstecken sollen).

Erklärte ihm dann auch daß mein Bestehen auf Barzahlung auch einen Hintergrund hat: die bundesweite Meldedatenbank in Köln weiß eh viel mehr über mich als ich möchte und soll nicht auch noch meine Kontodaten bekommen. Er sagte mir daraufhin daß ich bei jeder beliebigen Bank eine Bareinzahlung machen kann. Meine Frage nach den Kosten die dafür entstünden: Ich könne ja den Kölner Verein anschreiben und diese Kosten zurückfordern. Nochmals mein Hinweis daß der Kölner Verein nicht mein Ansprechpartner sei und ob er mir bitte endlich jemandem vom RBB holen könne... darauf erstmal Ansch!ß daß er ja nicht mein Laufbursche sei und daß es wohl schwer wird jemanden zu holen wenn derjenige von "aufgebrachten Leuten" höre... da wollen die dann erst recht nicht. Wusste nicht so richtig wen er mit "aufgebracht" meinte - ich jedenfalls war es nicht, meine Zeugin auch nicht. Komisch. Aber er trabte los und kam nach einiger Zeit mit einem Ausdruck zur Barzahlung, handschriftlich ergänzt und i.A. unterschrieben daß Barzahlung nicht möglich sei. Stempel vom 28.10. vom... genau: Beitragsservice. Der ja seit 2014 nicht mehr im Haus ist. Ah ja.

Ich fragte den Herrn dann noch freundlich ob ich ihn als Zeugen nennen dürfe weil ich ja schließlich zahlungswillig dort war und schließlich keine Post vom GV erhalten will. Darauf kam er erstmal mit "Datenschutz" den ich ja selber geltend machen wolle... na gut, meinte ich, nicht so wichtig, Beschreibung & Funktion der Person sollte reichen, schließlich geht es lediglich darum meinen Zahlungswillen zu bezeugen. Ich verwies auch darauf daß ich bereits eine Zeugin habe, aber er gab mir dann doch noch seinen Namen.

Ich denke da werd ich wohl Frau S. vom RBB persönlich behelligen müssen, wenn in ihrem Hause sonst niemand bereit ist Verantwortung zu übernehmen. Werd wohl nächste Woche mal ein Schreiben aufsetzen - jetzt ist schließlich der RBB im Annahmeverzug.

Soweit so kurz, Beitrag ist nicht korrekturgelesen, wer Fipptehler findet darf sie behalten ;)

Schönes Wochenende allerseits!


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 21:11 von Uwe«

P
  • Beiträge: 3.997
Vielen Dank für den Bericht und den Versuch eine Kasse zur Barzahlung zu finden ;-). Und hoffentlich nicht gleich alles auf einmal ;-) bar zahlen wollen.


In Deutschland ist als Zahlungsmittel an sich nur doch nur
http://de.wikipedia.org/wiki/Zahlungsmittel
Bargeld zulässig?

Zumindest scheinen alle anderen Zahlungsarten zunächst die Zustimmung aller Parteien zu benötigen?

Stimmt das mit der Zustimmung, wie es unten im Zitat steht so überhaupt?

Zitat
Zahlungsmittel dienen im modernen Zahlungsverkehr dem zahlungsverpflichteten Schuldner dazu, seinem Gläubiger die aus Vertrag oder Gesetz resultierende Geldschuld rechtswirksam zu tilgen. In Deutschland kennt das Gesetz nur die Erfüllung der Geldschulden durch Barzahlung. Sie ist nach traditionellem Verständnis die „eigentlich“ geschuldete Leistung des Geldschuldners und führt daher durch Übereignung des Bargelds zur Erfüllung der Geldschuld.[1] Dem Schuldner ist die Tilgung einer Geldschuld mit anderen Zahlungsmitteln als dem gesetzlichen Zahlungsmittel (z. B. Zahlung in ausländischer Währung oder mit Kreditkarte) nur dann gestattet, wenn dies zwischen den Parteien im Rahmen der Vertragsfreiheit vorher vereinbart worden ist. Durch die weite Verbreitung von Girokonten mit der Möglichkeit des unbaren Zahlungsverkehrs kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden. Das geschieht vertraglich in Arbeits- und Mietverträgen (Lohn/Gehalt und Mieten werden ganz überwiegend unbar gezahlt) und durch Gesetz, etwa in § 224 Abs. 3 Satz 1 AO, § 51 Abs. 1 BAföG, § 117 Abs. 1 Satz 2 ZVG.[2]

Ich denke nicht das der BS eine Finanzbehörde ist?
http://dejure.org/gesetze/AO/224.html

Zitat
kann in Ausnahmefällen eine Barzahlung als Erfüllungsleistung auch ausgeschlossen werden
" -> Die Frage ist, was sind diese Ausnahmefälle, und wie müssen diese Formal richtig gekenzeichnet sein, wenn der Ausschluss durch Gesetzt geregelt wird.

Ich glaube hier beim Rundfunk erfolgt doch diese Regelung nicht durch Gesetz, sondern durch eine Satzung, in wie weit das zuläßig ist, naja. Im
§ 7 Beginn und Ende der Beitragspflicht, Zahlungsweise, Verjährung
und im
§ 10 Beitragsgläubiger, Schickschuld, Erstattung, Vollstreckung
gibt es zumindest keine Angaben dazu, dass Bargeld ausgeschlossen wird.

Wie dem auch sei, da die Übertragung als Schickschuld definiert wird, und der Schuldner das Risiko tragen soll -> warum eine Bank nutzen?
Kann bei einer Zahlung in Bar in Form von kleinen Münzen das Risiko nicht sogar deutlich verringert werden? Sagen wir jeden dritten Tag ca. 2 Cent, weil sonst das Risiko des Verlusts beim Transport zu groß wird. -> Das klappt am besten, wenn man es nicht weit zur Einzahlungsstelle hat.

Wenn man nicht direkt beim BS zahlen möchte und falls die Rundfunkanstalt doch eine Finanzbehörde ist, dann einach mal nach der zuständige Kasse und den Öffnungszeiten fragen. -> Aber das wird so nicht klappen, weil auch die Rundfunkanstalt keine Finanzbehörde ist, sondern diese höchsten beauftragt im Fall der Vollstreckung, naja.

Keine Kasse kein Geld ;-) auf den Postweg würde ich das Geld nicht schicken.


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  • Beiträge: 2.340
  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Vielen Dank für diesen lebendigen Bericht.

Ich als Zeuge kann dies vollumfänglich bestätigen :)

Es fand noch ein 2. Barzahlungsversuch nach ca. 2 Stunden statt.

Mit anderen Mitstreitern und ich gesellte mich nach einer

angemessenen Zeit wieder hinzu :) 8) ::)

Ein weiterer  ausführlicher Bericht wird folgen.



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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
  • Beiträge: 215
----- eigentlich ist dies doch ein Forum für Zahlungsverweigerer und nicht für Zahlungswillige, die alternative Wege zur
Unterstützung der notleidenden LRAs suchen.


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- Omnipräsente Vielschreiber (Trolle) gebrauchen politisch motivierte Foren vielfach als Plattform um ein schon seit langer Zeit existierendes potemkinsches Dorf als funktonierenden Rechtsstaat zu propagieren.
- Horst Seehofer: "Diejenigen die entscheiden sind nicht gewählt und diejenigen die gewählt werden haben nichts zu entscheiden"
- Der deutsche Steuer- und Abgabenkuli stellt den Eliten eine Allmende bereit auf der sich jedes Rindvieh sattgrasen kann.

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  • Nichtnutzer: ich werde niemals freiwillig zahlen
Wir sind auch Zahlungsverweigerer!
 
Aber wenn der Eintrag ins Schuldnerverzeichnis,
eine Pfändung, oder die Zahlung vom eigenen Konto verhindert werden soll,
bzw. die Zahlung über ein Extrakonto bis zu 5-15,- zu Buche schlage würde,

ist Barzahlung, unter Vorbehalt, eine Möglichkeit.


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Statement nach der Verhandlung, 16.05.18 BVerfG:
Wegen der zunehmenden schwindenden Akzeptanz, wurde  über mehrere Jahre nun das bestehende Modell ausgedacht, und dabei wortlos hingenommen, dass es dabei zu immensen Kollateralschäden kam/kommt!!!!!!!!

Ich will einfach als ehrlicher Nichtnutzer erkannt, akzeptiert, toleriert und in Ruhe gelassen werden, ohne irgendeine Art von "Schutzgeld" zahlen zu müssen, um nicht in den Knast zu wandern, danke!!!

K
  • Beiträge: 63
Moin!

Person K kann aus eigenen Feststellungen mitteilen, dass eine Kontopfändung keine gravierenden Nachteile haben muss und somit eine gezwungenermaßen freiwillige Zahlung, um die Pfändung zu verhindern, nicht  unbedingt notwendig ist.

Person K kann berichten, dass sofern mehr als die Pfändungssumme auf einem Bankkonto ist, nur die Pfändungssumme "eingefroren" wird und die Summe dann nach ungefähr einem Monat automatisch an die Vollstreckungsstelle überwiesen wird oder der vermeintliche Schuldner die Möglichkeit hat, die Summe auf eigenen Antrag sofort überweisen zu lassen. So wird eine ein-monatige Sperrung der Pfändungssumme verhindert.

Das Konto kann in der Zeit der Pfändung ganz normal weiter benutzt werden, weshalb man bis auf die verlorene Pfändungssumme und einen Eintrag der Pfändung beim Bankkunden, faktisch keine Nachteile hat. Die Eintragung kann maximal bei einem Kredit der Bank problematisch sein aber erklärt werden, weshalb die Pfändung zustande gekommen ist.

Nach der Pfändung kann man Klage gegen die offensichtlich rechtswidrige Zwangsmaßnahme erheben.

Die Angaben basieren auf Erfahrungen bei einer fiktiven großen Bank im Norden Deutschlands.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Eine fiktive Person M könnte diese freundliche und friedliche Aktion klasse finden und stellt sich gerade vor was passieren würde, wenn diese Aktionen Nachahmer finden >:D
Eventuel könnte man rechtswirksame Formblätter vorbereiten, die diese Aktionen unterstützen würden.

Man darf gespannt sein... 8)


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

S
  • Beiträge: 2.177
der neuen Intendantin des RBB meinen Tribut zu zollen. War folglich im Haus den Rundfunks und frug den Pförtner, wo die

Soweit so kurz, Beitrag ist nicht korrekturgelesen, wer Fipptehler findet darf sie behalten ;)

Fragen, frug, gefragen; er frägt, ich frage:

Wie wäre es mit einem Schreiben per Fax, um nach einem Termin im Funkhaus für Barzahlung unter Vorbehalt zu fragen.


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  • Das Ende des Rundfunkzwangsbeitrags naht!
Meine Bank hat mir mitgeteilt, dass ab dem 1. Februar 2017 für eine normale, in Papierform ausgefüllte Überweisung eine Gebühr von 1,50 Euro zu zahlen ist. Eine kostenlose Überweisung in "analoger" Form wird es nicht mehr geben.
Ich kenne viele Bürger, jung wie alt, die das bewerte Verfahren der "Papierüberweisung" bevorzugen oder nützen, weil sie keine Möglichkeit  für das (noch) kostenlose Onlinebanking haben.
Der Service der Banken schrumpft von Monat zu Monat. Bankfilialen oder möglicherweise Banken sterben langsam aber sicher aus. Wer nicht online sein kann hat schlechte Karten...oder doch nicht?

Ist dem Bürger (ohne Internet) eine Überweisungsgebühr von 1,50 Euro zumutbar, wenn er seinen Zwangsbeitrag bezahlen muss?


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GANZ DEUTSCHLAND WIRD VON EINEM ZWANGSBEITRAG IN ANGST UND SCHRECKEN VERSETZT. GANZ DEUTSCHLAND? NEIN! EINE GROSSE ANZAHL VON UNBEUGSAMEN BÜRGERINNEN UND BÜRGERN IN DIESEM LAND HÖRT NICHT AUF DEM ZWANGSBEITRAG WIDERSTAND ZU LEISTEN.

a
  • Beiträge: 148
Mein Nachbar hat eine Kontopfändung durch, das war irgendwie direkt vor Weihnachten.
Auf Grund einer größeren Anschaffung war er im Dispo. Feste Stellung, guter Lohn.
Ganze Konto dicht, Dispo gekündigt, fettes Minus. Sie nannten es nicht Dispo sondern Überziehungsmöglichkeit !!
Keine Miete, keine Kreditraten, keine Lebensmittel, Handy, Energie nothing
Noch in Unkenntnis der Kontosperrung vor Silvester beim roten netto paar Kleinigkeiten einkaufen.. sofort Inkasso am Hals.
Bei den anderen betroffenen Firmen Einzugsermächtigung neu erteilen bzw händisch Überweisen + Rücklastschriftkosten.
Nun sollen bis zur Tilgung des "Dispos" die nächsten Lohnzahlungen komplett einvernahmt werden.
Dadurch sind für diesen Zeitraum keinerlei Zahlungen möglich. Total lebensnahe Bank.
Ich glaube er hat was von 3 Monaten Lohn komplett "weg" gesagt. Wenn die Bank nicht einlenkt.
Das wären dann 3 Monate keine Miete, Kredite, Energie etc. da kommt das nächste Unheil auf ihn zu.
Mal sehen wie es bei ihm weiter geht. Ich habe ihm erstmal 100,- geliehen, damit er überhaupt Lebensmittel kaufen kann.
Haftbefehl zum Preis von 20,- lag den Unterlagen der Vollstreckungsbehörde dann auch noch bei.
Ein Wunder, dass sie ihn nicht Heilig Abend mit einem Pritschenwagen bei Nacht und Nebel abgeholt haben.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 26. Januar 2017, 21:49 von Uwe«
Nicht in Foren aufregen sondern sich an die Verursacher wenden. An die Parteien, Fraktionen, Politiker, Institutionen... Unbequeme Fragen stellen, Antworten verlangen. Webauftritte, Facebook, Kontaktformulare, Abgeordnetenwatch.. Die Fragen sollen für alle sichtbar sein. Niemand soll behaupten können, er hätte ja von nix gewusst.

a
  • Beiträge: 35
Mein Nachbar hat eine Kontopfändung durch, ...
Ich glaube er hat was von 3 Monaten Lohn komplett "weg" gesagt....
Gepfändet wird doch nur eventuell vorhandenes Guthaben? Und 3 Nettolöhne im Minus... da liegen wohl noch ganz andere Probleme vor, habe ich wenig Verständnis für. Vieleicht wäre da ein Konto mit Pfändungsschutz noch ein Tip um wenigstens die dringendsten Verbindlichkeiten zu bedienen.


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a
  • Beiträge: 148
Nein, gepfändet werden können auch Dispos, da diese im Verfügungsrahmen des Schuldners liegen.
Der hat schlicht eine größere, nötige Anschaffung gemacht ohne extra Kredit. Kein TV, keine Reise, keine Versandhäuser...
Das wär in einem halben Jahr "automatisch" durch gewesen.


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=34668.0


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