Autor: 28. Oktober 2016, 11:54
Quelle Logo:http://www.heise.de/tp/icons/menu/tp.pngRundfunkbeitrag: Entscheidung für Frühsommer 2017 erwartet
Quelle: Heise Online 28.10.2016 von Peter MühlbauerMehrere Kläger haben den Weg durch die Instanzen durchschritten und warten darauf, dass Karlsruhe ihre Verfassungsbeschwerde annimmt
Im Frühjahr urteilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einer Entscheidung über die Revisionsanträge von 18 Privatpersonen, der 2013 eingeführte geräteunabhängige Rundfunkbeitrag sei mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar.
Bölck sagte Fernsehkritik.tv bei einer Demonstration von Rundfunkgebührengegnern in Karlsruhe, seine Beschwerde gründe sich darauf, dass der Rundfunkbeitrag älteren Urteilen aus Karlsruhe widerspricht, die fordern, dass es zwischen Beitrag und Leistung eine Beziehung geben muss. Solch eine Beziehung fehlt seiner Ansicht nach bei der Haushaltspauschale, weil eine Wohnung alleine kein Sendesignal in ein Bild oder einen Ton verwandelt. Die Beitragspflicht an eine Wohnung (und nicht wie vorher an Empfangsgeräte) zu koppeln, hält er deshalb für verfassungswidrig.
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»Letzte Änderung: 28. Oktober 2016, 16:58 von Uwe«
„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)