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Autor Thema: Streit um Rundfunkgebühr - MP Sellering (SPD) plädiert für Beitragssenkung  (Gelesen 4926 mal)

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LN Online, 26.10.2016

Streit um Rundfunkgebühr

Zitat
Rostock. Trotz Widerstands seiner Kollegen aus anderen Bundesländern hält Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsident Erwin Sellering (SPD) an seiner Forderung nach einer Senkung des Rundfunkbeitrags fest. „Es gibt eine deutliche Mehrheit, die nicht absenken will. Ich werde aber weiter dafür kämpfen. Selbst wenn es nur 30 Cent sind, der Beitrag sollte sinken, wenn es geht“, sagte Sellering vor der heute in Rostock-Warnemünde beginnenden Ministerpräsidenten-Konferenz. [..]

„Es gibt von uns ein klares Bekenntnis zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, betonte Sellering. Private Sender hätten andere Interessen und Zielrichtungen. Doch stelle sich die Frage, ob öffentlich-rechtlicher Rundfunk nicht auch preiswerter gehe. „Alle öffentlichen Haushalte müssen schauen, wie sie die Mittel effektiv einsetzen und die Vorgaben der Schuldenbremse einhalten“, sagte der Schweriner Regierungschef. Der Vorschlag zur Bildung von Rücklagen sei daher kein wirklicher Kompromiss. „Das ist eine Haltung, die besagt, es soll so weitergehen wie bisher und wir rechnen mit Steigerungen.“ [..]

Weiterlesen auf:
http://www.ln-online.de/Nachrichten/Norddeutschland/Streit-um-Rundfunkgebuehr


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Es ist gänzlich unerheblich, was der Kazike einer linkspopulistischen Splitterpartei sagt, solange Menschen wegen ihrer Gewissensentscheidungen verfolgt werden...


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Zwangsbeiträge durften schon bei der IHK nicht für Rücklagen verwendet werden.


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Zum Thema der Senkung der Beiträge habe ich in einem Gerichtsurteil folgende Passage gefunden die so vom Beklagten stammt:

Zitat
Nach dem vorläufigen Jahresabschluss des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beliefen sich die Gesamterträge aus dem Rundfunkbeitrag für das Jahr 2014 auf 8,324 Milliarden Euro. Im Vergleich zu den Erträgen 2013 seien das Mehrerträge von 643 Millionen Euro. Darin seien zu einem erheblichen Teil offene Forderungen enthalten, zu denen noch keine Zahlungen eingegangen seien (z.B. die Forderung gegen den Kläger). Auf der Basis dieses Jahres und einer Abschätzung für 2015 und 2016 ergäben sich in der laufenden Periode 2013 bis 2016 Mehrerträge von insgesamt ca. 1,5 Milliarden Euro. Dieser zweckgebundene Überschuss führe nicht zu tatsächlichen Mehreinnahmen der Rundfunkanstalten, denn die Kommission werde diesen bedarfsmindernd auf die nächste Beitragsperiode 2017 bis 2020 anrechnen.

Stammt aus dem Urteil OVG Saarlouis Urteil vom 6.10.2016, 1 A 408/14  http://www.rechtsprechung.saarland.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=sl&nr=5435

Es ist schon interessant, dass diese Aussage in der Begründung zur Abweisung der Klage vom Beklagten (SR) stammt und jetzt doch keine Senkung der "Gebühren" stattfinden soll.
Wer genau wehrt sich denn eigentlich so wehement gegen diese Absenkung? Selbst die KEF hat ja gesagt, es müsse gekürzt werden.
Vielleicht kann man solche Aussagen der LRA in Klagen sinnvoll verwenden.

P.s. Ich hoffe ich habe es hier an einer passenden Stelle gepostet. Habe sonst kein passendes Thema gefunden.


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S
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Vielleicht kann man solche Aussagen der LRA in Klagen sinnvoll verwenden.

Alle Klagen sind voll sinnvoller Argumente. Dagegen behaupten die Rundfunkanstalten mal dies, mal das Gegenteil, abhängig davon, was ihnen  im Moment passt. Sie sind, wie die Gerichte, resistent gegen sachliche und sinnvolle Argumentation. Das ganze läuft jenseits von Sinn und Logik, jenseits von Recht und Gesetz. Was hier geschieht, ist etwas Grauenhaftes.


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