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- Best of Forumssprüche - [Sammelthread]
Tereza:
Erst kommt der Auftrag,
dann der Beitrag,
... dann der Ausreiseantrag.
PersonX:
Es braucht keinen Ausreiseantrag. Keine Wohnung beim EMA anmelden reicht. Als Anschrift kann "Hauptwohnsitz" also ohne Wohnung eingetragen werden. Das Ganze immer 14 täglich im Wechsel der verschiedenen EMA. ;)
Edit "Bürger" @alle:
Bitte hier im Sammelthread keine inhaltlichen Diskussionen.
Danke für das Verständnis und die Berücksichtigung.
ChrisLPZ:
--- Zitat ---Ist es so schwer, zu urteilen: Wer kein Empfangsgerät haben will, weil er den Rundfunk nicht hören will, kann austreten, so wie aus der Kirche? Und wenn es heißt, dann könnten solche Verweigerer ja woanders doch noch indirekt am Rundfunk partizipieren: Hören ausgetretene Kirchenmitglieder nicht ebenfalls noch die Glocken?
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Aber wozu streiten. Wenn Richter nach ihren eigenen Worten dem Gesetzgeber gestatten, einen anderen Maßstab als die Wirklichkeit heranzuziehen, dann hilft Staunen und Kopfschütteln nicht.
--- Ende Zitat ---
Quelle:
Welt, 18.07.2018
An der Wirklichkeit vorbei geurteilt
https://www.welt.de/debatte/kommentare/article179549634/Rundfunkbeitrag-verfassungsgemaess-An-der-Wirklichkeit-vorbei.html
Leo:
Zum vermeintlichen Vorteil, im (betrieblich genutzten) KFZ über das Radio Verkehrsmeldungen zu erhalten:
--- Zitat von: Harald Simon / wohnungsabgabe.de ---Das ist kein Vorteil, da Anbieter wie [...] Google Maps [...] wesentlich präzisere Vorhersagen treffen als die Verkehrsmeldungen, die Staus verkünden, die es nicht mehr gibt, während man selbst in einem Stau steht, der gar nicht gemeldet wird.
--- Ende Zitat ---
Quelle:
https://wohnungsabgabe.de/aktuelles20180718.html
Leo:
Noch mal zum Thema der betrieblich genutzten KFZ:
--- Zitat von: jasonbourne am 18. Juli 2018, 18:41 ---Aber dass ein Mietauto durch das [...] ÖRR Radioprogramm [...] ein wesentlich besseres Produkt wird - ja, da muss man erstmal drauf kommen.
In Wahrheit wollen die bei Sixt auch keine Autos mieten, sondern fahrende Radios.
--- Ende Zitat ---
Quelle:
Urteil BVerfG 18.7.: RBeitr bis auf Zweitwohnungen verfassungsgemäß > Diskussion
https://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,28119.msg177054.html#msg177054
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