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Roggi:

--- Zitat von: pjotre am 04. Oktober 2023, 13:25 ---Schließlich gilt, Geld ist, was den Sendern am allerwenigsten fehlt. Es fällt für sie vom Himmel und sie müssen nur ausreichende Nützlichkeit des weitgehend sinnfreien Verbrennens simulieren.

--- Ende Zitat ---

Quelle:
EuGH C-21/20 - ÖRR - Recht auf Vorsteuerabzug ist begrenzt (10/2023)
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37501.msg223874.html#msg223874

Spark:

--- Zitat von: Profät Di Abolo am 31. Januar 2024, 03:50 ---Diese „RBStV Vorfälle“, diese „RBStV-Rechtsprechung“ beweisen doch ganz klar:
Die Würde des Menschen ist zum Objekt im Rundfunkbeitragsrecht geworden.
Art. 1 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 GG:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
gilt nicht bei der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch einen „Rundfunkbeitrag“. Von einem Schutz der Menscnenwürde kann gar keine Rede sein. Weder im Widerspruchs- noch im nachfolgenden Gerichtsverfahren kommt der Staat hier seiner Verpflichtung zum Schutz der Menschenwürde nach!

--- Ende Zitat ---

Quelle:
Mißachtung EU-Datenschutz & Grundr. kann jede staatl. + priv. Handlung knacken
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,37714.msg224872.html#msg224872

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